Zitat
Bitte um Verständnis,aber ich muss den Bus leider rausnehmen.Hatte ihn in der Werkstatt zur Überprüfung und seitdem läuft er nicht mehr richtig.Er geht zwar sofort an,aber nimmt das Gas nicht richtig an.Tut mir leid.Falls trotzdem Interesse besteht,könnt ihr euch gerne melden.Tut mir leid,wenn das Problem behoben ist stelle ich ihn nochmal bei Ebay rein.Sorry nochmal.
Das ist kein Rücktritt, sondern eine Absichtserklärung, noch dazu eine schwammige,
Zitat
Bitte um Verständnis,aber ich muss den Bus leider rausnehmen.Hatte ihn
in der Werkstatt zur Überprüfung und seitdem läuft er nicht mehr
richtig.Er geht zwar sofort an,aber nimmt das Gas nicht richtig an.Tut
mir leid.Falls trotzdem Interesse besteht,könnt ihr euch gerne
melden.Tut mir leid,wenn das Problem behoben ist stelle ich ihn nochmal
bei Ebay rein.Sorry nochmal.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stubentiger« (8. Februar 2010, 13:04)
besteht Rechtsschutz - dann Anwalt beauftragen - besteht keiner, dann würde ich eher abraten.
Fall kein Rechtsschutz besteht würde ich ( als Privatperson ohne Anwalt) die Finger davon lassen.

Du meinst also trotz hohem Prozessrisiko sollte man juristisch gegen den VK vorgehen oder was ist nicht aufrichtig ?besteht Rechtsschutz - dann Anwalt beauftragen - besteht keiner, dann würde ich eher abraten.
Fall kein Rechtsschutz besteht würde ich ( als Privatperson ohne Anwalt) die Finger davon lassen.
Diese Einstellung ist nicht gerade sehr aufrichtig wie ich finde.![]()
Zitat
Ich habe den Fall recherchiert und festegestellt, dass zwischen Ihnen
und Ihrem Handelspartner doch ein bindender Kaufvertrag zustande
gekommen ist. Ihr Handelspartner ist somit verpflichtet, Ihnen den
Artikel zu übergeben.
Deswegen errinern Sie Ihren Verkäufer ggf. daran, dass zwischen Ihnen
beiden am 5. Februar zu einem Preis von EUR 1.725,78 doch ein rechtmäßiger
Kaufvertrag zustandegekommen ist, der für beide Seiten bindend ist.
Sie können ihn auch als Anregung diesen Link senden. Hier klären wir
ebenfalls Verkäufer über ihre Pflichten auf:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
Zusätzlich können Sie Ihren Handelspartner auch darauf hinweisen, dass
Sie in Betracht ziehen, den Vorgang bei ausbleibender Klärung an Ihren
Anwalt zu übergeben, da Sie in diesem Fall unter Umständen einen
Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, beispielsweise wenn
Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen
teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.
Sehe es als moralische Unterstützung an. Mehr ist es nicht!Nun habe ich verschiedene Aussagen. Mhh?!
Inwieweit kann man das was ebay seinen Mitgliedern schreibt für gesichert erachten?