Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 1.000. Es gibt noch weitere Suchergebnisse, bitte verfeinern Sie Ihre Suche.

  • Defekte Ware bekommen!

    werv - - eBay Kleinanzeigen und Quoka

    Beitrag

    Man muss sich nur dann noch fragen, wieweit @TE gehen will... Eine gebrauchte Grafikkarte bedeutet für mich persönlich nur begrenzte Finanzen. In diesem Fall scheint sich auch der Verkäufer in klaren zu sein, dass er am längeren Hebel sitzt....bzw dass er es nur aussitzen muss. Bei 280 euro Schaden und bei vorhandener Rechtschutz würde ich nun @TE raten den Rechtsanwalt aufzusuchen.

  • Defekte Ware bekommen!

    werv - - eBay Kleinanzeigen und Quoka

    Beitrag

    @Mira: Es ist gut, dass es dich gibt Zitat von Mirabella Neumann: „1) Könnte es ein Transportschaden sein? 2) Könntest du ggf. eine nicht sachgerechte Verpackung nachweisen? “ 1) Transportschaden alleine reicht bei Privatverkauf nicht... jedoch: 2) Wenn du irgendwie nicht sachgerechte Verpackung nachweisen kannst, dann ist dein Verkäufer in A****. Denn dann hat der Gefahrenübergang nicht stattgefunden und er ist noch immer in der Pflicht.

  • Das sehe ich genauso wie @biguhu Wenn ein original Produkt verkauft wird, dann braucht es nur zusätzlicher Beschreibung, wenn es gebraucht ist.

  • Defekte Ware bekommen!

    werv - - eBay Kleinanzeigen und Quoka

    Beitrag

    Zitat von TigerStahl: „Macht es Sinn, weitere Zeit oder vielleicht sogar Geld in die Aktion zu investieren? “ Nur, wenn du irgendwie sicher nachweisen kannst (Gutachter etc. ) dass die Karte schon vor Versand kaputt gewesen ist... Und auch nur, wenn dir erstmal weitere Kosten egal sind, denn du wirst wahrscheinlich vor Gericht müssen. Bzw. wenigstens einen Rechtsanwalt und Gutachter beauftragen.

  • Ich hoffe, dass du uns auch weiter "erhalten" bleibst. Nicht viele Leute sind so besonnen und können so sachlich bleiben. Alle Achtung! Damit wärest du mMn auch sehr gut dabei andere Opfer zu beraten. Es war deine Entscheidung und hier wird keiner es verurteilen!

  • Zitat von Ina: „.... Dann sage ich, wenn es ein weiteres Unternehmen gäbe, das einen ähnlich hohen Bekanntheitsgrad wie Ebay hätte, ... “ ....dann würde es Konkurenz geben. Was jeder von uns hoffen sollte. Denn dann würde jeder der beiden auf den anderen Acht geben.

  • Griechenland ...

    werv - - Politik - Kultur - Gesellschaft

    Beitrag

    Zitat von karakorum666: „ Erstaunlich faktenreicher und objektiver Artikel... “ Je näher wir einem Scheiterhaufen(Zusammenbruch) sind, desto mehr bemühen sich die Hexen(Presse, Politiker etc.) als solche nicht erkannt zu werden....

  • Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen.... (hmm - ich glaube ich setze mir das in meine SIg ) Ich stütze mich auf: - § 439 BGB (vor allem Abs. 1 und Abs. 4) - de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht) Damit würde ich den Verkäufer informieren, dass ich die Sache zurückgeschickt habe und da nun eine Reparatur wohl unmöglich ist, ich auf Neulieferung bestehe. Ich würde den Beweis in der Form von der Versandquittung liefern und eine Frist für Neulieferung setzen. Zi…

  • Club der Schlaflosen

    werv - - Small-Talk - Chat - Café

    Beitrag

    Oh Schumi.... du hast es nicht ernst genommen oder ? Trotzdem würde ich mich freuen, wenn alle Editiervogänge, von Anfang an angezeigt wären Das kann man bestimmt einstellen... sonst kann ich nicht mehr mein Rekord knacken

  • Zitat von Kaiolito: „ Würde mich da gemütlich zurücklehen und bräuchte für die Schriftsätze ganz sicher keinen Anwalt. “ @Kaio: wir haben hier mit @danni2702, mit einem ganz ehrlichem Verkäfern zu tun, mMn. Doch vor Gericht zu gehen könnte nun für eine der Parteien teuer werden. Ich habe schon in #178 geschrieben, dass ich auf ein Prozess gespannt wäre, wegen einem Urteil dazu. Doch bis jetzt kenne ich keinen, wo es wie in diesem Fall nicht eindeutig ist und dann doch TT geklagt hätte. Er hat ge…

  • Club der Schlaflosen

    werv - - Small-Talk - Chat - Café

    Beitrag

    Das neue Forumsoftware klaut noch immer meine Editiervorgänge

  • Innerhalb 6 Monaten ist er sowieso ja dazu verpflichtet. Danach ist etwas anderes.... Ich will aber auf etwas anderes hinweisen: Unser TE hat seine Pflicht aus § 439 schon in vorraus getan. Also soll er auf Neulieferung pochen. Der Händler dürfte mMn es nicht verweigern.

  • Wenn man weitere Ansprüche wie Rücktritt stellen will. "Der BGH entschied, dass der vom Käufer erklärte Rücktritt vom Vertrag nicht wirksam sei, weil der Käufer es versäumt habe, der Verkäuferin in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise Gelegenheit zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zu geben." Ich spreche ganze Zeit nur von Nacherfüllung und von Fällen, wo Neulieferung kein erheblicher Aufwand ist. Somit wäre es rechlich korrekt, wenn ein Verkäufer zuerst neue Ware liefert.

  • Da ich meiner Meinung nach (mMn) "meiner Meinung nach" oft benutze: de.wiktionary.org/wiki/mMn

  • Zitat von danni2702: „Soweit habe ich überhaupt nicht gedacht, wozu gibt es denn diese Abbruch Funktion überhaupt.... “ Um ein bissl zynisch zu sein: Damit einige verdienen können (Rechlich korrekt, Moralisch verwerflich) und andere sich nach Abbruch (Rechlich evtl inkorrekt, Moralisch evtl ok) aufregen . Biete TT doch an, ein Ersatzgerät zu beschaffen. Er kann nicht Nein sagen, sonst würdest du einen "Mangelnden Kaufwillen" belegen können und für dich ist es evtl billiger. TT hat ja erstmal nur…

  • @Schabbes: Jein (Absatz 4) dejure.org/gesetze/BGB/439.html Es ist üblich zuerst zu verschicken. Doch warum sollte man, wenn man ein neues Artikel will und keine Reparatur ?!! Ein Kunde darf es verlangen und ein Verkäufer kann es nur ausschlagen, wenn es ein erheblicher Aufwand ist. In dem Fall einer Neulieferung wäre korrekt, wenn Händler zuerst schickt, dann das alte abholt. Sollte Garantie nicht greifen, dann müsste er sich erst danach mit dem Käufer rumschlagen. Doch dieses Vorgehensweise ist…

  • Hast du ihm auch angeboten, ein anderes Gerät zu beschaffen - in gleichen Zustand wie in der Auktionsbeschreibung ? Wenn er so etwas ausschlagen würde, dann hast du erst keine Kaufabsicht belegt.

  • Zitat von Pandora: „Zitat von danni2702: „Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand. 1) Fahrlässig und kaum zu beweisen, wobei hier garantiert noch gegenteilige Meinungen kommen werden. Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen bin. 2) Kannst du unter Garantie nicht. Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchs…

  • Musik - Gerade läuft...

    werv - - Small-Talk - Chat - Café

    Beitrag

    Der Text nachgereicht (so weit wie man es überhaupt übersetzen kann): Sag mal, warum deine Welt schweigt, ganz blass von starken Gefühlen Wie die Sonne durch den Mond verfinstert Den Moment der Bewegung abwartend? Sag mal, warum willst du, In den Fenstern der Welt die weite Ferne zu sehen Wie ein Baum, der ohne Beschwerde austrocket Und wartet auf Regen mit Hoffnung! Steh auf, sag, Ich bin nicht allein Und niemals wieder wird jemand sagen, Du Feigling, du liebst die Liebe nicht Ich bin der Herr/…

  • Zitat von mijanne2007: „... Nun hat die Deutsche Anwaltauskunft ... “ Zitat von jana-berlin: „... eBay dürfte sich also auf jede Menge Scheidungsopfer und halbierte Artikel einstellen .. “ Ob man da die Hälfte von einem gemeinsamen Rechtsanwalt auch einstellen dürfte ?! ..................... äh - ich meine natürlich umgekehrte Honorarauktion wie bei Handwerkern (nur zu 4-fachen Preis)