*alte_eule* schrieb:
In diesem Punkt ist die aktuelle Rechtsprechung nicht an ihnen vorbei gekommen.
Wir wissen aber auch, das für eBay deren eigene AGB wie eine heilige Schrift ist. Sie drehen es jedenfalls gerne so, wie es ihnen gerade am Besten in den Kram passt.
Was wäre aber z.B. wenn ein Abbruch der aktuellen Rechtssprechung entspricht?
Wie will eBay die Rechtsmäßigkeit überprüfen?
Und was ist, wenn sie dann noch unrechtsmäßig die Realdaten an einen unberechtigten weitergeben?
Spielt eBay mal wieder Gott?