Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 24.
-
Werde ich machen, danke. Klingt für mich auch nach einer guten Wahl.
-
Nun - die Gegenseite ist in Revision gegangen, es geht im Sommer vor dem Bundesgerichtshof weiter. Jetzt brauche ich erstmal einen neuen Anwalt.
-
Hier für alle
-
Das Urteil solltet ihr mittlerweile bekommen haben
-
Heute kam das Urteil. Auf meine Berufung hin wurde das Urteil aufgehoben und ich habe Recht bekommen. Der Beklagte wurde verurteilt und muß den Preis für das Gerät zurückzahlen. Das Gericht hat ein recht langes Urteil geschrieben uns sich intensiv mit dem Thema beschäftigt.
-
Update: Das Gericht tendiert dazu, der Berufung stattzugeben, Revision aber zuzulassen. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
-
Wie erwartet wurde die Zivilklage abgewiesen. Wir sind aber direkt in Berufung gegangen. Die Kosten hat bisher meine sehr sehr kulante RV übernommen. Ich stelle euch gerne den gesamtem Prozess nach Abschluss zu Verfügung.
-
Hallo, nachdem in der Sache gegen PayPal gegen mich entschieden wurde, läuft die Zivilklage gegen den Käufer noch. Das Gericht war bisher der Meinung, dass meine Klage gerechtfertigt ist. Vor ein paar Tagen wurde der Termin für die Urteilverkündung bekanntgegeben und, dass das Gericht voraussichtlich die Klage abweisen wird. Details lasse ich euch zukommen. Es scheint, als ob ich weder die Ware, noch das Geld wiedersehen werden. Mein Anwalt macht sich in der Sache aber auch keine Mühe mehr. Mein…
-
Zitat von Mirabella Neumann: „schabbes, das wissen wir nicht, denn TE benannte im Rechtsstreit mit PayPal offenbar keinen Zeugen. “ Es gab Zeugen. So weit mir bekannt ist, hat mein Anwalt diese allerdings nur im Streit gegen den Käufer benannt, nicht gegen PayPal.
-
Zitat von *alte_eule*: „Genau Schabbes. Aber das betrifft jetzt die Forderung von PP gegen unseren TE. Bleibt ggf. die Forderung unseres TE gegen seinen Käufer, die getrennt zu betrachten ist. Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, wissen wir zwar, dass der Käufer gewerblich handelt aber nichts darüber, ob unser TE gewerblich oder privat unterwegs ist. “ Privat. Daher gehts jetzt gegen den Käufer zivilrechtlich weiter. IMEI ist leider nicht vorhanden Auf mehrere Nachforschungsaufträge habe ich ni…
-
Zitat von Stubentiger: „genau, den Sendungsnachweis und zwar genau nach der Paypal AGB, mit Namen und Adressen von Versandunternehmen, Versender und Empfänger ... “ Korrekt - gibts auch ja auch nicht. Was ich meinte ist, dass das Gericht anmerkt, dass ich PayPal den Nachforschungsauftrag nicht zu Verfügung stellte. Das habe ich aber getan. Hätte aber vermutlich sowieso nichts geändert.
-
Hier das Urteil. Falsch ist, dass ich den Nachforschungsauftrag nicht PayPal zu Verfügung stellte, den haben sie erhalten.
-
Kann das Urteil gerne zu Verfügung stellen, melde mich wieder
-
So, ich habe gestern die Entscheidung vom Gericht erhalten: Der Klage von PayPal wurde stattgegeben und ich darf das Geld an KSP überweisen. Das Gericht hat entschieden, dass sie am Käufer- / Verkäuferschutz von PP nichts auszusetzen haben und ich ja den AGB zugestimmt habe. Kleiner Lichtblick: Die Inkasso- und Anwaltskosten wurden ordentlich reduziert. Jetzt geht es noch zivilrechtlich gegen den Käufer weiter
-
Zitat von pewebe: „@spacetasse: Hast Du eigentlich eine negative Bewertung von ihm bekommen? Und mal bei seinen abgegebenen Bewertungen nachgeschaut, ob es eventuell Hinweise auf mehr Fälle wie den Deinen gibt? Manche benutzen solch eine Masche öfter. “ Nein, keine negative Bewertung, aber er hat einige andere negative Bewertungen abgegeben in der Richtung "Kam nie an, Geld zurück dank PayPal". Die Sache läuft weiterhin, PayPal und mein Anwalt schreiben sich munter Briefe und die Entscheidung st…
-
Danke, ich werde das morgen mal angehen. Ich halte euch auf dem Laufenden und freue mich über weiteres Feedback, Ansätze oder Hinweise.
-
Zitat von mijanne2007: „such Dir einen anderen Anwalt der Ahnung von Online Handel und Internet hat. Wenn Du keinen hast, frag hier an: internetrecht-rostock.de/“ Solche Anwaltsseiten habe ich zuhauf gefunden. Auf sowas kann man sich verlassen?
-
Zitat von statement: „ Könnte man das nicht evtl. durch die Zahlungsbeträge nachweisen? WENN man denn endlich die Unterlagen von Ebay (eingefordert und bekommen) hätte!?“ Ich glaube zwar nicht, dass das was bringt, aber ich habe in einer E-Mail doch noch den Betrag für den Versand gefunden: 4,50 Euro. Mein Anwalt argumentiert, dass ich gegen die PayPal-AGB verstoßen habe und somit zahlen muss. Er sieht den ganzen Zahlungsvorgang und den Käuferschutz völlig abgetrennt von dem eigentlichen Verkauf…
-
Aus einem anderen Thread, aber ganz interessant... Zitat von mijanne2007: „Zitat von *alte_eule*: „Stark vereinfacht und ohne Pragraphen, da fehlt bei mir die Grundlage. Dafür haben die, die sich damit auskennen, vielleicht weitere Anhaltspunkte. PP wirbt damit, dass ein Käufer bei ihnen Käuferschutz genießt. Dafür bedienen sie sich an fremdem Geld. PP mischt sich in das Vertragsrecht ein, dass zwischen Kunden und VK besteht und spielt sich als Richter auf. PP verstößt mit diesen Entscheidungen …
-
Zitat von aurum: „ Eine weitere Frage wäre, was Ebay technisch tut, damit bei PP-zahlung automatisch nur die richtige Versandart wählbar wäre!“ Diese Frage habe ich Ebay und PayPal auch schon gestellt. D.h. "PayPal klagt nicht" ist ab heute hinfällig und ich sollte den Betrag nun lieber bezahlen und schauen, was zivilrechtlich noch geht? Dieser dumme Fehler wird richtig teuer