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1

Donnerstag, 12. November 2009, 18:41

Niemals ohne Rechlichen Beistand

Also meine Jahrelange Erfahrung im Online Warenhandel hat gezeigt, das es ohne Anwalt im Internet nicht mehr geht.

Zuviele Abmahner sind unterwegs im Netz vorallem jetzt in der Vor Weihnachtszeit, da wird sich der ein oder andere noch drüber freuen.

Im Internet Geschäft ist es echt wichtig das man sich ein vernüftigen Anwalt zulegt der Ahnung hat von dem was er tut, nachdem ich es mit Anwälten zu tun hatte die KEIN PLAN hatten. Diese Anwälte rauben euch nach einer Abmahnung nur die Zeit, da ihr eure Artikel so schnell wie möglich aus dem Netz nehmen müsst, wenn ihr eine erhalten habt, den wer eine Abmahnung erhalten hat kann sich nicht darauf berufen das andere Ihn nun nicht mehr abmahnen können.

Also Artikel umgehend rausnehmen und sich einen Anwalt suchen der Plan hat, damit Ihr eure Artikel wieder einstellen könnt und abgesichert seid.

Zum Thema
***Ich kopier mir mal Die AGB + Widerrufsleherung*** von einem anderen User

Dies solltet Ihr euch reichlich überlegen da Anwälte die sowas erstellt haben, daran rechte besitzen, was widerrum heisst, das euch auch ein Anwalt für den Diebstahl seiner AGB Abmahnen kann.

Bezahlt lieber euren € für eure eigenen AGB + Widerrufsbelehrung
Sowas rechnet sich immer...................... und ihr seit auf der Sicheren Seite

dieselente

Auktionshilfe Profi

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2

Donnerstag, 12. November 2009, 19:04

Wenn alles nach BGB ablaufen soll, sind AGB nicht unbedingt erforderlich.
Die sind nur wichtig, wenn abweichende Regeln gelten sollen.
Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.

Drapondur

Auktionshilfe Meister

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3

Donnerstag, 12. November 2009, 19:38

Wie ist das eigentlich?

Wenn man nun seinen Anwalt die Widerrufsbelehrung, AGB etc. ausarbeiten lässt und man wird dann trotzdem berechtigt wegen eines Fehlers in den vom Anwalt ausgearbeiteten Texten abgemahnt - haftet der Anwalt?
was ist, ist.

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4

Donnerstag, 12. November 2009, 19:40

Wenn du eine 40 € klauselin der WB hast muss die zb schon seperat erwähnt werden, meist in den AGBS da bist du dann schon abgesichert

Viele User haben diese 40 € klausel drin aber mehr nicht dies ist abmahnungsfähig

5

Donnerstag, 12. November 2009, 19:41

Wenn die Anwälte dir so eine Service anbieten ja

scharfmacher

Routinier

Beiträge: 114

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6

Freitag, 13. November 2009, 11:59

Zitat

Original von ebay_ade
Wenn du eine 40 € klauselin der WB hast muss die zb schon seperat erwähnt werden, meist in den AGBS da bist du dann schon abgesichert

Viele User haben diese 40 € klausel drin aber mehr nicht dies ist abmahnungsfähig


?( was meinen?
Dieser Beitrag wurde bereits 43 mal editiert, zuletzt von »scharfmacher« (Heute, 14:63)

7

Freitag, 13. November 2009, 12:09

Wenn du in deiner WB eine 40 € klausel drin hast, wie es die meisten haben, muss auch seperat erwähnt werden wie sich das Verhält mit den Rücksendekosten, sonst bist du Abmahnungs gefährdet.

Das nennt sich dann
Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts.

Und die sollten in den AGB verankert sein.

Doppelklicker

Auktionshilfe Meister

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8

Freitag, 13. November 2009, 12:26

Die müssen in den AGBs enthalten sein!

Hintergrund ist der, dass die WRB erst nach dem Kauf in Schriftform zugestellt werden und somit nicht Vertragsbestandteil sind. Wenn ich dem Käufer aber Kosten "auf's Auge" drücken will, muss das vor dem Kauf erfolgen. Das geht also nur per AGB.

Fazit: Hat der Verkäufer keine AGBs, dann sollte er ganz schnell die sog. 40 EUR-Klausel aus der WRB entfernen. Sind AGBs vorhanden, sollten diese daraufhin überprüft werden, ob diese die 40 EUR-Klausel auch enthalten.
Lord of the Motherboards
Leiter Kundenzufriedenheit :D

9

Freitag, 13. November 2009, 12:37

Am besten ist wenn man in dem Paket eine Rechnung + die AGB mit reinpackt, so mach ich es........

AGB per Mail zu versenden ist risikoreich vorallem als Anhang im PDF Format ect, da der Kunde immer sagen kann hat er nicht erhalten.

Ich weiss bei vielen Verkäufen kostet das unendlich an Papier, aber wie wir alle Wissen machen Mitbewerber gerne mal Testeinkäufe........

Und da hat man dann die A karte gezogen.

engelchen

Auktionshilfe Inventar

Beiträge: 4 830

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Moderatorin

10

Freitag, 13. November 2009, 16:14

zusätzlich bleibt zu sagen, dass man sich tatsächlich einen Fachanwalt dafür nehmen sollte, da bei einem solchen auch immer die neusten Rechtssprechungen und die neusten Infos vorhanden sind.

Ein guter Anwalt, bei dem man so ein Paket "kauft" sollte auch den Service der Neuerungen-Mails haben !!!!!!
Alles von mir in Buchstaben verfasste ist nicht rechtsverbindlich und in jedem Falle ohne Gewähr :rolleyes:
Du suchst einen TOP Fachanwalt für gewerbliches Recht, Zivilrecht, Inkasso und Probleme mit Verkäufern/Käufern, ich empfehle: Malte Mörger!

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