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OK, danke für die Info.
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Nein, da hast Du falsch gelesen. Es ist keine Firma, daher ist es auch keine Firmenbezeichnung. Eine Firma hat man dann, wenn Kaufmannseigenschaft vorliegt. Eine Unternehmensbezeichnung kann eine Firmenbezeichnung sein, muss aber nicht. Die Unternehmensbezeichnung ist in diesem Fall keine Firmenbezeichnung.
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Hallo! Fiktiver Fall: Ein Einzelunternehmen (EU) ohne Eintragung ins Handelsregister, Nichtkaufmann und Kleingewerbetreibender benutzt die Unternehmensbezeichnung: "Max Mustermann - Phantasiename" Der Phantasiename ist nicht in der Gewerbeanmeldung genannt, ist also selbst ausgedacht. Frage: Muss "Phantasiename" zwingend im Impressum - z.B. in einem Onlineshop oder Ebay genannt werden oder reicht "Max Mustermann"? Gruß und danke!
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Bei ebay.com gibt es kein solches Fenster! Außerdem sieht man bei ebay.com nicht ob jemand gewerblcih handelt oder privat. Auch sieht man kein impressum oder sonstige Angaben wie bei ebay.de. Man sieht nur das Land des Anbieters. Guck hier: cgi.ebay.com/9-dutch-poster-st…n_0?hash=item380115972417 So sieht ein Angebot eines gewerblichen(!) oder privaten anbieters bei Ebay.com aus. Niemand (außer Ebay selbst) kann erkennen, dass jemand gewerblich handelt, auch wenn sein account als gewerblich geme…
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Hallo! Bei ebay.com sollte man ja seine AGB einbinden. Wie schätzt ihr das ein, sollte man: - AGB direkt in die Artikelseiten schreiben - AGB auf die me-seite packen und die me-seite auf den Artikelseiten verlinken - AGB auf die me-seite packen und auf die me-seite auf den Artikelseiten hinweisen Es geht mir um den rechtlichen Aspekt, nicht den optischen. Danke
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Bleiben wir bei einem Angebot für weltweit: In welcher Sprche muss der Verkäufer dann die deutsche Widerrufsbelehrung bei ebay.com anbringen? Anders herum: Wenn ein gewerblicher Verkäufer bei ebay.de weltweit anbietet welche Widerrufsbelehrung müsste er denn dann anbringen - für jedes land eine? In alle Sprachen der Welt übersetzt?