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Wenn man verklagt wird gibt es ein Aktenzeichen. Ich schlage vor ein Foto von der Klageschrift gilt als „Eintrittskarte“. So sollte man Maulwürfe ausschließen können. Man kann in keinem öffentlichen FORUM sicher sein, was wir hier Vorhaben ist eine Interessengemeinschaft und das geht nur ohne die Öffentlichkeit.
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Zitat von biguhu: „Zitat von zumwohldiepalz: „Doch er war zweiter und wirft mir vor selbst hoch geboten zu haben. “ Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Nun sehe ich es auch. Das ist ja noch abstruser. Wie möchte er denn da den Nachweis führen, wenn du dir sicher sein kannst, dass du mit dem Höchstbietenden nichts zu tun hast? Ich denke, in dem Fall kannst du dich wirklich ganz entspannt zurücklehnen. Mir ist schon klar, dass du hier deine eigenen Lügen - falls es denn welche geben würde - nicht…
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Es geht um 1000,- seiner Meinung nach. Mir wurde der Auktionsgegenstand gestohlen, darauf hin habe ich die Auktion beendet. Da der Wert meiner Meinung nach aber geringer war und ich eine Selbstbeteiligung von 500,- bei der Versicherung habe, habe ich es weder der Versicherung noch der Polizei gemeldet. Circa 10 Tage nach dem Abbruch kommt eine allseits bekannte Mail von ihm, ich antwortete das er zwar nicht Höchstbietender war, ich ihm aber davon ab sagen muss das die Wäre gestohlen wurde und so…
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Mein Anwalt sagte, wegen Urteil von AG Alzey, wenn Daten von Anderen vorliegen kann man dies Vorträgen und gewinnen. Ich ärgere mich nur weil dieser Mensch nach 2 Jahren auf einmal um die Ecke kommt, lügt das sich die Balken biegen und ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und bezahlen muss, um das Gegenteil dieser Lügen zu beweisen. Bei dem Anwalt bin ich mir tatsächlich nicht sicher ob es der richtige für diese Angelegenheit ist, ich habe aber in der Hinsicht nicht soviel Erfahrung wie z.B. Adem74…