Trotz korrekter Artikelbeschreibung zur Rücknahme verpflichtet ?

    • Trotz korrekter Artikelbeschreibung zur Rücknahme verpflichtet ?

      Hallo, ich hab ein kleines Problem mit einer Auktionsabwicklung. Ich verkaufe immer mal wieder Sachen aus meinem Haushalt,die ich nicht gebrauchen kann -wie die meisten Privatverkäufer wohl ;)
      Nun habe ich neulich eine kleine Cremetube gefunden (ihr wisst schon,die Probiergrössen wie sie oft in Drogerien für 1-3 € in diesen kleinen Körben liegen),die mir eine Freundin mitgebracht hat und die ich seitdem nie verwendet habe. Sind nur 10 ml. Also habe ich sie bei ebay eingestellt, ab 1 Euro. Dazu geschrieben dass es sich um 10 ml handelt, aus zeitsparenden Gründen ein Bild der Creme gegoogelt und es eingefügt (ja, ich weiss Urheberrecht etc. MEIN Fehler).

      Nun habe ich die Tube für 5 Euro verkauft,was mich schon sehr wundert. Der Käufer überwies mir das Geld plus 3,00 € Versand und ich verschickte die Ware.
      Jetzt bekam ich von ihm die Nachricht,er hätte sich vertan und übersehen dass es nur so eine kleine Grösse ist und will sein Geld zurück erstattet haben. Ich schrieb ihm ich sei als Privatverkäufer nicht verpflichtet, einwandfreie Ware zurückzunehmen, höchstens aus Kulanz.
      Dann bekam ich zurück dass das Bild ja auch nicht korrekt wäre und er daher von einem Originalprodukt ausgegangen ist - obwohl ich ausdrücklich die Inhaltsmenge genannt habe !!!

      Jetzt weiss ich nicht wirklich was zu tun ist, ich sehe einerseits nicht ein, etwas zurückzunehmen, nur weil jemand nicht genau liest, habe aber andererseits auch Angst, dass mir aus dem "gegoogelten Bild" ein Strick gedreht werden kann !!!! :(
      Was soll ich tun ??
    • Hallo KäptnIglu,

      lass' Dich nicht ins Bockshorn jagen! Wenn Du wirklich als Privatmann verkauft hast, bist Du zur Rücknahme nicht verpflichtet. Und wegen 5 EUR wird außer lamentieren und schlimmsten Falls einer "roten" bei den Bewertungen nichts passieren. Die Urheberrechtsverletzung sollte auch nicht das problem des Käufers sein. Also entweder bist Du kulant und zahlst dem Käufer das Geld zurück oder eben nicht. Rechtlich wird gar nichts passieren.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Also wenn ich mich nicht total irre, dann gehört auch das Bild zur Artikelbeschreibung.
      Frage: War das Bild eines solch einer Probepackung die du verkauft hast oder einer normalen Tube?
      Wenn es tatsächlich ein Bild einer normalen Tube war könnte ich mir durchaus vorstellen das man da dir einen Strick drehen könnte wenn man wollte.
      Ob das der jenige wirklich für 8,00€ tut weiß nur der Käufer selbst aber ich halte es persönlich für eher unwahrscheinlich aber das muss jeder selbst einschätzen.
      Du wirst aber von unseren Profis hier sicherlich bald erfahren ob ich richtig lag oder nicht und wie du am schlausten vorgehen soltest.
    • Hier wäre der Link zur Auktion unentbehrlich, um beurteilen zu können, ob das Bild irreführend war. Letztlich hat Doppelklicker nicht ganz unrecht: Wegen so ein paar € wird kaum einer einen Rechtsstreit beginnen. Auf eine "Rote wirst du dich aber gefaßt machen können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Habe in der Tat eine Negativbewertung bekommen (und dank ebays beschissenem geändertem Bew.system muss ich ihm brav eine Positive geben) und gleich dem Kundendienst geschrieben dass ich mit dem Bew.kommentar unzufrieden sei, denn mir wird fast schon unterstellt,betrügerische Absichten zu haben. Und dann bekam ich Folgendes zurück

      "Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns geschrieben, weil Sie mit
      einer Bewertung, die Ihnen ein anderes eBay-Mitglied gegeben hat, nicht
      einverstanden sind.

      Um Ihnen schnellstmöglich zu antworten, schicken wir Ihnen die
      wichtigsten Schritte in einer automatischen E-Mail zu. Erfahrungsgemäß
      ist ein Großteil unserer Mitglieder mit den nachfolgenden Hinweisen
      nicht vertraut. Sollten Ihnen die Informationen nicht weiterhelfen,
      antworten Sie bitte auf diese E-Mail. Wir bitten Sie um Verständnis für
      diese Vorgehensweise.

      Entfernen kann eBay eine Bewertung jedoch nur dann, wenn diese gegen die
      eBay-Grundsätze verstößt. Jedoch haben Sie jederzeit die Möglichkeit,
      sich mit Ihrem Käufer auf eine Änderung der Bewertung zu verständigen.

      Was können Sie jetzt tun?

      1) Versuchen Sie sich mit Ihrem Handelspartner zu einigen, die Bewertung
      zu verändern.

      2) Informieren Sie sich, ob die von Ihnen erhaltene Bewertung von eBay
      entfernt werden kann.

      3) Kommentieren Sie die entsprechenden Bewertungen


      1) Versuchen Sie sich mit Ihrem Handelspartner zu einigen, die Bewertung
      zu verändern.......
      ...etc."


      Ich erläuterte nochmal das Problem und schrieb, ich hätte den Käufer kontaktiert,aber er würde mir nicht antworten und ebay schickt mir den gleichen Scheiss Text nochmal !!!!
      Was denn jetzt ? Ich will so was nicht in meinen Bewertungen stehen haben,wie sieht das denn aus ??? :(



      P.S. Ja, es war eine Originaltube, mein Fehler,wollte halt nur Zeit sparen...ich Idiot !!! :wallbash
    • Ich frage nochmal nach dem Link zur Auktion. Und darüber hinaus wäre ja nun auch der Bewertungstext von Interesse!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Lerne aus dem Fehler mit dem falschen Foto und lebe mit Deiner Roten.
      Archiviere den Text, gib einen konstruktiven Kommentar zur roten Bewertung ab. In der Art wie:

      "In der Beschreibung stand eindeutig 10ml Probiertube" oder sowas ähnliches. :rolleyes:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Original von KäptnIglu

      P.S. Ja, es war eine Originaltube, mein Fehler,wollte halt nur Zeit sparen...ich Idiot !!! :wallbash


      dem kann man eigentlich gar nichts mehr hinzufügen, und am schlauesten solltest du dich vielleicht lieber mal entschuldigen, auch wenn du nicht der alleinige Schuldige am Irrtum des Kunden bist [SIZE=7](er hätte fragen können, ob die Beschreibung oder das Foto falsch ist)[/SIZE], so bist du doch der Hauptschuldige, weil der Käufer davon ausgehen DARF, dass es sich bei der abgebildeten Tube um die in deinem Besitz befindliche handelt!

      Er hat die überteuerten Kosten und du grämst dich wegen einer verdienten Roten?
      Du bist besser weggekommen, und ein kleinkarierter Komentar dazu macht die Sache auch nicht besser...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"