Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-3 von insgesamt 3.
-
Hallo Eric, vielen Dank für Deine ausführliche Hilfe. Ich habe nur noch eine abschließende Frage: Besteht denn die Möglichkeit als Händler Gebrauchtartikel zu verkaufen, die ausdrücklich als "defekt" deklariert sind, und dadurch die Pflichten im Gebrauchsgüterverkauf (wie Gewährleistung, Wiederruf, ...) zu umgehen? siehe § 442 Abs. 1 BGB Vielen Dank für Deine Antwort! Gruss Roedelino
-
Hallo Eric, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Zitat: „Habt ihr schonmal daran gedacht Überraschungspakete anzubieten. Diese bietet ihr nur zum Verkauf an Wiederverkäufer an und könnt euch den ganzen Kram von oben sparen, da B2B-Handel. Sollte allerdings eine Privatperson es kaufen, kann es euch dann auch egal sein.“ Das ist sehr interessant! Bedeutet das, dass ich "Gebrauchtartikel" unter Auschluß jeglicher Garantie UND Gewährleistung UND Widerrufs- bzw. Rückgaberecht an Wie…
-
Hallo, als Projektarbeit im Rahmen meiner Ausbildung bin ich zur Zeit im Auftrag meines Arbeitgebers (Systemhaus) auf der Suche nach rechtlichen Informationen für den Verkauf von "Ladenhütern" bei ebay. Webseiten wie webscala.de das BGB und HGB haben mir schon sehr geholfen. Ausgangssituation: Wir haben eine Menge "Ladenhüter", Retouren, Teststellungen, etc . aus den Bereichen Hard- und Software, die sich i.d.R. schlecht im B2B Geschäft verkaufen lassen. geplantes ToDo: Meine Idee war jetzt, die…