Nach der Gewerbeanmeldung: Ab jetzt ist etwas mehr Bürokratie nötig. Das fängt damit an, dass man die vollständigen
Widerrufs-, Rückgaberechts- und Impressum-Daten angeben muss, eine AGB angeben sollte und dass man Rechnungen
mit Rechnungs-Nr mitsenden muss. Das Gewerbeamt wird eine Meldung an das Finanzamt, an die IHK, die
Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt, das statistische Landesamt (Du giltst jetzt als Existenzgründer!) und
an das Handelsgericht schicken.
Quelle:
http://testberichte.ebay.de/Abmahnungen-…000000007458539