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  • Zitat von BuFi: „Weitere Frage: Besteht Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufpreises, wenn man die Ware behalten will ? Hier ist ganz dringend ein Fachmann für e Commerce gefordert. Da kann ich Joachim N. Steinhöfel emfehlen. Diese Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition gibt ... “ wenn dieser tipp ernst gemeint ist, sage ich mal danke

  • wie nonstop beschriebn -> überschrift lesen! es geht 0 um die rechtslage mit dem verkäufer. es geht um die einhaltung der von ebay gesetzten frist. ebay verspricht käuferschutz. ok. ich melden diesen schutz an und werde zu weiteren ausgaben genötigt. ok. es werden fristen gesetzt. ok. diese fristen werden nicht eingehalten. ok jetzt wird ein rückversand gefordert nachdem ich tatsächlich weiteres geld in mein fahrradprojekt gesteckt habe, das ist nach dem fristablauf meiner meinung nach nicht ok.…

  • bis her gab es die meinung das ich nach fristende doch einfach trotzdem das fahrrad zurück schicken soll. gibt es eventuell auch jemand der mein das der käuferschutz sich eventuell an seine eigenen aussagen halten sollte? ich bin ganz klar der meinung das diese frist einzuhalten war und mit ablauf mein anspruch auf die volle kaufsumme gegeben ist.

  • Zitat von inna: „Zitat von radlerrin753 : „der akku besteht mehr aus klebeband und silikon als aus sonst etwas. “ Deshalb darfst du das Rad auch zurück schicken und bekommst dein Geld zurück. Man dreht sich nur im Kreis , Bye! “ toller plan...das erklärt auch genau ob ebay nun laut agbs an ihre kundenmails gebunden ist. warum eine rückgabe kein sinn mehr macht können sie bestimmt heraus finden. das zurück geben wurde schon vor dem kostenvoranschlag bestätigt. anschliessend hat der kundenservice …

  • Zitat von inna: „ Ebay hat damit nix zu tun. Sie sorgen dafür, dass du dein Geld bekommst (Käuferschutz) und Verkäufer seine Ware zurück. Sollte ebay dir das Geld früher erstatten und du schickst die Ware nicht zurück, wirst du vermutlich vom Verkäufer wegen Betrugs angezeigt ... “ das ebay nichts damit zu tun hat, kann niemals richtig sein! wenn ein käuferschutzfall angemeldet wird und von ebay die regeln diktiert werden, sollte ebay sich dann auch an seine eigenen aussagen halten! nach derarti…

  • Zitat von inna: „Zitat von radlerrin753 : „die frist für die rückgabe war vorbei!!!!!!!!! “ Falsch zum wiederholten mal!die Frist für den Verkäufer eine Lösung zu finden (Versandetikett zu stellen) war vorbei. “ ok sorry! Zitat:die Frist für den Verkäufer eine Lösung zu finden (Versandetikett zu stellen) war vorbei. und in der mail steht auch genau was nach dem fristende passiert. ich bekomme die komplette kaufsumme zurück! dies wird nun von ebay nicht eingehalten! genau das stört mich ein wenig…

  • Zitat von BuFi: „solltest du tatsächlich Strafanzeige erstatten. “ genau so wird es laufen wenn der ebay-kundenservice, die nun von mir gesetzte frist (zur einhaltung der kundendienst-email), fruchtlos versteichen lässt. ich hoffe nur das ebay nicht in den agbs verteckt hat das dieses unternehmen nicht für ihre eigenen aussagen gerade stehen muss.

  • Zitat von BuFi: „Zitat von radlerrin753: „nach ablauf der vom kundenservice gesetzten frist habe ich nun versucht das teure teil in einen benutzbaren zustand zu bekommen. “ Das war der Fehler “ weil? ich soll das gerät ungenutzt rumstehen lassen? die frist für die rückgabe war vorbei!!!!!!!!!

  • Zitat von BuFi: „Zitat von radlerrin753: „genau....betrugsversuch nummer 2! nach der falschen beschreibung. “ Uiiii, bei so einem Verkäufer hätten bei dir eigentlich sämtliche Alarmglocken schrillen müssen. Da war es nicht klug, auf eigene Faust etwas zu unternehmen.... “ was habe ich denn falsches unternommen? ich habe wie verlangt einen kostenvoranschlag erstellen lassen. nach ablauf der vom kundenservice gesetzten frist habe ich nun versucht das teure teil in einen benutzbaren zustand zu beko…

  • Zitat von BuFi: „Zitat von radlerrin753: „schon der akku alleine kostet mehr. “ Du hast doch anfangs geschrieben, der Verkäufer hat dir für 210 € einen Akku angeboten ? “ genau....betrugsversuch nummer 2! nach der falschen beschreibung. wollte dann nicht unbedingt noch mehr kohle zu diesem verkäufer tragen. ich hätte diesen akku gerne kostenfrei gehabt damit das fahrrad auch zustand 1-2 eher erreicht. aber dies wollte der verkäufer nicht.

  • Zitat von Reducal: „ Zitat von radlerrin753: „der streitwert für ein verfahren ist sicherlich hoch genug. “ Wie ich das lese, liegt der weit unter 420 €, eine Klage würde nie zugelassen werden. “ schon der akku alleine kostet mehr.

  • Gewährleistung wird es nicht geben. Kaufpreisminderung kommt in frage. ich habe aktuell kein interesse an einem prozess mit dem verkäufer. ich möchte genau auf die ebay-agbs hinaus. ich habe wohl durch haken setzen diese agbs akzepiert. deshalb frage ich ja genau nach dieser willkür des service. gibt es eindeutige passagen in den agbs wo steht das die emails vom kundenservice nicht rechtskräftig sind?

  • Zitat von BuFi: „Zitat von radlerrin753: „da bin ich jetzt in beiden fällen sehr gespannt. “ Wie meinst du das ? “ anscheinend gibt es einen unterschiedlichen denkfehler zwischen privatverkäufer und händler.....ich möchte eigentlich wissen in wie weit der ebay-kundenservice für seine emails haftbar machtbar ist. ich werde zum kostenvoranschlag aufgefordert. der verkäufer fast gleichzeitig zur erstellung eines rücksendescheins. und nachdem ich in vorleistung die bedingung erfüllt habe darf ebay p…

  • Zitat von BuFi: „Da hast du einen schweren Denkfehler gemacht ! Ist der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler ? “ da bin ich jetzt in beiden fällen sehr gespannt.

  • wo ist das der werbepost der besagt das ein kostenpflichiges Gutachten oder Kostenvoranschlag verlangt werden darf? wo ist die werbung die dann besagt das die bereits gesetzen fristen nicht eingehalten werden müssen? wo ist bei stendig wechslenden angaben des kundensevice das vertrauen das nach der rücksendung wirklich dann geld zurück kommt? vielleicht gefällt dem verkäufer das reparierte fahrrad dann auch nicht mehr. ich fühle mich mehr als nur ein wenig verarscht.

  • Zitat von BuFi: „Zitat von radlerrin753: „was ich möchte? das steht in der email vom kundenservice. die komplette summe nach ablauf der frist zur rücksendung. “ Und das Fahrrad behalten ? “ natürlich....sonst habe ich von dem teuern akku leider nicht viel.

  • Zitat von inna: „Zitat von Ebay Kundenservice : „Wir geben dem Verkäufer 5 Tage Zeit, um dieserAufforderung nachzukommen, und werden den Fall nach Ablauf dieser Frist erneut prüfen. Wenn Ihr Verkäufer in diesem Fall keine Lösung findet, werden wir Ihnen umstandslos den vollen Betrag zurückerstatten. “ es geht einfach darum, dass dem Verkäufer noch Zeit eingeräumt wird, dir ein Rücksendeetikett zu stellen oder die Kosten für die Rücksendung zu erstatten.Nach 5 Tagen greift eBay ein und macht noch…

  • Zitat von BuFi: „Zitat von radlerrin753: „ein kostenvoranschlag wurde innerhalb der frist eingereicht. “ Wie hoch waren die Kosten für diesen Voranschlag ? “ 35euro

  • der streitwert für ein verfahren ist sicherlich hoch genug. ein kostenvoranschlag wurde innerhalb der frist eingereicht. was ich möchte? das steht in der email vom kundenservice. die komplette summe nach ablauf der frist zur rücksendung. diese frist im nachgang nun zu verlängern halte ich für falsch und ich habe nun tatsächlich einen hohen schaden.

  • Hallo Inna und reducal, für mich war nach dem fristablauf den des ebay-käuferschutz ausgesucht hat alles geklärt. der inhalt der email besagt eindeutig das ich dann den kompletten betrag zurück erhalte. ich habe tatsächlich weder den akku vom verkäufer gekauft, noch eine reperatur vom verkäufer durführen lassen. kann ich nun den käuferschutz auf die einhaltung der email verklagen? ich halte dies für einfacher als zu beweisen das am fahrrad tatäschlich genau die beschriebenen mägel vorhanden sind…