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Päckchenversand bezahlt - als Büchersendung geliefert
ul.berger - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragSorry, ist natürlich §263 StGB. Es ist für den Betrug ja notwendig, dass über Tatsachen im Rechtsverkehr getäuscht wird. Und das ist meiner Meinung nach der Fall. Er sagt: Er versendet es mit Päckchenversand (= teuer) und versendet es mit Bücherversand (= billig). Wer das im großen Stil macht, kassiert hunderte von Euro zu Unrecht. Ist meiner Meinung nach der Betrug erfüllt (natürlich nur bei Vorsatz).
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Also ich beziehe einen Großteil von den Versandverpackungen sowie alle Luftpolster Verpackungen hier. Es ist zwar nicht der preiswerteste Anbieter am Markt, aber für die Qualität, die geboten wird, absolut top. Bei mir gab es noch nie in über drei Jahren Beschwerden über schlechte Verpackungen oder es ist gar etwas kaputtgegangen. Beste Grüße Ul. Berger
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Päckchenversand bezahlt - als Büchersendung geliefert
ul.berger - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragIch bin da rechtlich nicht wirklich sattelfest (deswegen: KEINE Rechtsberatung), aber ich könnte mir vorstellen, dass hier der Tatbestand des Betrugs (§ 264 StGB) verwirklicht wurde, da über "Tatsachen im Rechtsverkehr getäuscht wurde". Schweinerei sowas...
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ebay News: Gebührenänderungen für private Verkäufer ab 06.05.2015
ul.berger - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragIch bin auch schon jahrelang Verkäufer (und auch Käufer) bei eBay, finde aber, dass diese Plattform immer unattraktiver wird. Warum? Ganz einfach: Die schießen sich mit diesen immer höheren Gebühren selbst ins Bein. Ich finde, es lohnt sich dort nicht mehr, überhaupt etwas zu verkaufen. Deswegen bin ich in den letzten Monaten auch inaktiver geworden.. schade eigentlich..