Sachmangel bei Werkvertrag und Rechnung von über 40% über dem Kostenvoranschlag

    • Sachmangel bei Werkvertrag und Rechnung von über 40% über dem Kostenvoranschlag

      Hallo.

      Bei einem Bekannten wurden Stellplätze gebaut. Auftragsgeber WEG, jeder zahlt aber
      an den Handwerker selbst und hat auch eigene Rechnung gekriegt.
      Mein Bekannter wollte die ganze Bauzeit gewisse Mängel vorbringen. Der
      Handwerker hat es nicht für nötig gehalten mit ihm zu sprechen.

      Eine Teilrechnung wurde schon bezahlt.
      Nun hat sich aber ein Mangel rausgestellt, mit dem mein Bekannter nicht leben will:
      Die Gesammtstellfläche ist nicht rechteckig, sondern es wurde schief gebaut, daß die Stellfläche nun dadurch kleiner ist.

      Dazu kommt noch, dass die Rechnung über 40% tueurer ist, als der Kostenvoranschlag.

      Mein Bekannter hat schon einen normalen Brief mit der Aufforderung zu Mängelbeseitigung geschickt, sowie sogar
      mit Ankündigung der Bereitschaft, den Rest danach zu bezahlen. Die restliche Rechung, so wie sie ist, liegt etwas über das
      doppelte des Aufwands den Mängel zu beseitigen.

      Der Handwerker hat darauf nicht reagiert, sondern ganz stumpf eine Zahlungserrinerung geschickt.

      Bis heute hat er mit meinem Bekannten nicht mal telefonisch gesprochen.

      Mein Rat wäre erstmal:

      - Ein Einwurfeinschreiben aufzusetzen.
      - Dort nochmal auf den Mangel hinweisen, sowie die Beseitigung verlangen, mit Hinweis auf § 641 BGB Abs.3
      dejure.org/gesetze/BGB/641.html
      - Und auch eine Rechnung verlangen, die nicht mehr als 20% über dem Kostenvoranschlag liegt, da
      kein Hinweis auf erhebliche Erhöhung der Kosten erfolgt ist.


      Wie seht ihr das?
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    • *alte_eule* schrieb:

      Der Auftraggeber war doch die Hausverwaltung? Was sagen die dazu?

      Es wurde von einem Beirat der WEG in Auftrag gegeben. Jeder hatte aber individuell Kostenvoranschlag gekriegt
      Und jeder hat eigene Rechnung an den Handwerker zu zahlen. Jeder ist für sich alleine ein Vertragspartner geworden.
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    • Merkwürdige Konstellation. Das mit dem Vertragspartner seh ich etwas anders. Der Auftraggeber, also der Beirat, sollte sich mal mit diesem Superhandwerker in Verbindung setzen. Ich hasse solche Typen X(
      Ansonsten das übliche Prozedere. Auch mit Androhen der Nachbesserung durch einen anderen Handwerker.
      Wenn keine Reaktion - ab zum Anwalt.
    • rapina schrieb:

      Merkwürdige Konstellation. Das mit dem Vertragspartner seh ich etwas anders. Der Auftraggeber, also der Beirat, sollte sich mal mit diesem Superhandwerker in Verbindung setzen.
      Dann passiert ganz nichts. Der Beirat ist gerade am klagen wegen Garage (Baurecht)
      Mein Bekannter hat natürlich die anderen über das vorgehen informiert.

      Es geht um über 1000 euro extra. Und das Auto sieht so aus, als würde es 30Grad schief stehen, aber es ist der Stellplatz, der schief ist :wallbash
      Es wurden nachweisbar Materialien genutzt, die unnötig gewesen sind. Z.b Steine 60cm um 25cm Erde zu halten (40 hätte gereicht und
      es wäre schon um ca 200 biliger)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Dann passiert ganz nichts. Der Beirat ist gerade am klagen wegen Garage (Baurecht)



      Klagt er gegen ebendiesen Handwerker?
      Was heißt, da passiert nix. Bei solchen Konstellationen muss das einfach in die Hose gehen. Der Beirat muss sich einmischen, denn ihn sehe ich als Auftraggeber. Dein Bekannter soll ihm ein freundliches Schreiben schicken und ihn auf seine Pflicht aufmerksam machen.
    • rapina schrieb:


      Klagt er gegen ebendiesen Handwerker?
      Was heißt, da passiert nix. Bei solchen Konstellationen muss das einfach in die Hose gehen. Der Beirat muss sich einmischen, denn ihn sehe ich als Auftraggeber. Dein Bekannter soll ihm ein freundliches Schreiben schicken und ihn auf seine Pflicht aufmerksam machen.
      Ich vestehe was du meinst doch....
      Dann hätte der Handwerker nicht eine überteuerte Rechnung an meinen Bekannten schicken sollen...sondern eine Gesammtrechnung
      an den Beirat. Und der müsste sich dann an die 3. Partei - also die anderen wenden.

      Und nein nicht gegen diesen - in der WEG gibt es mehrere Probleme (Verwalterin, die nach 3 Jahren noch nicht geschafft hat eine Rücklage aufzubauen, die sind bei 0
      gleichzeitig ist ihr egal, dass manche Bewohner nicht putzen, sie ist auch der Ansicht eine Hausordnung wäre nicht nötig...Der alte Besitzer(Patenonkel von
      der Verwalterin) der als Werkvertrag für die neuen Besitzer die Garagen gebaut hat und zusätzliche Gelder will trotz festpreis...ich bin froh dass ich keine
      Probleme in meiner WEG habe!)

      Ich bin nicht gut bei zeichnen:

      Aber mein Bekannter hat damals die Fläche für 2 Stellplätze gekauft und das sind die beiden schiefen links.
      Bilder
      • stellplätze.jpg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Die Hausverwaltung würde ich als allererstes rauswerfen.

      Außerdem werte ich das als Sammelauftrag - wie beim Heizöl auch, bei dem sich die Nachbarn der EFH zusammenschließen. Einer ruft für alle an, jeder kriegt seine Rechnung.

      Und hier würde ich erst einmal max die Materialkosten aus dem Kostenvoranschlag (abgleichen mit Lieferung) zahlen. So, wie ich das sehe, darf das nämlich alles nochmal abgerissen und neu gelegt werden. Da stimmt ja nicht ein rechter Winkel.
    • Was war denn das für ein Stümper?

      Mal überprüfen, ob der eine handwerkliche Erlaubnis zum Bau solcher Anlagen hat. Sieht mir eher nach diesen Handwerkern aus, die an der Haustür klingeln um Eigentümer abzuzocken.

      1. ansprechpartner in diesem Falle ist die Hausverwaltung, auch wenn jeder Eigentümer eine separate Rechnung bekam. Notfalls muss eine ausserordentliche Eogentümerversammlung einberufen werden um eine Gesamtmängelliste zu erstellen. Diese muss dann die Hausverwaltung abarbeiten. Weitere Zahlungen würde ich erst mal nicht leisten, denn die Kosten für die Mängelbeseitigung müssen gedeckt swein.

      Der Auftragnehmer istr anzuschreiben und es muss ihm ein Termin für die Mängelbeseitigung gesetzt werden. Gleichzeitig muss ihm mitgeteilt werden, dass er, falls er die Mängel nicht selber beseitigt, für die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer für die Kosten herangezogen wird, bzw. für die über die einbehaltenen Beträge hinausgehenden Forderungen gerade zu stehen hat. (gemäss VOB/B sofern vereinbart)
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Wurde denn vertraglich ein Zurückbehaltungsrecht für Summe xxxx Euro bist zur kompletten Mängelbeseitigung festgelegt?

      Denn nur dann kann man Kohle einbehalten, ansonsten ist erstmal der Handwerker im Recht und kann die Bezahlung der Rechnung einfordern und notfalls auch gerichtliche Schritte einleiten

      Bei meiner Küche habe ich das vor Jahren so gemacht, und die Küchenfirma hat bis heute ihr Restgeld nicht erhalten, weil die Mängel nicht komplett beseitigt wurden
    • Sternchen schrieb:

      Wurde denn vertraglich ein Zurückbehaltungsrecht für Summe xxxx Euro bist zur kompletten Mängelbeseitigung festgelegt?

      Denn nur dann kann man Kohle einbehalten, ansonsten ist erstmal der Handwerker im Recht und kann die Bezahlung der Rechnung einfordern und notfalls auch gerichtliche Schritte einleiten

      Bei meiner Küche habe ich das vor Jahren so gemacht, und die Küchenfirma hat bis heute ihr Restgeld nicht erhalten, weil die Mängel nicht komplett beseitigt wurden


      Wie kommst Du darauf, dass das Zurückbehaltungsrecht im Vertrag stehen muss, Sternchen? Das ist doch BGB-Recht, dachte ich?
      Hmmm, sowas habe ich noch nicht in einen Vertrag ausdrücklich reinschreiben lassen. Hast Du andere Infos, war ich blauäugig?

      dejure.org/gesetze/BGB/641.html

      Und nun die Folgefrage an Werv...Wer nimmt ab, wer hat den Bau abgenommen? Hat das wer?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Öhm verstehe ich das richtig? Der Bauunternehmer hat 60er Randsteine genutzt für einen PKW Stellplatz?
      Da brauchst auch keine 40er da reichen 20er. Es sei den, da soll auch mal ein LKW und co parken dann ja 40er ansonsten ist das Geld verbrennung.
      Bei 1000€ muss der aber mehr verbockt haben als nur die Randsteine. Was hat der den für Pflaster verlegt? Vorallem wie hat er es verlegt? Sprich Fugenbild etc.
      Wie ist der Aufbau der Fläche?
      Frag doch mal deinen Bekannten, ob er dir mal den Kostenvoranschlag rüberreicht und evtl mal dazu schreibt, was da alles nicht past geändert ist.
      Würde mich mal interessieren.

      Fakt ist erstmal, wenn im verbindlichen Angebot stand 40er Randsteine dann hat er die zu liefern. Tut er das nicht, muss er schauen wo er die Kohle herholt. Sicher nicht von deinem Bekannten.
      Ich kann auch nicht dem Kunden Pflaster in der Preisklasse von 14€ je m² anbieten und dann welches für 25€ je m² verbauen ohne mir ein schriftliches Einverständnis zu holen.

      Eine Schande für den Berufsstand dieser Kollege.

      Edit zu der Frage der Abnahme: Im Prinzip gibts auf dem Bau zwei Arten: Die Abnahme mit in Augenscheinnahme durch Auftraggeber und Nehmer und eben die Abnahme durch Benutzung. Sprich: Wenn der Auftraggeber sein Auto auf der fertigen Fläche parkt, gilt diese als Abgenomen.

      Frage noch zum Vertrag: Wurde der nach BGB oder VOB abgeschlossen?
    • Ich danke euch erstmal für die Antworten!

      @Oberlix: Ich werde diese Fragen erst nächte Woche klären können, wenn ich dort bin.
      Per Telefon würde es nicht klappen.

      Die Autos stehen schon drauf. Größere Fahrzeuge als PKWs hätten keinen Platz.
      Mein Bekannter kann aber nachweisen, dass er noch vor der Fertigstellung
      über die Mängel sprechen wollte (Es ist nicht der einzige Mangel, eben aber derjenige, der dieses
      Fass zu übelaufen gebracht hat)

      Als zweiter Mangel kommt noch dazu, dass die Stellplatzfläche so gebaut wurde, dass das Regenwasser Richtung
      Straße und nicht Richtung Kanalisation fliesst (Mein Bekannter hat versucht es mir zu erklären, doch das habe ich
      nicht ganz verstanden wie es dazu kommt)

      Dann wäre noch dass der "Abschluss"( ?( ) diagonal statt senkerecht gemacht wurde - da hat mich mein Bekannter ganz verloren, da ich
      handwerklich unbegabt bin.

      Ich lasse es mir alles nächste Woche zeigen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Als zweiter Mangel kommt noch dazu, dass die Stellplatzfläche so gebaut wurde, dass das Regenwasser Richtung


      Im Prinzip wäre das noch nicht direkt falsch. Wurde da etwa extra Regenrinnen gesetzt? Dann wäre das nätürlich wirklich grober Unfug.

      werv schrieb:

      Mein Bekannter hat versucht es mir zu erklären, doch das habe ich
      nicht ganz verstanden wie es dazu kommt

      Das kann ich dir vereinfacht erklären: Wenn man Pflastert, zieht man sich ein sogenantes "Bett" ab. (besteht je nach Region aus Splitt als Bruch oder Rundkorn bzw. im Norden überwiegend Sand.)
      Dabei zieht man mit einer Alulatte und Profileisen auf die Benötigte Höhe ab und eben das entsprechende Gefälle.
      Kurz und Knapp: Der Bauunternehmer hat das Gefälle richtung Straße und nicht richtung Rinne gezogen.

      werv schrieb:

      Die Autos stehen schon drauf.

      Da könnte er sich auf Abnahme durch Benutzung berufen, was ihm bei solchen Mängeln trotzdem mal gerade garnix bringt.

      werv schrieb:

      Dann wäre noch dass der "Abschluss"( ?( ) diagonal statt senkerecht gemacht wurde

      Na wenn der die Parkflächen schon nicht im Winkel gebaut bekommt, wundert mich das wenig. Mach doch da bitte auch mal Fotos. Auch vom Fugenbild und der Schnittkante(Abschluss).
      Da hab ich dann wieder super Bilder für unseren Azubi unter dem Motto: So wirds nicht gemacht.

      werv schrieb:

      Ich werde diese Fragen erst nächte Woche klären können, wenn ich dort bin.
      Per Telefon würde es nicht klappen.


      Kein Problem ich bin geduldig.
      Aber drankriegen wird dein Bekannter den schon bei solchen Mängeln. Was ich eher befürchte ist folgendes: Das riecht mir stark nach diesen bei uns sagt man Krauderbetrieb.(Also absolut unfähig und nur Murksarbeiten.) Die zeichnen sich oft dadurch aus, das sie eben meist solche Aufträge von Wohnungsbau und co annehmen wo es drum geht schnell und billig. Dazu kommt dann eben wie bei deinem Bekannten der Fall von "geballter Fachkompetenz." Meist leben diese Firmen knapp ein Jahr und hinterlassen verbrannte Erde.
    • Oberlix schrieb:

      Zitat von »werv«
      Dann wäre noch dass der "Abschluss"( ?( ) diagonal statt senkerecht gemacht wurde


      Na wenn der die Parkflächen schon nicht im Winkel gebaut bekommt, wundert mich das wenig. Mach doch da bitte auch mal Fotos. Auch vom Fugenbild und der Schnittkante(Abschluss).
      Da hab ich dann wieder super Bilder für unseren Azubi unter dem Motto: So wirds nicht gemacht.

      Oberlix schrieb:

      Meist leben diese Firmen knapp ein Jahr und hinterlassen verbrannte Erde.


      Scherzchen am Rande: Außer sie heißen Hundertwasser ;)
      aber das ist ein anderes Kaliber gewesen und es "gefällt" den Auftraggebern [mir auch]
    • schabbesgoi schrieb:


      Scherzchen am Rande: Außer sie heißen Hundertwasser ;)
      aber das ist ein anderes Kaliber gewesen und es "gefällt" den Auftraggebern [mir auch]
      Das würde aber gut zu dem schlecht gemachten Abwasser passen, dass in schlechtesten Fall nun über die Straße zu
      dem Nachbarn fließen würde und ihn bei Sturzregen überfluten :wallbash

      Somit sehe ich auch mögliche Forderungen von anderen entstehen! :cursing:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Aber nebenbei, das man eine Rechnung die so hoch ist über den Kostenvoranschlag nicht Zahlen muss unbedingt, das wisst ihr?
      Das ganze darf nur 15-20 % höher sein es sei denn, er hat euch bei Überschreitung Informiert, da du den Vertrag für die Arbeit die er macht somit sofort Kündigen kannst.
    • Dein Bekannter soll sich einen Gutachter von der Handwerkskammer holen, die Mängel dokumentieren lassen und den Auftragnehmer auffordern die Mängel bis zum xxx zu beheben, ansonsten wird das mittels eines anderen Unternehmens durchgeführt und die Mehrkosten ihm in Rechnung gestellt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.