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  • »TedWillhelm« ist der Autor dieses Themas

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Registrierungsdatum: 30. Juli 2010

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1

Freitag, 30. Juli 2010, 00:48

Gefälschte Ware, Annahme verweigert

Guten Tag,

ich bin ein Neuling hier, hoffe jedoch, dass mir geholfen werden kann.

Ich habe vor kurzem ein Badmintonschläger der Firma Yonex bei einem Privatverkäufer,
wobei auch dies nach Prüfen der Verkaufsgewohnheiten offen steht,
gekauft. Da ich einen Tag nach dem Kauf unter den Bewertungen eine Negative entdeckte, mit der Vermerkung
es habe sich um eine Fälschung gehandelt, habe ich mich online über Merkmale der Fälschungen kundig gemacht, sowie den Bewertungsgeber kontaktiert,
und mich ebenso bei ihm über seine Indikatoren der Fälschung zu erkundigt.

Nachdem ich das Packet erhielt, habe ich den Artikel noch bevor ich eine Unterschrift geleistet hatte geprüft und musste feststellen,
dass offensichliche Indikatoren wie eine Bedruckte Seriennummer (statt gelaserter) sowie eine falsche Seriennummer vorhanden waren.
Also habe ich die Annahme verweigert.

Nun ist der Verkäufer empört und weigert sich mir den gezahlten Betrag zu erstatten, und beruft sich dabei auf das eingeschränkte Recht bei Privatkäufen.
Jedoch bin ich der Ansicht das dies eine mangelhafte Schlechtleistung ist, wobei ich bei einer so offensichtlichen Fälschung sogar Arglist unterstelle.

Was würdet ihr mir nun empfehlen?

Der EBay-Händler wurde auch bereits in einem Fachforum als Fälschungsvertreiber erkannt:
http://www.badmintoncentral.com/forums/s…958#post1476958


Vielen Dank!

biguhu

Auktionshilfe Inventar

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Administrator

2

Freitag, 30. Juli 2010, 00:59

Profil von zarterboy 21

Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach. Wenn du dir deiner Sache sicher bist, dann verweigerst du die Vertragsabwicklung und forderst notfalls mit juristischen Schritten dein Geld zurück. Problem: Du bist in der Nachweispflicht. Schlecht ohne Ware...

Bist du dir nicht sicher, hättest du nicht den Fehler machen sollen, die Ware nicht anzunehmen.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

engelchen

Auktionshilfe Inventar

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Moderatorin

3

Freitag, 30. Juli 2010, 19:26

Hat der Verkäufer irgendwo geschrieben, dass er den Artikel nun wieder hat ?

Was genau hat er gesagt, wie er weiter verfahren will ? Vielleicht kopierst Du uns mal bitte seine letzten Mails hier rein (ohne Namen und änliche Angaben natürlich).... :thumbup:
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

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