In den meisten Fällen dürfte die nicht verbrauchte Leistung (meist in den AGB vergraben)) mit der Kündigung verfallen.
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"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)

Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.