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KONTO: Veronique Schmitt, IBAN DE38100110012628853554, N26 / Laptop über eBay via Preisvorschlag ersteigert - Verkäuferanschrift komplett anders als Zahlungsempfänger
Gebirgskuchen - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitrageBay hat mich soeben informiert: MC139 Sicherheitshinweis: Möglicher Missbrauch des eBay-E-Mail-Systems.
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KONTO: Veronique Schmitt, IBAN DE38100110012628853554, N26 / Laptop über eBay via Preisvorschlag ersteigert - Verkäuferanschrift komplett anders als Zahlungsempfänger
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BeitragZahlungsempfänger: Veronique Schmitt IBAN: DE38100110012628853554 BIC: NTSBDEB1XXX
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KONTO: Veronique Schmitt, IBAN DE38100110012628853554, N26 / Laptop über eBay via Preisvorschlag ersteigert - Verkäuferanschrift komplett anders als Zahlungsempfänger
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BeitragHallo zusammen, vor ca. einer Woche habe ich via Preisvorschlag äußerst günstig ein Gaming Laptop erworben: ebay.de/itm/Gaming-Notebook-Ra…ksid=p2060353.m2750.l2649 Normalerweise gehen diese Laptops für 1100-1200€ weg. In meinem Fall wurde ein Preisvorschlag von 900€ akzeptiert, was für diese Laptops schon ungewöhnlich wenig ist. Nach erfolgreichem Gebot/Preisvorschlag sendete mir die Verkäuferin nochmals extra Zahlungsdaten zu, da es anscheinend technisch nicht möglich gewesen ist, diese zu akt…
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Hallo zusammen, ein abschließendes Update: Frau Schnitzler hat mir von Dezember 2017 bis April 2018 jeweils 30€ überwiesen und Mitte April nochmal auf einen Schlag 180€. Macht insgesamt 330€. Die Konsole kostete damals 250€ + ca. 30€ Mahngebühr + ca. 50€ für den OGV. Damit bin ich sogar besser rausgekommen, als zuvor. Ich sehe dass + einfach mal als persönlichen Schadensersatz Beste Grüße
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UPDATE: Nach Absprache mit dem OGV würde eine Reduzierung der Forderungen im Zwangsvollstreckungsantrag zu einer Vergünstigung des Kostenvorschusses führen, wenn ich ich zum Beispiel nur auf eine Überprüfung des Schuldner-Kontos bestehen würde. Vor dem Hintergrund, dass ich aber nicht weiß, ob die Schuldnerin überhaupt liquide ist und dass ich mit Sicherheit wieder einen weiteren Kostenvorschuss leisten müsste, wenn die Schuldnerin doch luqide ist und weitere Schritte eingeleitet werden, weiß ic…
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UPDATE: Ich habe soeben mit dem verantwortlichen OVG telefoniert. Die Höhe des Vorschusses von 100,00€ würde sich reduzieren, wenn ich meinen Antrag reduziere, sprich: Wenn ich zunächst nur nach einer Vermögensauskunft verlangen würde. (Hatte bisher alles angekreuzt, wie Pfändung, Verhaftung usw.) Dadurch würden sich die Vorschusskosten auf 50,00€ halbieren. Nichtsdestotrotz bleibt das alles sehr vage, auch vor dem Hintergrund, dass dem OVG die Schuldnerin in keinster Weise bekannt ist...
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Nein, der 16.06. befasst sich nur mit dem normalen Vollstreckungsbescheid. Die Zwangsvollstreckung habe ich tatsächlich erst vor einem Monat eingeleitet. Ob ich das Geld wiederbekomme, steht vollkommen in den Sternen. Die werden ja vermutlich erst ihre Arbeit leisten, wenn der Vorschuss da ist. Wenn wenn dann herauskommt, dass die Verurteilte gar nichts hat, habe ich noch mehr Geld in den Wind gestoßen. Die 30€ für den Mahnbescheid sind da das geringste Problem.
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Ich bin gerade dabei, den Mahnantrag online auszufüllen, bin mir aber bei ein paar Angaben unsicher. Brauche ich einen gesetzlichen Vertreter? (das gleiche gilt auch für den Schuldner) Ist es ein reguläres Mahnverfahren? Es müsste Kat.Nr.11 (Kaufvertrag) sein! Was gebe ich bei Anspruch ein? Mahnung, Schreiben, Rechnung? Bei Rechnungsnr. o.ä.:gebe ich einfach die Quoka Anzeigenummer an. Welche Daten gebe ich bei Anspruch "von...bis" an?
