US-Embargo - Kuba, Rossmann, Paypal und die Schweine-Bucht

    • US-Embargo - Kuba, Rossmann, Paypal und die Schweine-Bucht

      Bereits am 02. Oktober 2010 hat sich im ebay-Forum der Powerseller orientbazar24
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…rid=www-orientbazar24-com
      im ebay-Forum mit folgendem Beitrag zu Wort gemeldet:


      Paypal fordert mich auf Grund von US Embargo meine Artikeln zu löschen
      2 Okt 2010 22:06

      HI,

      ich habe eine Email von Paypal USA bekommen, wo ich auf grund von US Embargo gegen Iran aufgefordert wurde meine Angebote mit Ursprung Iran zu löschen :).

      Ich habe Ebay angerufen, und denen erklärt, dass ich nichts nach USA verkaufe. Da hiess nicht unser Problem ruf Paypal an.

      Paypal Mitarbeiter hat mir vorgeschlagen meine Angebote doch einfach zu löschen.

      Ich meinte, erstens, ein Embargo ist nur für USA vielleicht gültig, aber doch nicht für EU.Wenn ja dann muss ich doch mein Shop ganz schliessen :(

      Ich verkaufe doch meine Artikeln nur in EU , darf Paypal diese SChritt verlangen ????


      Ob die Pals vom andern Stern das dürfen, darauf gehe ich später noch ein, Tatsache ist: sie tun das in ihrer gutsherrlichen und selbstüberheblichen Art eben.

      Am 1. August diesen Jahres ging Paypal dann einen Schritt weiter und hat, statt sich mit ihren US-Embargos nur an einzelne Händler zu wenden, einen Rundumschlag gegen Verkäufer geführt, die Paypal als Zahlungsmethode anbieten. Dieses Mal musste allerdings das US-Embargo gegen Kuba für die abstruse Forderung von Paypal herhalten. Unter anderem hat die Drogeriekette Rossmann nun Post von Paypal bekommen, dass sie Ihr Angebot an kubanischen Artikeln aus ihrem Sortiment zu entfernen haben. Wohlgemerkt: aus dem Sortiment ihres eigenen Online-Shops, der mit Paypal nur so viel zu tun hatte, dass Rossmann dort Paypal als Zahlungsmethode angeboten hatte.

      Bei heise ist dazu dieser Artikel erschienen:
      heise.de/newsticker/meldung/La…-Paypal-raus-1340041.html
      Rossmann selber weist auf seiner eigenen Seite ebenfalls darauf hin, dass und warum man kein Paypal mehr anbietet:
      rossmannversand.de/site/328/Service-und-Hilfe.aspx#paypal
      Auf wortfilter erscheint dazu:
      wortfilter.de/news11Q3/4188-Ku…ann-wirft-PayPal-raus.php

      Rossmann ist dabei aber nur die Spitze des Eisberges. Paypal geht nicht nur gegen diesen Kunden vor, betroffen sind insbesondere auch namhafte Spirituosenhändler, die kubanischen Rum anbieten:
      welt.de/print/die_welt/wirtsch…eutsche-Rum-Haendler.html

      Dass Die Welt - und nicht nur diese - hier ebay und Paypal vermischt ist zwar sachlich nicht ganz sauber recherchiert, aber nachvollziehbar. Die amerikanische Paypal Inc ist eine Tochtergesellschaft der US-amerikanischen ebay Inc. Jedenfalls vorstellbar ist, dass die luxemburgische ebay S.A.R.L. die unter anderem die Seite ebay.de betreibt natürlich genau so argumentiert, wenn sie versuchen würde (wird?) die entsprechenden US-Embargos einzuhalten. Spätestens wenn ebay sein neues Bezahlsystem umsetzt wird das auch bei ebay Thema werden.

      Im ebay-Forum ist anlässlich der Veröffentlichungen um Rossmann am Sonntag dann folgende Frage an den dort antwortenden Paypal-Forenbetreuer gestellt worden:
      community.ebay.de/topic/Artike…5?start=216#msg1900965340

      Interessant und für mich persönlich etwas überraschend ist die Antwort von Samantha, der Paypal-Mitarbeiterin.
      Hallo Samantha,

      aus gegebenem Anlass

      google.de/search?hl=de&source=…+paypal&btnG=Google-Suche

      hätte ich gerade mal gerne 'ne Frage.

      Ich habe hier ein Paket nach Kuba. Das würde ich nun gerne mit DHL verschicken und natürlich auch das Porto bezahlen. Also, bezahlen will ich natürlich nicht gerne, aber die Post will das nun mal von mir so, und Hosenknöpfe nehmen die nicht - hab ich schon probiert.

      Meine Frage wäre: darf ich den Versand eines Pakets oder Briefs nach Kuba mit Hilfe einer Paypal-Zahlung finanzieren? Naja, eigentlich muss die Frage lauten: darf Paypal eine solche Zahlung durchführen?

      Darf Paypal eigentlich überhaupt mit einem Unternehmen zusamenarbeiten, das grundsätzlich keinerlei Probleme darin sieht, Warensendungen nach Kuba anzunehmen und zu transportieren?
      Hallo rashdah_mahwegdah,

      Für solche Zahlungen solltest du nicht PayPal als Zahlungsmethode nehmen.

      PayPal muss sich an die amerikanischen Richtlinien halten.

      Die USA haben ihr Embargo gegen Kuba am 7. Februar 1962 verhängt. 1996 wurde es im Helms-Burton-Act bekräftigt; seitdem sind auch ausländische Unternehmen bei Geschäften mit Kuba von Sanktionen bedroht. Das Europäische Parlament hat die Bestimmungen von Helms-Burton für illegal erklärt. Die Einhaltung des Embargos wird vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) im US-Finanzministerium überwacht.

      LG Samantha
      Tatsächlich ist der Helms-Burton-Act, der 1996 von der Administration Clinton ratifiziert wurde, ein US-Gesetz, nach dem es zunächst US-Unternehmen verboten ist, gegen das Kuba-Embargo zu verstoßen. Allerdings verbietet es auch den Tochterunternehmen US-amerikanischer Firmen, egal wo sie ihren Sitz haben, gegen das US-Embargo zu verstoßen.

      Überraschend an der doch offiziellen und embargotreuen Antwort von Paypal-Samantha ist der Satz "Das Europäische Parlament hat die Bestimmungen von Helms-Burton für illegal erklärt." Wenn das richtig ist, müsste es nicht "das EU-Parlament" heissen sondern "der Rat" - eine juristische Unterscheidung deren Unkenntnis man Samantha aber nicht anlasten kann.

      In der Sache hat sie recht! Auffallend sogar!

      Was Paypal hier treibt und was auch die E-Bucht bei ihrem neuen Zahlungssystem sicherlich berücksichtigen wird ist ILLEGAL. Aber das ist PayPal, das ist ebay - das ist "Legal? Illegal? Scheissegal."
      Bilder
      • 2011-09-30_ebay-Forum_Fragen_an_Paypal_Seite_10_Beitrag224-225.png

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • US-Embargo - Kuba, Rossmann, Paypal und die Schweine-Bucht, die zweite

      Damit bringt Samy auf etwas auf den Punkt, was bisher alle, sogar die abgebrochenen und fertigstudierten Juristen einschliesslich der Rechtsabteilungen von Paypal und ebay übersehen haben. Eine in der EU ansässige Tochterfirma eines US-Unternehmens, die sich wegen des Helm-Burton-Acts an ein US-Embargo hält, handelt rechtswidrig im Rahmen der nationalen Gesetzgebung ihres Sitzes.

      Samantha schreibt, die EU habe das als "illegal" bezeichet. Das kann die EU an sich gar nicht. Sie kann eine Verordnung erlasssen, die dann von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Und das hat sie dann auch getan. Die "Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen".

      Im Volltext zu finden hier: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…=CELEX:31996R2271:DE:HTML (Ups - der Smiley ist nun nicht beabsichtigt, der Link sollte aber tun)

      Das Ding ist nun aber schon von 1996, es ist also zu erwarten, dass die in der Verordnung geforderte Umsetzung der Sanktionen gegen solche Firmen bereits in nationales Recht umgesetzt ist.

      In Deutschland - und damit zumindest für die Paypal GmbH in Dreilinden und soweit sie ihr Handeln auf eine Tätigkeit in Deutschland ausrichtet auch für die PayPal S.A.R.L. in Luxemburg geltend - ist die deutsche Entsprechung die sich im Aussenwirtschaftsgesetz niedergeschlagen hat. Hier steht in §33 Abs 4:

      Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Beschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach Satz 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist und die Handlung nicht nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 als Straftat geahndet werden kann. Durch Rechtsverordnung können die Tatbestände bezeichnet werden, die als Ordnungswidrigkeiten nach Satz 1 mit Geldbuße geahndet werden können, soweit dies zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erforderlich ist.
      gesetze-im-internet.de/awg/__33.html

      Die hier genannte Rechtsverordung ist die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes, kurz AWV. Dort findet sich in §70, Abs. 5f folgende Bestimmung:
      Ordnungswidrig im Sinne des § 33 Abs. 4 Satz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen (ABl. EG Nr. L 309 S. 1, 1997 Nr. L 179 S. 10), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EU Nr. L 122 S. 36), einer dort genannten Forderung oder einem dort genannten Verbot nachkommt.
      gesetze-im-internet.de/awv_1986/__70.html

      Na, da haben wir ja unsere EU-Verordnung sogar namentlich genannt.

      Samy hat also recht. Es ist ILLEGAL!

      Nicht nach dem EU-Parlament sondern nach normalen, deutschen Gesetzen. Es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Und eine Ordnungswidrigkeit hat üblicherweise ein Bußgeld zur Folge - ausser ein abgelaufener Personalausweis, das ist der einzige Fall, bei dem mir bekannt ist, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht mit einem Bußgeld belegt ist. (Auch wenn ich aus eigener Erfahrung weiss, dass manche Städte das so lange anders sehen, bis man es ihnen vor Gericht beweist.)

      In diesem Fall hat es das Bußgeld aber knüppeldick in sich. Nach §33 Abs. 6 AWG:
      Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1, 2, 3, 4 und 5 Nummer 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, (...) geahndet werden.
      500.000 Euro Fünfhunderttausend. Eine halbe Million. Pro Ordnungswdrigkeit.

      Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1, 2 Nummer 1a, des Absatzes 3 Nummer 2 und des Absatzes 4 geahndet werden.
      Absatz 7. Der Versuch ist also auch schon strafbar.

      Ich wär ja nun nicht der Löschbert, wenn ich mir keine Gedanken dazu gemacht hätte, wer denn Paypal und der E-Bucht so eine Knolle von einem Knöllchen unter den Wischer klemmen könnte, muss aber gestehen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen habe. Ein netter Amtsanwalt hat mich dann im kollegialen Telefonat mit der Nase auf §37 AWG gestoßen (danke übrigens nochmal dafür)

      gesetze-im-internet.de/awg/__37.html

      Also: natürlich erst mal Polizei. Die muss das entgegennehmen. Dem Beamten kann man dan gleich den Tip geben, dass das vom StA auch an die Zollfahndungsämter abgegeben werden kann. Scheint sinvoll, die Zollfahndung hat die notwendigen Aussenkontakte, so was auch in Luxemburg verfolgen zu lassen. Wer ein Hauptzollamt in der Nähe hat, kann die Anzeige aber auch gleich dort erstatten.

      Die Bußgelder gehen zwar an die Staatskasse, aber mal ehrlich, Deutsche und hier lebende Ausländer: unser Staatshaushalt kann das Geld sicher gut gebrauchen. Sanieren wir ihn doch mal. Selbst wenn das erste Bußgeld nicht gleich 'ne halbe Melone Flocken wird, so das vierte oder hunderste sollte dann schon allmählich in die Richtung gehen.

      Wie schrieb PayPal auf der Seite der Pals so zutreffend?
      Was für uns Menschen selbstverständlich erscheint, müssen unsere außerirdischen Besucher erst noch lernen.
      Bringen wir's ihnen doch einfach bei.

      .
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die Bußgelder gehen zwar an die Staatskasse ...

      Na und? Sollen die doch endlich auch mal einen Beitrag leisten!

      Ich möchte zu gern mal wissen, wieviel Euronen an Steuergeldern wegen dem Großkonzern in Deutschland schon verbraten wurden. Ich erinnere mich darin, wie vor zwei Jahren bei meiner Polizei das Personal, welches sich rein nur um eBay kümmert, von 2 auf 5 Beamte aufgestockt wurde.

      Da kommen bundesweit Millionen Euronen zusammen!
    • forenuser schrieb:

      Da kommen bundesweit Millionen Euronen zusammen!

      Och.. bei 500 Kilo pro Versuch (§33 Abs. 7) kommen da ein paar viele Millionen Euro zusamen. Sehr viele. So pro ebay-Angebot mit diesem pp-Logo in der Übersicht mindestens einmal pro Teil. :lach:

      Das hier
      wortfilter.de/news11Q3/4191-Ku…nterwirft-sich-PayPal.php
      finde ich dagegen bedenklich.

      Ich hatte Edeka auch mal noch um eine Stellungnahme gebeten, aber anscheinend waren sie zu genervt, um mich einer Antwort bzw eines Rückrufs zu würdigen.

      Denn Edeka hat nun das selbe Problem wie Paypal: sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Und Erpressung (wie Rossmann schreibt) ist das, was Paypal macht zwar umgangssprachlich, nicht aber nach den Buchstaben des Gesetzes. Das ist - um es mal genau auf den Punkt zu bringen - nicht mal eine Nötigung, denn beide Tatbestände setzen seit 1998 voraus, dass sich die Tat gegen einen Menschen richtet. Klingt zwar irre, aber genau genommen kann man eine Firma selber nciht erpressen. Allenfalls die Entscheidungsträger, aber schon da wird es schon wieder wackelig, weil die dann nachweisen müssen, dass sie persönlich bedroht waren.

      Na, vielleicht kommen die ja doch noch auf den Trichter und schenken Paypal eine ein.
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      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die lustigste Umschreibung stammt von Arno Lampmann. Habe ich hier gefunden:

      lbr-law.de/lbr-blog/drogerieke…egen-kubanischer-zigarren

      Während es vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich legitim ist, die Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, hat es ein Geschmäckle, dass PayPal deutschen Unternehmen mittelbar amerikanisches Recht aufzwingen möchte.

      Naja, so kann man es natürlich auch sagen. Wenn ihm Paypal da mal nun nur nicht abmahntechnisch ans Bein pinkelt. Vertragsfreiheit hin oder her, diese Freiheit endet da, wo sie in den geltenden Gesetzen ihre Schranken findet. Ich würde meinen, das "Geschmäckle" von Paypal stinkt schlimmer zum Himmel als das, was man bekommt wenn man einen Adler mit einem Stinktier kreuzt. Intensivster haut goût auf allerhöchstem Niveau sozusagen - mit Würze hat das nichts mehr zu tun, das riecht eindeutig faul.

      Ich rauch mir jedenfalls jetzt 'ne gute Zigarre an.

      Auch wenn es 'ne Brasil ist ohne Paypal. Schon aus Prinzip.

      Mit Bezahldiensten im Internet, deren Geschäftsmodell illegale Praktiken umfasst will ich nichts zu tun haben. Dann könnte ich meine Forderungen ebensogut mit einer eigenen Schlägertruppe eintreiben oder Russisch-Inkasso mit der Zahlungsabwicklung beauftragen. Naja, oder Paypal halt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Anscheinend kommt Bewegung in die Sache

      Embargo 2.0 - oder: wie PayPal das Kuba-Embargo in Deutschland umsetzt

      [font='&quot']Zigarren und Rum aus Kuba, die online bestellt werden, können jetzt nicht mehr mit PayPal bezahlt werden. Grund dafür ist eine Sperre, die von PayPal selbst eingeführt wurde; der Finanzdienstleister fühlt sich dem amerikanischen Recht verpflichtet und versucht daher, das Embargo gegen Kuba aus dem Jahre 1962 ebenfalls im Online-Handel durchzusetzen, indem er Konten von Onlineshops sperrt, die die vom Embargo betroffenen Artikel anbieten. Daher hat[/font][font='&quot']bardealer.de, ein Online-Händler aus Bayern, der ebenfalls von PayPal gesperrt worden ist, nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Sperre beim Landgericht Traunstein beantragt. [/font]

      [font='&quot']Am 31. Oktober soll eine Entscheidung fallen. Dabei wird das Gericht auch die Frage klären müssen, ob die Gesetze der USA zum Kuba-Embargo auch in Deutschland Anwendung finden. Es wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob nicht etwa dem amerikanischen Recht genüge getan wäre, wenn lediglich bei kubanischen Produkten die PayPal-Option deaktiviert werde oder ob für den deutschen Online-Händler überhaupt das amerikanische Recht gilt. Fraglich ist auch, ob es PayPal verboten werden kann, deutschen Online-Händlern den Dienst zu verweigern und so das US-Recht durchzusetzen.[/font]


      [font='&quot'](...)
      [/font]

      http://www.dr-schenk.net/aktuelles/newsdetails/article/embargo-20-oder-wie-paypal-das-kuba-embargo-in-deutschland-umsetzt.html


      Vielleicht sollte man dem LG Traunstein mal einen Hinweis auf das AWG geben. Oder doch besser direkt den Link zu diesem Thread?
    • forenuser schrieb:

      Vielleicht sollte man dem LG Traunstein mal einen Hinweis auf das AWG geben. Oder doch besser direkt den Link zu diesem Thread?

      Sagen wir's mal so: es wird sich kaum vermeiden lassen, dass Herr Richter am Landgericht Traunstein Josef Hager als zuständiger Richter im Verfahren bardealer.de ./. Paypal vom Inhalt dieses Threads in sehr geeigneter Weise Kenntnis erlangen wird.

      Ich formuliere das folgende mal ganz bewusst jetzt sehr zurückhaltend.

      Ich gehe davon aus, dass es sich bei den bisher bekannt gewordenen fünf Vorfällen, bei denen Paypal zumindest versucht hat, das US-Embargo gegen Iran und Syrien bzw gegen Kuba umzusetzen nur um die Spitze des Eisbergs handelt.

      Sollte ausser den bisher betroffenen Unternehmen
      #1 Masoud Ghorbani Teppichhandel
      #2 bardealer.de DTS & W GmbH
      #3 Rum & Co Thomas Altmann
      #4 Rossmann Online GmbH
      #5 edeka24 neukauf markt GmbH

      also noch jemand entsprechende Post von Paypal bekommen haben, mit der Paypal dazu auffordert, eines der US-Embargos einzuhalten wäre es nett, wenn sich derjenige mit Angabe zumindest seiner Unternehmensanschrift an mich wendet. Schön wäre auch noch, welche Forderung Paypal im Einzelnen gestellt hat.

      Für diese Kontaktaufnahme habe ich jetzt mal eine Mailadresse eingerichtet, die ich nur für diesen Zweck verwende.

      Also bitte schickt mir die Informationen an Kontakt an kuba-embargo (at) abwesend.de (Für das (at) ist der Schweineschwanzkringel@zu setzen. ;) )

      Ich kanalisiere das dann und leite es weiter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wetten das geht auf einen Vergleich raus und Paypal zieht den Schw... ein. Die oben geschilderte Strafe werden die nicht riskieren.

      Oder gibt es etwas juristische Instanzen die das AWG aushebeln könnten? ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • senfeuter schrieb:

      Wetten das geht auf einen Vergleich raus und Paypal zieht den Schw... ein. Die oben geschilderte Strafe werden die nicht riskieren.

      Ich gebe zu, man sollte ab und zu auch mal bei internetrecht-rostock vorbeischauen.

      internetrecht-rostock.de/embar…-paypal-schadenersatz.htm

      Artikel 6 der EU-Verordnung regelt, dass jede Person Anspruch auf Ersatz aller Schäden einschließlich von Rechtskosten hat, die ihr auf Grund der Anwendung der im Anhang aufgeführten Gesetze oder der darauf beruhenden oder sich daraus ergebenen Maßnahmen entstanden sind. Der Schadensersatz ist von demjenigen zu zahlen, der den Schaden verursacht hat oder von der Person, die in deren Auftrag handelt oder als Vermittler auftritt. Zu den Gesetzen für die die die EU-Verordnung gilt, gehört ausdrücklich auch das US-amerikanische Gesetz zum Wirtschaftsembargo von 1996.

      Die EU-Verordnung beschreibt sogar, wie Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, nämlich durch die Beschlagnahme und den Verkauf von Vermögenswerten, die diese Personen stellen oder Personen, die in deren Auftrag gehandelt haben oder als Vermittler auftreten, innerhalb der Gemeinschaft besitzen einschließlich von Aktien.

      WAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHH!!!!!!!!!!!!!

      (Ich hab's glatt überlesen)

      Es dürfte somit für PayPal wie auch für eBay eng werden.
      FullACK, Herr Richard.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun hat es anscheinend tatsächlich den ersten Vergleich gegeben.

      01.11.2011 14:50

      Vergleich im Kuba-Streit mit PayPal erzielt


      Im Streit über den Boykott des Onlinehandels mit Waren aus Kuba durch PayPal haben die gegnerischen Parteien einen Vergleich erzielt. Dies bestätigte am Dienstag die Kanzlei eines Anwalts, der den Betreiber des Web-Shops Bardealer.de vertritt. Dieser hatte beim Landgericht Traunstein einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Internet-Finanzdienstleister PayPal gestellt.

      (...)

      heise.de/newsticker/meldung/Ve…yPal-erzielt-1369683.html

      Somit hat Paypal einen ersten zivilrechtlichen Teilsieg errungen. Der Verstoß gegen die EU-Verordnung ist damit aber noch nicht vom Tisch.
    • Ja, das weiss ich (und wohl nicht nur ich) seit gestern abend. Ich will jetzt nicht spekulieren, warum Paypal als ein ebay-Unternehmen, das für so einen Prozess ja notfalls schon in der Portokasse locker die MIttel hätte, das bis zum BGH durchzuziehen nun plötzlich gegenüber einem kleinen Webshopbetreiber einknickt. Ob das aber tatsächlich ein Sieg für Paypal ist, bleibt abzuwarten. Der Vergleich sieht AFAIK vor, dass bardealer Paypal wieder nutzen darf, wenn sie die Zahlungsmethode nicht für die Bezahlung von Embargo-Artikeln zulassen.

      Das wäre aber exakt wieder der Punkt, den das AWG unter Strafe stellt. Leider ist heute am Feiertag bei uns ja kein Zollfahnder erreichbar gewesen. Na, morgen ist auch noch ein Tag. Und aktenkundig ist der Vergleich ja nun auch noch. Schriftlich. Ich würde meinen, das ist noch nicht das Ende.

      Merry X-mas, Paypal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun es ist schon klar, dass Paypal hier auf keinen Fall ein Urteil möchte.
      Mit einem Urteil, wie vorläufig auch immer hätten sie erstmal verloren.... Ein Vergleich (auch mit Verlust) ist da viel angenehmer, es ist Nichts wirklich juristisch verwertbar gegen Paypal.

      Es ist ja schon mal großartig, dass Jemand das Schweigen gebrochen hat:
      Kuba Gruppe kritisiert.....

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      der Punkt, den das AWG unter Strafe stellt

      Ist da nicht was mit einer Anzeige zu machen? Löschbert, arbeite mir was zu und ich schicke es an die Staatsanwaltschaft unter meinem Namen :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • senfeuter schrieb:

      Ist da nicht was mit einer Anzeige zu machen? Löschbert, arbeite mir was zu und ich schicke es an die Staatsanwaltschaft unter meinem Namen :D


      Wie Du hier im Thread zumindest zwischen den Zeilen lesen kannst ist die Anzeige (OWi nach §33 AWG und Strafanzeige wegen Verdacht der Nötigung - §240 StGB) in den fünf Fällen schon längst raus.

      Aufgenommen hat die am 30. September das Hauptzollamt Karlsruhe, Zollfahndungsstelle, die aber eher für Geldwäsche und Schwarzarbeit zuständig sind (ok, bei Geldwäsche fällt mir auch sofort wieder Paypal ein und Verstoß gegen §§4,6 GwG ;) ) und das daher an die Zollfahndung Stuttgart weitergeleitet haben. Dort sitzen die Fachleute für Aussenwirtschaftsrecht. Leider habe ich trotz Rückfrage noch kein Aktenzeichen oder eine TB-Nr. Macht nix, notfalls geb' ich das Ganze eben ohne Nummer an die Presse weiter, dann muss eben der Zoll mit schlecht zuzuordnenden Presseanfragen klarkommen.

      Leider habe ich auch kein Exemplar des Vergleichs vorliegen, der zwischen bardealer und Paypal geschlossen wurde. Sollte der nämlich so aussehen, wie er sich in der Presse und im ebay-Forum "Bezahlen" (Thread: Fragen zu Paypal) darstellt, nämlich dass bardealer Paypal als Zahlungsmethode anbieten darf, wenn sie zusichern, Paypal für kubanische Waren als Zahlungsmethode auszuschliessen, dann hätte der Vergleich für bardealer entweder keinerlei Relevanz, weil sittenwidrig und daher nichtig oder er wäre ziemlich brisanter Sprengstoff.

      Denn durch Befolgen dieses Vergleichs würde sich dann bardealer ebenfalls unter den Regelungen des §33 AWG ordnungswidrig verhalten. Wobei sich dann zusätzlicher Zündstoff dadurch ergibt, dass ein solches rechtswidriges Verhalten durchaus geeignet wäre, das Kaufverhalten von Marktteilnehmern zu beeinflussen; von wegen und "Paypal ist sichererer". Und dann haben wir einen Wettbewerbsverstoß nach UWG vorliegen und der ist abmahnfähig. Zum Beispiel von rumundco. Oder andersrum. ;) (ausweislich der Startseite bietet rumundco Paypal als Zahlungsmethode ja an -

      Bei bardealer auf der Startseite findet sich aber immer noch das Logo "ohne uns Paypal", de Schluss liegt also nahe, dass der Anwalt von bardelaer seinen Mandanten durchaus darüber aufgeklärt hat, was die Einhaltung des Vergleichs bedeuten würde: OWi mit bis zu 500 Kilo, UWG-Verstoß und Abmahungsgefahr.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • sweb schrieb:

      Es bleibt also zu prüfen, ob man kubanische Waren per Paypal kaufen kann...


      "gem. unsere AGB" sehe ich da keinen Vorbehalt oder Ausschluss. Mangels Paypal-Account kann ich das allerdings nicht prüfen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      "gem. unsere AGB" sehe ich da keinen Vorbehalt oder Ausschluss.

      In den Liefer- und Versandkosten steht:

      PayPal
      Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie eine gültige Emailadresse. Bei uns können Sie alle Artikel mit PayPal bezahlen, welche nicht aus Kuba stammen.

      also wohl doch nicht möglich...... :huh:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • senfeuter schrieb:

      Bei uns können Sie alle Artikel mit PayPal bezahlen, welche nicht aus Kuba stammen.


      Würde ich in dem Fall dennoch als straffrei werten. §34 StGB: Rechtfertigender Notstand. Die Nötigung (§240 StGB) geht ja (inzwischen offenbar vollendet) von Paypal aus. Schön ist allerdings, dass der Täter in dem Fall schriftliche Spuren hinterlassen hat. Das hat man da sonst eher selten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hole den thread jetzt nochmal hoch, weil mein PayPal-Konto wegen einer angeblichen Mißachtung von Handelsbeschränkungen nun auch betroffen ist.

      Hat jemand mitverfolgt, wie die Verfahren für die anderen betroffenen Händler, denen wegen des US-Embargos gegen Kuba die PayPal-Konten eingefroren wurden, ausgegangen sind?
      Ich würde mir gerne ein Bild davon machen, welche Chancen ich gegenüber PayPal habe.

      Mein Fall liegt zwar nicht genauso wie die hier erörterten, ich sehe aber Ähnlichkeiten in der Vorgehensweise von PayPal.
      Ich kann zum besseren Verständnis auch gerne die Gegebenheiten in meinem Fall darlegen.
      Ich bin kein Händler, sondern eine Privatperson und habe als deutsche Privatperson von einem deutschen Händler exotische Gewürze, darunter auch das von PayPal beanstandete Lebensmittel (siehe Abbildung), in dessen deutschen Onlineshop (nicht über ebay) gekauft und über PayPal bezahlt.
      [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/thumb/723553-1424027765.jpg]

      Monate später hat Paypal (scheinbar in den USA?) die Daten meiner Einkäufe durchleuchtet und wegen diesen einen Artikels die wesentlichen Funktionen meines PayPal-Kontos gesperrt.
      "PayPal's Compliance Department has reviewed your account and identified activity
      that is in violation of United States regulations administered by the Department
      of the Treasury's Office of Foreign Assets Control (OFAC). Please consult the
      following website for further information regarding OFAC regulations: treasury.gov/resource-center/sanctions/Pages/default.aspx
      OFAC rules currently prohibit the purchase or sale of various goods and services originating from Iran"

      Neben der erschreckenden Erkenntnis, wo meine (Kauf-)Daten untersucht werden, will Paypal die Wiederfreigabe meines PayPal-Kontos nur dann in Erwägung ziehen, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe.
      Unter anderem soll ich versichern:
      "Mir ist bekannt, dass meine bisherigen Aktivitäten nach Einschätzung von PayPal gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen, und ich bin damit einverstanden, dass bei einem erneuten Verstoß meinerseits gegen die Nutzungsrichtlinien von PayPal der Zugriff auf mein Konto eingeschränkt oder mein Konto aufgelöst werden kann, und zwar ohne vorherige Benachrichtigung und unabhängig davon, ob der Verstoß über eBay oder einen anderen Online-Marktplatz, über meine eigene Website oder ein anderes Forum erfolgt."

      Da ich weder gegen die deutschen, noch gegen europäische Handelbeschränkungen verstoßen habe und Paypal meiner wiederholten Aufforderung, einen Nachweis bereitzustellen, wo die betreffende Ware in den OFAC rules aufgeführt ist, nicht nachgekommen ist , kann ich keinen Verstoß meinerseits gegen die Nutzungsrichtlinien von PayPal erkennen.
      Ich empfinde das Verhalten von PayPal als Nötigung.
    • GuMe schrieb:

      Ich hole den thread jetzt nochmal hoch, weil mein PayPal-Konto wegen einer angeblichen Mißachtung von Handelsbeschränkungen nun auch betroffen ist.

      Hat jemand mitverfolgt, wie die Verfahren für die anderen betroffenen Händler, denen wegen des US-Embargos gegen Kuba die PayPal-Konten eingefroren wurden, ausgegangen sind?
      Ich würde mir gerne ein Bild davon machen, welche Chancen ich gegenüber PayPal habe.

      Mein Fall liegt zwar nicht genauso wie die hier erörterten, ich sehe aber Ähnlichkeiten in der Vorgehensweise von PayPal.
      Ich kann zum besseren Verständnis auch gerne die Gegebenheiten in meinem Fall darlegen.
      Ich bin kein Händler, sondern eine Privatperson und habe als deutsche Privatperson von einem deutschen Händler exotische Gewürze, darunter auch das von PayPal beanstandete Lebensmittel (siehe Abbildung), in dessen deutschen Onlineshop (nicht über ebay) gekauft und über PayPal bezahlt.
      [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/thumb/723553-1424027765.jpg]

      Monate später hat Paypal (scheinbar in den USA?) die Daten meiner Einkäufe durchleuchtet und wegen diesen einen Artikels die wesentlichen Funktionen meines PayPal-Kontos gesperrt.
      "PayPal's Compliance Department has reviewed your account and identified activity
      that is in violation of United States regulations administered by the Department
      of the Treasury's Office of Foreign Assets Control (OFAC). Please consult the
      following website for further information regarding OFAC regulations: treasury.gov/resource-center/sanctions/Pages/default.aspx
      OFAC rules currently prohibit the purchase or sale of various goods and services originating from Iran"

      Neben der erschreckenden Erkenntnis, wo meine (Kauf-)Daten untersucht werden, will Paypal die Wiederfreigabe meines PayPal-Kontos nur dann in Erwägung ziehen, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe.
      Unter anderem soll ich versichern:
      "Mir ist bekannt, dass meine bisherigen Aktivitäten nach Einschätzung von PayPal gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen, und ich bin damit einverstanden, dass bei einem erneuten Verstoß meinerseits gegen die Nutzungsrichtlinien von PayPal der Zugriff auf mein Konto eingeschränkt oder mein Konto aufgelöst werden kann, und zwar ohne vorherige Benachrichtigung und unabhängig davon, ob der Verstoß über eBay oder einen anderen Online-Marktplatz, über meine eigene Website oder ein anderes Forum erfolgt."

      Da ich weder gegen die deutschen, noch gegen europäische Handelbeschränkungen verstoßen habe und Paypal meiner wiederholten Aufforderung, einen Nachweis bereitzustellen, wo die betreffende Ware in den OFAC rules aufgeführt ist, nicht nachgekommen ist , kann ich keinen Verstoß meinerseits gegen die Nutzungsrichtlinien von PayPal erkennen.
      Ich empfinde das Verhalten von PayPal als Nötigung.

      Die wollen ne eidesstattliche Erklärung von dir? :huh:
      Das wirst du nicht unterzeichnen sondern dein Spielgeldkonto abräumen und kündigen.
      Wurde dir das via Mail mitgeteilt?
      Ansonsten kannst du jederzeit vor einem ordentlichen Gericht dein Geld einklagen!
      Ein Mahnverfahren nebst Strafanzeige kannst selbst einleiten :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @giu:

      Du weisst, was ein Vollquottel ist? :D ;)

      GuMe schrieb:

      OFAC rules currently prohibit the purchase or sale of various goods and services originating from Iran


      Na und? Das ist doch deren Problem, nicht deines. Du unterliegst nicht den Handelsbeschränkungen der OFAC. Wenn Paypal Luxemburg sich denen unterwerfen will, ist das erstens in der EU zur Zeit noch rechtswidrig und zweitens deren Problem. Erst wenn uns der Bundeshosenanzug und ihre schwarz-rot-grünen Komplizen aus Macht- und Möchtegernhabern der Bananenregierung (Jamaica nennt man das wohl) das Handelsabkommen mit den USA unter den Arsch geschoben haben geht das dann ok. Also immer brav weiter die Volksverräter wählen, die auch bisher an der Macht waren.

      Ok... dann gib ihnen doch eine eidesstattliche Versicherung ab:

      Ich versichere an Eides statt, dass ich die Vorgehensweise von Paypal der CSSF als der zuständigen Aufsichtsbehörde in Luxemburg gemeldet und wegen der anhaltenden und dauerhaften Verstöße in gerade diesem Bereich die sofortige Entziehung der Banklizenz empfohlen habe. Weiter versichere ich an Eides statt, das ich unverzüglich gegen die Paypal Europe SarL die gerichtliche Beitreibung meiner Forderung eingeleitete und einen Mahnbescheid beantragt habe.

      Gleichzeitig erkläre ich die fristlose Kündingung meines Paypal-Accounts aus wichtigem Grund.

      :D

      Natürlich solltest Du davon absehen, eine falsche eidesstattliche Versicherung abzugeben...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.