Privatkauf per Ebayauktion - defekte, nicht funktionstüchtige Ware erhalten

    • Privatkauf per Ebayauktion - defekte, nicht funktionstüchtige Ware erhalten



      Guten Morgen zusammen,

      nun hat es auch mich einmal erwischt, denn zuvor hatte ich bei ebay noch nie Schwierigkeiten.
      Vergangenes Wochenende ersteigerte ich aber den Lautsprecher aus der angegebenen Ebay-Auktion, den ich gestern endlich von der Post abholen durfte.
      Sehr schönes, altes Teil - nur leider nicht in dem Zustand auf den Bildern angekommen. Eines der Chassis liegt lose im Lautsprecher, ist also nicht eingesetzt und verschraubt. So ist das gute Stück weder optisch ein Highlight, noch wirklich zu gebrauchen - leider.

      Den Verkäufer kontaktierte ich umgehend, er berief sich auf einen Transportschaden ich solle mich an das Transportunternehmen wenden. Hm, kann ich natürlich tun. Aber allein der Glaube fehlt, dass dabei etwas herauskommt. Das Gehäuse ist ja komplett unversehrt, es ist nirgends etwas rausgebrochen oder ähnliches. Die Abdeckung des Lautsprechers war drauf und hatte auch keinerlei Macken, nur dass das Paket klapperte, ist mir bei der Post schon aufgefallen. Klar, die Verpackung (bestehend aus Mülltüte+Zeitungspapier) hätte bei einem fast 10 Kilo schweren Lautsprecher mit so empfindlichen Chassis sorgfältiger sein können oder müssen, war aber äußerlich unversehrt. Selbst als blutiger Laie habe ich da arge Zweifel an einem Transportschaden. Würde aber vermutlich der Transporteur im Rahmen einer Reklamation auch noch einmal bescheinigen. Bin ja selbst kein Profi und kann mich nur auf das Offensichtliche beziehen.

      Rücknahmen oder Garantie hat der Verkäufer ja sowohl im Angebot als auch in seiner Antwort an mich nochmals komplett ausgeschlossen. Welche Ansprüche kann ich denn überhaupt geltend machen? Oder habe ich einfach nur Pech gehabt?
      Hätte ja nicht mal etwas dagegen, das Ding (in ganz versteht sich) behalten zu können, nur dürfte sich eine Reparatur recht schwer gestalten, weil man nirgends mal eben so schnell ans Innenleben kommt. Der Aufwand dürfte den Kaufpreis um einiges übersteigen.

      Würde mich über Ratschläge freuen...

      Viele Grüße
      Isnichwahr
    • Isnichwahr schrieb:

      Klar, die Verpackung (bestehend aus Mülltüte+Zeitungspapier)

      Die Verpackung ist unzureichend.

      Du hast noch die Versandschachtel und das Verpackungsmaterial? Dann könntest du es bei DHL zur Prüfung ob Versandschaden vorliegt abgeben, damit bekommst du etwas schriftliches indem vermutlich drinnsteht dass der Absender die Ware unzureichend verpackt hat und aufgrunddessen eine Schadensübernahme abgelehnt wird. Und nicht zu lange warten mit dem Anmelden des Schadens, die Frist hierfür beträgt 7 Tage nach Erhalt dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/schadensanzeige.html
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    • Guten Morgen schumiline,

      vielen Dank für die Antwort, um die Zeit hab ich noch mit gar keiner gerechnet ;)

      Ja, die habe ich noch. Ich werde das notgedrungen auch machen, habe ja keine andere Wahl. Aber da ich nach meinem bescheidenen Dafürhalten einen Versandschaden für recht unwahrscheinlich erachte, hab ich etwas Angst, dass die Post das ebenso ausschließt und konstatiert, das könne gar nicht beim Versand passiert sein. Dann wäre es doch egal, ob die Verpackung sachgemäß war oder eben nicht.

      Okay, wahrscheinlich zerbrech ich mir eh schon wieder den Kopf über ungelegte Eier. Vieleicht ist es ja wirklich beim Versand passiert und mir fehlt dafür nur ein ganzes Ende Fantasie. Wie sieht es mit Sachmängelhaftung aus, wenn im Angebot die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde? Da steht ja nur Umtausch, Rücknahme und Garantie, wobei Garantie ja Blödsinn sein dürfte, oder? Oder ist Garantie in dem Fall gleichbedeutend mit Gewährleistung und schließt Sachmängelhaftung wirksam aus?

      Liebe Grüße
    • Auch wenn die Ware durch den Versand beschädigt worden wäre, die Verpackungsmaterialien waren unzureichend, der Absender hat nicht nach den Richtlinien von DHL verpackt und aus dem Grund würde schon eine Schadenübernahme ausgeschlossen.

      Sobald du das Schreiben von DHL erhalten hast mit diesem Ablehnungsgrund, würde ich den Verkäufer darüber unterrichten, dass er dir den Kaufbetrag einschließlich Versandkosten zurückerstatten soll und du ihm die Ware dann wieder zurückschickst.
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    • Isnichwahr schrieb:



      Rücknahmen oder Garantie hat der Verkäufer ja sowohl im Angebot als auch in seiner Antwort an mich nochmals komplett ausgeschlossen. Welche Ansprüche kann ich denn überhaupt geltend machen? Oder habe ich einfach nur Pech gehabt?

      Isnichwahr schrieb:


      Dann wäre es doch egal, ob die Verpackung sachgemäß war oder eben nicht.

      Das ist es eben so nicht ganz wahr. Für sachgemäße Verpackung haftet der Verkäufer, auch wenn er alles
      andere ausgeschlossen hat. Der Sinn der Überprüfung ist eben die unzureichende Verpackung Schwarz auf Weiss zu
      haben. Dann eben so Verfahren wie @Schumi es in #4 vorgeschlagen hat.
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    • Dein VK hat ein sauberes Profil bis auf eine graue von einem Italiener (?), die ich nicht übersetzen kann.

      Versetze ich doch zunächst einmal in seine Lage. Er hat (zugegeben unzureichend verpackt aber besten Gewissens) die Ware an dich gesendet. Wenn ich dich richtig verstanden habe, kannst du den Schaden nicht anhand von Bildern belegen. Er kann seinerseits seine unzureichende Verpackung auch nicht nachvollziehen. Schließlich hat er sie für ausreichend erachtet, sonst hätte er wohl nicht so versendet.

      Wenn du jetzt zu DHL gehst und den Schaden meldest, geben die dir schriftlich, dass der Transportschaden tatsächlich besteht. Sie geben dir weiterhin schriftlich, dass die Schuld hierfür bei denem VK liegt.

      Bis hierhin solltest du erst einmal davon ausgehen, dass dein VK nach Vorlage dieser schriftlichen Bestätigung auch erstattet.
    • Als K musst du den Schaden belegen, normalerweise durch Fotos oder Bestätigung eines Fachgeschäfts etc.
      Ein Gutachten halte ich bei diesem Preis für verzichtbar, sofern es sich nicht etrem kostengünstig auftreiben lässt. Vielleicht ist aber die Bestätigung eines Zeugen sinnvoll.
      Sollte DHL die Haftung ablehnen hat der VK nachzuerfüllen, d. h. in diesem Fall Reparatur, es sei denn ein PVK kommt leicht an ein vergleichbares Ersatzgerät.
      Ist der Aufwand für die Nacherfüllung unverhältnismäßig, dann bleibt die Kaufpreisrückerstattung inkl. Hinversandkosten.
      Schickt DHL nach Schadensprüfung direkt an den VK (wie von grafiksammler vorgeschlagen), fallen keine Rückversandkosten an.
    • Mirabella Neumann schrieb:


      Schickt DHL nach Schadensprüfung direkt an den VK (wie von grafiksammler vorgeschlagen), fallen keine Rückversandkosten an.
      Ich kann mir gut vorstellen, dass dem Verkäufer nicht klar ist, dass er die Haftung nicht komplett ausschliessen kann.
      Da @Eule sagt, dass er "sauber" ist, würde ich mit ihm die ganze Situation nochmal freundlich besprechen und ihn informieren, dass
      eventuell sein Artikel wieder zurückkommt. Oder natürlich weiteres Vorgehen, wenn er nacherfüllen will/kann
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich habe in derartigen Fällen auch schon zum Hörer gegriffen und ein freundliches Gespräch geführt, dass ich absolut lösungsorientiert denke.
      Wie gesagt, ich unterstelle dem VK absolut keine böse Absicht. Es kann ja jeder die Behauptung aufstellen, dass es "rappelt". Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass auf diese Weise ohne jede Berechtigung versucht wurde, den Preis zu drücken.
    • Isnichwahr schrieb:

      Eines der Chassis liegt lose im Lautsprecher, ist also nicht eingesetzt und verschraubt.

      schumiline schrieb:

      Die Verpackung ist unzureichend.



      Du hast noch die Versandschachtel und das Verpackungsmaterial? Dann könntest du es bei DHL zur Prüfung ob Versandschaden vorliegt abgeben, damit bekommst du etwas schriftliches indem vermutlich drinnsteht dass der Absender die Ware unzureichend verpackt hat und aufgrunddessen eine Schadensübernahme abgelehnt wird. Und nicht zu lange warten mit dem Anmelden des Schadens, die Frist hierfür beträgt 7 Tage nach Erhalt dhl.de/de/paket/hilfe-kundens…ensanzeige.html
      Mal ganz abgesehen davon, dass hier keiner wissen kann ob das tatsächl. ausreichend verpackt war oder nicht, ohne die Verpackung gesehen zu haben (wenn das mit geknülltem Zeitungspapier in ausreichend grossen u. stabilen Karton u. entsprechend gut gemacht ist, kann das durchaus okay u. gut genug sein), wie soll das denn ein Versandschaden sein?

      Das Chassis liegt im Lautsprecher, ohne dass da Schrauben zu sehen wären!? Wie soll dass den gehen?
      Wenn auf das Paket so eine Kraft gewirkt hätte, die ausreicht ein Chassis von seinem angestammten Platz (vorausgesetzt es war da vor dem Versand überhaupt, wobei ich so meine Zweifel habe) nach innen ins Gehäuse zu befördern (dazu muss es übrigens aufgrund dem Befestigungsflansch des Chassis, der üblicherweise einen grösseren Durchmesser als die Schallwandöffnung hat, normalerweise erstmal "raus" bzw. "weg" vom Gehäuse und danach wieder irgendwie rein durch die Öffnung.......), dann geht das kaum ohne dass da aussen am Paket Beschädigungen zu erkennen sind und innen am Lautsprecher müssten Holzsplitter, ausgerissene Schraubenlöcher (+ irgendwo natürlich auch die Schrauben selbst), und aller Wahrscheinlichkeit nach ein Chassis mit defekter Membran zu bestaunen sein. Keines davon ist aber anscheinend der Fall.

      @Isnichwahr:
      Sind die Chassis (offensichtl. sind es 2 identische) von aussen auf der Gehäuse-Schallwand befestigt oder von innen vom Gehäuse?
      Ist das andere (intakte) Chassis mit dem losen Chassis identisch und ist das geschraubt oder wie ist das bzw. sind die Chassis am Gehäuse befestigt?
      Wenn das geschraubt ist, müssen die Befestigungsschrauben von dem losen Chassis ja noch irgendwo zu finden sein u. wenn sie das nicht sind, dann war es eben von vorneherein nicht da, wo es hin gehört hätte.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Aus den Gründen wie z.B. in Post 11 aufgeführt, würde ich auf diverse Details achten und das von einem Zeugen bestätigen lassen.
      DHL formuliert die Ablehnungsschreiben schwammig. Entweder steht da ohne nähere Begründung, dass die Verpackung nicht den AGB entspräche oder sie schreiben gar, dass kein Schaden festzustellen sei. Nicht unwahrscheinlich, wenn auch an dem Lautsprecher selbst keine äussere Beschädigung erkennbar ist.

      Um den Schaden zu belegen taugt DHL daher m. E. nix, lediglich bezügl. der Verpackung kann man sich auf deren Beurteilung berufen.

      Freundliche Kommunikation setze ich bei TE voraus. Er scheint, so mein Eindruck, nicht die Angewohnheit zu haben, sich wie die Axt im Walde zu benehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Sind die Chassis (offensichtl. sind es 2 identische) von aussen auf der Gehäuse-Schallwand befestigt oder von innen vom Gehäuse?
      Die Frage ist beantwortet. Hab mir die Fotos im Angebot angesehen. Die Chassis sind von innen am Gehäuse bzw. der Schallwand befestigt. Das erklärt zumindest schonmal, wie es sein kann, dass das Chassis einfach so im Gehäuse liegt.
      Jetzt ist nur noch die Frage wie die Chassis von innen befestigt sind. Geschraubt oder evtl. irgendwie geklemmt oder möglicherweise auch einfach geklebt.
      Wie gesagt, im Falle von geschraubt, müssen die Schrauben irgendwo sein.

      Bei allen anderen Befestigungsarten ausser geschraubt, wäre es möglich, dass sich das (mit dem Magneten hintendran verhältnismäßig schwere) Chassis durch Beschleunigung (Fall des Kartons) einfach gelöst hat, ohne dass da grossartig was zu erkennen sein muss, weder am Karton, noch am Lautsprecher selbst.
      Das hat dann womöglich auch mit der Art bzw. Qualität der Verpackung nicht all zu viel zu tun (sondern mehr mit der Fertigungsqualität des Lautsprechers selbst), denn einen 10kg Lautsprecher so zu verpacken, dass sowas nicht passieren kann, ist praktisch fast unmöglich.
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    • Uff, eine Menge Input....

      Da ich momentan arbeiten bin, kann ich grad nicht so viel schreiben. Allen auf jeden Fall erst mal schönen Dank.

      Klar hab ich Fotos gemacht, waren aber jetzt nicht die besten Lichtverhältnisse gestern. Ich habe sie bei der ersten Kontaktaufnahme aber noch nicht mitgeschickt. War im ersten Moment erstmal etwas kopflos und wollte den Schaden direkt melden. Mein Freund war dabei, hatte aber wenig Zeit. Daher konnte er sich das noch nicht genauer anschauen. Der hat da halt etwas mehr Ahnung von.

      Also Kontakt aufgenommen per Mitteilung, nicht gleich einen Fall eröffnet oder so. Ich habe geschrieben, was ist, dass es so nicht angegeben war und ich den Zustand so nicht akzeptieren kann. Wie wir uns einigen wollen, ob Reparatur -Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt- übernommen wird oder er einen anderen Vorschlag machen will. Ich habe überhaupt kein Problem, das Ding zu behalten, wenn es mit geringem Aufwand wieder herstellbar ist. Find den Ls ziemlich schick an sich. Das habe ich ihm auch mitgeteilt. Sachlich und sicher nicht unfreundlich, überbordende Nettigkeiten habe ich mir allerdings auch gespart ;) Will aber logischer Weise auch nicht auf nem Schaden sitzen bleiben, den ich nicht verursacht habe - wer will das schon.


      Nun kommt er mit nem Transportschaden, den ich mir aus den zuvor schon genannten Gründen so gar nicht vorstellen kann. Nicht mal die Abdeckung über dem Chassi hat irgendwelche Schädn, geschweige denn der Karton. Klar, ich nehm auch die +/- 14 Tage Prüfzeit durch Dhl in Kauf, nur was wenn in der ablehnung nichts von einer unsachgemäßen verpackung steht? wie dann weiter?


      Ein Chassi eingebaut, das andere liegt lose drin. Schrauben hab ich nicht gefunden. War ja mein erster Gedanke bei der Post, vielleicht hat sich ne Schraube gelöst, deshalb klapperts. Eine, aber doch nicht alle vier und dann in Luft aufgelöst? Die Chassis scheinen von innen gegengesetzt zu sein. Ich habe nicht eine gesplitterte Stelle entdecken/ ertasten können. Alles sonst scheint normal heil und nicht mal in ganz schlechtem Zustad.


      Gerne später noch mehr und auch Fotos....
    • Isnichwahr schrieb:

      Ich habe überhaupt kein Problem, das Ding zu behalten, wenn es mit geringem Aufwand wieder herstellbar ist.
      Wenn die Chassis, so wie Du hier schreibst......:
      Eine, aber doch nicht alle vier und dann in Luft aufgelöst? Die Chassis scheinen von innen gegengesetzt zu sein. Ich habe nicht eine gesplitterte Stelle entdecken/ ertasten können. Alles sonst scheint normal heil und nicht mal in ganz schlechtem Zustand.
      .......von hinten irgendwie geklemmt, geklebt oder sonstwie befestigt u. nicht geschraubt sind und wenn das Gehäuse, so wie ich vermute, von hinten oder anderweitig nicht zu öffnen ist, dann sehe ich da mit einer Reparatur schwarz.
      Selbst wenn die Chassis geschraubt wären, nützt Dir das nix, wenn Du von hinten an diese Schrauben nicht drankommst.

      Auch über die zentrische angeordnete Hochtonkalotte kommt man da sehr wahrscheinl. nicht dran, denn so wie es aussieht, ist auch diese auf die gleiche Art & Weise (von hinten) befestigt wie die anderen Chassis (die von vorne 4 sichtbaren Schrauben der Hochtonkalotte würde ich übrigens KEINESFALLS versuchen abschrauben, die verbinden mit fast 100%iger Sicherheit nur die Frontplatte samt Membrane mit dem Magnetsystem).

      Isnichwahr schrieb:

      Will aber logischer Weise auch nicht auf nem Schaden sitzen bleiben, den ich nicht verursacht habe - wer will das schon.

      Isnichwahr schrieb:

      Klar, ich nehm auch die +/- 14 Tage Prüfzeit durch Dhl in Kauf, nur was wenn in der ablehnung nichts von einer unsachgemäßen verpackung steht? wie dann weiter?
      Ich bin fast 100%ig sicher dass da bei DHL nix bei rauskommen wird, jedenfalls nicht dass die den Schaden übernehmen, denn ein "Transportschaden" im Sinne das DHL da dran schuld & haftbar wäre, ist das jedenfalls nicht. Allenfalls könnten die Dir ggf. eine mangelhafte Verpackung durch den Absender bescheinigen (aber auch das glaube ich nicht wirklich).

      Die Qualität der Verpackung kann niemand beurteilen (ausser Du), weil sie niemand gesehen hat aber ich wage die Behauptung der VK kann für diese Art der Beschädigung aufgrund seiner Verpackung nix dafür (genau so wenig wie DHL). Da hat sich durch einen Stoss des Paketes einfach eine Verklebung gelöst oder das Chassis ist aus der Klemmung gesprungen oder ein Teil von dieser ist abgebrochen (dieses LS-Modell ist laut google augenscheinlich uralt, da kann sowas schon mal passieren).

      Wenn das so gewesen sein sollte, dann kann dafür im Grunde überhaupt niemand was dafür (ausser evtl. der Hersteller des LS, der so einen Murks baut aber auch da muss man das Neupreis/Qualitätsverhältnis berücksichtigen, der LS ist eher der Billigklasse zuzuordnen), das ist einfach nur Pech.
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    • Wow, okay.... Ich bin da wie gesagt selbst nicht so der Profi, wollte meinen Freund drauf schauen lassen.... Mich hat das, was ich so sehen konnte, auch ziemlich verwundert. Deshalb hab ich an einen Transportschaden gar nicht glauben können. Nachdem, was du schreibst, könnte es ja dann doch einer sein, denn ganz ohne Krafteinwirkung wird sich ja wohl nichts gelöst haben... Bewertung dessen sei jetzt erstmal dahin gestellt. Da wär ein Fachmann wohl besser geeignet.

      Im Falle eines Falles (schönes Wortspiel) stellt sich mir aber schon die Frage, darf so etwas passieren? Ein Stoß, okay.... Da wäre wohl eine entsprechende Kennzeichnung des Paketes nicht unangebracht gewesen? Also so ganz in meinen Kopf will "keiner hat Schuld" ehrlich gesagt nicht.

      Vielleicht etwas idealistisch, okay ;) Manchmal wird vllt wirklich so sein müssen. Aber mein Gerechtigkeitssinn wehrt sich, weil ich ja nun irgendwie gar nichts dafür kann. Aber auf allem sitzen bleiben soll.

      Irgendwo ist ein Schaden entstanden, unterwegs odereben davor, ohne jetzt irgendetwas unterstellen zu wollen. Bei mir jedenfalls nicht, also bleiben ja nur die zwei Varianten.

      Jap, alt isser wohl. Hab ich mit meinen Standlautsprechern, die jetzt auch nicht unbedingt der Kategorie "superteuer" zuzuordnen sind aber auch schon gute Erfahrungen gemacht. Die halten wahrscheinlich nochmal 100 Jahre, wenn man sie nicht gerade fallen lässt oder umstößt :S



    • Achso, auch wenn ich ganz schön dran zu knabbern habe, an der möglichen Ungerechtigkeit dieser Gebrauchtwarenwelt ;): Ein herzliches Danke darf dennoch nicht fehlen. Hilft in jedem Fall ungemein weiter in Sachen Ursachensuche und Vorgehensweise... Also, lieben Dank für all die Mühe und Hilfe
    • Isnichwahr schrieb:

      Im Falle eines Falles (schönes Wortspiel) stellt sich mir aber schon die Frage, darf so etwas passieren? Ein Stoß, okay.... Da wäre wohl eine entsprechende Kennzeichnung des Paketes nicht unangebracht gewesen? Also so ganz in meinen Kopf will "keiner hat Schuld" ehrlich gesagt nicht.



      Kennzeichnung, wo "oben" ist, ist sinnvoll, "Glas - Bruchgefahr" fordert angeblich zu Fußballspielen heraus. :S
      Es wäre auch sinnvoll gewesen, die Lautsprecher einzeln zu verpacken, weil so das Gesamtgewicht gesenkt worden wäre .

      1. Kleinstmögliche Verpackungsgröße

      Wählen Sie die für das Versandgut kleinstmögliche Verpackungsgröße. Achten Sie darauf, dass ausreichend Platz zum Polstern der Ware (ca. 5 cm) vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Packen Sie möglichst kompakt, sodass die Waren im Paket wenig Spiel haben.
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      2. Schweres nach unten, Leichtes nach oben, Empfindliches nach innen

      Schwere Gegenstände sollten in den unteren Bereich des Paketes gepackt werden, leichteres eher nach oben. Das Gewicht der Waren sollte auf dem Verpackungsboden möglichst gleichmäßig verteilt sein. Empfindliche und bruchgefährdete Produkte, wie Glas, werden nach Möglichkeit zur Mitte hin angeordnet, um zu vermeiden, dass sie mit den Seitenwänden in Berührung kommen.

      Abgesehen davon, wenn es DHL war, auch dort ist es immer nett, vor dem Versand mal die AGB bzw VerpackungsFAQ zu lesen:


      6. Polsterung: weich für leicht, hart für schwer

      Zur Polsterung von leichten Gütern eignen sich weiche Polster wie Luftpolsterfolie, während für schwere Waren härtere Polster, z. B. maschinell geknautschtes Kraftpapier, verwendet werden. Wichtig ist es, einen ausreichenden Federweg zu ermöglichen, der gleichzeitig einen Durchschlag verhindert. Bruchgefährdete Produkte wie Glas sollten rundum gepolstert werden.
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      7. Aufrecht bevorzugt

      Produkte, die aufgrund ihrer Konstruktion für den senkrechten Transport ausgelegt sind, z. B. Flaschen oder Tetrapacks, sind in der Kartonage aufrecht hinzustellen, da diese stehend höhere Druck- und Stoßbelastungen absorbieren können.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich denke allerdings auch, dass es zwar ein Transportschaden ist, dieser aber schlecht nachzuweisen wäre.

      Habe nämlich schon öfter in diesen Verteilungszentren gesehen, dass die Pakete zum Teil aus 1,50 m Höhe fallen gelassen werden. :wallbash
      Und was da für Fliehkräfte dann zusammen kommen, da kann sich schon einiges lösen.
      Wenn die Pakete aber flach, und nicht gerade auf der Kante aufkommen, sieht man von außen gar nichts.
    • Isnichwahr schrieb:

      Im Falle eines Falles (schönes Wortspiel) stellt sich mir aber schon die Frage, darf so etwas passieren? Ein Stoß, okay.... Da wäre wohl eine entsprechende Kennzeichnung des Paketes nicht unangebracht gewesen? Also so ganz in meinen Kopf will "keiner hat Schuld" ehrlich gesagt nicht.
      Das Förder- bzw. Sortierband im Frachtzentrum kann nicht lesen u. selbst wenn es das könnte, wäre es ihm ziemlich wurscht, wo und wie es Dein Paket gerade vom Band fallen lässt. ;)

      Isnichwahr schrieb:

      Vielleicht etwas idealistisch, okay ;) Manchmal wird vllt wirklich so sein müssen. Aber mein Gerechtigkeitssinn wehrt sich, weil ich ja nun irgendwie gar nichts dafür kann. Aber auf allem sitzen bleiben soll.
      Ich will ja nicht unken, noch hättest Du immerhin die Möglichkeit dass DHL Dir vielleicht bescheinigt, dass das Paket unzureichend verpackt war aber bei Kauf von privat trägst Du als Empfänger das Versandrisiko (der VK bzw. Absender muss die Sendung natürlich ausreichend verpacken aber wenn der das gemacht hat.....)

      Wegen der Qualität der Verpackung.
      Überleg Dir einfach mal ob Du der Meinung bist, ob diese okay war oder ob die Deiner Meinung nach unzureichend war.
      Hättest Du das so verpackt, wenn Du der VK wärst? Wärst Du als VK oder Absender damit zufrieden gewesen oder hättest Du das komplett anders gemacht?

      Ich meine, besser geht theoretisch immer u. "zu gut" verpackt gibt`s praktisch nicht aber irgendwo muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.
      Wollte man so einen Lautsprecher so verpacken, dass ihm unter keinen Umständen ein heftiger Stoss auf den Karton (und sowas kommt beim Versand nunmal vor) was anhaben könnte, bzw. sowas unter keinen Umständen passieren kann, wie es hier vorgefallen ist, dann müsste man so einen Lautsprecher in eine halben Kubikmeter grosse Kiste mit Schaumstoff drumrum packen.....
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