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  • ja habe ja schon eher teurere sachen verkauft...

  • www.party-network.de

    herry - - Werbeforum

    Beitrag

    ein kleiner link zu unserer lan party-network.de

  • ja aber wie gesagt ich habe viel neuware verkauft und auch in größeren mengen und hätte ich wiederspruch eingelegt wäre ich glaube eh nicht durchgekommen, da ich ja schon in gewinnabsicht gehandelt hatte.. naja nun ist es zuspät und ich werde mal schauen ob sich nebengewerbe anmelden lohnt...

  • die haben folgendes geschrieben: Sie handeln bei ihren verkäufen auf der verkaufsplattform ebay unternehmerisch, also im geschäftlichen verkehr und sind damit zur anbieterkennzeichnung verpflichtet. das ist der anfang. insgesammt sind es 5 seiten. ich wollte aber kein wiederspruch einlegen weil ich doch schon sehr viel verkauft habe bei ebay auch neuware. ich hatte angst wenn ich dort wiederspruch einlege kommt die steuer. ich habe meine aktionen bei ebay vorerst eingestellt...

  • ok.aber wegen dem impressum habe ich eine strafe von 186€ bekommen vom verein für verbraucherschutz. ich habe aber gar keinen ebay shop sondern handle nur über das normale auktionsverfahren. ist diese strafe ungerecht? oder warum kann man mir eine strafe aufbrummen nur weil ich kein impressum habe?

  • hallo. ich mache ebay seit ca.3 jahren. da es mitlerweile mehr und mehr geworden ist und ich über 1000 bewertungen habe will ich endlich nebengewerbe anmelden, was muss ich beachten? muss ich an der auktionsseite was machen? (impressum?) ich handle teilweise mit neuware aber hauptsächlich mit gebrauchten waren von freunden ect... wie schaut das mit den steuern bei den gebrauchten artikeln aus? wieviel muss ich an den staat abdrücken?