Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 38.

  • www.divorceinabox.us

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    Der TS hat doch eine ganz andere Jacke bestellt und nicht die er erhalten hat. Somit wurde schon gar nicht einmal getäuscht, denn es kann grundsätzlich jeden Händler passieren, dass versehentlich das falsche Produkt eingepackt wird. Hätte er eine North Face Jacke bestellt und ein Plagiat bekommen, wäre er betrogen worden, aber nicht, wenn er eine XY Jacke bestellt hat, aber eine andere bekommen hat.

  • www.divorceinabox.us

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    ... wieso Betrugsversuch? Ich dachte, der TS hat sein Geld wieder zurück erhalten!

  • www.divorceinabox.us

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    Was soll die Polizei mit der Jacke? Auch vor einem "spenden gehen" wurde ich abraten, dazu ist die Zeit viel zu kurz. Kannst dich einmal schlau machen, welche Fristen du hierzu einhalten mußt.

  • metacom-ag.de

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    Nö, das Telefon ist sofort auf "belegt", habe es gerade mehrfach probiert.

  • www.divorceinabox.us

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    Also von EU kann ich da nichts erkennen. Hier stehen die Rücksendebedingungen, unabhängig von der fehlenden Adresse: divorceinabox.us/shippinginfo.html

  • www.divorceinabox.us

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    ... und die Versandbedingungen sind wohl nach den AGBs des ausländischen Händlers zu beachten. Deutsches Recht greift hier nicht.

  • www.divorceinabox.us

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    Wie kommst du darauf, dass man für den Rückversand nicht aufkommen muss, wenn der Händler nicht in der EU seinen Geschäftssitz hat?

  • metacom-ag.de

    Robbie-Williams - - Online-Shops

    Beitrag

    Ich habe bei der Firma weder ein Impressum, noch eine Adresse oder eine Emailadresse gefunden. Kann das sein?

  • Namen und vermeintliche Adressen von Betrügern werden bzw. sollen hier regelmäßig veröffentlicht werden, damit andere davor gewarnt werden.

  • Wenn du die Kaufabwicklung nicht über die Auktion abgewickelt hast, wie kommst du dann an die anderen Kontakt- bzw. Adressdaten. Dass Ebay Verkäufer mit falschen Kontaktdaten operieren oder sich mit Fakeadressen anmelden, ist mittlerweile Standard. Du kannst hier massenweise Beispiele finden. Stelle Strafantrag, dann ermittelt die Polizei und die bekommst, wenn es diese Person wirklich gibt, auch deren Adressdaten.

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Ich stel dir mal die gedankliche gegenfrage: wenn der Zusteller das Paket zur Postagentur mitnimmt und dem empfänger keine Karte in den Briefkasten wirft - wer ist dann berechtigt, der Post auf die Zehen zu treten? Eben. Der Empfänger, weil er eine zur Aufnahme der Karte geeignete sonstige Einrichtnug vorgehalten hatte. “ Auf die Zehen treten für was und warum, weil keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten war? Der Zusteller wird immer sagen, dass er eine B…

  • Zitat von Haijo: „Nach dieser Theorie kann ich dann die Ware nach § 241 BGB in meinen "Besitz" nehmen, brauche dem Händler nicht zu bezahlen und auch die Lieferung diesem nicht mehr aushändigen. “ Ich weiß nicht wieso du hier völlig wirre Fantasien an den Tag legst? Wo steht denn, dass eine unberechtigt erhaltene Ware nicht mehr herausgegeben werden muß Es wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung. Es dürfte doch unstrittig sein, dass die - zu unrecht erhaltene - Ware wieder herausgegeben werden …

  • Zitat von Haijo: „wieso ist der § 356 BGB nicht anwendbar bei Privatpersonen “ ... weil es sich hierbei um Verbraucher, sprich Kaufmann und Endverbraucher, handelt. Zwei Endverbraucher, die wechselseitig Geschäfte machen, bleiben auch weiterhin Privatpersonen. Was das Thema pp anbelangt, haben doch mittlerweile festgestellt, dass hier eine andere Definition angewandt wird, die aber nicht vom Gesetz abzuleiten ist. Auch wenn du die Annahme einer Ware nach Widerruf,als erneuten Kaufvertrag siehst,…

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Ich meinte das allerdings im Sinne der Käuferschutzbestimmungen. Die werten das deshalb als "zugestellt" weil der Grund für die Nichtzustellung der Annahmeverzug des Käufers “ Nach dieser Definition - was nun die Annahme anbelangt - würde eine Nichtabholung, wenn das Paket bei der Postagentur hinterlegt wird, weil man nicht zuhause war, auch darunter fallen, obwohl man nicht aktiv an der "Nichtabnahme" beteiligt war. Wenn das Paket dann nach 7 Werktagen wieder…

  • Zitat von Haijo: „in erster Linie geht es hierbei um gewerbliche VK. Aber ein privater VK kann durch falsche Angaben auch für die §355 & §356 BGB in die Pflicht kommen. ( z.B. wenn in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen aber über Zahlungsdienstleister wie PP wieder gewährt ) “ Schreibst du nur was dir so einfällt, oder soll das fundiertes Wissen sein? § 355 BGB ff fällt unter den Begriff "Verbraucherverträge", was bedeutet, dass einer der Handelspartner ein Kaufmann ist. Somit sind diese §§ n…

  • Zitat von Haijo: „Hier kann ich als Verbraucher den Vertrag schon vor Erhalt der Ware widerrufen. Nimmt der Kunde nach erfolgten Widerruf die Ware in Empfang ( in seinen Besitz ) widerruft der Kunde doch durch diese Handlung seinen Widerruf und es tritt das Widerrufsrecht nach §356 BGB in Kraft. “ Du vermischt hier einiges: 1. Der Widerruf ist vor Erhalt der Ware möglich, wenn (siehe 2. Halbsatz, des 2. Satzes) wenn nichts anderes vereinbart ist. Wenn der Händler bestimmt, dass der Widerruf erst…

  • Zitat von Haijo: „nach meiner Kenntnis tritt der Kaufvertrag wieder in Kraft, wenn ich die Ware nach einem erfolgten Widerrufes in Besitz nehme. “ Widerruf heißt, der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht, so als ob er nie existiert hätte. Somit kann die Annahme nicht zu einer "Reaktivierung" führen, weil der Versand einem "ungewollten" Empfang gleich kommt, so als hätte der VK dir unbestellte Ware geschickt. Da kommt kein Kaufvertrag zustande, bei einer Geschäftsbeziehung zwischen Kaufmann und Ni…

  • Zitat von Haijo: „Wenn aber im Vorfeld der Lieferung ein Widerruf erfolgt, würde bei einer Annahme ja wieder der Kaufvertrag reaktiviert und es wäre erneuter Widerruf zu erklären “ Ich finde die Behauptung, dass bei eine Annahme nach einem Widerruf der Kaufvertrag reaktiviert wird, sehr gewagt. Gibt hierzu vielleicht eine Rechtsgrundlage an. Eine Kaufvertrag kommt nur unter Geschäftsleuten durch Annahme oder schlüssiges Handeln zustande, nicht aber bei Privatpersonen. Zitat von Haijo: „Entsprech…

  • Was nützt dir dieser "jemand"? Dein VK kann theoretisch einen anderen Postvertrag haben.

  • Zitat von Haijo: „In dem obigen geschilderten Sachverhalt wurde ein Widerruf 2 Wochen vor der Lieferung erklärt. Hätte der Käufer die Ware angenommen, hätte er diese auf eigene Kosten an den Versender schicken müssen oder aber bezahlen müssen. Die Annahmeverweigerung erfolgte erst 14 Tage nach dem Widerruf und ist dementsprechend korrekt. Hier würde bei PP ein Fall wegen "nicht einhalten der Rückgabebedingungen" eröffnet. “ Ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde, geht aus dem Beitrag nicht eind…