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Zuerst nocheinmal vielen Dank für Eure Einschätzung. Die Ware wurde natürlich korrekt ausgeführt. Ausfuhr und Einfuhr hinsichtlich eines Drittlandes sind aber zwei paar Schuhe. Eine Ausfuhrgenehmigung benötigt man für alle Waren auf der A-Liste, wobei auch für bestimmte Waren innerhalb der EU eine Genehmigungspflicht notwendig sein kann. Bei der Einfuhr hingegen gelten die entsprechenden Importbestimmungen der EU. Hier aber geht es ja um eine Rücknahme einer zuvor nachweislich ausgeführten Ware.…
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Wie die das abwickeln weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß ich die Ware nicht zurück hatte und nicht zurück habe, aber trotzdem rückerstattet wurde. Einsprüche gegen die eBay-Entscheidung sind reine Formsache und werden regelmäßig abgelehnt, so auch hier und im Übrigen auch in dem im letzten post von mir geschilderten Falle des Betruges, trotz der Tatsachenkenntnis eBay´s - ich weiß auch nicht, wo das bearbeitet wird, ob bei .com oder .de. Wenn bei .com gelisted wurde, wird man bei Anruf des Kunden…
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Schönen guten Morgen, zunächst vielen Dank für die rege Anteilnahme. Es ist schon so, daß FedEx weiß, daß es sich um Rückware handelt, zum einen geht das der Sendung beiliegenden Unterlagen und zum anderen aus meinen Hinweisen hervor. Die Gebühr wollen sie aber trotzdem, ohne daß ich einen irgendwie gearteten Vertrag mit ihnen hätte. Ich sehe das auch als Wegelagerei und bin auch nicht gewillt dies durchgehen zu lassen. An eine Strafanzeige wegen Unterschlagung habe ich auch schon gedacht, wenn …
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Hallo in die Runde, ich bitte die Gemeinde um eine Einschätzung der Möglichkeiten zu folgendem Sachverhalt: Ich habe vor einigen Wochen eine auf eBay.com gelistete Ware im Wert von 758.00 USD in die USA verkauft. Der Käufer bemängelte den Zustand der Ware als nicht wie beschrieben und eröffnete im Zuge des eBay-Käuferschutzes einen entsprechenden Fall. Eine Rücknahme war im Listing nicht angeboten, allerdings bot ich ihm innerhalb des Falles eine Rücknahme mit voller Kaufpreiserstattung nach Rüc…