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Udolfo

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1

Freitag, 5. März 2010, 21:06

Frage zur Gewerbeanmelung!

Hallo erstmal an alle und Herzliche Grüße! Ist ja mein erster Beitrag! :-)

Also habe vor ein paar Tagen ein Gewerbe angemeldet um ein Ebay Shop(Laden) zu eröffnen !Und zwar neben beruflich!Es war relativ unkompliziert.Und die freundliche Dame vom Gewerbeamt fragte mich wann ich das Gewerbe anmelden wolle heute oder gestern!Ich sagte heute!Daraufhin habe ich am selben Tag einen Ebay Shop(Laden) eröffnet,und ich wurde während der Anmeldung nach Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregister gefragt!Beides habe ich nicht eingetragen!Nun meine Frage: Muß ich dies beides noch nachholen,oder reicht es wenn ich meine normale Steuernummer vom Finanzamt in den Rechnungen angebe?

Schon mal im voraus Vielen Vielen Vielen Dank!

2

Freitag, 5. März 2010, 21:16

Zitat

Nach der Gewerbeanmeldung: Ab jetzt ist etwas mehr Bürokratie nötig. Das fängt damit an, dass man die vollständigen
Widerrufs-, Rückgaberechts- und Impressum-Daten angeben muss, eine AGB angeben sollte und dass man Rechnungen
mit Rechnungs-Nr mitsenden muss. Das Gewerbeamt wird eine Meldung an das Finanzamt, an die IHK, die
Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt, das statistische Landesamt (Du giltst jetzt als Existenzgründer!) und
an das Handelsgericht schicken.

Quelle: http://testberichte.ebay.de/Abmahnungen-…000000007458539
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3

Freitag, 5. März 2010, 21:18

Die Zuteilung der Umsatzsteuernummer muss man beim Finanzamt beantragen(),
und ggf. die sog. Kleinunternehmerregelung beanspruchen
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »scharfmacher« (Gestern, 17:41) :O

auktions-manni

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4

Samstag, 6. März 2010, 12:55

Du wirst vom Finanzamt auch noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten.

Die Umsatzsteuer Ident Nr kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern online beantragen. Beantragen kannst du diese aber erst, wenn du bei deinem Finanzamt steuerlich als Gewerbetreibender registriert bist und eine entsprechende Steuer Nr. erhalten hast. Also warten, bis der Fragebogen vom FA kommt oder dort mal vorbei fahren und diesen dort abholen. Es kann, je nach FA, nämlich durchaus ein paar Wochen dauern, bis der Fragebogen zugeschickt wird.

Online Beantragung Umsatzsteuer Identifikationsnummer
Gruß

Manni :D

>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532

Udolfo

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5

Sonntag, 7. März 2010, 16:40

Erstmal Vielen Dank für die Antworten! Muß ich mich denn noch zusätzlich ins Handelsreigister anmelen um eine Registernummer zu bekommen?Oder geschieht das jetzt alles automatisch ?

Danke im voraus

Doppelklicker

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6

Sonntag, 7. März 2010, 16:57

Hallo Udolfo,

als Personengesellschaft musst Du Dich nicht beim Handelsregister registrieren lassen und eine GmbH wirst Du jawohl (hoffentlich) nicht gleich gründen wollen.
Lord of the Motherboards
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auktions-manni

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7

Sonntag, 7. März 2010, 17:10

Zitat

als Personengesellschaft musst Du Dich nicht beim Handelsregister
registrieren lassen und eine GmbH wirst Du jawohl (hoffentlich) nicht
gleich gründen wollen.
Es kommt auf die Gesellschaftsform an. Ein e.K. beispielsweise muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Gruß

Manni :D

>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532

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8

Sonntag, 7. März 2010, 17:21

Das ist richtig. Das ist aber (hoffentlich) genau so unwahrscheinlich, wie eine GmbH zu gründen.

Wie so oft in diesem Forum mein Rat: Wenn ich so wenig Ahnung von der Materie habe, dann hilft mir kein Forum, dann brauche ich professionelle Hilfe.
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