Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • Da du das Profil nicht verlinkst, mache ich dann mal hier für dich: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.….theisse&ftab=AllFeedback

      Du hast meine andere Frage noch nicht beantwortet. Muss man dir denn alle Infos aus der Nase ziehen? Das ist anstrengend und wenig hilfreich. Und bei dem Käufer handelt es sich um den hier thematisierten Marcus. K. aus Wuppertal?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • schnurzel4 schrieb:

      Die Frage ist, wie wird der Schadenersatz festgestellt. Üblicherweise doch durch ein zivilrechtliches Verfahren, d.h. die Kosten für das Verfahren würden dann ja für den Beklagten anfallen, oder?

      Naja, letztlich schon. Aber soweit rechnen kannst Du doch auch noch selber, wenn Du dem Auktionsabbrecher den ersten Brief zukommen lässt, oder? Klagen musst Du ja nur dann, wenn der nicht pariert. Achso, eine kleine Unschönheit gibt es natürlich: als Kläger darfst Du erst mal mit den Kosten für das Gericht und Deinen Anwalt in Vorleistung gehen. Der Beklagte zahlt nur dann, wenn erstens das Verfahren wirklich notwendig war und zweitens er auch unterliegt. Pech für Dich, wenn Du gleich klagst oder falsch klagst und dann auf die Schnauze fällst oder ein Anerkenntnisurteil rausholst.

      Mein Tip an Dich: lass es sein. Oder hol Dir wenigstens vorher fundierte anwaltliche Beratung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Tinepine schrieb:

      Das er das nicht lässt, obwohl er doch seit der Sat 1 Sendung bekannt.

      Ist Sat1. also schon so etwas wie eine staatliche Instituion mit juristischen Befugnissen?

      Wenn es rechtlich nix an seiner Vorgehensweise auszusetzen gibt, kann welcher TV-Sender auch immer berichten, so viel sie wollen. Ist vielleicht schlecht für seinen Ruf, aber deshalb damit aufhören.... :D ?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Drapondur schrieb:

      Tinepine schrieb:

      Das er das nicht lässt, obwohl er doch seit der Sat 1 Sendung bekannt.

      Ist Sat1. also schon so etwas wie eine staatliche Instituion mit juristischen Befugnissen?

      Wenn es rechtlich nix an seiner Vorgehensweise auszusetzen gibt, kann welcher TV-Sender auch immer berichten, so viel sie wollen. Ist vielleicht schlecht für seinen Ruf, aber deshalb damit aufhören.... :D ?

      Drapondur schrieb:

      Tinepine schrieb:

      Das er das nicht lässt, obwohl er doch seit der Sat 1 Sendung bekannt.

      Ist Sat1. also schon so etwas wie eine staatliche Instituion mit juristischen Befugnissen?

      Wenn es rechtlich nix an seiner Vorgehensweise auszusetzen gibt, kann welcher TV-Sender auch immer berichten, so viel sie wollen. Ist vielleicht schlecht für seinen Ruf, aber deshalb damit aufhören.... :D ?
      Es geht hier doch wohl darum einen Nachweis zu führen, ob jemand eine Kaufabsicht hat oder nur auf Schadenersatz aus ist. Wenn man das nachweisen kann, ist rechtlich sehr wohl etwas auszusetzen. Das wäre dann Rechtsbeugung. Und auch gleich mal darauf einzugehen, dass er auf soviele Sachen bieten kann wie er will. Das ist eben nicht so. Wenn er zum Beispiel 3000 mal gleichzeitig mit einem Höchsgebot von 333 Euro auf Geräte bietet, muss er damit rechnen, alle Auktionen auch gewinnen zu können. Dann wäre etwa eine Million Euro fällig. Wenn er die nicht hat, kann man bezweifeln, ob er wirklich für alle 3000 Auktionen einen Kaufwillen hatte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tinepine ()

    • Naja, wenn abzusehen ist, dass diese € 333,- nicht wirklich realistisch sind, kann man ihm auch unterstellen, dass er einfach nur darauf hofft, dass wenigstens eins davon wirklich für 333,- weggeht - so könnte er gegebenenfalls vor Gericht argumentieren (lassen).

      Ich will definitiv nicht für M.K. eintreten, ich finde seine Masche auch zum Kotzen, so isses ja nicht. Aber aufgrund des von Dir angeführten Beispiels könnte man ihm wohl keinen Strick daraus drehen. Da müsst Ihr euch was anderes suchen....
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    • Tinepine schrieb:

      Dieser Herr M. K. aus Wuppertal hat jetzt einen anderen Ebay Namen und ist wieder aktiv. Ich suche jetzt betroffene, um ihm die fehlende Kaufabsicht nachweisen zu können.

      Wäre es dann nicht äußerst sinnvoll, diesen neuen Account zu nennen? Wie sollen Betroffene sonst hierher finden, wenn sie danach googeln? Warum werden die wichtigsten Infos immer zurückgehalten?

      Und wenn du dann den Account nennst, dann verlinke doch bitte gleich auch eine Auktion, damit man sich das Bietverhalten ebenfalls anschauen kann.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Warum werden die wichtigsten Infos immer zurückgehalten?
      Weil.... nö, sag ich nicht. Das wäre sonst eventuell beleidigend.

      ebay-Nick und Referenzauktion bitte. In dem Fall hätte ich nämlich eine brauchbare Idee, wie der VK aus der Kiste rauskommen könnte. Aber wie das eben so ist: ich verrat sie nun auch nicht. Nur eben so viel:

      Tinepine schrieb:

      Es geht hier doch wohl darum einen Nachweis zu führen, ob jemand eine Kaufabsicht hat oder nur auf Schadenersatz aus ist.

      Nö.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Drapondur schrieb:

      Naja, wenn abzusehen ist, dass diese € 333,- nicht wirklich realistisch sind, kann man ihm auch unterstellen, dass er einfach nur darauf hofft, dass wenigstens eins davon wirklich für 333,- weggeht -

      und dann die restlichen gebote zurückziehen, sofern er nicht schon überboten wurde.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich fasse mal zusammen :

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…f-23&ftab=FeedbackAsBuyer

      holzkopf-23 -> ich tippe auf o***-

      Ebenfalls hier Höchstbietender bei Abbruch:


      Gebotsliste:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
      Bilder
      • eBay-Bewertungsprofil für holzkopf-23.png

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      • Marcus Kahn Holzkopf Gebotsübersicht 22.05.2013.png

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