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robos

Newbie

  • »robos« ist der Autor dieses Themas

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Registrierungsdatum: 26. Juli 2010

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1

Montag, 26. Juli 2010, 16:19

Schadensersatz gegen Käufer von ausländischer Ebayseite mit deutscher Adresse?

Hallo,

bei einführung eines neuen iPhone gehen anfangs immer unmenschliche Summen für so ein Gerät über den Tisch Fallen dann aber recht schnell auf ein mittleres Niveau. Am 15. Juli hatte ich also eines online gestellt, 24h Auktion:

Bieter hatte mit 990,- € erfolgreich geboten, ich habe ihm direkt die Zahlungsdetails gesendet und erst mal gewartet. Nachdem 2 Tage später noch immer nichts geschehen ist, hab ich nachgehakt, doch nichts gehört. Am 20. Juli hab ich dann eine neue Bewertung bei ihm gesehen und er hat den selben Artikel ebenfalls bewertet, er ist also Aktiv. Außerdem hat es sich dabei um ein iPhone 4 gehandelt, wie meines auch, erfolgreiche Gebot lag jedoch knapp 50 Euro unter dem in meiner Auktion. Außerdem endete diese Auktion am selben Tag, als auch meine endete.
Damit war mir recht klar, dass er auf zwei Hochzeiten tanzte und an meinem Artikel nicht mehr interessiert ist. Hab ihn in einer weiteren Nachricht über die ebay Platform konkret hierrauf angesprochen, jedoch wie gewohnt keine Reaktion.
Am 21., 5 Tage nach Auktionsende, meldete ich den Artikel bei ebay als unbezahlt. Die 4 Tagesfrist verstrich ohne Reaktion seitens des Käufers, womit ich am 25. den Fall geschlossen habe, um die Provision erstattet zu bekommen und es endlich erneut anbieten zu können. (Hierbei finde ich es schon sehr schlecht, dass ich selbst jetzt dem Käufer keine fett rote, negative Bewertungen geben kann.)
Gestern (am 25. ) habe ich es wieder eingestellt und wie erwartet ist der Preis inzwischen auf durschnittlich etwa 800,- € (±50) gefallen. Somit ist die Auktion jetzt für nicht ganz 800 Euro ausgegangen:

Wegen diesem Spassvogel habe ich damit fast 200,- € weniger gewonnen. Die Rechnung liese sich noch etwas fortführen, jedoch ändert dies die Situation an sich nicht mehr.

Meine frage ist nun, ob ich diese 200,- € als Schaden betrachten und von ihm Einklagen kann (EK-Preis beträgt 629 €uro).
Damit dies nicht zu einfach bleibt, ist der Käufer auf der dänischen Ebayseite angemeldet und ich habe eine "Angemeldete Adresse des Käufers" in Deutschland. Speziell zu dieser Kombination konnte ich auch keine Erfahrungsberichte finden.

Über jeglichen Rat oder jegliche Erfahrung wäre ich dankbar. Vorbeugend habe ich beim zweiten mal versucht die 30% Klausel einzubauen, doch bin ich dank des Kontaktes diesmal optimistisch, das es auch verkauft wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »robos« (26. Juli 2010, 16:22)


senseman

Auktionshilfe Meister

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2

Montag, 26. Juli 2010, 16:35

Mal ganz ehrlich:

1. Hast du langeweile ???
2. eventuell zuviel Geld übrig ???

wenn 1 oder 2 punkte zutreffen dann schiebste jetzt deinen Hintern zu einem RA und legst ma leben 190+19% Mehrwert steuern auf die theke und kriegste ne kleine rechtsberatung, danach lässt du dann den RA auf die Menschheit los und hoffst das du recht bekommst und den schaden von ca 200 Euro beglichen bekommst.
Dann sollte man bei der Aktion bedenken ist die Adresse in D wirklich gültig oder ist sie ein fake dasweiteren was machste wenn der ebayer doch aus dänemark kommt oder gar keine kohle hat oder oder oder ??? dann brauchste wohl noch nen weiteren RA.
und ja unterm strich dumm gelaufen PP und häng die sache an den nagel und gut is schont nerven und geldbeutel.

biguhu

Auktionshilfe Inventar

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Administrator

3

Montag, 26. Juli 2010, 16:40

Meine frage ist nun, ob ich diese 200,- € als Schaden betrachten und von ihm Einklagen kann (EK-Preis beträgt 629 €uro).

Ganz eindeutig, ja! Und dieser Schaden läßt sich auch centgenau beziffern als Differenz zwischen den beiden Verkaufsbeträgen.

In Deutschland wäre ein solcher Anspruch sicher leicht durchsetzbar, aber es wird hier nicht klar, wo der Käufer nun wirklich gemeldet ist. Willst du den Anspruch in Dänemark durchsetzen, würde ich davon abraten. Beschränke den Käuferkreis das nächste Mal nur auf inländische Bieter, dann sollte dies kein Problem mehr sein.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

4

Montag, 26. Juli 2010, 16:52

na, so sicher wär ich da nicht, schließlich hat sich doch der Möchtegernkäufer noch gar nicht dazu geäußert? oder??
Vielleicht war er nur noch unentschlossen, weil er sich zwei Händies kaufen wollte, aber für eins das Geld noch nicht flüssig hatte?

Solange der Vk den Käufer durch Fristsetzung nicht in Verzug gesetzt hat (oder hast du das parallel?) kann man ja bei der Regelung über ebay
nur davon ausgehen, dass Käufer und Vk sich über die Auflösung des Kaufvertrags einvernehmlich geeinigt haben, ODER?

Also wieso dann Schadensersatz?

Spekulationsgewinne lasse sich muMn auch nicht einklagen, schließlich könnte man ja auch einfach nur im Sommerloch gelandet sein oder einen
ungünstigen Wochentag erwischt haben. Hättest du den Käufer auch an deinem Zusatzgewinn teilhaben lassen, wenn du zufällig einen Mehrerlös
für dieses Teil erlangt hättest?? ?(
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »scharfmacher« (Gestern, 17:41) :O

engelchen

Auktionshilfe Inventar

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Moderatorin

5

Montag, 26. Juli 2010, 18:40

Ich seh das änlich wie Stubi, davon mal ab, war es im Falle der Schadenserhebung vielleicht falsch, voreilig den Fall zu schließen. Du hast nun die Provision zurück und der Käufer kann das als dein Einverständnis zur Vertragsrücknahme deuten.

Lass es wie es ist, denn gerade weil hier die Herkunft und der Wohnort des Käufers nicht klar wird, könnten die RA- und ggf. die Gerichtskosten nur noch drauf kommen.

Entscheiden musst Du sicher selber, ob Du den Stress auf dich nehmen willst und ggf. auf den Kosten sitzen bleibst. Ins Ausland rechtlich zu agieren ist generell sehr problematisch und mit erheblichen Mehrkosten muss gerechnet werden.
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

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