Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iPhones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wegen vorzeitig abgebrochener Auktion - Bieter "das*ist"

    • *alte_eule* schrieb:

      In diesem Punkt ist die aktuelle Rechtsprechung nicht an ihnen vorbei gekommen.
      Und genau das ist der Punkt, den ich als Einzigen nachvollziehen kann.

      Wir wissen aber auch, das für eBay deren eigene AGB wie eine heilige Schrift ist. Sie drehen es jedenfalls gerne so, wie es ihnen gerade am Besten in den Kram passt.

      Was wäre aber z.B. wenn ein Abbruch der aktuellen Rechtssprechung entspricht?
      Wie will eBay die Rechtsmäßigkeit überprüfen?
      Und was ist, wenn sie dann noch unrechtsmäßig die Realdaten an einen unberechtigten weitergeben?

      Spielt eBay mal wieder Gott?
    • Das ist wie mit den Entscheidungen, die da jeweils am Telefon getroffen werden. Da wird dann auch schon mal Recht gegeben oder ein nicht richtiger Rat erteilt.

      Matilde hatte im "alten" Forum jedenfalls bestätigt, dass bei Transaktionsabbruch dem vorhandenen Höchstbieter auf Anfrage Auskunft erteilt wird, damit er seine Ansprüche mit Hilfe von Anwalt oder auch vor Gericht geltend machen kann.
    • Natürlich bekommt man die Daten von Ebay - auf dem ganz normalen Weg einer E-Mail in der mal die Auktionnummer nennt, mitteilt, dass man Höchstbietender zum Beendigungszeitpunkt war und die Daten benötigt, weil man Anspruch auf den Artikel erhebt.

      Ich habe das 2 x ausprobiert - weil ich mich über 2 verschiedene Verkäufer sehr geärgert hatte. Ich hatte auf "Raritäten" aus der Modebranche geboten (ziemlich hoch sogar), beide Auktionen wurden vorzeitig abgebrochen und auf Nachfragen erhielt ich beim einen die Mitteilung, dass es ihm ja leid täte für mich, aber er hätte ein gutes Angebot außerhalb Ebays erhalten - der andere hat behauptet, sein Hund hätte es zerbissen, denn angeforderten Nachweis (Foto) blieb er schuldig. Beide wurden recht unverschämt und frech, als ich mitteilte, dass ich damit nicht einverstanden sei.

      Innerhalb von wenigen Stunden habe ich von Ebay offiziell die Kontaktdaten erhalten (Adresse und mail-addy) die Verkäufer informiert, ensprechendes Rechtliches mitgeliefert - und letztendlich beide Taschen bekommen - die "Zerbissene" sah natürlich aus wie neu.

      Bei dieser "Art von Artikeln", die ich dann ein Weilchen beobachtet habe, werden übrigens rund 20 % der Angebote vorzeitig beendet, da es meist "Sammlersttücke" sind (im Handel nicht mehr erhältlich). Und ich bin sicher, meist sind die Gründe "Verkauf außerhalb von Ebay".
      Würde es jemand drauf anlegen, könnte er hier ein nettes Taschengeld verdienen.


      Mir selber ging es nur um diese beiden Modelle und den Ärger über diese unverschämten Verkäufer, die verbal in die unterste Schublade gegriffen haben...

      Aber DAHER weiß ich dass es geht.


      Zum Fall von pmkedv - der Thread wurde ja von mir selber eröffnet:

      Leider scheint es tatsächlich so zu sein, dass der Käufer bei Klagen bisher immer recht bekommen hat - das ist bitter vor allem für DIE Verkäufer, die wirkliche Gründe für die Beendigung hatten.

      Dennoch glaube ich, dass bei der offensichtlichen Masse der Abbrüche, nur ein Bruchteil der Abbrecher zulässige Gründe für den Abbruch haben.

      Wie lange plädiere ich schon dafür, dass Ebay diese Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung ENDLICH abschaltet!!

      Wer beenden MUSS findet ganz leicht andere Wege.....


      Und warum verklagt nicht mal jemand Ebay, dass diese technische Möglichkeit überhaupt angeboten wird???

      ....auch vor dem Hintergrund, dass ja offensichtlich sogar Ebay-Mitarbeiter gibt, die der Ansicht sind, dass dies vorzeitige Beendung mit Gebotsstreichung rechtlich in Ordnung sei.

      Man stelle sich vor, jemand ist unsicher und erkundigt sich vorher beim Kundendienst, und er bekommt dann vlt. eine solche Aussage...
      :(
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • blaccbox schrieb:

      Leider scheint es tatsächlich so zu sein, dass der Käufer bei Klagen bisher immer recht bekommen hat - das ist bitter vor allem für DIE Verkäufer, die wirkliche Gründe für die Beendigung hatten.



      Ich sehe das so, das die Verkäufer die wirkliche nachweisbare Gründe haben, diese auch belegen können und im Rechtsstreit auch müssen, und damit sehr gute Chancen haben das die Klage abgewiesen wird, die anderen haben eben Pech gehabt in meinen Augen

      Und Ebay muss nichts ändern oder abschalten, es gibt immer die Möglickeit wie auch schon angeregt einen anderen bekannten Bieter die Position als Höchstbietender einnehmen zu lassen wenn abgebrochen werden soll, auch wenn das nicht zu 100% den Ebay AGB entspricht

      Alle anderen "lernen" eben jetzt wo ihr Fehler lag

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Hallo, auch ich oute mich als Betroffener.

      Nach den Fallbeschreibungen könnte es sich bei dem Mitglied das*ist um einen Marcus K. aus Wuppertal handeln.

      Es handelt sich um zwei Anschriften in Wuppertal, eine ist anscheinend die Adresse unter der geklagt wird R..........
      die andere - zusammen mit seiner Lebensgefährtin- die Adresse wo er sich anscheindend öfter aufhält. B.........

      Habe Kontakt mit einigen Betroffenen, die mir z.T. aus anderen Foren bekannt wurden. Demnach verklagt das*ist manchmal in Eigenregie auf Schadenersatz, bei anderen
      Betroffenen (wie auch bei mir) werden auch Rechtsanwälte aus Düsseldorf, Essen, aber auch aus Süddeutschland von ihm zur Durchsetzung seiner Forderungen eingesetzt.
      Es verstärkt sich mittlerweile immer mehr die Vermutung, dass er die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen exessiv quer durch Deutschland betreibt.
      Die Liste der Betroffenen ist schon jetzt ganz ansehnlich.
      .

      Auch ich habe nachgeforscht und kann nur bestätigen, dass bis zu 3.000 Gebote monatlich durch das Mitglied das*ist abgegeben wurden und er auch aktuell auf sämtliche
      Apple-Produkte bietet.


      Grundsätzlich wird hier offensichtlich ganz bewusst und gezielt im großen Ausmaß eine Vermögensschädigung von Personen betrieben.
      Es geht hier um mehr als um Taschengeld. Zweitauto, Zweitwohnung, Flatscreen und Urlaubsreise nach Ä...... sind schon drin.

      Insofern sollten wir Betroffenen uns nicht in unser vermeintliches Schicksal begeben, sondern z.B. gemeinsam versuchen, alle abgebrochenen Auktionen, die dieses Mitglied als Höchstbietender abgeschlossen hat, zusammenzustellen. Gemeinsam könnte man so den Nachweis der Vorsätzlichkeit seines Tuns erbringen, und es so ermöglichen, im Wege einer Strafanzeige entsprechende Schritte einzuleiten. Es geht hier anscheinend um bewusste Vermögensschädigung.

      Auch Personen, die schon gezahlt haben, sollten keine Scheu haben, sich hier vertraulich per PN zu melden. Dadurch erhöht sich die Möglichkeit, auch die in der Vergangenheit stattgefundenen Bietaktivitäten von Mitglied das*ist zu erfahren und seine eingetriebenen Schadenersatzansprüche komplett offenlegen zu lassen.
      Weitere interessante Details über "das*ist" werden kurzfristig folgen.

      Ach, bevor ich es vergesse, ich kann eine Band namens Selfdevoured
      empfehlen. Hab die mal gehört, einfach nur super. Die Kleinsten sind
      manchmal die Größten.

      Wie heisst noch der Bundesumweltminister ? vergesse ich immer wieder - hatte der nicht den Wahlkreis 121?

      Schwebe B A H N fahren ist auch schön. Könnte ich 25 mal hintereinander machen.
    • @blacc
      Generell finde ich, das Du recht hast! Die Möglichkeit muss endlich von eBay entfernt werden!

      Frag doch mal die HondaFlitzerin, ob sie das nicht mal kurzerhand abschalten kann! *duckundflücht*

      Spaß bei seite! Denn es gibt leider auch die Fälle, wo nach BGH der Abbruch berechtigt ist. Bei einem der von "das*ist" betroffenen Verkäufer ist das meiner Meinung nach der Fall. Nur schienen damals die Rächtsvertreter und der Rischter nicht besonders fit in Sachen eBay gewesen zu sein. Man muss Diesen aber zu Gute halten, das deren Verhandlung vor dem BGH-Urteil weil.
      Aber dennoch, was meint ihr? Ist der Abbruch einer Auktion eines iPhones berechtigt, wenn dieses von einem Scammer eingestellt wurde? Das Handy also nur virtuell vorhanden war? Es sich also um einen ATO gehandelt hat?

      Ich finde, das es sich dabei, trotz damals nicht vorhandenem BGH-Urteil, um einen mehr als berechtigten Abbruch gehandelt hat.

      Leider haben das die oben genannten Juristen nicht erkannt und entsprechen für "das*ist" entschieden! ;(

      @Sternchen
      Du sagst es! jeder hat die Möglichkeit, die Auktion eleganter zu beenden, ohne in die Mühlen der Justiz zu landen. Nur weiß das kaum einer bzw. macht sich da keiner Gedanken drüber. Daher MUSS die Funktion, die reihenweise Verkäufer in die Bredouille bringt, endlich abgeschaltet werden.

      "das*ist" ist doch das beste Beispiel dafür! Seine Vorgehensweise zeigt doch, das es mittlerweile ganz offensichtlich Personen gibt, die sich dieser Methode angenommen haben!

      Aha, und da ist schon der Nächste!

      Hallo Werwolf
      Ich hoffe, ihr habt Erfolg auf eurem Weg!
    • Markus K aus Wuppertal

      Hallo,

      mittlerweile hat sich ein ganz interessanter Kontakt ergeben. Das Thema Marcus K. wird wahrscheinlich medial aufbereitet.
      Mal sehen, wenn da plötzlich ein Kamerateam vor der Tür R..................oder B...................steht.
      Eines ist sicher, dass lassen sich Einige und ich ganz bestimmt nicht entgehen.
      Werden wir mit einem iphone 4s filmen- wenn wir das vergessen, Marcus müsste ja einige davon da haben. Was sich halt so beim Schadenersatz ausser Geld ergibt.
    • du escheinst wirklich zu denken, ich hätte den sachverhalt nicht verstanden?!

      eddi28 schrieb:

      Hier werden Schüler, Studenten, Auszubildende und sicher auch Leute, die nicht gerade mit viel Geld gesegnet sind, abgezogen.
      Hier bereichert sich jemand gnadenlos auf Kosten anderer. Sitzt Tag und Nacht vor seiner Kiste und kassiert steuerfreien Schadenersatz. Hier ist gar nicht die Abischt gegeben, irgenden etwas wirklich ersteigern zu wollen.
      Wenn es gar nicht anders geht, muss man den hier genannten Unser eben medial durch die Presse jagen. Die angewandte Methode ist wirklich etwas für bestimmte Wirtschaftszeitungen, oder auch Wirtschaftssendungen.
      Wer weiß welche armselige Existenz dann geoutet wird.


      ich verstehe sehr gut, was du meinst... und auch wenn ich durchaus verständnis hab, das viele über sowas wütend sind, sich abgezockt fühlen und sie einem auch leid tun können - es ändert sich nichts an der tatsache, das sich die verkäufer allesamt vorher nicht ausführlich genug informiert haben, was sie beim vorzeitigen beenden von auktionen eigentlich genau machen bzgl. rechtlicher relevanz.
      nur diese unwissenheit (und die mangelhafte aufklärung seitens ebay) ermöglicht dem typen, mit schadensersatzforderungen um die ecke zu kommen.
      die nutzung ebays erfolgt auf eigene veranwortung und ebay bietet auch keinerlei rechtsberatung.

      die option wird auch nicht von ebay entfernt werden, denn jeder ist eigentverantwortlich, was er bei ebay macht und wenn man keinen artikel mehr rausnehmen kann, weil man sich grundlegend vertan hat, dann werden wieder vermehrt leute auf ihre eigenen auktionen bieten, weil sie sonst angst haben müssen, das jemand ihnen aus ihrem irrtum einen strick dreht.
      das ist hier zwar ohnehin schon der fall, aber dann würde es evtl. um sich greifen...

      wenn das thema nun so groß wird, das es medial interesse erregt, dann wird es hoffentlich auch entsprechend eindeutige urteile dazu geben bzgl. serienmäßigen schadensersatzforderungen usw.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Natürlich hast du den Sachverhalt verstanden. Grundsätzlich wird doch hier auch gar nicht bestritten, dass die "Abbrecher" einen Fehler gemacht haben.

      Es geht darum, dass sich Herr Marcus K. vermutlich gar nicht mit der Absicht auf ebay bewegt, ein iphone oder ein ipad zu erwerben.
      Wenn hier nachgewiesen wird, dass er massenweise Schadenersatzforderungen stellt, handelt es sich möglicherweise um bewusste Vermögensschädigung.
      Wie du liest, formuliere ich sehr vorsichtig, Natürlich gibt es keine eindeutigen Urteile, dann wäre es ja ganz einfach.
      Aber bei monatlich 3.000 Geboten- vielleicht über Jahre- ist die Absicht vielleicht (wieder vorsichtig) eindeutig.
      Dass nicht ich, oder andere Betroffene dieses juristisch beurteilen, ist doch auch klar.

      Aber - nur soviel- es ist eine Menge Bewegung im Fall des Marcus K- vielleicht gibt es sogar noch andere Personen, die involviert sind, hörte ich so.
    • Also insgesamt klingt das ja nach einem ganz interessanten Geschäftsmodell. Ich biete (in meinem Fachbereich natürlich - sagen wir mal Rolex) frühzeitig mittelhohe Beträge auf die Dinger so dass es längere Zeit für den Höchstbietenden reicht und warte dann ab, ob der Verkäufer in den letzten 12 Stunden kalte Füße bekommt und zurückzieht bevor ich überboten werde.

      Ob das moralisch verwerflich ist, ist mir dabei dann egal - Hauptsache die ebay-AGB und der BGH decken ab, dass ich dann die Uhr trotzdem einfordern kann. Klingt eigentlich ganz einleuchtend und so 'ne Oyster Perpetual für unter 2000 Euronzen hat ja auch was. Hat mal wer daran gedacht, diesen das*ist hierher einzuladen? Ich überlege nämlich gerade wirklich, wo ich da den Betrug hinstecken soll. (Sorry, ich sitze gerade nebenher als Chipleader am Final Table eines 200k-NLH-Pokerturniers und bin daher etwas abgelenkt - ups - jetzt hat mich der Spanier doch glatt überholt) Vielleicht hat dieser Marcus K ja soviel Arsch in der Hose und steht zu seinem Geschäftsmodell bzw erklärt mir das etwas genauer.

      Und nun entschuldigt mich, der Spanier hat eben den Russen rausgekegelt und muss jetzt im Heads up von mir eins auf die Mütze kriegen. Er oder ich - das sind reale 20.000 Flocken Unterschied im Preisgeld.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Sorry, ich sitze gerade nebenher als Chipleader am Final Table eines 200k-NLH-Pokerturniers und bin daher etwas abgelenkt - ups - jetzt hat mich der Spanier doch glatt überholt.
      Und nun entschuldigt mich, der Spanier hat eben den Russen rausgekegelt und muss jetzt im Heads up von mir eins auf die Mütze kriegen. Er oder ich - das sind reale 20.000 Flocken Unterschied im Preisgeld.


      loose-aggressive, tight aggressive oder was anderes?
      und wie ist es ausgegangen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Nur zur Info
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      (dass das nicht nach draussen soll, ist wohl jedem hier klar)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbart,

      wenn dich das Geschäftsmodell des Marcus K... interessiert, hast du ja vielleicht Glück, dass er dich kontaktiert. Allerdings, wenn du dich ein wenig damit beschäftigst, wirst du jetzt schon merken müssen, dass das von dir so genannte "Geschäftsmodell" ein ziemlich entscheidendes Problem nach sich zieht.
      Du kommst bestimmt darauf.

      Mir entfällt das immer- wie hieß noch der langjährige Torwart des FC Bayern München? Olli - wie???
    • werwolf schrieb:

      wenn dich das Geschäftsmodell des Marcus K... interessiert, hast du ja vielleicht Glück, dass er dich kontaktiert. Allerdings, wenn du dich ein wenig damit beschäftigst, wirst du jetzt schon merken müssen, dass das von dir so genannte "Geschäftsmodell" ein ziemlich entscheidendes Problem nach sich zieht.
      Du kommst bestimmt darauf.
      Würde mich auch interessieren, welches Problem dies nach sich zieht?!?
      Habe ein ähnliches "Problem" und bin für jeden tipp dankbar!! :rolleyes:
    • DreamingGod schrieb:

      Würde mich auch interessieren, welches Problem dies nach sich zieht?!?

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert,
      deine Ausführungen kommen der Sache schon nahe. Da sind wir schon dran.

      Ich meinte es aber mit dem Nachteil der Geschäftsmethode etwas profaner.
      Irgendwann kommt der Punkt, da musst du dich outen. Im berechtigten Einzelfall- der soll doch hier niemanden abgesprochen werden-ist das Vorgehen gegen den "Abbrecher" doch ok.
      Die massenweise Abarbeitung von sogenannten Ansprüchen in dieser Form ist doch das Thema.
      Irgendwann muss du den Leuten die du mit Schadenersatzansprüchen angehst, sagen wer du bist, Du bist dann nicht mehr das*ist.
      Du bist dann Marcus K..., Wuppertal R......
      Und da ist das Problem des Geschäftsmodells. Eine Menge Leute- ich bin selbst erstaunt, wieviele Betroffene es gibt- Dunkelziffer sicher auch noch.

      Da soll jetzt kein falscher Zungenschlag reinkommen. Eine Aussage fand ich nachdenkenswert- nicht dass ich die teile-

      Wenn dir einer in der Bahn die Geldbörse klaut, ist das anonym.

      Was glaubst du, warum Marcus K. unter 2 Anschriften auftritt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werwolf ()

    • Stubentiger schrieb:

      Solange er die "Schnäppchen" nur jagt, sie aber nicht erwischt, ist es doch aber kein "professioneller Einkauf"!?


      Ich hab
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      werwolf schrieb:

      Irgendwann kommt der Punkt, da musst du dich outen.



      Naja,
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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • THX.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.