Änderung der Steuererklärungsregelungen

    • Änderung der Steuererklärungsregelungen

      Es gab wohl eine Änderung wer wann Steuererklärungen zu machen hat.

      Vorher war ich raus. Nun bin ich mir nicht mehr sicher.

      Bin Steuerklasse 1, ohne Kind, ohne Nebeneinkünfte und habe durch Lohnerhöhung ein Jahreseinkommen im folgenden Jahr 2014 (ca.) 16800€ (BRUTTO NATÜRLICH :], wir wollen ja nicht übermütig werden) Jährlich.

      Hat hier irgendeiner eine Ahnung ob ich nun ne Steuer machen muss oder nicht?

      Vorher hies es bei mir: nein nein nur wenn Sie Freibeträge oder Werbungskosten oder sowas deklarieren wollen.

      Wollte ich ja nie. Aussage: mit Ihrer Lohnsteuer, da keine Nebenjobs ist alles abgegelichen.
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    • Jop ich Zahle Lohnstuer (nicht selbständig).

      und die jahresdingensblätter/Nachweise bekomme ich jeden Dezember.

      Danke für die Antwort. Steuerfuzzi hat gesagt ich muss für jegliche Beratung zahlen.

      Beim Anlesen stand irgendwo neu dieses Jahr bei jährlichen Verdienst ab 11800 muss man einreichen.
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    • Du solltest dennoch mal auf deinem Dezember-Lohnnachweis mal schauen, ob ein interner Lohnsteuerjahresausgleich von deinem Arbeitgeber durchgeführt wird.
      Dies wäre nur dann nicht erforderlich (also das nachschauen) wenn du über das gesamte Kalenderjahr den exat selben Lohn/ das gleiche Gehalt erhälst.
      Gibt es z. B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld und es wird gleichzeitig kein interner Lohnssteuerjahresausgleich durchgeführt, zieht dies eine unberechtigt höhere Steuerlast nach sich.
      Das mögen im Zweifelsfall nur ein paar Euro sein, aber ehrlich gesagt lohnt sich das auf jeden Fall zu prüfen.

      Edit:
      Vielleicht (ist nicht einfach zu erklären) als Zusatz. Du musst dir das so vorstellen:
      Jedes Lohnabrechnungsprogramm berücksichtigt grundsätzlich den einzelenen Monatslohn bei Abführung der Lohnsteuer. Durch einen ein- und/oder zweimalig höheren Lohn/Gehalt werden der/die Monate deutlich höher besteuert als dein Durchschnittssteuersatz ist. Den Arbeitgeber kann das nicht interessieren (außer er führt eben freiwillig selbst einen Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember eines Jahres durch), da er verpflichtet ist, den jeweiligen Monatslohn entsprechend zu versteuern.
      Dein Jahreslohn ist dann schwankend besteuert, dem Finanzamt steht aber nur der Durchschnitt zu und nicht die "Spitzen".

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    • Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung I

      Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung II


      Auszug aus I. :

      Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

      ..
      ..
      ..
      4.
      wenn für einen Steuerpflichtigen ein Freibetrag im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 ermittelt worden ist und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10 700 Euro übersteigt oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 20 200 Euro übersteigt; dasselbe gilt für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Absatz 2 gehört oder für einen beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, wenn diese Eintragungen auf einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 Satz 1) erfolgt sind;

      Auszug aus II.:
      Singles, die mehr als Euro 8.354 im Jahr einnehmen......


      bei Deinem Bruttoverdienst i.H. von Euro 16800,00 ist demnach eine Erklärung abzugeben...
    • Habe eine Lohnsteuerbescheinigung im Dezember bekommen für das Jahr 2013.

      Da ist alles aufgesührt.

      Ich glaube ich hatte Urlaubsgeld im Juni erhalten. War aber mit auf dem Lohnschein.

      ugh Steuern. Hab mich im Studium drum gedrückt....hätte ichs mal lieber gemacht.
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    • cody7888a schrieb:

      Auszug aus II.:
      Singles, die mehr als Euro 8.354 im Jahr einnehmen......


      bei Deinem Bruttoverdienst i.H. von Euro 16800,00 ist demnach eine Erklärung abzugeben...
      Genau das hatte ich auch gesehen.

      Aber in anderen Quellen steht wieder da ich nur unselbständig arbeite und keine Nebeneinkünfte habe muss ich nich.
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    • oyvey
      -
      bei der Höhe der Einkünfte bist Du zur Abgabe der Erklärung verpflichtet....

      achte auf die Fristen zur Abgabe -
      für das KJ 2013: 31.05.2014

      nur auf frühzeitigen Antrag wird eine Frist zur Verlängerung der Abgabe der Erklärung gewährt....

      sonst bekommste Post von el-Finanzamt: zuerst ne Erinnerung zur Abgabe - passiert dann nichts:

      kommt ne Schätzung.....
      passiert dann auch wieder nix:

      ne Androhung....und letztendlich Festsetzung eines Zwangsgeldes.....

      bis Mai ist ja noch etwas Zeit - dat schaffste locker ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Aber da steht nur wenn Freibeträge ermittelt wurden.
      Ich habe keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte.
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    • @cody

      Das stimmt doch nicht!

      Liest du deine Postings eigentlich selbst?
      Wenn für den Steuerpflichtigen ein Freibetrag........................
      Das bedeutet z. B., dass Renter eine Steuererklärung derzeit zwingend abgeben müssen, weil die Rente nur aus dem Ertragsanteil besteuert werden würde und somit ein Freibetrag besteht.

      Ein unverheirateter Arbeitnehmer ohne jegliche Nebeneinkünfte kann zu einer Steuererklärung verpflichtet werden. Dies muss ihm jedoch mitgteilt werden.

      @oyvey

      Schau auch nochmal in mein Post #4, das habe ich noch um Infos erweitert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Also ich habe nachgeschaut und 1 x im letzten Jahr Urlaubsgeld erhalten.

      Sonst immer der gleiche Lohn. War auch Ausnahmsweise mal nicht krank. (Habe....eine seltsame Neigung zu blöden Arbeitsunfällen. Running Gag in der Firma)

      Aber keine Freibeträge.

      Nur diese Arbeitsstelle und keine sonstigen Einnahmen.

      Der Wisch den ich im Dezember erhalte: Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

      Kaio auf dem Dezmeber Lohnzettel steht der Jahresausgleich wurde gemacht. Das sind wenige Euro die Nachberechnet und abgezogen wurden.
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    • #12

      Dann kannst du das einfach mal laufen lassen. Kommt eine Aufforderung vom FA, musst du eine Erklärung abgeben, kommt keine, musst du nicht.
      Sollte eine kommen, kannst du mich gerne per PN anschreiben, ich helfe dir dann da durch.

      Wichtig war mir nur, dass ein interner Ausgleich stattgefunden hat.
      Bei längeren Krankschreibungen würdest du natürlich eine Aufforderung vom FA erhalten (also wenn das über 6 Wochen hinaus ins Krankengeld führt). Inzwischen werden über deine Einkommensteuer-ID-Nr. (durch die Krankenkasse) und über den Jahreslohnnachweis (dort mit einem einfachen Vermerk) die Daten an das FA übertragen.
      Diese Zahlungen sind zwar Lohn-/Einkommensteuerfrei, erhöhen aber deinen Grenzsteuersatz.

      Werden diese Daten übertragen, kommt meist automatisch eine Aufforderung vom FA eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn nicht, dann nicht, aber es ist durchaus möglich, dass bei Rückfragen mehrere Jahre angefordert werden. Also alle Unterlagen würde ich mind. sieben Jahre aufbewahren.
    • Übrigens ist es so, dass die Frist zur Erklärung zwar jeweil der 31.05. eines Jahres ist, aber frühestens im Juli eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt. Dann vier Wochen Zeit, dann Zwangsgeldandrohung, wieder vier Wochen Zeit, dann Verhängung Zwangsgeld........

      Dieses kann dann einfach über einen Herabsetzungsantrag wieder geklärt werden.

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    • Bei längeren Krankschreibungen würdest du natürlich eine Aufforderung vom FA erhalten (also wenn das über 6 Wochen hinaus ins Krankengeld führt).
      Nene selbst der letzte Arbeitsunfall (Auge lediert) hat mich nur 2 Tage gekostet.

      Naja und im Winter folgeschmerzen weils halt nie wieder abheilt. *g*

      Mein Tipp an alle: niemlas....NIEMALS eine Handcreme tube ins Auge rammen.
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    • Kaiolito schrieb:

      Liest du deine Postings eigentlich selbst?
      Deine flapsige OT-Bemerkung ist völlig fehl am Platze....
      liest Du die Gesetzestexte?

      oyvey - bei Dir ist die Höhe der bezogenen Einkünfte ausschlaggebend für die Abgabe der Erklärung -

      Korrektur zu #5 - hatte den Freibetrag aus dem Gesetz falsch herauskopiert - hier der korrekte Auszug (Absatz 3 - nicht Absatz 4):

      3.wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10 700 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 20 200 Euro übersteigt;...........

      somit ist eine Erklärung fristgerecht abzugeben!

      Kaiolito - Deine verharmlosende Schilderung der zeitlichen Abläufe ist m.E. mehr als fatal.

      Du schilderst das so als ob "das nix schlimmes" ist ("kann ja mal passieren - ist ja nur das Finanzamt")....

      damit bist Du auf dem Holzweg.

      Wenn Fristen nicht eingehalten werden reagiert das Finanzamt anfänglich noch mit Erinnerungen und erhöht im weiteren Schriftverkehr
      den Druck zur Abgabe durch Erklärung.

      Sollte eine Steuererklärung nur durch Festsetzung eines Verspätungszuschlages erfolgen und/oder bereits eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt sein, reagiert das Finanzamt bei ggf.-zu-stellenden-Folgeanträgen extrem empfindlich.

      Ein Umstand den jeder Steuerpflichtige, der zur Abgabe verpflichtet ist, problemlos gar nicht erst eintreten lassen muss.......

      Es gibt genügend Finanzämter, die auf die Einhaltung der Fristen achten
      -
      wenn Deins - Kaiolito - so "salopp" arbeitet ist das eine Ausnahme die Du nicht als Standard erklären solltest!

      Insbesondere sind die Folgen für die nächsten Jahre nicht zu unterschätzen
      -
      das Finanzamt wird bei einem Steuerpflichtigen, der in der Vergangenheit Fristen mehrfach überschritten und Erklärungen nur unter dem Druck
      eines Verspätungszuschlages/Zwangsgelds abgegeben hat, bei einem Antrag auf eine Fristverlängerung oder (z.B.) einer Ratenzahlung für eine Abschlußzahlung
      der ESt keinen Spielraum einräumen....

      also nicht einfach verharmlosende Sachverhalte, die jeder Grundlage entbehren, als Standard mitteilen....

      die Folgen können für einen User extrem unangenehm sein/werden.....
    • cody7888a schrieb:

      Deine flapsige OT-Bemerkung ist völlig fehl am Platze....
      So ich habs ein wenig satt mit deinem OT anprangern weil ebend das zur letzten problematik geführt hat welches einen Poster gesperrt gesehen hat.

      Nur weil dir Kritik nicht passt, kannst du nicht jedesmal OT brüllen.


      Aber ich stimme erst mal Kaio zu.

      Im Gesetztestext steht eindeutig: wenn man Freibeträge bezogen hat.


      Der von dir Zitierte Paragraf beginnt sogar so.
      Da ich keine Freibeträge auf der Steuerkarte eingetragen habe oder du nicht erklärst wo du bei mir Freibeträge siehst, folge ich mal Kaio.
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    • oyvey schrieb:

      So ich habs ein wenig satt mit deinem OT anprangern weil ebend das zur letzten problematik geführt hat welches einen Poster gesperrt gesehen hat.
      schmeiß` hier bitte nicht einfach irgendetwas in den Raum das überhaupt nichts mit o.g. Informationen zu tun hat!

      außerdem verbiete ich mir diese unmögliche Unterstellung - ich prangere niemanden an -
      ich sage meine Meinung!

      Bzgl. der Gründe die zur Sperrung eines Users geführt haben fragst Du sinnvollerweise die Redaktion
      -
      dort kann man Dir bestimmt sagen was der Hintergrund hierfür war
      -
      wenn ich es richtig in Erinnerung habe steht dies sogar in dem entsprechenden Beitrag den Du problemlos nachlesen kannst.....

      Gute Nacht!
    • cody7888a schrieb:

      außerdem verbiete ich mir diese unmögliche Unterstellung - ich prangere niemanden an -
      ich sage meine Meinung!

      Bzgl. der Gründe die zur Sperrung eines Users geführt haben fragst Du sinnvollerweise die Redaktion
      -
      Mir wäre es lieber gewesen du hättest auf meinen und Kaio's hinweis reagiert das ich keine Freibeträge habe.
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