Behalte dein privates Konto, bei eBay darf man mehrere Konten führen. Die Kunden wollen nicht wissen was du privat kaufst bzw. verkaufst.1 ) Wie gehe ich bei eBay vor , nachdem ich meinen Gewerbeschein erworben habe ?
( Das eBay Konto auf geschäftlich umstellen - etc
Als Kleinunternehmer bist du Steuerbefreit, du darfst keine Steuern ausweisen und auch keine beziehen, siehe §19 UmStg.
2 ) Wie ist das als Kleinunternehmen mit den Steuern ?
http://www.internetrecht-rostock.de/Widerrufsbelehrung.htm3 ) Woher beziehe ich das Widerufsrecht und die AGB ? Gibt es da bestimmte Vorlagen im Internet oder schreibe ich diese selber ?
Zitat
Dann bezahlst du noch Einkommensteuer, bist aber bis 8010,- Euro im Jahr befreit, hier zählt nur der Gewinn.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »senfeuter« (12. Januar 2010, 21:05)
Trotzdem bezahlt man Einkommensteuer, wird nur anders gerechnet.Vorsicht mit den Halbwissen -> BaFöG fällt unter den Progressionsvorbehalt![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charmin« (12. Januar 2010, 21:14)

