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fubur

Grünschnabel

  • »fubur« ist der Autor dieses Themas

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21

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 22:45

Mansche nörgeln hier, mansche nicht.
Ist ja auch egal.
Auf jeden Falle kann ich so andere Meinungen rein holen.

Gebührenfrei statt kostenlos ist auf jeden Falle besser.

Werde ich gleich morgen abändern.

engelchen

Auktionshilfe Inventar

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22

Samstag, 12. Dezember 2009, 15:57

@fubur: Siehste, die Nörgler bringen dir Verbesserung und besser ist´s hier als vor Gericht....

Man kann nicht alles sehen, keiner ist fehlerfrei, eBay heute noch nicht und die gibts schon sehr lange, allerdings können die sich einen größeren Fauxpas auch leisten...demnach ist es wirklich gut, wenn mal jemand drüber schaut und dir Fehler aufzeigt, die Du selber noch nicht gesehen hast...so haben alle was davon :D
Alles von mir in Buchstaben verfasste ist nicht rechtsverbindlich und in jedem Falle ohne Gewähr :rolleyes:
Du suchst einen TOP Fachanwalt für gewerbliches Recht, Zivilrecht, Inkasso und Probleme mit Verkäufern/Käufern, ich empfehle: Malte Mörger!

fubur

Grünschnabel

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23

Samstag, 12. Dezember 2009, 16:09

Da hast du auch völlig Recht.

Wenn es ja nur die Gebührenübersicht ist, die man erstellen müßte wäre es ja leicht.

engelchen

Auktionshilfe Inventar

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24

Samstag, 12. Dezember 2009, 16:18

Ich finde es gut, dass Du es versuchst, wenngleich die Chancen in dieser Sparte eher gering sind. Allerdings kann es auch sein, dass gerade jetzt ein Markt für weitere gut geführte Auktionshäuser offen ist, da immer mehr Nutzer bei eBay abspringen. Gerade für private Verkäufer wird der Markt auf eBay immer schwieriger und viele suchen sich eine Alternative.

Natürlich gibt es diese schon und dies auch in wesentlich größeren Maße als bei dir. Man wird sehen wie es läuft....

Lass dich nicht unterbuttern oder demotivieren. Sei dir aber bewusst, dass Du nach einer gewissen Zeit, wenn es dann immernochnicht in die schwarzen Zahlen geht auch aufhören musst. Solange Du das aber existentiell abwägen kannst, solltest Du versuchen mit viel Werbung und tollen Angeboten und Sonderoptionen zu punkten.....

Schau mal, wie man dich bei Google findet und mach was dran, wenn Du nicht weit oben stehst bei zB der Suche nach "Auktionshäusern".....Die meisten suchen die Alternative über Suchmaschinen, wenn man dort einen guten Stand auf zB der ersten Seite hat, dann kommt man schon weiter ;)
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djfamilie

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25

Sonntag, 13. Dezember 2009, 22:40

Lieber Kollege Fubur,

diese Klausel hat bei ihnen im Impressum überhaupt nicht zu suchen............

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt !

Sollten einzelne Inhalt oder
Aufmachung dieser Webseite Rechte Dritter, gesetzliche oder
Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um kurze
Benachrichtigung ohne Ausstellung einer Kostennote. Zu Recht beanstandeten
Passagen, Grafiken oder Textteile werden schnellstmöglich von uns entfernt
und/oder richtiggestellt, so dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht
erforderlich ist. Dennoch werden wir, von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme
ausgelöste Kosten, vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen
Verletzung der vorgenannter Bestimmungen einreichen.


Ich versuche das mal zu erklären, mal sehen ob ich das noch zusammen bekomme.....

Ein Anwalt wird nicht von sich aus tätig, sondern erst nach und nur im Auftrag seines Mandanten.
Der Text ist unbeachtlich, denn ein Rechteinhaber hat zwar eine Schadensminderungspflicht zu beachten.
Allerdings hat er auch das Recht, eine Rechtverletzung anwaltlich
überprüfen und dann abmahnen zu lassen. Die Beauftragung eines
Rechtsanwaltes wird von der Rechtsprechung nur dann für nicht
erforderlich gehalten, wenn der Rechteinhaber selbst über eine
Rechtsabteilung verfügt, und ohne anwaltliche Hilfe erkennen kann, ob
eine Rechtsverletzung vorliegt und er auch ohne anwaltliche Hilfe eine
Unterlassungs- und Unterwerfungserklärung verfassen kann.
Jeder, der meint, er wäre durch so einen Text versichert, kann gleich glauben, das der Weihnachtsmann an Ostern kommt.
Zur Impressum Abmahnung muss man wissen das Anwälte sich darauf spezialisiert haben um ab zukassieren.
Die sogenannten schwarzen Schafe unter den Anwälten.
Da sie nur im Auftrag tätig werden dürfen werden Strohmänner beschäftigt die dafür herhalten.
Man kann wenig dagegen tun aber es gibt Fälle wo es auffliegt.

Und selbst wenn Sie ein seriöser Anwalt anschreibt, seine Gebühren will der auf jeden Fall haben.


Außerdem ist der Sinn des Textes nicht ersichtlich. Denn was dort
beschrieben wird ist ohnehin die Pflicht eines jeden Auktionshaus
Betreibers.

Wenn es da nun zusätzlich steht ist das ziemlich sinnlos.


Das gehört genauso in den Papierkorb wie diese Sätze zur Distanzierung von Links die gleich bei ihnen darunter stehen.

Gruß aus Kiel
Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

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Doppelklicker

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26

Sonntag, 13. Dezember 2009, 23:02

Bevor ich etwas schreibe, was ich unter Umständen auch nur halb verstanden habe, hier ein Link, welcher den Sachverhalt aus berufenen Munde erklärt und in der Sache djfamilie recht gibt:

IT-Recht-Kanzlei

Edit by Admin: Link repariert
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djfamilie

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27

Montag, 14. Dezember 2009, 07:51

@doppelklicker leider funktioniert der Link nicht.
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Doppelklicker

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28

Montag, 14. Dezember 2009, 07:59

Jetzt schon. Danke Admin! ;)
Lord of the Motherboards
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djfamilie

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29

Montag, 14. Dezember 2009, 10:18

Danke an den Admin auf die schnelle Reaktion von Doppelklickers Link. :thumbsup:

Ich möchte hier nicht als Rechtsberater auftreten, was ich auch hier nicht mache und darf oder den Anschein erwecken das ich hier das Auktionshaus Fubur in irgend einer Weise schlecht machen möchte aber auch die AGB sind ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt oder neidischen Mitbewerber der einen Anwalt beauftragen könnten weil in den AGB die Salvatorische Klausel enthalten ist.

Kleiner Tip von mir, bitte dringend mal § 306 und 307 BGB lesen und schnell,schnell ändern.

Ich würde sowieso Empfehlen einen Rechtsbeistand über das Auktionshaus sehen zu lassen,so haben wir es zumindest gemacht, denn glauben sie mir, solange sie noch klein mit dem Auktionshaus sind passiert evtl. nichts aber sobald sie interessant für andere Betreiber werden dann sollte man alles in trocknen Tüchern haben.Die paar Euro sollte man schon für ein Anwalt über haben.

Abmahnungen können leicht mal (wie z.B. die Salvatorische Klausel) 750,-€ betragen, ich bin mal so lieb und schenke ihnen diesen Tip ;)
Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

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engelchen

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Moderatorin

30

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 18:11

Hierfür kann ich einen guten Rechtsanwalt empfehlen ;)

Rechtsanwalt Mörger, HKMW Rechtsanwälte
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