Guten Tag,
ich bin ein Neuling hier, hoffe jedoch, dass mir geholfen werden kann.
Ich habe vor kurzem ein Badmintonschläger der Firma Yonex bei einem Privatverkäufer,
wobei auch dies nach Prüfen der Verkaufsgewohnheiten offen steht,
gekauft. Da ich einen Tag nach dem Kauf unter den Bewertungen eine Negative entdeckte, mit der Vermerkung
es habe sich um eine Fälschung gehandelt, habe ich mich online über Merkmale der Fälschungen kundig gemacht, sowie den Bewertungsgeber kontaktiert,
und mich ebenso bei ihm über seine Indikatoren der Fälschung zu erkundigt.
Nachdem ich das Packet erhielt, habe ich den Artikel noch bevor ich eine Unterschrift geleistet hatte geprüft und musste feststellen,
dass offensichliche Indikatoren wie eine Bedruckte Seriennummer (statt gelaserter) sowie eine falsche Seriennummer vorhanden waren.
Also habe ich die Annahme verweigert.
Nun ist der Verkäufer empört und weigert sich mir den gezahlten Betrag zu erstatten, und beruft sich dabei auf das eingeschränkte Recht bei Privatkäufen.
Jedoch bin ich der Ansicht das dies eine mangelhafte Schlechtleistung ist, wobei ich bei einer so offensichtlichen Fälschung sogar Arglist unterstelle.
Was würdet ihr mir nun empfehlen?
Der EBay-Händler wurde auch bereits in einem Fachforum als Fälschungsvertreiber erkannt:
http://www.badmintoncentral.com/forums/s…958#post1476958
Vielen Dank!