Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-12 von insgesamt 12.
-
Rechtsprechung zur Anzahl von Verkäuferbewertungen Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass man bereits ab 25 Verkäuferbewertungen als „gewerblich" gelten kann, (BGH, 30. April 2008, Az: I ZR 73/05). Das OLG Hamburg nimmt an, dass man ab 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren als gewerblich gilt, (OLG Hamburg, 27. Februar 2007, Az: 5 W 7/07). Das OLG Zweibrücken lässt 40 Verkäufe innerhalb von zwei Monaten genügen, (OLG Zweibrücken vom 28. Juni 2007, AZ 4 U 210/06). Das Landgericht Berlin lä…
-
Woher nimmst du denn deine zehn Tage? Da der Verkäufer in diesem Fall nun der Schuldner ist und Frank Thietke als privater Verkäufer auftritt, trifft 286 BGB in Kraft. Les dir den mal durch...
-
Und du hast die große Ahnung? Wo ist denn eine Frist von 10 Tagen gesetzlich geregelt?
-
Ja klar ist man mit einem AGMV schneller durch. War ja auch Strafverfahren+Klageverfahren gemeint, in der Verbindung kannst du zwei Jahre rechnen. Jedoch um ein AGMV durch zu bekommen muss man ihm mindestens eine 30-tägige Frist zur Zahlung eingeräumt haben bzw. ihn nach mindestens 30 Tagen angemahnt haben.
-
Hätte noch eine Frage bzgl Frank Thietke, ich meine gelesen zu haben, dass er Zahntechniker in Berlin wäre, kennt eigentlich jemand seinen Arbeitgeber? Könnte für spätere Vollstreckungsaktionen interessant sein.
-
Zitat von sl4ddy: „Die Anzeige ist aber imerhin ein Anfang “ Und diese Anzeige bringt dich keinen Meter weiter zu deinem Geld, da diese nur strafrechtlich ist und du zusätzlich, damit du dein Geld auch bekommst, ihn noch zivilrechtlich verklagen musst, da sage ich dir jetzt schon voraus, dass du, wenn du Geld zurückbekommst, noch ca zwei Jahre drauf wartest.
-
Und du glaubst, dass du durch deine Anzeige auch nur einen Cent siehst? By the way: die Polizei interessiert sich einen Scheiß, ob du dein Geld wieder bekommst, die geben das bestenfalls an die Sta weiter, die dann Ermittlungen einleiten, dann wird er vllt wegen Betrug verurteilt und du hast immer noch nix zurück.
-
Ich mein damit ja auch nicht, dass ich das Geld nicht benötige, sondern nur, dass die Forderung nicht so schnell verfällt. Anbei: bin auch nur Student mit Werkstudentenvertrag.
-
So schnell ist das Geld nicht weg, man hat ja Zeit, richtig lustig wird's erst dann, wenn man mit dem vb, den man dann hat, seine Bankkonten dicht zu machen oder sein angebliches Gehalt zu pfänden
-
Meine Methode wird erstmal sein, dass sich ein gerichtliches Mahnverfahren beantrage, Vorschuss ist nicht so groß, geht schnell und ich hab ich bis zu 30 Jahren an den Eiern vorausgesetzt er gibt nicht WIEDER die ev bzw va ab (dann muss man ihn 2 Jahre in Ruhe lassen) oder geht insolvent, was ich mir aber bei ihm gut vorstellen könnte
-
Aber irgendwie bin ich schon angefressen, dass ich ihm wohl bis jetzt als erster auf den Leim gegangen bin, wohlgemerkt mit dem höchsten Betrag und hab im Gegensatz zu anderen keinen Cent gesehen Nur mal so als Feststellung
-
Hier ist noch einer!!!
BeitragHallo Leute!!! Habe diese Diskussion leider jetzt erst entdeckt, sonst hätte ich mich schon mal früher eingeschaltet. Habe auch bei unserem gemeinsamen Freund ein MacBook Pro für 1799 + 10 Euro Versand bestellt und habe nur Probleme. Nachdem ich Ende März meine Bestellung aufgegeben und da bis Ende Mai sich nichts gerührt hatte und auch keine Nachricht von ihm kam, habe ich die Bestellung storniert. Als ich mich erkundigt habe, wo mein Geld bleibt meinte er, dass er Probleme mit dem Lieferanten …