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auktions-manni

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Dienstag, 23. Februar 2010, 19:11

Brunhildes Versandcenter - am 25.02.2010 findet die Gerichtsverhandlung statt

Hier ein Beitrag zu einem älteren Betrugsfall.

Es geht hierbei um den ehemaligen Shop Brunhildes Versandcenter. Hier nochmals genau zu schreiben, was seinerzeit im Detail abgelaufen ist, ist mir im Moment aus Zeitmangel zu aufwendig. Daher verweise ich auf das Forum des Kollegen Uli Schmidt . In seinem Forum gibt es zu diesem Thema bereits einen ellenlangen Thread. In diesem Thread sind alle nützlichen Informationen zu finden.

Angeklagt ist der bisher mehrfach ( durch diverse Internetshops und sonstigen Internet Verkäufen ) aufgefallene und auch bereits verurteilte Marcus Bonse sowie der damalige Treuhanddirector der Brunhildes Versandcenter Limited, Rechtsanwalt Bastian Alexander R. aus Berlin.

Der Fall Brunhildes Versandcenter schlug 2007 große Wellen, da mit diesem Shop ganz massiv abgezockt wurde. Einer der Gründe, warum seinerzeit so viele Leute auf Brunhildes Versandcenter Limited reingefallen sind, ist vermutlich auch auf die damalige Werbung zurück zu führen, welche seinerzeit betrieben wurde.

Nachfolgend die Presseerklärung des Amtsgericht Düsseldorf:
Quelle:

Zitat

25. Februar 2010
gegen
12.30 Uhr
1. Marcus B. aus Reken,
(43 Jahre),
deutscher Staatsangeh.
2. Bastian R. aus Berlin,
(36 Jahre),
deutscher Staatsangeh.
SchöffG
108 Ls 61/09
A 164
wegen
Betruges
Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus:
Der Angeklagte zu 1. bot zwischen dem 05.06.2007 und dem 24.08.2007 über einen von ihm betriebenen Internet-Shop, einer "Versandcenter Limited", deren angegebener Sitz sich in Berlin, deren tatsächlicher Betriebssitz sich jedoch in Düsseldorf befand, technische Waren verschiedener Art – vorwiegend Gegenstände aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik und der Haushaltsgeräte – besonders günstig gegen Vorkasse zum Kauf an. 259 Geschädigte erwarben – neben mehr als eintausend weiteren gleichartig Geschädigten, hinsichtlich derer die Strafverfolgung nach § 154 a StPO eingeschränkt worden ist – über das Internet in dem vom Angeklagten zu 1. betriebenen Shop Ware. Vereinbarungsgemäß zahlten sie den Kaufpreis als Vorkasse auf das von diesem gegenüber den Geschädigten angegebene Firmenkonto. Der Angeklagte zu 1. war von an Anfang an weder in der Lage noch Willens, die angebotene Ware zu übersenden.
Der Angeklagte zu 2., der Rechtsanwalt ist, stellte sich mit einer "Vereinbarung über treuhänderische Geschäftsführung" für die nach britischem Recht gegründete Gesellschaft als sog. "Treuhanddirektor" zur Verfügung. Auch eröffnete er auf seinen Namen ein Firmenkonto, auf das die Vorauszahlungen eingingen und über welches er dem Angeklagten zu 1. Vollmacht erteilte. Hierbei war ihm bereits zum Zeitpunkt der Übernahme der Tätigkeit als Treuhanddirektor angesichts der Gesamtumstände bewusst, dass der Beklagte zu 1. die von diesem faktisch geführte Gesellschaft zur Begehung von Betrugstaten benutzen würde. Gleichwohl blieb der Angeklagte zu 2. auch weiterhin formell der Geschäftsführer der Gesellschaft und ermöglichte es so dem Angeklagten zu 1., die zur Anklage gebrachten Taten zu begehen. Der gesamte Schaden, der alleine den 259 Geschädigten entstanden ist, beträgt 163.745,78 Euro. Darüber hinaus erfolgten Vorkassebestellungen durch mehr als eintausend weitere Kunden, die ebenfalls nicht beliefert wurden. Insoweit wurde nach § 154 a StPO verfahren.
Gruß

Manni :D

>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532

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2

Freitag, 26. Februar 2010, 19:44

Nachfolgend ein aktueller Bericht:

Quelle: ulis-welt.foren-city.de

Quelle: Westdeutschen Zeitung

Zitat

( Auszug ) Aus der Westdeutschen Zeitung:





Gericht: Riesenschaden durch Brunhilde


Kaufmann ging schon mit der vierten Internet-Firma baden.


Düsseldorf. Dass zwei Männer gemeinsam wegen Betruges auf der
Anklagebank sitzen, die sich noch nie vorher gesehen haben, kommt beim
Amtsgericht nur selten vor. Das Internet macht’s möglich – und
Brunhildes Versandcenter.


Um den ganzen Bericht lesen zu können, bitte einen der obigen Links benutzen !
Gruß

Manni :D

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3

Donnerstag, 4. März 2010, 18:51

Nachfolgend ein aktueller Screenshot eines Zeitungsberichtes

Quelle:

Gruß

Manni :D

>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532

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4

Sonntag, 27. Juni 2010, 15:40

Inzwischen wurde ein Urteil gesprochen, welches aber noch nicht rechtskräftig ist, da die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird.

Das Verfahren gegen den Angeklagten zu 1., Marcus Bonse wurde nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.

Der 2. Angeklagte, Rechtsanwalt Bastian Alexander R. wurde freigesprochen.

Das war jetzt mal wieder so ein Fall, wo gutgläubige Käufer um ihr Geld gebracht wurden und niemand zur Verantwortung gezogen wird. Das vereinnahmte Geld dürfte inzwischen vermutlich verdunstet sein.

Quelle:
Gruß

Manni :D

>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532

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