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  • Mir liegen einige Urteile vor, die eine Weiterbenutzung als Verschulden grundsätzlich ansehen, was auch richtig ist. auktions-hilfe.de/infothek/wei…ng-trotz-einstellens.html Auch kommt es bei einem Diebstahl sehr wohl auf das Verschulden an, da ein Abbruch nur unverschuldet gerechtfertigt ist, welches sich aus den Hinweisen ergibt. Der BGH hatte hierzu einfach keine Feststellungen getroffen, was nicht heißt, dass auf ein Verschulden nicht abgestellt wird. Das Verschulden wird überdies noch vermu…

  • Wichtig wäre auch hier zu erwähnen, dass auch ein Diebstahl oder ein Verlust nur bei gänzlichem Unverschulden als berechtigt- angesehen wird, Meist hapert es dann an der Nachweisbarkeit und an Zeugen oder auch an Strafanzeigen, die nicht gestellt werden. Es ist daher immer zu empfehlen, bei einem Diebstahl direkt eine Strafanzeige zu stellen, wobei auch ein Verschulden darin gesehen werden kann, dass man den Kaufgegenstand weiterbenutzte und hätte sicher aufbewahren müssen.

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    Gerne diskutiere ich sachlich über Ebay-Themen. Alles Weitere habe ich zur Kenntnis genommen.

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    Der alte Werbethread kann gerne gelöscht werden, wie auch der andere Account. Ich möchte gerne diesen Benutzernamen weiter nutzen und mich im Forum beteiligen. Wenn mir jemand sagen kann, wie ich meine Anbieterkennung unter den Nick schreiben kann, wäre ich erfreut.

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    Weil spätestens vor Gericht dieses Forum auch seine Grenzen hat und eine vernünftige und taktisch Prozessführung die andere halbe Miete ausmacht. Der beste Grund für einen Abbruch ist nichts wert, wenn er gerichtlich nicht vorgetragen und belegt werden kann, wenn es einem an prozessualem Wissen mangelt. Was glauben Sie wie viele Leute schon nur deswegen verloren haben, weil sie sich nicht auskannten und ihre Argumente nicht ausreichend belegt haben. Dann helfen einem auch die besten Foren-Ratsch…

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    Es handelt sich um eine Erstberatung, sprich der Prüfung der Unterlagen und der Einschätzung der Rechtslage. Das hörte sich auch zu keiner Zeit anders an und bleibt in jedem Fall kostenfrei. Wenn der Ratesuchende dann entscheiden sollte, etwaige Ansprüche durchzusetzen, werden ihm vorab die dafür zu entrichtenden Kosten mitgeteilt. Das dürfte ja wohl klar sein. @Kaiolito: Wenn Sie Fragen haben, nur raus damit.

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    Die Erstberatung ist kostenfrei und das ist das Angebot. Alles andere nur nach vorheriger Absprache und Belehrung über die Kosten im Voraus. Sollte es dann eine Rechtsschutzversicherung tragen, entstehen keine Kosten bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Bei Prozesskostenhilfe würde man von den gegnerischen Kosten bei einem Verlust des Rechtsstreites nicht freigestellt werden, ebenso müsste dann nachgezahlt werden, falls sich das Einkommen erhöhen sollte. Wie bereits erwähnt, biete ich allerdi…

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    Ich biete kostenfreie Erstberatung zu diesem Thema an, insbesondere wenn es um Abbrüche geht. Ich habe beide Seiten vertreten, die "Abbruchjäger" und auch deren "Opfer", kenne mich daher bestens aus, und biete kostenfreie Hilfe an. Wenn dann Ansprüche durchgesetzt werden sollen, kann hier aus einem großen Erfahrungsschatz gegriffen werden. Wenn die Sache noch rechtschutzversichert sein sollte, oder aber über Prozesskostenhilfe läuft, dann entstehen den Mandanten nicht einmal Kosten und haben zu …

  • Auf folgender Website kann man sich über das Thema Ebay, insbesondere über Auktionsabbrüche und Möglichkeiten für Anbieter und Bieter informieren. Die Informationen stammen von einem darauf seit Jahren spezialisiertem Rechtsanwalt mit hunderten Fällen Praxiserfahrung. Dieser gibt eine kostenfreie erste rechtliche Beratung. www.auktions-hilfe.info