Rhetorische Frage zum Auktionsabbruch

    • Rhetorische Frage zum Auktionsabbruch

      Hallo,

      ist man gesetzlich berechtigt eine eBay Auktion trotz einem Gebot drauf abzubrechen, weil die Versandkosten zu niedrig angesetzt waren, in der Artikelbeschreibung jedoch unten auf die richtigen Versandkosten hingewiesen hat und bevor das erste Gebot drauf war, jedoch schon mal an den Versandbedingungen etwas verändert hat?


      hans

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    • 1. Was ist "rhetorisch" an der Frage?

      2. Du bist immer zum Abbruch berechtigt. Sofern du gewillt bist, anschließend deinen Kaufvertrag mit dem Bieter zu erfüllen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Wenn du schon den link zu deiner Auktion nicht einstellen magst, dann schreib doch wenigstens hier mal deine Formulierung rein.
      Und dass nachträglich etwas geändert wurde, das sieht man ja auch - so man sich einigermaßen auskennt und darauf achtet.
    • hans,

      "rhetorische Fragen" haben es an sich, dass man keine Antwort erwartet. ;)


      Aber zu deiner eigentlichen Frage habe ich eine Gegenfrage.
      Bist du gewerblich oder privat unterwegs.

      Als gewerblicher Anbieter wärst du mit der Lösung der Ergänzung nämlich abmahngefährdet, weil du damit gegen die PAngV verstößt. In dem Fall solltest du auf jeden Fall abbrechen und deinem Bieter eine freundliche Mitteilung mit einer Erklärung zukommen lassen.

      Als privater Anbieter hättest du bei falscher Preisangabe m.E. zwar auch das Recht, abzubrechen, aber ich persönlich würde dann durchlaufen lassen.
    • hansquack schrieb:

      Hallo,

      ist man gesetzlich berechtigt eine eBay Auktion trotz einem Gebot drauf abzubrechen, weil die Versandkosten zu niedrig angesetzt waren, in der Artikelbeschreibung jedoch unten auf die richtigen Versandkosten hingewiesen hat und bevor das erste Gebot drauf war, jedoch schon mal an den Versandbedingungen etwas verändert hat?


      hans
      Du hast ne Änderung der Versandkosten durchgeführt wobei zu diesem Zeitpunkt noch KEIN Gebot abgegeben war -
      dann festgestellt das diese "neuen" Versandkosten nicht "passend" sind/waren -
      in der Zwischenzeit ist ein Gebot abgegeben worden....

      jetzt willst Du die "neuen" Versandkosten angeben?

      (in der Artikelbeschreibung hattest Du andere Versandkosten angegeben als bei den hinterlegten Versandarten/kosten?

      wenn Du die Artikelnummer mitteilst (oder an die Redaktion schickst) ist es einfacher den Sachverhalt nachzuvollziehen....
    • Der Knackpunkt, auch wenn es leider nicht mehr in den Hinweisen steht, ist das ich einen Abbruch nur bei einem gravierendem Irrtum als berechtigt ansehen würde. Und ich denke, oder hoffe, das das auch bald durch die Rechtsprechung bestätigt wird. Aktuell kann man sich, streng nach ebay, nämlich aus praktisch jedem Grund rausreden, ein vergessenes Komma/Punkt, mal nen Wort klein statt groß geschrieben etc.

      BTW: Statt irgendwelche Fehler einzubauen, kannst du dir auch einfach was ins Kleingedruckte schreiben, das ist deutlich unkomplizierter und sicherer.
    • dann frage ich mich aber warum in den ganzen anderen themen alle abbrecher solche probleme haben, meist ist doch eh immer irgendwo nen punkt oder komma vergessen worden, oder?

      abgesehen davon sind versandkosten doch gravierend wenn zwei verschieden angaben dazu gemacht eurden oder?

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