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@Burkhard... das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. wenn ich euch helfen kann ,würd ich es immer noch tun. Er sucht sich immer die schwachen raus... aber eines Tages wird hoffentlich der oder die richtige kommen, der ihn dann auch mal so richtig auflaufen läßt. Dafür würde ich meinen Jahresurlaub opfern um das mit zu erleben... Ich wünsche euch beiden recht viel Kraft das zu überstehn, oder laß doch Karin das Ding unterschreiben, dann sehn die kein Geld und haben nur Stress liebe Grüße Mari…
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hallo Es ist egal, was ich mit den ehemals Karina Betreibern für Streit hatte. Ich kann dazu sagen ,das es stimmt das seiner Zeit eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Hab die Unterlagen damals gesehn.Kann er nicht Frau Schulz endlich mal in Ruhe lassen. die zahlen doch für die blöde Abmahnung...was will er denn jetzt noch? Aber so kennt man ihn. Der hört nicht auf.....
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ach Leute.....warum müßt ihr immer so beleidigend werden und alles so nieder machen? Ich bin bestimmt für jeden gut gemeinten Rat dankbar.und Ich bin mir auch im klaren, das noch eine Menge an Daywin geändert, verbessert oder gar entfernt werden muß. aber kann man das nicht etwas freundlichewr ausdrücken. Ich muß mich erts mal durch die Datenbank kämpfen um das alles zu verstehn.es ist soviel von karina dort verändert worden Leider wie ihr ja schon erwähnt habt, hab ich karina gekauft ,wie es wa…
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Hallo ihr lieben, damit ihr euch nicht noch mehr den Kopf zermartert.... Daywin hat mit 2-1deins nichts zu tun. Daywin sind wir und 2-1deins die sind in Kiel. Das eintige ist das wir bei 2-1deins mit unserem Shop kunterbunte Villa dort registriert sind um unsere Ware auch dort anzubieten, genau wie bei hood, auvito und früher auch bei Teddyauktion. Und die J&B Raumgestaltung ist nun mal unser Firmenname seit mehreren Jahren . Und das Auktionshaus ist ein Anhang an unseren Gewerbeschein der J&B R…
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Schnäppchen gesucht - Computervirus eingefangen
Halime - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
Beitragan Scharfmacher und dieselfisch immer schön sachlich bleiben... schlagt ihr solche Töne auch bei anderen an oder ist dieses Privileg nur für mich reserviert ? Kein kleines Auktionshaus vergleicht sich mit Ebay .auch ich nicht .aber man kann doch trotzdem statt bei Ebay seine Waren auch bei den kleinen anbieten. LG Halime
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danke engelchen. meine Anwältin ist schon ganz gut . Wir haben diese Kanzlei schon viele Jahre durch unser Handwerksgeschäft und die haben uns schon in vielen Sachen gut raus gehaun. ich habs der Anwältin gegeben und sie sagte , ich soll mir keinen Kopf machen. ich sehe dem jetzt gelassen entgegen. wir werden sehn. LG Halime
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Schnäppchen gefunden
Halime - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragDann such deine Schnäppchen im Auktionshaus daywin.biz... da fängste dir keinen Virus ein. Da kannste auch deine eigenen Schnäppchen einstellen LG Halime
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hallo engelchen ja natürlich..habs gleich meiner Anwältin gegeben. sie sagt , der Abmahnanwalt hat auch dem Richter die Annahme Bescheinigung ,die er unterschrieben hat und uns per Post und per E-mail zukommen ließ ,nicht mitgeschickt. das hätte er auch tun müssen. wir haben vom Richter 3 Wochen Zeit bekommen zur Erwiderung auf die Klageschrift. Das tun wir erst mal. Wir schicken dem Richter alles, nicht nur den Teil ,der uns am besten gefällt, sondern alles ,was damals abgelaufen ist. Sämtliche…
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Ich denke, das wenn ich überhaupt was zahlen muß, ich dann den AH Betreiber auf Schadensersatz verklage, weil er mir urheberrechtlich geschützte AGB zur Verfügung gestellt hat. Ich dachte es wären seine gewesen und es war ok . er sagte ja damals nim meine AGB ...ich hab nach langem Suchen auch die E-mail in der er es damals auch geschrieben hat gefunden.
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hier steht das der Richter die klagende Partei darauf hingewiesen hat das ein Schaden nicht ersichtlich ist . sie kann schwerlich mit sich selbst einen Vertrag über die vorgerichtliche entgeltliche Geschäftsbesorgung geschlossen haben. Von daher erübrigt sich auch die Frage, ob sie das Rechtsanwaltshonorart bereits aufwendete oder ob sie nur einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit (gegenüber sich selbst ? )hat. (Er hatte doch in eigener Sache abgemahnt)
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wir hatten damals unterschrieben..... eine Unterlassungserklärung worin noch mal die komplette AGB angegeben war und dann ...diese Erklärung erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter Verwahrung gegen die Kostenlast. Anwalt Antwort war ..... in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir Schreiben vom 15.01.2010 nebst Unterlassungserklärung erhalten.. Diese nehmen wir hiermit an mfg Unterschrift vom Anwalt
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so, nun hab ich den Brief hier. Kleines Vorwort.....wir bekamen damals eine Abmahnung weil wir die AGB die uns der AH Betreiber zur Verfügung gestellt hat benutzt haben . weiteres darüber könnt ihr in den vorran gegangenen Berichten von mir hier in dieser Diskusion lesen. wir schrieben dem Anwalt das wir ab sofort die AGB nicht mehr benutzen und es ablehnen die Kosten zu bezahlen und unterschrieben eine Unterlassungserklärung. Die Antwort war ...hiermit erkennen wir diese an. unsere Anwältin sag…
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Nun muß ich mich ja doch noch mal melden. Ich dachte nun wär endlich Ruhe .es geht schon wieder um die Abmahnung vom Januar. Wir haben heute einen Brief vom Gericht Köln erhalten indem es heißt ,das der Anwalt nun seine damals angegeben Kosten in Höhe von über 600€ fordert. Niemand hat sich in diesen Monaten bei uns gemeldet und nun kommt was vom Gericht. ist das rechtens? Was meint ihr ? was kann man da tun? bin für jeden Rat dankbar LG Halime