Gewerbe anmelden für ebay Handel

    • Gewerbe anmelden für ebay Handel

      Ich habe ein Problem, was mir etwas Kopfzerbrechen bereitet. Ich handele seit vielen Jahren bei ebay mit Gebrauchtwaren und bin mittlerweile soweit dass ich es auch hauptberuflich, bzw. erstmal kleingewerblich versuchen möchte. Ich hatte 3 Konten, wovon mir 2 gesperrt wurden da ich negative Bewertungen erhielt, teils auch ungerechtfertigte. Was ebay natürlich nicht interessiert. Sie schrieben ich sei vom Verkauf ausgeschlossen und jede Neuanmeldung würde Konsequenzen tragen.
      Was ja verständlich ist.

      Ich habe dann den 3. Account, bisher nur zum Kaufen, genutzt (ebay gestattet ja ausdrücklich mehrere Konten) als Verkaufskonto gewählt und auch nur positive Bewertungen bis heute. In dem Account stehen die selben Daten und Kontoverbindung wie zuvor. Es mag blöd klingen aber ich weiss selbst nicht warum ebay mir das nicht auch noch sperrt da ich ja anscheinend auf der "für immer gesperrt-Liste" stehe.

      Nun meine Frage: sollte ich mich als Kleinunternehmer auf ebay anmelden wecke ich dann schlafende Hunde? Ich habe gelesen dass sich ein Privataccount nicht so ohne Weiteres in einen gewerblichen umändern lässt.
      Ich verkaufe/handele wirklich unheimlich gerne und ich bin realistisch und weiss dass Handel bei ebay bei weitem mehr bringt als ein Onlineshop (wer besucht Onlineshops kleiner Händler??) oder die Alternativen wie hood etc. die im Grunde "tot" sind...
      Was soll ich tun? Ebay gleich fragen ob ich "darf"?

      Zudem habe ich gelesen dass ebay insgeheim die kleinen Privaten nach und nach rauskicken will, demnach wäre ich ja als Gewerblicher eher willkommen. Bitte um Rat und ja ich weiss dass ich mir die Sperrungen selbst eingebrockt habe :(
    • Du hast ja schon erkannt, das du dir die Sache 1. Selber eingebrockt hast. und 2. Du eigentlich bei Ebay nicht mehr handeln darfst.

      Ob du nun bei Ebay zu kreuze kriechst oder dich einfach alls gewerblich anmeldest, irgendwann wirst du in den Filter rutschen und erkannt werden, dass du eigentlich "unerwünscht bist."
      Ob die dich dann kicken, hängt dann eher davon ab, ob du dich für Ebay "lohnst" sprich ob du genug Gebühren abwirfst.

      Im Prinzip hast du es aber richtig erkannt: Der Hausherr(Ebay) hat dir im Grunde schon zweimal quasi "Hausverbot erteilt.
      Wenn du dich richtig verhälst, wirst du auf Ebay verzichten müssen.
      Aber das must du selbst wissen, was du tun willst.
      demnach wäre ich ja als Gewerblicher eher willkommen

      Das würde ich so auchnicht unterschreiben. Ebay geht es da eher um die großen Gewerblichen und nicht um solche mit Kleingewerbe.
    • KäptnIglu schrieb:

      Was soll ich tun? Ebay gleich fragen ob ich "darf"?

      Was willst Du von uns hören? Etwa "die ebay-AGB sind sowieso fürrn Arsch, vergiss den Laberschrott, den die da ablassen, das liest eh keine Sau"? :D

      KäptnIglu schrieb:

      Zudem habe ich gelesen dass ebay insgeheim die kleinen Privaten nach und nach rauskicken will, demnach wäre ich ja als Gewerblicher eher willkommen

      Quatsch. ebay will Käufer haben. Jede Menge Käufer. Die finden dann bei 50 Millionen Produkten auf ebay immer das was sie wollen. Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich angemeldet wollen sie nicht. Ist eben ein notwendiges Übel, weil sie sonst (wie amazon) Massen von Waren irgendwo selber bunkern müssten, damit sie ihre 50 Millionen Produkte auf die Plattform bekommen. (BTW @ebay: ich hab heute mal wieder was gesucht und ihr habt es - anders als ihr mir in der Fernsehwerbung versprochen habt - ganz einfach mal wieder nicht. Macht mal was dagegen.) Und irgendwie können sie wohl den Käufern auch nicht verklickern, dass zukünftig die alle ebay-Gebühren berappen. Also sind sie auf zahlende Kunden (nennt man gemeinhin "Verkäufer") wohl oder übel angewiesen. Auch wenn die ab und zu dem Wahn verfallen, dass ebay für die horrenden Gebühren ja eigentlich mal irgendwie ein kleines bisschen Leistung erbringen könnte. (Muss man ja nicht drauf hören, nöch?)

      Regelkonform - hat Oberlix schon geschrieben - gibt es für Dich selber eigentlich keine Option. Bleiben nur zwei Optionen. Entweder Du verhältst dich nicht regelkonform (womit wir beim Eingangssatz wären) oder Du verhältst dich regelkonform und verkaufst nicht über ebay. Zumindest nicht selber - es gibt noch die Option, dass deine Firma eine eigene Person ist und die ist dann ja nicht gesperrt. Ob Du dir den Stress geben willst, eine Firma zu gründen (also eine juristische Person mit Handelsregistereintrag) musst Du selber entscheiden. Kann natürlich sein, dass dich ebay dann trotzdem sperrt.

      Wen Du fragstm, welche Möglichkeiten ebay hat, Dich zukünftig dan rauszuhalten, das ist einfach beantwortet. Sie können dich sperren und wenn du dich zu oft neu anmeldest können sie auch mal zur rechtlichen Keule greifen und eine einstweilige Verfügung bzw ein Urteil erwirken, dass Du dich nicht anmelden darfst. Allerdings hat so ein Urteil einen kleinen Nachteil für ebay. Es wirkt immer nur gegen die Person, gegen die es ergangen ist. Also im Fall einer persönlichen Anmeldung unter deinen Daten gegen Dich. Für den Fall, dass sich eine juristische Person anmeldent gilt das Urteil gegen die juristische Person. Und die kann dann ja auch wieder verschwinden. Kommt eben eine neue nach. Allerdings vor einem Urteil, weil da schon die erstmalige Sperre reichen würde, um eine neue Person zu erschaffen, die dann ja wieder nicht gesperrt ist.

      Ist also alles eine Frage des Aufwandes, den Du betreiben willst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      KäptnIglu schrieb:

      Was soll ich tun? Ebay gleich fragen ob ich "darf"?

      Was willst Du von uns hören? Etwa "die ebay-AGB sind sowieso fürrn Arsch, vergiss den Laberschrott, den die da ablassen, das liest eh keine Sau"? :D

      KäptnIglu schrieb:

      Zudem habe ich gelesen dass ebay insgeheim die kleinen Privaten nach und nach rauskicken will, demnach wäre ich ja als Gewerblicher eher willkommen

      Quatsch. ebay will Käufer haben. Jede Menge Käufer. Die finden dann bei 50 Millionen Produkten auf ebay immer das was sie wollen. Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich angemeldet wollen sie nicht. Ist eben ein notwendiges Übel, weil sie sonst (wie amazon) Massen von Waren irgendwo selber bunkern müssten, damit sie ihre 50 Millionen Produkte auf die Plattform bekommen. (BTW @ebay: ich hab heute mal wieder was gesucht und ihr habt es - anders als ihr mir in der Fernsehwerbung versprochen habt - ganz einfach mal wieder nicht. Macht mal was dagegen.) Und irgendwie können sie wohl den Käufern auch nicht verklickern, dass zukünftig die alle ebay-Gebühren berappen. Also sind sie auf zahlende Kunden (nennt man gemeinhin "Verkäufer") wohl oder übel angewiesen. Auch wenn die ab und zu dem Wahn verfallen, dass ebay für die horrenden Gebühren ja eigentlich mal irgendwie ein kleines bisschen Leistung erbringen könnte. (Muss man ja nicht drauf hören, nöch?)

      Regelkonform - hat Oberlix schon geschrieben - gibt es für Dich selber eigentlich keine Option. Bleiben nur zwei Optionen. Entweder Du verhältst dich nicht regelkonform (womit wir beim Eingangssatz wären) oder Du verhältst dich regelkonform und verkaufst nicht über ebay. Zumindest nicht selber - es gibt noch die Option, dass deine Firma eine eigene Person ist und die ist dann ja nicht gesperrt. Ob Du dir den Stress geben willst, eine Firma zu gründen (also eine juristische Person mit Handelsregistereintrag) musst Du selber entscheiden. Kann natürlich sein, dass dich ebay dann trotzdem sperrt.

      Wen Du fragstm, welche Möglichkeiten ebay hat, Dich zukünftig dan rauszuhalten, das ist einfach beantwortet. Sie können dich sperren und wenn du dich zu oft neu anmeldest können sie auch mal zur rechtlichen Keule greifen und eine einstweilige Verfügung bzw ein Urteil erwirken, dass Du dich nicht anmelden darfst. Allerdings hat so ein Urteil einen kleinen Nachteil für ebay. Es wirkt immer nur gegen die Person, gegen die es ergangen ist. Also im Fall einer persönlichen Anmeldung unter deinen Daten gegen Dich. Für den Fall, dass sich eine juristische Person anmeldent gilt das Urteil gegen die juristische Person. Und die kann dann ja auch wieder verschwinden. Kommt eben eine neue nach. Allerdings vor einem Urteil, weil da schon die erstmalige Sperre reichen würde, um eine neue Person zu erschaffen, die dann ja wieder nicht gesperrt ist.

      Ist also alles eine Frage des Aufwandes, den Du betreiben willst.

      Verstehe ich das richtig? Wenn ich ein Kleingewerbler bin, muss ich mich doch nicht zwingend ins Handelsregister eintragen lassen, als Gewerblicher schon? Was für Kosten wären das im Jahr?

      Ich muss nur wissen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist dass es bei ebay "klingelt" wenn ich mich erneut als "XY" aber diesmal mit Kleingewerbe anmelde....würde es irgendwas ändern ein zusätzliches Bankkonto (=andere Bankverbindung) zuzulegen? Oder muss ich schon meinen Namen ändern und umziehen nur für ebay? :D klingt romantisch :]
    • Ich würde gern auch wissen was sich anbietet wenn es eben nicht mit ebay klappt...muss ich zu einem Online Riesen wie amazon oder Otto und Konsorten werden damit ich Erfolg habe oder gibt es tatsächlich Betreiber kleiner Online-Shops die gut über die Runden kommen? Das wäre ja nicht das Allerschlechteste, zwar weniger Aufmerksamkeit als bei ebay, allerdings auch deren horrende Gebühren gespart ;)
      Ich weiss auch dass es Schwachsinn ist, sich ohne grossartigen Business-Plan direkt in die Schlacht zu werfen aber wenn ich es nicht wenigstens ausprobiere werde ich mir es immer vorwerfen :S
    • Für einen gewerblichen Auftritt, soltest du auf jedenfall ein eigenes Bankkonto für die Firma besitzen.

      Ob Ebay dich findet, hängt auch stark davon ab, wie "auffällig" du bist. Soll heißen, wen dir wie früher sowas öfter passiert: Trotz korrekter Artikelbeschreibung zur Rücknahme verpflichtet ??
      Geht deine DSR in den Keller du erntest rote und beschwerden gehen bei Ebay ein, werden die auch nachprüfen und du bist weg vom Fenster.

      Ob du bei Ebay, Amazon oder sonstwo erfolg hast, hängt nicht von der Plattform ab, sondern von dir!
      Du musst dich hervorheben und den Kunden zeigen, das sie bei dir kaufen müssen und nicht sonst irgendwo.
      Wie du das machst? Tja da musst du dir nen Plan zurechtlegen. Übers Knie sollte man keine Firma brechen.
      Überlege dir was und wie du etwas verkaufst.(Anpreisung der Ware, Kundenservice, Werbung etc...)
      Denke auch daran, das dein Auftritt rechtlich sauber sein muss.
      Ob ein kleiner Shoip erfolgreich ist, hängt auch wieder von dir ab.
      Viele Shops haben als ein Mann Firma angefangen und sind heute gut im Geschäft.
    • Ich hasse es dass ich so unentschlossen bin, ich möchte mich aber auch nicht in Gewerblichkeit reinstürzen und dann erstmal in die Röhre schauen. Ich habe jetzt schon etliche Ratgeber durch und habe das Gefühl die bringen mir nicht viel. Wer berät mich eigentlich in Rechtswegen, von wegen korrekte AGBs und so weiter? Ich habe neulich im Internet eine Anzeige gefunden in der eine Gruppe Anwälte für einen bestimmten Jahresbeitrag Gewerbliche vor Abmahnungen schützt, bzw. sich mit findigen Abmahnern auseinandersetzt. Ist so etwas lohnenswert für jemanden wie mich der wenig Ahnung von Gesetzen hat?
    • KäptnIglu schrieb:

      Verstehe ich das richtig? Wenn ich ein Kleingewerbler bin, muss ich mich doch nicht zwingend ins Handelsregister eintragen lassen, als Gewerblicher schon?

      Nö. Ganz verkehrt.

      "Kleingewerbler" im gewerberechtlichen Sinne gibt es nicht. Es gibt ein Gewerbe im Haupterwerb und ein Gewerbe im Nebenerwerb. Das ist aber eine vor allem statistische Unterscheidung für die Behörde. Ausserdem regelt sich danach, ob Du dich selber kranken- und sozialversichern musst (Haupterwerb) oder ob Du schon eine nichtselbständige Beschäftigung ausübst, in der Du bereits versichert bist. (Nebenerwerb)

      Das Kleingewerbe dagegen ist ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff aus §19 UStG. Da regelt der Fiskus, dass Du dich bei einem Umsatz von unter 50000 Euro dieses Jahr und im Vorjahr unter 17500 Euro von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreien lassen kannst. Im Gegenzug kannst Du dann natürlich auch keine Vorsteuer abziehen. Sonst gibt es kein Kleingewerbe. Nur eben (s.o.) Haupt- und Nebenerwerbsgewerbe.

      Egal für welche Gewerbeanmeldung Du dich entscheidest, es kommt auf jeden Fall die IHK (bzw im Handwerk die Handwerkskammer) und will Mitgliedsbeiträge von Dir. Es sei denn, Du bist unterhgalb einer bestimmten Umsatzgrenze, dann kannst Du dich als Gewerbetreibender von der Beitragspflicht berfreien lassen. Achso.. die IHK kannst Du zum Beispiel auch anrufen und mit konkreten rechtlichen Fragen zu deinem Gewerbebetrieb nerven.

      Das Handelsregister ist eine andere Baustelle, das hat mit der Gewerbeanmeldung nur so viel zu tun, dass Du eine Gewerbeanmeldung brauchst, bevor ein HR-Eintrag für dich überhaupt in Frage kommt. In das Handelsregister werden Kaufleute eingetragen und natürlich Firmen. KAufleute erkennt man am e.K. für eingetragener KAufmann hinter dem Namen bzw der Unternehmensbezeichung. Das sind dann immer noch Einzelpersonen, die keine Firma im eigentlichen Sinne der eigenständigen juristischen Person betreiben sondern eben Personen die in das HR eingetragen sind.

      Eine Firma ist eine Personengesellschaft oder eine juristische Person. Die wird ebenfalls im Handelsregister eingetragen. Das können entweder Personengesellschaften sein (z.B. Kommanditgesellschaft / KG) oder auch selbständige juristische Personen wie z.B. die AG, die GmbH oder die uG. Eine eigenständige juristische Person ist dann aber eben eine Person. Anders gesagt: das bist eben nicht Du sondern die Binichnicht uG, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dudah Bin Ichdoch. Der ist da aber angestellt, meinetwegen als 400-Euro-Kraft.

      Dein Hauptproblem scheint in dem Fall aber zu sein, dass Du mit dem Konstrukt vermutlich sowohl vom rechtlichen als auch steuerlich überfordert bist. Die Kosten sind dagegen in überschaubarem Rahmen, die Eintragung ins HR kostet je nach Fall ein paar hundert Euro und die IHK will bei einem HR-Eintrag auch einen Zwangsbeitrag von dem sich die Gesellschaft auch nicht befreien lassen kann. Das sind IIRC so irgendwas ab 200 Euro aufwärts pro Jahr. Hängt auch wieder vom Umsatz ab. Wenn man das alles selber hinbekommt. Sonst braucht man einen Anwalt für den Gründungsvertrag, einen Steuerberater für die Bilanz und den Anwalt gleich wieder, um den Auftritt rechtssicher zu machen und (ganz wichtig) auch zu halten.

      Letzteres Problem existiert aber sowieso. Ich würde Dir auf jeden Fall raten, den Newsletter von internetrecht-rostock zu abonnieren. Mehr aktuelle Info für weniger Geld (nix) bekommst Du nicht. Ob MaxL Keller auch einen Newsletter anbietet weiss ich nicht, normalerweise reicht aber einer. Wenn Dir in so einem Newsleter was unklar ist gibt es natürlich eine ganz simple Möglichkeit: hier im Forum nachfragen.

      KäptnIglu schrieb:

      Wer berät mich eigentlich in Rechtswegen, von wegen korrekte AGBs und so weiter?

      Wenn Du es rechtssicher und mit Haftung des Erstellers haben willst, dann macht so was der Anwalt. Sonst kannst Du zum Beispiel deine zuständige IHK damit nerven: He Leute, ich hab da was abgekupfert, geht das so oder sind da irgendwelche dicken Klöpse drin? Wobei ein Anwalt auch nur dafür haftet, dass die Informationen den rechtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Erstellung entsprechen. Sonst verkauft er Dir aber gerne ein Abo dafür, dass er Dir bei einer gesetzesänderung das selbe mitteilt, was Du im Newsletter auch mitbekommst. (Hast Du ja selber schon bemerkt) Nur teilt der Dir dann konkrete (oder weniger konkrete) erforderliche Änderungen mit und haftet dafür, dass seine Infos korrekt sind (Dafür, dass Du das dann richtig umsetzt haftet er wiederum nicht)

      KäptnIglu schrieb:

      Ist so etwas lohnenswert für jemanden wie mich der wenig Ahnung von Gesetzen hat?

      Mir fällt dazu ein Spruch ein, den ich mal einem deutlich minderqualifizierten Juristen einer bekannten Internetverkaufsplattform entgegengehalten habe... "Von dem was Sie alles nicht wissen schreiben andere ganze Bücher: GG, BGB, HGB, EGBGB, UWG, StGB..." :D

      Grundsätzlich verantwortlich für dein gewerbliches Tun bist immer Du. Sonst keiner. Die Frage ist nur, ob Du wiederum jemanden greifen kannst, der für die (insbesondere finanziellen) Konsequenzen deines Fehlverhaltens einzustehen hat. Andererseits sage ich es mal vollkommen unjuristisch so: wer in der Masse des Schwarms vorne schwimmt wird auch hinten nicht vom Hai gefressen. Klassiker des Abmahnwesens sind gravierend abweichende Bedingungen. Vor allem veraltete Formulierungen die dem Schwarm hinterherschwimmen sind auf der Liste ganz oben. Weil die für den Hai einfach zu finden sind. Der sucht nach BGBInfoV und §312e, schon hat er genügend Material um satt zu werden.

      Ich mach Dir mal ein Gegenbeispiel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die könnten jederzeit abgemahnt werden. Wurde auch schon. Das Logo mit "Verkäufer trägt ebay-Gebühren". Ist eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und durch das Logo besonders hervorgehoben, also wettbewerbswidrig. (Gib mal den Text bei google ein und geh dann auf Bilder, schon hast Du mindestens zwei Kandidaten für teure Anwaltspost - so einfach ist das)

      Trotzdem fressen die auch nicht alle Fischlein, die sie könnten. Was ebenfalls eine besonders hervorgehobene Werbung mit Selbsverständlichkeiten darstellt ist zum Beispiel dieses hier:


      [Blockierte Grafik: http://rtm.ebaystatic.com/77/RTMS/Image/DE_S_prmBuyPro_300x90_v1.jpg]


      Klingt bekloppt? Nö, wieso denn? Der Käuferschutz greift dann, wenn der Verkäufer die Ware nicht nachweislich versendet oder wenn er eine andere Ware sendet, als angeboten. Also in genau den Fällen, in denen ein gewerblicher Händler sowieso komplett in der Haftung steht. Da ebay bei allen Angeboten, die dem Käuferschutz unterliegen aber oben ein solches Banner einblendet handelt es sich beim gewerblichen Verkäufer dabei um eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit in besonders hervorgehobener Weise. Analog zur Versandkostenentscheidung bei amazon (die auch bei ebay zu einer Änderung "sicherheitshalber" geführt hat) hat sich der Verkäufer aber auch die Gestaltung seiner Angebote durch den Seitenbetreiber zurechnen zu lassen. Zumal er mit dem Anbieten von Paypal diese Einblendung auch noch selber veranlasst - siehe amazon-Entscheidung ist das zwar nicht notwendig, aber hilfreich bei der Argumentation.

      Anders gesagt: da ich nie Paypal anbiete (und insbesondere mit denen gar keinen Vertrag habe, aber dazu komme ich gleich) steht bei mir auch dieses Banner nicht drin und ich könnte nun problemlos alle Mitbewerber wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten abmahnen, die Paypal anbieten. Nur bin ich kein Abmahngeier (und das wäre dann auch garantiert ein Riesenmassenabmahntsunami - von einer Welle will ich da nicht mehr reden) und zweitens wird auch von denen nicht alles abgemahnt, was abmahnfähig ist. Die greifen sich lieber das, was einfach liegt und gerichtlich geklärt ist.

      Nimmt ebay dann darauf hin das Banner raus mahne ich die Paypal-Anbieter weiter ab, weil sie durch das Anbieten von Paypal einen Wettbewerbsvorteil dadurch erlangen, dass ihre Angebote z.B. auch in den USA gelistet werden. Meine jedoch nicht. Wieso ist das nun wieder abmahnfähig? Dazu liest Du am besten meine Beiträge zum ebay Zahlungssystem und überlegst Dir, weshalb aus den selben Gründen die Verwendung von Paypal als Zahlungsdienstleister in der EU rechtswidrig ist. (Paypal prüft nicht, wer der Accountinhaber ist und der ebay-Händler selber darf nicht prüfen obwohl er das dann müsste - FMF-Klausel versus Verpflicheter nach GwG)

      Auf was ich damit raus will: wenn Du alles absichern willst, bleibt Dir nur eine Möglichkeit: Du musst alle AGB mit sämtlichen weiterführenden Links auswendig kennen, die Du akzeptierst oder nicht akzeptierst und am besten auch noch Jura studiert haben um zu wissen, warum du welche AGB (nicht) akzeptierst. Denn selbst ein versierter Anwalt würde kaum auf so eine abstruse Idee kommen, Angebote mit Paypal deshalb abzumahnen, weil eben Paypal angeboten wird. Dazu müsste er ausser den einschlägigen Gesetzen auch noch sämtliche Nutzungsbedingungen aller Plattformen im Kopf haben. Also bist Du relativ sicher, wenn Du einfach die klassischen Angriffspunkte nicht bietest.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.