superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

      In den letzten Monaten wurde ebay geradezu überschwemmt von vorzeitigen Auktionsabbrüchen und den daraus resultierenden Forderungen des zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden. Viele dieser Fälle sind auch hier bei Auktionshilfe gelandet. Einige ganz schlaue Zeitgenossen haben daraus sogar eine Einnahmequelle kreiert, indem sie tausendfach auf hochpreisige Artikel, gerne iPhones geboten haben, um dann die Auktionsabbrecher unter Druck zu setzen. Einer dieser ganz großen Fälle ist hier nachzulesen: monatlich tausende Einzel-Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iphones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wg. vorzeitig abgebrochener Auktionen

      Vor einigen Wochen findet sich nun ein Trittbrettfahrer bei ebay. Er trat zunächst unter dem Accountnamen superocean auf, den er dann bald in lidolocarno umbenannte. Ein betroffener Verkäufer möchte innerhalb von 30 Tagen über 6000 Gebote im Gesamtwert von 410000€ gezählt haben. Diese Vorgehen bewegt sich im gewerblichen Rahmen. Dafür verantwortlich ist mutmaßlich ein gewisser Marcus Roos aus Lampertheim.

      Edit: Neuer Accountname viacantonale
      Edit: Wieder neuer Accountname: vantage-racing
      Edit: Erneut Accountnamen gewechselt: chronometre

      Einigen Betroffenen soll es nun gelungen sein, den Kläger dazu zu bewegen, die Klage zurückzunehmen, indem man dem Gericht die Bieterliste von superocean bzw. lidolocarno vorgelegt hat.

      Nachzulesen:

      rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=1103
      rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=3093
      rechti.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=3261

      Da es hier in den letzten Tagen zu Verwirrungen kam, möchte ich noch auf folgendes Hinweisen: Neue Masche: Vorzeitiger Abbruch einer Auktion - Betrug nach Urheberrechtsverletzung bei ebay
      Die dort beschriebene Masche hat ein noch ganz anderes Gewicht und stellt eine völlig andere Vorgehensweise dar. Es gibt bisher keinerlei Indizien oder Hinweise darauf, dass beide Serien miteinander in Verbindung gebracht werden können. Ich möchte dringend darum bitten, diese bis zum Vorliegen anderer Erkenntnisse auch nicht zu vermischen, wie es leider im dortigen Thread geschehen ist.

      Redaktion: Titel für bessere Zuordnung ergänzt. Aktueller Teil 2 wird fortgesetzt: Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Typ ist auch noch unter "Orselina" unterwegs und hatte auch schon mal den Namen "Erwin321"

      Es ist einigen Betroffenen gelungen, mittels PN-Kontakte bei Rechti, ihre Aktenzeichen und die Bietliste auszutauschen. Daraufhin hat "Herr" Roos seine Klagen zurückgezogen.

      Bei Netzwelt hat Roos erreicht, dass das entsprechende Forum versteckt werden musste. Dort haben sich dutzende von Betroffenen gemeldet.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Leider drauf reingefallen

      Ich bin leider darauf reingefallen und habe mich von seinen Drohungen beeindrucken lassen.

      Zur Info er ist auch unter folgenden Mitgliedernamen registriert. Damit hat er es nämlich bei mir gemacht:

      Frecce-Tricolori

      Genau das gleiche Vorgehen.....

      Überweisung in Höhe von 150 € ging auch an den gewissen Marcus Roos......!!!

      Also Vorsicht ist geboten! Ärger mich jetzt natürlich sehr, mich nicht lang genug schlau gemacht zu haben!

      Freu mich aber, dass er es bei euch nicht geschafft hat :)
    • Das ist natürlich sehr ärgerlich, dass du die Warnung zu spät gesehen hast. Kannst du deinen Fall genauer schildern? Was genau ist vorgefallen? Wann genau ist alles vorgefallen? Das würde uns zeigen, ob Marcus weiter aktiv ist.

      Hier ist dann der Link zum Account frecce-tricolori: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ricolori&ftab=AllFeedback
      Auffällig ist, dass der Account am 27.10.2012 registriert worden ist, als man auf seine Aktivitäten in dem anderen Account zu sehr öffentlich aufmerksam wurde. Das könnte bedeuten, dass wir es vielleicht noch mit anderen Accounts zu tun haben. Wir sind hier für jeden weiteren Hinweis dankbar, bitte aber nicht nur Vermutungen, sondern nachweisbare Zuordnungen!
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    • Inzwiscehn hat sich ein Journalist gemeldet (hat sich mit Presseausweis legitimiert) der über das Röschen berichten möchte. Die bei Rechti gemeldeten User sind bereit ihm zu helfen. Vlt. wäre es hilfreich, wenn Du jENNY DICH DORT UNTER dEINEM nICKNAME HIER DORT ANMELDEST und ihm Deine Daten zur verfügung stellst.
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    • Zu der Zahl der "Gewinner" gerade hat sich der 11. gemeldet.

      Das AG Gelsenkirchen-Buer hat die Klage von R kostenpflichtig für ihn abgewiesen. :thumbsup: Ich warte noch auf eine Kopie des Urteils.


      Anmerkung: Post hierher kopiert
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Dieses Urteil könnte als Argumentationsgrundlage viel wert sein. Sobald es dir vorliegt, solltest du die persönlichen Daten schwärzen und es hier und bei rechti.de unbedingt hochladen.
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    • Ehrensache
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Das schreit doch förmlich nach einer negativen Feststellungsklage!
      Das Urteil hätte ich auch gerne.
      Bin zwar nicht betroffen aber großer Fan von "Stöpselziehen" :whistling:
      Bei derart vielen Geboten dürfte zumindest der Rechtsbindungswille angezweifelt werden.
      Wenn sich die Betroffenen wehren dürfte das Trittbrett des Herrn Marcus Roos zum Brett vor dem Kopf werden!

      @Jenny
      Wende dich an einen Anwalt (am besten unter Einbeziehung der hier schon bereitgestellten Informationen!)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hi Jenni, würde dich gerne bei Rechti.de onlineauktionen begrüssen
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich bin mir nicht sicher, ob das in meinem Fall noch etwas bringt, wenn ich zum Anwalt gehe, da ich das Geld bereits überwiesen habe :(

      Aber auch wenn es in meinem Fall nicht mehr geht werde ich natürlich auch gerne meine Angaben preisgeben wenn es darauf ankommt. Denn ich möchte natürlich, dass er nicht damit durchkommt!!!
    • Wer weiss,

      es soll Leute geben, die Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen haben.
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      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Ich bedanke mich bei dem Zusender für die weitergeleiteten Urteile. Nun können wir hier zwei Urteile gegen Marcus R. zur Diskussion stellen.

      Beide Urteile zielen auf §242 BGB ab, indem die Gerichte von einem Rechtsmissbrauch ausgehen. Dies mag in Urteil 1 auch noch nachvollziehbar sein. Die Auktion ist in diesem Fall zwar abgebrochen worden, um das Handy außerhalb von ebay zu verkaufen. In den 3000 Geboten innerhalb von 30 Tagen wurde aber eine Rechtsmissbräuchlichkeit gesehen. Urteil 2 lässt diesen Aspekt außen vor und interpretiert bereits den einmaligen Versuch, die Ware deutlich unter Marktwert einzuklagen bzw. den Schadensersatz einzufordern als rechtsmissbräuchlich nach §242. Eine ähnliche Argumentation erlebten wir ja bereits in dem berüchtigten, nicht mehr ganz jungen Porsche-Urteil.

      Ich denke nicht, dass Urteil 2 richtungsweisend wirken wird. Dazu ist es doch zu sehr an der Auslegung des Richters orientiert. Eine umstrittene Auslegung führte hier letztlich zum richtigen Urteil, obwohl wesentliche Argumente (der möglicherweise fehlende Rechtsbindungswille bei 3000 Geboten) erst gar nicht in die Urteilsbegründung einbezogen worden sind. Auch das Porsche-Urteil hat die Rechtsprechung nicht wesentlich beeinflusst. Für die Betroffenen erscheint aber vor allem Urteil 1 der richtige Ansatz.
      Dateien
      • Urteil.pdf

        (285,41 kB, 809 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Urteil2.pdf

        (477,34 kB, 692 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • in der Gesamtbeurteilung ist natürlich offensichtlich, dass ein erwerbsloser (ex)Jura-Student, wohl kaum 3000 Kv'e hätte erfüllen können. Juristisch war er im Vorteil, hätte aber auch finanziell mehr haben müssen, als letztendlich mithilfe der PKH überhaupt erst einen Prozess anleiern zu können

      Dh.aber weiterhin, dass die auf ebax zahlreich anzutreffenden Profi-Vk auch weiterhin ihre Deals über die Bühne ziehen können. Die haben einerseits die nötigen finanziellen Mitteln, anderseits sind die wohl kaum auf PKH angewiesen. Die 3000 Gebote können gar nicht im Urteil irgendwie berücksichtigt werden, weil nicht davon ausgegangen werden, kann, dass auch 3000x abgebrochen wird.
      Insgesamt ist das Urteil einzuordnen bei den rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnern. Da war ja auch unerheblich ob denn ein Rechtsbruch tatsächlich vorlag, sondern entscheidend, dass die Abmahnungen massenhaft verschickt wurden, nur um die dafür fälligen Kosten kassieren zu können.

      ein gutes Urteil, dass auch ein Laie nachvollziehen kann :thumbup:
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-
    • Aus Urteil 1
      der Kläger - nach Angabe des Beklagtenvertreters Student der Rechtswissenschaft ...

      Der Kläger als Erwerbsloser mit Prozesskostenhilfe ...

      Hoffentlich hat die Richterin den Kläger im Anschluß an das Verfahren den nackten Arsch versohlen lassen. Schöne Blüten, die sich unser Rechtsstaat da heranzieht.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Im ersten Urteil springt mir in der Begründung ein Abschnitt direkt ins Gesicht. Man könnte fast meinen, dass die Richterin sich hier vor der Verfahren mal etwas schlau gemacht hat. So heißt es in dem Urteil:

      (...)
      Wenn auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine vorzeitige Beendigung einer Auktion durch den Anbieter nicht ohne Grund möglich ist, wenn bereits ein Angebot abgegeben wurde (vgl. Hinweisbeschluss v. 27.09.2012, Bl. 41 d.A.), verkennt das hiesige Gericht doch nicht, dass die Hinweise auf der Hompage von ebay für den Laien verwirrend sind und leicht zu einer falschen rechtlichen Würdigung führen können. Denn auf den Hilfeseiten wird bei der Voraussetzung für die Beendigung eines Angebotes angegeben, ein Angebot mit einer Laufzeit von mehr als 12 Stunden könne "ohne Einschränkungen" vorzeitig beendet werden. Wenn auch dies nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu einem Beendigungsrecht ohne jeden Grund führt, sind Missverständnisse angesichts der unklaren Hinweise vorprogrammiert.
      (...)

      Was hatte ich noch dazu geschrieben?

      forenuser schrieb:

      Nur verstehe ich dann die Aussage nicht: "Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden" Gut, dabei geht es nur um die technische Möglichkeit. Aber verwirrend dürfte die Aussage schon für den Verkäufer sein. Dieser Grundsatz ist wie ich finde komplett verwirrend. Selbst wenn ein Verkäufer sich vor dem Abbruch da durcharbeiten würde, dürfte er danach nicht viel schlauer sein!

      Da hat die Richterin mir nun meine Meinung sogar in einem Urteil bestätigt. Indirket bestätigt sie mir durch den Satz "sind Missverständnisse angesichts der unklaren Hinweise vorprogrammiert" auch meine Einstellung:

      forenuser schrieb:

      Hier ist also eBay gefordert! Dieser Grundsatz sollte wesentlich deutlicher formuliert werden. Denn auch der letzte Hinweis von eBay ...
      Ich gehe sogar jetzt noch weiter und wiederhole meine Behauptung, dass eBay von selbst nicht auf den Gedanken kommen wird, diesen Mist zu überarbeiten. Das es erst ein weiteres Urteil bedarf, eh eBay etwas unternehmen wird. Als Kläger, der ein solches Urteil anstreben könnte, kann man sich sowohl den Abbrecher aber auch den Höchstbietenden vorstellen. Je nach dem wem hier durch diese richterlich festgestellte unklare Formulierung ein Schaden entstanden ist.

      Ob tatsächlich mal einer diesen Weg gehen wird, steht auf einem anderem Blatt.
    • Naja

      Der Kläger kann auch keinen Schadensersatz statt der Leistung nach §280, 281, 284 BGB verlangen, da die Geltendmachung wegen offensichtlichen Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsrechte unbillig wäre. Gemäß §242 BGB kann die Ausnutzung einer Rechtslage als Rechtsüberschreitung missbräuchlich und unzulässig sein. Für die Einzelfallentscheidung sind die beteiligten Interessen umfassend gegeneinander abzuwägen, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt.
      (...)
      Der Kläger als Erwerbsloser mit Prozesskostenhilfe kann aber nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht beabsichtigt haben, bei allen Auktionen tatsächlich Erfolg zu haben. Selbst bei einem etwaigen Gewinn aus dem Weiterverkauf hätte der Kläger ohne erkennbare finanzielle MIttel immense Beträge vorzufinanzieren gehabt.


      Das Urteil ist wegen der vom Gericht als erwiesen angesehenen Rechtsmissbräuchlichkeit so ausgefallen. Übrigens wegen des teilweise hier so unbeliebten Treu-und-Glauben-Gummis § 242 BGB Diese Annahme hat sich auch insbesondere darauf begründet, dass der Kläger mittelloser Student der Rechtswissenschaften (wobei ich den tatsächlichen Studiengang mal dahingestellt lasse) ist, der zur Durchsetzung seines Anspruchs auch noch PKH gebraucht hat.

      Wie ich andernortes schon buchstabensuppte: die Rechtsmissbräuchlichkeit wegen fehlenden Rechtsbindungswillens lässt sich am einfachsten dadurch belegen, dass der erste Beklagte der ein Verfahren bekommt sich mit allen anderen zusammentut und sich deren Ansprüche abtreten lässt um dann im Termin alle Forderungen auf einmal zu erfüllen. Im konkreten Fall gab es schon im Vorfeld Anzeichen, dass dem verhinderten Käufer das Konto platzt, wo diese Anzeichen fehlen muss man im Zweifel dann eben die Tatsache an sich direkt herbeiführen. Dann sieht man spätestens im Termin, was los ist.

      In diesem Fall wird aber leider der liebe Student der "Rechtswissenschaften" nicht die Möglichkeit haben, nun seinerseits ebay in die Pflicht zu nehmen, weil seine Klage ja nicht aus tatsächlichen Gründen zurückgewiesen wurde, die in der Natur des Vertragsschlusses über ebay liegen. Das obliegt denen, die ohne Rechtsmissbrauch nur auf der Unklarheit der ebay-Bestimmungen auflaufen. Eddi zum Beispiel hätte das machen können. Oder Hansi kann es. Und wenns ganz elegant läuft Eddi gleich zweimal. Aus beiden Richtungen. Zumal er ja schon ein Urteil in der Tasche hat mit dem er beim zweiten Urteil in Richtung ebay winken kann.

      BTW: der Streitwert liegt über 600 Euro. Rechtskräftig wird es erst heute, wenn nicht Berufung dagegen eingelegt wurde. Wobei für eine Berufung allerdings PKH kaum bewilligt werden dürfte, denn unter anderem die hat ja zusammen mit den Gründen ihrer Bewilligung in erster Instanz erst zu diesem Urteil geführt. Wenn natürlich mit der Berufungsbegründung gleichzeitig Sicherheit in Höhe von 198000 Euro (3000 mal 66) geleistet würde, sähe die Sache sicher anders aus. Nur gibts dann auch keine PKH.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Entscheidend für mich ist, dass diese urteile von den betroffenen in ihrer klageérwiederung genannt werden. zumindest beim röschen. das dürfte ihm dann schnell die suppe versalzen. besonders das urteil, dass sich auf diese tausende gebote bezieht. hier kann doch ein blinder mit dem krückstock fühlen, dass kein rechtsbindungswille vorliegen kann und rechtsmissbrauch sache ist.

      jedenfalls mache ich weiter um den abgezockten beizustehen.

      Es läuft noch ein Prozess, da wurde ein teurer gegenstand für wenig geld abgezockt. inzwischen hat sich die rechtsprechung, hoffentlich, gedreht. es könnte sein, dass minimeer bald drei finger heben muss.

      drückt uns die daumen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Entscheidend für mich ist, dass diese urteile von den betroffenen in ihrer klageérwiederung genannt werden. zumindest beim röschen
      Ich präzisiere: insbesondere bei dem. Denn der hat dieses Urteil kassiert. Bei allen anderen bleibt das weiterhin problematisch. Ich meine sogar, es könnte kontraproduktiv sein, das in einem Verfahren heranzuziehen, in dem der Kläger möglicherweise einfach Sicherheit in Höhe des mehrfachen des Höchstgebotes anbietet.

      Krennz schrieb:

      jedenfalls mache ich weiter um den abgezockten beizustehen.
      Ok, dann rechne ich schon mal fest auf Deine Unterstützung, wenn ich irgendwann anfange meine Abbrecher auf Vertragserfüllung in Anspruch zu nehmen. Ich hab nämlich das Problem nicht, meine bebotenen Artikel dann auch zu den jeweiligen Geboten vorzufinanzieren, bin demzufolge auch in diesem Fällen nicht der Abzocker sondern der Abgezockte. Und anschliessend können wir dann zusammen den Abbrechern zur Seite stehen, wenn es darum geht, ebay für den ihnen aufgrund des durch die unklare Formulierung auf der ebay-Seite verursachten Rechtsirrtums entstandenen Schaden in die Verantwortung zu nehmen.

      Ich hab das mal in grauer Vorzeit (in Zusammenhang mit St Pölten) geschrieben und hier zeigt es sich eindeutig wieder: sobald ebay anfängt, mehr zu machen als nur die Platte Form zu stellen und sich insbesondere in irgendwelche Dinge der Vertragsanbahnung oder -abwicklung rechtsbildend einmischt, stehen sie immer bei jeder Transaktion mit einem Bein in der Schadensersatzklage. Ob das nun Funtionen zur Vertragsannullierung sind oder Funktionen im Bereich der Kaufabwicklung oder der vor- und nachvertraglichen Kommunikation ist dabei ziemlich egal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.