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bass.t

Grünschnabel

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1

Montag, 8. Februar 2010, 11:08

Und der Verkäufer möchte den Artikel nicht rausrücken, da ihm der Preis zu niedrig erscheint.

Hallo Forumsteilnehmer,
ich brauche eure Hilfe!

Kurzfassung: Ich habe letzte Woche einen Bus auf ebay ersteigert. Der Preis liegt wohl unter dem Marktwert, weshalb sich jetzt der Verkäufer weigert diesen Artikel mir zu verkaufen/ übergeben. Was soll ich tun?

Langfassung: Am Freitag lief die besagte Auktion aus. Bereits am Donnerstag kontaktierte ich den Verkäfer hinsichtlich einiger fehlender Daten (Verbrauch, Plakette, Zulassung etc.). Dabei offenbahrte er mir, dass der Bus auch gerade noch in der Werkstatt ist, da dieser nicht anspringt. "Sollte er kein positives Feedback von der Werkstatt erhalten, nehme er den Bus raus". Das schrieb er auch in den Auktionstext, nahm den Bus aber nicht raus (>12h vor Auktionsende). Am nächsten Tag, vor Ablauf der Auktion habe ich erneut versucht ihn anzurufen und nachdem ich den Verkäufer nicht erreicht habe, habe ich den Bus erstanden, da der Preis trotz möglicher Reparatur sehr lukrativ erschien.
Auf erstes Nachfragen bat er mich, doch bitte vom Kauf zurückzutreten, damit er den Bus reparieren und erneut einstellen kann.
In einem 2./3. Gespräch meinte er nun es sei kein gültiger Kaufvertrag entstanden (da er dem Verkauf nicht zustimmt). Imho ist dies Quatsch.
Nun weigert er sich, unter sehr unangenhmen Androhungen mir den Bus auszuhändigen. Wie soll ich mich verhalten, was soll ich machen? Jemand eine Idee, einen Rat?
Das Ebay-Team habe ich bereits informiert, verspreche mir allerdings nicht allzuviel.

Vielen Dank.

biguhu

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2

Montag, 8. Februar 2010, 11:15

Da er die Abwicklung des Kaufvertrages abgelehnt hat, befindet sich der Verkäufer in Verzug. Somit könntest du einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten der Verkäufer ebenfalls zu tragen hat. Dieser wird, sollten seine Aufforderungen zur Vertragserfüllung nicht fruchten, entsprechend Klage erheben.

Ich denke, uns würde auch ein Link zur Auktion interessieren, um sich ein Bild von dem Verkäufer machen zu können.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

bass.t

Grünschnabel

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3

Montag, 8. Februar 2010, 11:27

Ebay-Artikel.

Anbei der Link. Was das Verkäuferkonto angeht, so sehe ich durchweg gute Bewertungen.
Auf meine Nachfrage, warum er kein Mindestpreis angegeben hat, folgte die Aussage, dass er dachte jeder könne dieses Einsehen.
Aber bei 524+ Bewertungen kann man davon ausgehen, dass man sich doch schon mal mit ebay beschäftigt hat, oder?

biguhu

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4

Montag, 8. Februar 2010, 12:32

Der Verkäufer unterlag wohl einem Eigenschaftsirrtum. Ich frage mich daher, ob nicht sein Zusatz im Auktionstext, eine Anfechtung seiner Willenserklärung darstellt:

Zitat

Bitte um Verständnis,aber ich muss den Bus leider rausnehmen.Hatte ihn in der Werkstatt zur Überprüfung und seitdem läuft er nicht mehr richtig.Er geht zwar sofort an,aber nimmt das Gas nicht richtig an.Tut mir leid.Falls trotzdem Interesse besteht,könnt ihr euch gerne melden.Tut mir leid,wenn das Problem behoben ist stelle ich ihn nochmal bei Ebay rein.Sorry nochmal.


In diesem Fall wäre der Vertrag vielleicht nichtig, auch wenn der Abbruch der Auktion unterblieb. Allerdings ist der Verkäufer auch beweispflichtig für die Voraussetzungen der Anfechtung. Du solltest dir daher einen Nachweis der Werkstatt zukommen lassen.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

5

Montag, 8. Februar 2010, 13:03

Das ist das mindeste! Denn ich vermute, der VK spart sich die Provision an Ebay und hat den Bus nebenbei verhandelt, schließlich ist die
Telefonnummer im Text angegeben :D

Da wird einer einen Besichtigungstermin abgemacht haben, und nach erfolgreicher Probefahrt 2000 oder 2500 bar/Kralle gezahlt haben.

Nun könnte das ein geübter Ebayer ja lösen, indem er die Auktion abbricht,
aber vielleicht hatte der Vk noch nicht den vollen Betrag oder wollte die Umschreibung sicherheitshalber abwarten
oder oder... und wollte so einen Fuß in der Tür behalten und hat dann die Frist verpasst.

Zitat

Bitte um Verständnis,aber ich muss den Bus leider rausnehmen.Hatte ihn
in der Werkstatt zur Überprüfung und seitdem läuft er nicht mehr
richtig.Er geht zwar sofort an,aber nimmt das Gas nicht richtig an.Tut
mir leid.Falls trotzdem Interesse besteht,könnt ihr euch gerne
melden.Tut mir leid,wenn das Problem behoben ist stelle ich ihn nochmal
bei Ebay rein.Sorry nochmal.
Das ist kein Rücktritt, sondern eine Absichtserklärung, noch dazu eine schwammige,
denn: falls trotzdem Interesse besteht,könnt ihr euch gerne melden ?(

Wenn der Eigenschaftsirrtum zum Anfang der Auktion auch bestanden haben mag,
nach dieser Zufügung bestand er jedenfalls nicht mehr, und wenn er denn die Käufer vor einem zu hohen Gebot bewahren wollte,
so hat er das ja durch Angabe und genaue Beschreibung des Mangels getan

UND hat ja auch das Angebot nicht zu dem Zeitpunkt seine neuen Erkenntnis rausgenommen!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stubentiger« (8. Februar 2010, 13:04)


bass.t

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6

Montag, 8. Februar 2010, 15:31

Hallo biguhu & stubentiger,
vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Also wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse, soll ich mir erst einmal von ihm den Werkstattbeleg besorgen?!
Allerdings befürchte ich, dass ich nach dem letzten 'Telefonat', was von seiner Seite mit Schreien, Drohungen und Verfluchungen beendet wurde, es recht schwierig haben werde ein solches Dokument überhaupt zu erhalten.

engelchen

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7

Montag, 8. Februar 2010, 16:10

Wenn er seriös ist und die Geschichte stimmt, dann sollte er damit ja kein Problem haben.

Rechtlich gesehen ist die Sache eher schwierig zu beurteilen, auf jeden Fall würde ich das erstmal machen und zudem alles sichern, die Auktion selber und auch alle Texte von dir und ihm, die per e-Mail passierten. Ausserdem würde ich für den Fall, dass das ganze doch irgendwann vor Gericht endet auch die Daten der vorgefallenen Telefonate samt Inhalt aufschreiben, damit hier nichts verwechselt oder vergessen werden kann.

Warte also erstmal seine Antwort auf deine Frage ab, diese solltest Du unbedingt nachvollziehbar über eBay selber und diese e-Mail Funktion stellen, melde dich dann wieder :)
Alles von mir in Buchstaben verfasste ist nicht rechtsverbindlich und in jedem Falle ohne Gewähr :rolleyes:
Du suchst einen TOP Fachanwalt für gewerbliches Recht, Zivilrecht, Inkasso und Probleme mit Verkäufern/Käufern, ich empfehle: Malte Mörger!

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8

Montag, 8. Februar 2010, 16:25

da ich auf liebenswerte Weise um eine Einschätzung gebeten wurde:


besteht Rechtsschutz - dann Anwalt beauftragen - besteht keiner, dann würde ich eher abraten.


Fall kein Rechtsschutz besteht würde ich ( als Privatperson ohne Anwalt) die Finger davon lassen.


Die 2 malige Erklärung, er wolle den Bus rausnehmen deutet natürlich daraufhin, dass er sich nicht länger am Verkaufsngebot festhalten will ....


schwierig, schwierig, schwierig.....

für den Kaufvertrag spricht natürlich, dass er das Angebot bei Ebay jederzeit beenden hätte können...



so nen Fall würde ich nur mit Rechtsschutz durchziehen, da dies meines Erachtens nach sehr sehr unklar ist....


mit ner Rechtsschutz kann man den Gegner unter Umständen zu nem Vergleich "nötigen"....
Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
zum kostenlosen Download auf meiner Homepage

bass.t

Grünschnabel

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9

Montag, 8. Februar 2010, 23:43

Vielen Dank für all die Hilfe.
Ich nehme jetzt mal den letzten Eintrag für bare Münze.
Habe geschaut und mit einer Rechtsschutzversicherung schaut es eng aus bei mir.
Somit sollte ich wohl die Finger davon lassen.

Echt schade, da es ein prima Auto gewesen wäre.

Aber eine Frage hätte ich noch: Ich würde trotzdem dem Verkäufer gerne eine negative Bewertungen hinterlassen, weil ich es nicht einsehe, dass es Leute gibt, die mit körperlicher Gewalt drohen, wenn andere von ihrem vermeintlichen Recht Gebrauch machen wollen. Wie kann ich so etwas am besten formulieren, ohne dass er mich deshalb anzeigt. Ich würde gerne andere Leute warnen.


Vielen Dank liebe Teilnehmer. Ihr habt mir vermutlich viel Ärger erspart. Macht weiter so!

Drapondur

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10

Dienstag, 9. Februar 2010, 01:29

Schreibe einfach kurz und knapp, was war - ohne beleidigend zu werden oder etwas Unwahres zu behaupten - dann kann er Dir nix und eBay wird auch nix dagegen unternehmen. Also etwas wie:

"VK wollte nicht verkaufen - am telefon sehr unfreundlich - besser Finger weg" würde ich jetzt mal spontan formulieren ...
was ist, ist.

zuunami.de - Dreh´Dein Ding !

Kartenlegen in Berlin

11

Dienstag, 9. Februar 2010, 12:17

besteht Rechtsschutz - dann Anwalt beauftragen - besteht keiner, dann würde ich eher abraten.

Fall kein Rechtsschutz besteht würde ich ( als Privatperson ohne Anwalt) die Finger davon lassen.

Diese Einstellung ist nicht gerade sehr aufrichtig wie ich finde. :thumbdown:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit) :D
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.

hugohugo

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12

Dienstag, 9. Februar 2010, 13:00

besteht Rechtsschutz - dann Anwalt beauftragen - besteht keiner, dann würde ich eher abraten.

Fall kein Rechtsschutz besteht würde ich ( als Privatperson ohne Anwalt) die Finger davon lassen.

Diese Einstellung ist nicht gerade sehr aufrichtig wie ich finde. :thumbdown:
Du meinst also trotz hohem Prozessrisiko sollte man juristisch gegen den VK vorgehen oder was ist nicht aufrichtig ?

Gruß

Hugohugo

bass.t

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13

Dienstag, 9. Februar 2010, 13:11

Update von ebay.

Hallo,
ich habe soeben eine Antwort von ebay erhalten.

Zitat

Ich habe den Fall recherchiert und festegestellt, dass zwischen Ihnen
und Ihrem Handelspartner doch ein bindender Kaufvertrag zustande
gekommen ist. Ihr Handelspartner ist somit verpflichtet, Ihnen den
Artikel zu übergeben.

Deswegen errinern Sie Ihren Verkäufer ggf. daran, dass zwischen Ihnen
beiden am 5. Februar zu einem Preis von EUR 1.725,78 doch ein rechtmäßiger
Kaufvertrag zustandegekommen ist, der für beide Seiten bindend ist.

Sie können ihn auch als Anregung diesen Link senden. Hier klären wir
ebenfalls Verkäufer über ihre Pflichten auf:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

Zusätzlich können Sie Ihren Handelspartner auch darauf hinweisen, dass
Sie in Betracht ziehen, den Vorgang bei ausbleibender Klärung an Ihren
Anwalt zu übergeben, da Sie in diesem Fall unter Umständen einen
Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, beispielsweise wenn
Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen
teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.


Nun habe ich verschiedene Aussagen. Mhh?!
Inwieweit kann man das was ebay seinen Mitgliedern schreibt für gesichert erachten?

Doppelklicker

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14

Dienstag, 9. Februar 2010, 14:14

Nun habe ich verschiedene Aussagen. Mhh?!
Inwieweit kann man das was ebay seinen Mitgliedern schreibt für gesichert erachten?
Sehe es als moralische Unterstützung an. Mehr ist es nicht!
Lord of the Motherboards
Leiter Kundenzufriedenheit :D

DrKNickel

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15

Dienstag, 9. Februar 2010, 14:14

Ich meine, dass es darauf ankommt, ob der Verkäufer die einschränkenden Ergänzungen vor oder nach Deinem Gebot der Beschreibung angefügt hat. Hat er es vor dem Gebot eingetragen, wird kein Vertrag zustande gekommen sein, denn er hat sein Angebot zurückgezogen. Ist die EIntragung erst nach dem Gebot erfolgt, wird der Verkäufer das Fahrzeug Zug-um-zug herausgeben müssen, denn er ist an sein Angebot gebunden.
Mein Beitrag ist als allgemeiner Diskussionsbeitrag grundsätzlicher Art zu verstehen und nicht als individuelle Rechtsberatung.
"Rechtsschutz vor negativen Bewertungen": http://is.gd/7gOqf

bass.t

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16

Dienstag, 9. Februar 2010, 15:02

Gut, gut. Nur moralische Unterstützung alleine reicht mir nicht. Dann werde ich vermutlich zurücktreten müssen.

Danke.

engelchen

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17

Mittwoch, 10. Februar 2010, 19:27

Offensichtlich hat der Käufer Sekunden vor Gebotsende geboten, demnach kann und muss man davon ausgehen, dass die zusätzlichen Angaben bekannt waren.

Ich sehe die Sache ähnlich wie Anwalt, denn es könnte teuer werden, wenn man einen Anwalt beauftragt und aufgrund der vorher bekannten Zusatzangaben die Sache doch verliert.

Die Antwort von eBay (ich bin überrascht, dass sowas mal kommt) ist zwar interessant, allerdings kommen die bei einem verlustigen Rechtsstreit auch nicht für die Kosten auf, da diese Angaben keines Falls rechtsverbindlich sind.

Ich persönlich würde einen versierten Rechtsanwalt anrufen und versuchen, die Situation kurz und ehrlich zu schildern. Ein guter Anwalt sagt dir gleich am Telefon, ob es Sinn macht, hier weiter vorzugehen, ohne dafür Kosten aufzustellen.

Aber eine Garantie ist sowas immernoch nicht, denn am Ende entscheiden die Gerichte.....
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