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  • Zitat von pandarul: „Das ist nur ein Gedankenspiel gegen das Argument, niemand könne 1.600 Telefone bezahlen, deshalb seien 1.600 Gebote per se rechtsmißbräuchlich. Nein, sind sie nicht, weil 1.600 Verträge zum halben Marktpreis jederzeit erfüllbar sind. JEDE Bank gibt JEDEM einen Kredit, der eine Warenquelle mit garantierten 100% Marge aufgetan hat. Und wenn nicht tuts irgendein Kredithai, nebensächlich. Wenn ich wider erwarten 1.600 Auktionen zum halben Marktpreis gewinne, bekomme ich die auf …

  • Zitat von pandarul: „ Ich verstehe nur nicht, warum hier so viel grundsätzliche Kritik einprasselt, wenn sich jemand gegen den momentanen unhaltbaren Zustand zur Wehr setzen will. Mit völlig legalen Mitteln. “ Noch kürzer und richtiger kann man es nicht beschreiben Update Die Sache läuft bis jetzt ganz gut, auch wenn wir aus zeitlichen Gründen natürlich nicht permanent bieten können. Wir haben einen dieser Abzocker gefunden, welcher immer den selben Betrag, auf sehr ähnliche Apple Geräte direkt …

  • Zitat von *alte_eule*: „Zitat von Chris K.: „Man kann soviel beiten wie man möchte,“ Das bestreite ich auch nicht. Aber um mal im Jargon zu bleiben, muss auch der Rechtsbindungswille (Kauf gegen Bezahlung) gegeben sein. Hast du denn die 1000 Euronen im Monat über, wo es dann doch "schief gegangen" ist und du kommst mit "hätte ja nicht gedacht, dass ich die Auktion gewinne", um deiner Vertragspflicht nachzukommen?“ Zitat von *alte_eule*: „Zitat von Chris K.: „Man kann soviel beiten wie man möchte…

  • Zitat von *alte_eule*: „Chris, sorry, aber du bist naiv. Euer Vorgehen kann euch jeweils den Account kosten. Das allein wäre nicht schlimm. Aber schon mal darüber nachgedacht, dass manche "Handys" auch weit unter wert weggehen, weil ein VK kein astreines Profil hat, vorher nur als Käufer aufgetreten ist oder eine mangelhafte Beschreibung abgeliefert hat? Am Ende bist du Höchstbieter und musst den Vertrag erfüllen!“ @ alte_eule Warum soll das Vorgehen jemanden den Account kosten? Wenn ich überleg…

  • Zitat von werv: „3. Solche Scheinbieter können sich dann super verstecken und dann behaupten sie würden zu dem Schwarm gehören “ Nein das würde den Abzockern nichts bringen. Der Abzocker versucht über abgebrochene Auktionen ein Apple Gerät für z.B 50€ bis 150€ zu bekommen, was normalerweise für z.B 450€ bis 500€ rausgehen würde. Er hat kein Interesse daran, dass die Geräte am Angang weit nach oben geboten werden bevor man sie möglicherweise abbricht, weil sich dann der Gewinn für die Abzocker dr…

  • @ Kaiolito Wir beide sind der selben Meinung bzw. haben die selbe Einschätzung. Wann waren solche grundsätzlichen Entscheidungen zu einem für das Gesetz relativ neuen Sachverhalt auch einfach? @ Mein Vorschlag Folgende Idee habe ich wie man diesen Abzockern den Wind aus den Segeln nehmen kann: eBay: Vorzeitig beendete Auktions-Falle und was man dagegen machen kann!

  • Sicherlich kennt jeder hier die Masche von bestimmten Personen/Gruppen, auf Apple Geräte in eBay zu bieten und darauf zu spekulieren, dass einige Angebote vorzeitig beendet werden. Der Verkäufer wird dann unter Druck gesetzt, es wird mit einer Klage vor Gericht gedroht. Dies ist ein Geschäftsmodell mit dem sie sich bereichern wollen und damit oft auch durchkommen. Kann man etwas dagegeben machen? Rechtlich sehr schwierig, aber es gibt einen Weg wie man diese Masche sehr stark ausbremsen kann! Al…

  • @ pandarul @ Rechtsmissbrauch Man darf nicht ausser Acht lassen, dass jemand der eine hohe Anzahl an (teuren) Waren über diese Masche einfordert bzw. einen Schadenersatz, durchaus nicht mehr als privater Bieter angesehen werden kann. Wenn man es also als Gewerbe klassifizieren kann, dann ist wäre hier ein Rechtsmissbrauch etwas einfacher zu argumentieren, da das Geschäftsprinzip darauf basiert eine Forderung einzuklagen bzw. damit zu drohen, wenn eine Auktion beendet wird. Es hängt dann nur vom …

  • Ich behaupte nicht das ich 100% recht habe und das ich in jedem Fall Erfolg haben werde. Ich verstehe auch eure Einwände. Aber ich will auch mein Recht nutzen mich zu wehren. Zitat von labino: „Bei manchen Antworten.....ist die Ironie nicht auszuhalten. schlimm so etwas (wer sich angesprochen fühlt...soll es ruhig tun) Das war schon früher bei ebay so....immer nochmal drauf, auf die, die Hilfe suchten! @ Eule wenn ich hier was zuschreiben habe, werde ich es tun!“ Ich möchte dir herzlich danken f…

  • Zitat von *alte_eule*: „Chris, jeder darf auf 1000 Handys bieten und dabei einen zu geringen Preis ansetzen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass die Chance, diese Auktion zu gewinnen, überaus gering ist. Du liest richtig. Sie ist gering - aber sie ist vorhanden. Ich weiß nicht, ob du Lotto spielst. Ähnlich hoch ist die Wahrscheinlichkeit. Aber wenn ich sonst mit meiner Zeit nix anzufangen weiß, darf ich auch Gebote abgeben - und bin absolut bereit, mein Schnäppchen auch zu bezahlen und entgegen zu n…

  • Zitat von pandarul: „ AG Offenbach Urteil vom 17.12.2013 Az.: 38 C 329/13 - Unzulässiges Beenden einer eBay-Auktion bei bloßem Verdacht einer Beschädigung“ Handelt es sich hier um einen Höchstbieter der systematisch auf massenweise Feglgen geboten hat, mit einem 1 Gebot direkt zu Beginn der Auktion, und dann von jedem der das Angebot abgebrochen hat rechtlich Schritte androhte, mit der selben vorgefertigten Mail? Sicher das unter diesen Umständen, nicht auch andere Richter zu einem ähnlichen Urt…

  • Zitat von *alte_eule*: „Der Käuferaccount ist recht neu. Die einzige Chance, die ich noch sehe liegt darin, dass der Käufer eigentlich vom Handel ausgeschlossen ist und sich deshalb neu angemeldet hat. Die Info kann euch nur eBay geben, indem ihr danach fragt, ob ein /oder mehrere gesperrte Doppelaccounts bestehen.“ Das ist ein Punkt den ich schon mit dem Rechtsanwalt besprochen habe und weswegen ich schon mit eBay telefonierte

  • Ich habe nun von anderen ebay Mitgliedern bei der kraeuter76 die selbe Aktion abgezogen hat eine Nachricht bekommen. Folgende Mail hat er geschrieben: Zitat: „Hallo xxxx, nach dem BGB Deutschlands entstand ein rechtskräftiger Kaufvertrag über das iPhone 5, da ich zuletzt Höchstbietender war mit 1€ und ich keinerlei Anfechtung über den Kaufvertrag erhielt, welche eine rechtmäßige Begründung enthält, die für einen vorzeitigen Abbruch nötig ist. Für jene Anfechtung war im Übrigen genügend Zeit, zum…

  • Ich wiederrum habe Ihr nur ausversehen die falsche Info gegeben. Natürlich wusste das ich das Gerät verkauft hatte, aber zu dem Zeitpunkt hatte sie sich auf meine falsche Angabe verlassen. Später fragte sie mich dann, ob ich das alte Gerät nicht schon verkauft hatte...?

  • Zitat von pandarul: „Zitat von Chris K.: „Ein "Kaufvertrag" über etwas das ich nicht besitze und was andere Eigenschaften aufweist als in der Auktion beschrieben, halte ich für sehr wackelig.“ Warum? Ein Kaufvertrag entsteht ja nun zu den Konditionen, die im Angebot stehen. Ob die auch stimmen, ist letztlich das Problem des Verkäufers. Zitat von Chris K.: „Nun das versehentlich angebotene Gerät hatte eine starke äußere Beschädigung, welche aber nicht in der Beschreibung erwähnt wurde und welche …

  • Zitat von pandarul: „Ok, vom Text her ist dein Bieter hier zunächst nicht bekannt, d.h. wir können auch zunächst nicht mit zig weiteren Fällen dienen. Zur Richtigstellung seiner "Rechtsauffassung": Sofern es beim Eingeben des Angebots zu einem Fehler gekommen ist, ist keine Anfechtung erforderlich, schon gar nicht "unverzüglich". “ Danke erstmal. Nun das versehentlich angebotene Gerät hatte eine starke äußere Beschädigung, welche aber nicht in der Beschreibung erwähnt wurde und welche man nicht …

  • @ pandarul Ich habe euch meine Antwort per Mail- Kontaktformular gesendet. Danke nochmal für die Mühe.

  • @ pandarul Sorry ich hatte einiges um die Ohren und war recht kurz angebunden. Hier ist seine Nachricht: Zitat: „Hallo xxx, nach dem BGB Deutschlands entstand ein rechtskräftiger Kaufvertrag über das iPhone 5, da ich zuletzt Höchstbietender war mit 95,50€ und ich keinerlei Anfechtung über den Kaufvertrag erhielt, welche eine rechtmäßige Begründung enthält, die für einen vorzeitigen Abbruch nötig ist. Für jene Anfechtung war im Übrigen genügend Zeit, zumal Sie nach Ebay AGB unverzüglich zu erfolg…

  • Zitat von *alte_eule*: „Die aktuelle Gebotsliste: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink Chris, es wäre schön, du stellst der Redaktion die Realdaten zur Verfügung. Das kannst du über die Kontaktmail machen oder aber auch an mich per PN.“ Wie ich es mir schon dachte, die Gruppe die hinter der Masche steckt liest hier im Forum mit. Aufeinmal bietet er auf Damenunterschwäsche und hat zum ersten mal mehr als 1 Gebot auf den selben Artikel abgegeben. Zum Glück habe ich die Screensh…

  • Zitat von Sternchen: „Aus einem solchen Bietverhalten alleine lässt sich keinerlei Rechtsmissbrauch konstruieren, es soll Leute geben die machen das weil sie ein Schnäppchen machen wollen, oder weil sie gewerblich einkaufen, oder oder oder........da musst du schon mit anderen Dingen kommen “ Ein Rechtsmissbrauch kann vor Gericht nachgewiesen werden, auch wenn es vom Gericht abhängt ob dieses der Argumentation folgt. Und natürlich davon ob man dem Bieter einen systematischem Rechtsmissbrauch nach…