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Auktionsabbruch - diesmal als Höchstbietender
Droitteur - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragWenn das nicht zu größeren Problemen führt, würde ich sagen, ist es in Ordnung, das reguläre Ende abzuwarten. Ansonsten würde ich aber darauf abstellen, dass der Vertrag ja bereits besteht. Danach wäre die Lieferung prinzipiell fällig. Um auch im Zweifel kein Zurückbehaltungsrecht wirken zu lassen, würde ich die 6,50 zahlen bzw. in jedem Fall die Kommunikation aufnehmen. Verweigert er dabei ernsthaft und endgültig die Lieferung, würde ich mir Ersatz beschaffen und Mehrkosten im Nachgang von ihm …
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Irreführende Artikelbezeichnung
Droitteur - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragIch kann dieses Interesse sehr gut nachvollziehen. Gerade deshalb war ich auch etwas enttäuscht, dass du die Sache letztlich ja nicht wirklich weiter verfolgt hast. Hättest sehr gute Chancen gehabt, spätestens aufgrund einer Anfechtung dein Geld zurückzuerhalten. Und eine Strafanzeige hätte ebenfalls laufen können. Aber ich nehme dir deinen knappen ablehnenden Ton im zitierten Beitrag jetzt nicht mehr übel
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Irreführende Artikelbezeichnung
Droitteur - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
Beitrag@TE, wie kommt es überhaupt, dass dir das Thema so wichtig ist? Waswillst du denn erreichen? Ich erinnere an deine persönliche Motivation: computerbase.de/forum/showthre…7&p=17622762#post17622762 "--sorry, besser nicht--" Und umgekehrt erwartest du was genau von anderen? Für eine strafrechtliche Würdigung des Falles ist der Zug übrigens wohl abgefahren, wenn du keinen Strafantrag gestellt hast und auch sonst kein Interesse (unabhängig von deinem persönlichen) daran besteht.
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Droitteur - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragVielleicht sollte man, wenn er schon angepinnt ist, diesen Thread etwas aktueller halten? Auch und vor allem den ersten Beitrag, kann der noch bearbeitet werden? So reicht es ja - anders als noch im Link beschrieben - wohl bekanntermaßen nicht mehr aus, die Ware bloß zurückzusenden. Und einiges mehr hat sich verändert. Es wäre mir aber lieb, wenn jemand anderes einen neuen Link vorschlägt^^ Trotzdem eine Idee, vllt zwei Links: Für tiefer Interessierte (Händler?) eignet sich wohl das White Paper …
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Irreführende Artikelbezeichnung
Droitteur - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragEbay hat dir ja auch schon empfohlen, es genauso weiterzuverkaufen "Tolles Recht und Gesetz in Deutschland." Genau deshalb ist es mir so wichtig, dass du dir Arsch in die Hose packst und was für dein Recht tust. Weil mich solche Sprüche ankotzen. Wenn schon, dann mach den Anwalt an, der dich so beraten hat - dafür können ja Recht und Gesetz nichts. PS: Nach wie vor abgesehen natürlich von der Möglichkeit, dass bei ihm nichts zu holen ist^^ *Das* wäre wirklich ärgerlich. Aber dass du gewinnst, da…
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@schabbes Aus Zeitnot will ich da mal nichts zur Sache beitragen, sondern nur anmerken: Man muss unbedingt zwischen Rechtsfragen und Tatsachenfragen unterscheiden. Das macht natürlich das bekannte Problem deutlich, dass man vielfach an Beweisfragen scheitert. Das sollte aber ebenso deutlich machen, dass man die Beantwortung einer Rechtsfrage trotzdem nicht unter Verweis auf Beweisschwierigkeiten vorschnell aufgeben sollte. Rein rechtlich ist nach der Beschreibung wohl klar: Ein Vertrag über die …
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@Mira Aber es stimmt; das eigentliche Problem ist, dass das Bewusstsein dafür, was Verträge eigentlich sind, fehlt. Unabhängig davon, dass das etwas anderes ist als die juristische Betrachtung.
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@Mira Das Wissen darum, wie das rechtstechnisch funktioniert, sollte auch eigentlich nicht erforderlich sein. Insofern orientiert sich das Gesetz schließlich nur an der Realität und formt sie für ihren eigenen Gebrauch in eine eigene Sprache - das muss den "Menschen" nicht interessieren. An was für einer Realität orientiert es sich nun? Schlicht an "ich biete dir an, dies zu tun" und "ich nehme dein Angebot an" - so wie du es immer wieder schon richtig betont hast. Dass solche Versprechen zumind…
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Das stimmt natürlich. Ich finde nur, dass die Überraschung auf Seiten der eBay-User nicht so groß sein sollte, wie sie es doch ist. Aber es lässt sich wohl zu Recht niemand vorschreiben, wie überrascht er sein darf^^
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@karakorum666 Mir leuchtet die Kritik schon ein; sie liegt auf der Hand, wie man sie in ihrer unnachahmlichen Einfachheit ja nicht übersehen kann. Schaut man näher hin, sollte man jedoch erkennen, dass der eigentliche Streit trotz allem zwischen Käufer und Verkäufer bestand. Allgemeiner: Wenn alle zu Recht glauben, dass eBay "schuld" ist, woher kommen dann die ganzen Gegner, mit denen man erst streiten muss? Würde hier jemand dem Verkäufer anlasten, ungerecht zu handeln, soweit er doch auf das B…
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@schabbesgoi Du hast Recht, ich sehe die Entwicklung ebenfalls zumindest nicht negativ; und wenn man näher darüber nachdenkt, kann man es sicher sogar begrüßen. Veränderungen sind AltUsern natürlich schon aus gewissen Fürsorgepflichten mitzuteilen - allerdings haben wir es vorliegend wirklich mit einer ganz banalen Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen zu tun. Wenn einen in diesem Punkt die neue Funktion derart verwirrt, dann bezweifle ich, dass eine mögliche Verletzung von Fürsorgepflich…
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flaw: "Ich kenne diese Plattform noch als Kijiji und da konnte man noch richtig "Handeln" ohne gleich seine Menschenrechte abzugeben wenn man das Falsche Feld ausfüllt." Mal halblang und auch für die anderen, die in die ähnliche Richtung denken: eBay kann es herzlich egal sein, ob da ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Demgegenüber sind sie selbstverständlich daran interessiert, dass die Nutzer Vertrauen in die Plattform haben - demgemäß nimmt man dort niemandem seine Rechte ab. Statt …
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Wesentlich - dh keine Nebenabrede - für einen Vertrag sind regelmäßig die Leistungen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis in der Weise stehen, dass man jeweils *deretwegen* die Leistung überhaupt verspricht. Ich gebe, damit du gibst. Bei einem Kaufvertrag verpflichte ich mir zur Kaufpreiszahlung, *damit* mir der andere die Eigentum und Besitz an der Sache verschafft, und umgekehrt. Nicht alles, was noch Rechtsfolge des Kaufvertrages ist, ist "wesentlich", dh bestimmend für den Vertrag. Vllt …
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flaw: Dein Vergleich kränkelt etwas. Der Verkäufer muss die Verträge, wenn er denn alle annimmt, auch alle erfüllen. Und die vielen Käufer, die du als Lemmingen wohl vor Augen hast, müssen ja keinen Preis vorschlagen. Insofern eine ganz unspektakuläre Sache; Verträge kommen schon eine ganze Weile auf diese Weise zustande.
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Wenn man sich nicht vorher über solche Dinge einigt, dann gelten ganz banal die Regeln zu Leistungs- und Zahlungsort - heißt, Schuldner dackelt zum Gläubiger und gibt Bargeld (oder übermittelt es ihm sonstwie auf eigene Gefahr und eigene Kosten) und holt sich die Sache dort ab.
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Dass dies noch nicht geregelt war, schadet dem Bestehen des Kaufvertrags aber unzweifelhaft nicht. Nicht zuletzt kam dies bezeichnenderweise ja auch erst *nach* Kaufvertragzustandekommen zur Sprache.
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Solange kein Richter beteiligt ist, ist es auch nicht seine Aufgabe, sondern die der anderen, die sich mit den Fragen befassen. Man kann ja auch rechtliche Fragen außergerichtlich klären, kann sich dabei aber freilich daran orientieren, wie ein Richter im gerichtlichen Streit wohl entscheiden würde - auch das erfordert wieder, dass sich im Vorfeld jemand mit der Auslegung beschäftigt, ohne der Richter zu sein. Was du machst, ist nicht die rechtliche Klärung, aber trotzdem sinnvoll und vielleicht…
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Für vermeintliche Spitzfindigkeiten musst du dich nicht entschuldigen; die Auslegung von Erklärungen ist elementar für die Rechtsanwendung. Diese Auslegung wurde jedoch schon vielfach oben vorgenommen, da muss ich mich nicht weiter einmischen^^ Ich ging nur davon aus, dass die Angebotfunktion, weil sie gerade angesprochen worden ist, genutzt wurde.
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Sry, hab bei weitem nicht alles hier gelesen, aber nach grobem Überfliegen zum letzten Beitrag: Wenn ein Preis ausgemacht war und der Verkäufer auch noch gesagt hat "ich versende nach Zahlungseingang" - dann muss doch schon ziemlich klar ein KV zustande gekommen sein; woran soll es denn noch fehlen? Ein KV kommt auch niemals erst unter der Bedingung des Zahlungseingangs zustande, das ist rechtstechnisch wohl absurd.
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Angaben in irgendwelchen Bedingungen dahin, dass die Abgabe des Gebotes verbindlich ist, wären ohnehin nur hinweisend! Dass man an seine Gebote gebunden ist, ergibt sich bereits aus dem Gesetz - zu Recht natürlich; was sollen Gebote sonst noch wert sein? Es gibt sie aber dennoch, die Hinweise: kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/angebotsverfahren Auch prägnantere Beiträge (FAQ-artig: "Ist mein Angebot verbindlich?" - "Ja.") hab ich dazu per Google schon mal gefunden. Eine Anfechtung, weil man si…