Artikelbeschreibung ungenau - Rücksendung auf meine Kosten?

  • Artikelbeschreibung ungenau - Rücksendung auf meine Kosten?

    Hallo zusammen,

    ich würde Euch gern auch mal mein Problem schildern.



    Diese Schneidematte habe ich kürzlich erworben mit der Annahme, dass alle Schneidematten zum schneiden mit spitzen Messern geeignet sind.
    Nun kam die Schneidematte an, und auf der Schneidematte steht dass diese nur für Rollmesser geeignet ist.

    Mich ärgert das, trotz dem geringen Geldbetrag, dass ich unwissend eine falsche Schneidematte bestellt habe.

    Der Verkäufer würde die Rückerstattung vollständig übernehmen. Bis auf die Kosten für den Rückversand. Dazu hat er wie im Wiederrufsrecht steht, bei diesem Artikel, der unter 40€ kostet, darauf hingewiesen, dass der Käufer für den Rückversand aufkommen muss.

    Nun meine Frage, muss ich nun, trotz dass da was falsch lief, die Rücksendekosten übernehmen?
    Wo liegt der Fehler? Hätte ich fragen müssen, oder ist es eventuell ein Erklährungsirrtum seitens des Verkäufers.

    Ich danke Euch schonmal!

    Gruß
    Steven
  • Da es anscheinend für richtige Bastler hier einen wichtigen Unterschied gibt und der auch auf der Verpackung erwähnt wird, denke ich hätte der Verkäufer dies auch in die Auktion schreiben
    müssen.

    Allerdings frage ich mich gerade ob es matten für spitze Messer gibt. Ich weis meine Mutter hat eine solche und schneidet auch mit Ihrem Bastel Skalpell druff rum.

    Hat halt furchen dadurch.
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    Rich Edmonds UK Editor wpcentral
  • Hier ist zum Beispiel eine, bei der damit geworben wird.
    hajo-fix.de/detail/index/sArti…NGWoJaX778CFXDLtAodjXcACA

    Ich habe jetzt schon über "ebay Problem klären" geschrieben, dass ich auch den Rückversand erstattet haben möchte.
    Der Verkäufer hat nur zugewilligt die Kosten ohne den Rückversand zu übernehmen und aufgefordert, dass ich die Schneidematte zurücksenden soll.

    Was kann ich denn jetzt machen?

    Gruß
    Steven
  • Naja die Frage ist ja ob dies ein mangel ist. Ist es ein Mangel muss er auch die Rücksendekosten tragen.
    Ist es nur nicht gefallen dann musst du nach 40 Euro klausel den Rückversand tragen.

    Ich bin mir gerade nicht mal mehr sicher ob diese Klausel so noch gilt. Da es seit 13.06 eine Änderung der WRB gab.
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  • oyvey schrieb:

    Ich bin mir gerade nicht mal mehr sicher ob diese Klausel so noch gilt. Da es seit 13.06 eine Änderung der WRB gab.
    die "(deutsche) 40-Euro-Regelung " ist ab dem 13.06.2014 vom Tisch
    -
    Auszug:

    Im Widerrufsfall muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, vorausgesetzt, der Unternehmer hat ihn vorab darüber informiert. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür aber nicht mehr nötig. Damit wird die deutsche 40-EUR-Klausel hinfällig. Der Online-Händler kann die Rücksendekosten aber freiwillig übernehmen.
    Hervorhebung durch mich....
  • Ich finde in der Beschreibung überhaupt nichts in Bezug auf Werkzeuge, da hätte ich mich vor dem kauf erstmal informiert oder nachgefragt

    Ich sehe da keinen Sachmangel, es wurde nichts versprochen also muss auch nichts gehalten werden, behalte das Ding oder schick es auf deine Kosten zurück
  • Sternchen schrieb:

    Ich sehe da keinen Sachmangel, es wurde nichts versprochen also muss auch nichts gehalten werden, behalte das Ding oder schick es auf deine Kosten zurück

    Es wurde eine wichtige Information zurückgehalten, daher Sachmangel.

    Der Verkäufer ist nicht nur für die Informationen, die er schreibt verantwortlich, sondern auch für das, was er unterläßt, obwohl es für den Bieter wichtig ist.

    Nach Deutschem BGB-Recht muß der Interessent nicht vorher nachfragen, sondern darf sich darauf verlassen, dass der VK alles, korrekt und vollständig beschreibt.
  • Sternchen schrieb:

    Ich finde in der Beschreibung überhaupt nichts in Bezug auf Werkzeuge, da hätte ich mich vor dem kauf erstmal informiert oder nachgefragt

    Ich sehe da keinen Sachmangel, es wurde nichts versprochen also muss auch nichts gehalten werden, behalte das Ding oder schick es auf deine Kosten zurück

    Wenn er erwarten konnte das die Matte eine bestimmte Eigenschafft aufweisst, dann liegt ein Sachmangel vor sobald diese Erwartung nicht erfüllt.
    Es ist extra auf der Verpackung erwähnt. Der Händler hatte also das Wissen und hätte informieren können/müssen.
    Es ist eine wichtige Eigenschaft der Matten wie widerstandsfähig sie sind. Und diese hier sind für das Bastlerskalpel nicht geeignet.
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  • cody7888a schrieb:

    oyvey schrieb:

    Ich bin mir gerade nicht mal mehr sicher ob diese Klausel so noch gilt. Da es seit 13.06 eine Änderung der WRB gab.
    die "(deutsche) 40-Euro-Regelung " ist ab dem 13.06.2014 vom Tisch
    -
    Auszug:

    Im Widerrufsfall muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, vorausgesetzt, der Unternehmer hat ihn vorab darüber informiert. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür aber nicht mehr nötig. Damit wird die deutsche 40-EUR-Klausel hinfällig. Der Online-Händler kann die Rücksendekosten aber freiwillig übernehmen.
    Hervorhebung durch mich....
    Dann hat er ja keine gültige WRB die dem kunden die Rückversandskosten aufbürgt. Davon mal abgesehen das es ein Sachmangel ist und Mangelware eh nicht auf Kosten des Käufers zurückgeht.
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  • Sternchen schrieb:


    Ich finde in der Beschreibung überhaupt nichts in Bezug auf Werkzeuge, da hätte ich mich vor dem kauf erstmal informiert oder nachgefragt

    Ich sehe da keinen Sachmangel, es wurde nichts versprochen also muss auch nichts gehalten werden, behalte das Ding oder schick es auf deine Kosten zurück
    Es handelt sich ja um eine Schneidematte, also nehm ich zurecht an, dass sie für alle Schneidwerkzeuge (Messer) geeignet ist. Das geht ja meiner Ansicht nach schon aus dem Produktnamen hervor. Z.B. hätte ich vorgehabt darauf Brot zu schneiden, hätte ich nachgefragt, ob der Kunststoff lebensmittelecht ist.

    @alle anderen:
    Dann schreib ich jetzt Sachmangel mit rein. Und sehe mal was sich tut.
    Es liegt ein Sachmangel vor.

    Ich kann dieses Produkt für meine
    Zwecke nicht verwenden, da ich kein Rollmesser verwende sondern normale
    spitze Messer (Skalpell). Dass Rollmesser verwendet werden sollen, steht
    auf der Schneidematte selbst, jedoch nicht in Ihrer
    Artikelbeschreibung.

    Unter Schneidematte versteht man eine Matte,
    worauf man mit Messern schneiden kann. Dass es aber nur Rollmesser sein
    sollen, konnte ich nicht wissen.
    Ich habe darauf vertraut, dass Sie mich darüber aufklären, falls Einschränkungen vorhanden sind.
    Gruß
    Steven
  • Macht ein Fass auf wegen 11 Euro Kaufpreis oder 2 Euro für Rücksendekosten, typisch deutsche Prozesshanselei oder Rechthaberei

    Ich habe mir angewöhnt erst zu fragen oder mich zu informieren um solche Probleme zu vermeiden, mir ist meine verbleibende Lebenszeit viel zu wertvoll um mich wegen einem solchem Nonsens aufzuregen

    Der nächste kommt und regt sich auf weil er nicht mit der Flex schneiden kann :wallbash

    Bin eben eher Praktiker als § Hansel
  • Das ist wiedermal der typische Fall:

    Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    (...)
    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    dejure.org/gesetze/BGB/434.html

    Ich denke auch das ist ein klarer Sachmangel, natürlich schneidet man üblicherweise mit Cuttern und nicht mit Pizzamessern.

    Problem ist, was willst du tun, wenn der Händler sich querstellt? Bei dem Bewertungsprofil würde ich nicht gerade mit Einsicht rechnen.
  • Sternchen schrieb:

    Macht ein Fass auf wegen 11 Euro Kaufpreis oder 2 Euro für Rücksendekosten, typisch deutsche Prozesshanselei oder Rechthaberei

    Ich habe mir angewöhnt erst zu fragen oder mich zu informieren um solche Probleme zu vermeiden, mir ist meine verbleibende Lebenszeit viel zu wertvoll um mich wegen einem solchem Nonsens aufzuregen

    Der nächste kommt und regt sich auf weil er nicht mit der Flex schneiden kann :wallbash

    Bin eben eher Praktiker als § Hansel
    Ich seh das ein bisschen anders. Vielleicht ist das kein großer Wert, aber würde es die Gesetze nicht geben dann hätte ich mit Sicherheit schon 100 Dinge gekauft, die 10 bis 30€ Wert sind und ich sie nicht nutzen kann. Das könnte sich läppern, am Lebensende hat man vielleicht 3000 bis 10000€ in den Himmel geblasen. Der Hersteller schreibt das extra drauf, dass es einfach nicht für spitze Messer geeignet ist, weil die Messerart hier scheinbar enormen Einfluss auf die Lebenszeit der Schneidematte hat. Diese Schneidematte ist für die herstellereigenen Rollmesser konzipiert und optimiert.
    Hin oder her, ich bin gern Deutscher, aber dann soll der Verkäufer auch deutsch genug sein und die Artikelbeschreibung ordentlich schreiben. Ich bin gern informiert welche einschränkungen etwas hat.
    Oder willst Du Dir einen Autoradio mit UHF-Empfangsteil kaufen können, aber nach dem Einschalten stellst Du fest, dass der Frequenzbereich nur bis 100MHz geht? Wenn dem Verkäufer möglich wäre Dich nicht darauf hinzuweisen, wäre das entweder ein Wiederrufskaos oder man würde die Wirtschaft damit ankurbeln. Oder man hört einfach die Sender die auf den Frequenzen unterhalb von 100Mhz senden. Das sind meiner Ansicht nach einfach Grunlegende Eigenschaften des Produkts. Genauso wie ein Messer bei Auslieferung einiger maßen scharf zu sein hat, oder eine Käsereibe nicht nur mit Weichkäse zurechtkommt, oder eine Schere für Rechtshänder ist, oder ein Stromkabel auch Strom leiten kann, oder eine Glühlampe heiß wird, oder das Tasterturlayout deutsch ist... oder oder oder

    Und ein Fass aufmachen wegen 2€ Rücksendekosten, dann soll sich der Verkäufer nicht so haben und mir die erstatten. Er hat für den Versand 1€ berechnet, dann wird der mit ihm das mit Sicherheit nicht viel mehr kosten. Ich zahl mich wegen dem 60x60x2 cm³ großen Umschlag dumm und dämlich.
  • Wegen der Pizza-Messer:
    Ich wollte nur mal kurz einwerfen, dass Rollschneider und die dazugehörigen Matten meist zum Schneiden von Stoffen verwendet werden, z.B. bei Patchwork-Projekten. Es wird auch extra darauf hingewiesen, dass man diese Rollschneider nur mit den dazugehörogen Matten verwenden soll. Afaik sind die weicher als die Bastelmatten, auf den Bastelmatten werden die Rollmesser schneller stumpf.
    Vielleicht dem VK mal schreiben, dass es in der falschen Kategorie eingestellt hat? Die Matten gehören vielleicht eher zu Nähzubehör?
    Man sieht nur mit den Augen gut

    Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

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  • ovular schrieb:

    Der Hersteller schreibt das extra drauf, dass es einfach nicht für spitze Messer geeignet ist, weil die Messerart hier scheinbar enormen Einfluss auf die Lebenszeit der Schneidematte hat. Diese Schneidematte ist für die herstellereigenen Rollmesser konzipiert und optimiert.
    Hin oder her, ich bin gern Deutscher, aber dann soll der Verkäufer auch deutsch genug sein und die Artikelbeschreibung ordentlich schreiben. Ich bin gern informiert welche einschränkungen etwas hat.
    hmm - Fiskars schreibt auf der HP nur:

    "Hochwertige langlebige und selbstheilende Oberfläche.."

    ... und es gibt genügend Händler, welche die AB der Hersteller benutzen

    wo ist denn eigentlich der Unterschied beim Schneiden mit einem "spitzen" Messer und einem Rollmesser? ich meine, man man ist ja mit der Schneide (oder wie's auch immer genannt wird) drauf, und nicht mit der Spitze, und um schneiden zu können, muß beides scharf sein
  • Ja,auf Deine Kosten!!

    Es ist einfach nur bemitleidenswert,wie hier um €2.- "gerungen" wird.

    Dabei sind es Leute wie der TE(und alle,die ihn unterstützen),die einem Ebay verleiden(auch wenn sie "formal" und "prinzipiell" und "eigentlich" die Sache für sich hinbiegen können).

    petergabriel
  • @hasjana: du setzt ein Skalpel anders an. Das heisst die Spitze sticht in die Oberschicht und kratzt diese auf. So kann ein tiefer Schnitt entstehen.

    Beim Rollmesser liegt dieses Einstechen nicht vor.

    Man kann das Skalpell auch nicht einfach anders ansetzen.
    "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
    Rich Edmonds UK Editor wpcentral
  • pandarul schrieb:

    Das ist wiedermal der typische Fall:

    Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    (...)
    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    dejure.org/gesetze/BGB/434.html

    Ich denke auch das ist ein klarer Sachmangel, natürlich schneidet man üblicherweise mit Cuttern und nicht mit Pizzamessern.

    Problem ist, was willst du tun, wenn der Händler sich querstellt? Bei dem Bewertungsprofil würde ich nicht gerade mit Einsicht rechnen.

    Sehe ich anders denn ich kann den Sachmangel nicht finden.
    Eine deratige Schneidematte ist mitnichten zum Schneiden mit spitzen Messern geeignet (eigentlich keine).
    Ist aber auch nicht näher vom Händler ausgeführt (möglicherweise sein Fehler!).
    Somit ist der von dir angeführte Sachmangel nicht vom Tisch (fehlerhafte Beschreibung evt.), bei der Problematik des TE sehe ich aber wenig Chancen.
    Entweder behalten, zurückschicken oder prozessieren ...
    Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

    *selbstzensiert*!