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Sandman77

Auktionshilfe Meister

  • »Sandman77« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 2. Oktober 2009, 17:20

nur 5 Jahre Haft für Gewerbsmäsigen Ebay Betrüger!

Hallo!
habe gestern gerade in meinem vielen Newslettern,die täglich rein schneinen diesen Bericht gefunden!



http://www.augsburger-allgemeine.de/Home…ageid,4490.html

finde 5 Jahre immer noch zu wenig,wenn der Schaden in die hundert tausende geht,und zig Leute betroffen waren..!

biguhu

Auktionshilfe Inventar

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Administrator

2

Freitag, 2. Oktober 2009, 18:05

RE: nur 5 Jahre Haft für Gewerbsmäsigen Ebay Betrüger!

Zitat

Dabei halfen ihm Mittelsmänner, die über das Internet angeworben wurden. Bei seinen Bestellungen gab der Augsburger die Namen von ahnungslosen Menschen an – diese hatten dann Ärger mit den Verkäufern, die Geld sehen wollten. Zudem soll der Mann im Internet-Auktionshaus „Ebay“ Waren zum Verkauf angeboten haben, die gar nicht existierten. Er verlangte Vorkasse und zockte so die Käufer ab.

Mit falschen Papieren soll der Augsburger mehrere Konten eröffnet haben, die für Betrügereien genutzt wurden. Auf den Konten soll Geld eingegangen sein, das durch „Phishing“ ergaunert wurde. „Phishing“ ist eine Betrugsmasche, bei der Bankdaten ausgespäht und dann die Konten abgeräumt werden. Der 29-Jährige legte vor Gericht ein Geständnis ab. Er sagte, er sei nur ein Helfer und übers Internet angeworben worden. Die Hintermänner säßen in Ungarn und Russland.


Ich halte 5 Jahre für durchaus angemessen. Man sollte die Relationen zu Kapitalverbrechen wie Mord etc. waren. Allerdings sollten solche Leute zivilrechtlich ihr ganzes Leben lang bluten. Meist sind die Verurteilten aber mittellos oder haben das Geld längst sicher ins Ausland verfrachtet.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Drapondur

Auktionshilfe Meister

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3

Samstag, 3. Oktober 2009, 02:03

RE: nur 5 Jahre Haft für Gewerbsmäsigen Ebay Betrüger!

Zitat

Original von Sandman77
finde 5 Jahre immer noch zu wenig


und warum? wieviel hieltest Du denn für angemessen?
was ist, ist.

zuunami.de - Dreh´Dein Ding !

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Drapondur« (3. Oktober 2009, 02:03)


engelchen

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Moderatorin

4

Samstag, 3. Oktober 2009, 20:00

RE: nur 5 Jahre Haft für Gewerbsmäsigen Ebay Betrüger!

Ich meine auch, dass 5 Jahre eher hoch angesetzt sind und damit ok...

Wie UHU bereits sagte wird er zivilrechtlich noch lange daran zu knabbern haben, ich denke, wenn man dies addiert, dann ist die Strafe völlig in Ordnung !
Alles von mir in Buchstaben verfasste ist nicht rechtsverbindlich und in jedem Falle ohne Gewähr :rolleyes:
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