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  • Hallo, ich bin danach zur Polizei und habe eine Anzeige wegen Warenbetrug gestellt. Habe e-Mail Verlauf sowie die Rechnung die im Anhang war ausgedruckt und bei der Polizei abgegeben. Sobald ich die schriftliche Bestätigung über die Erstattung einer Strafanzeige habe, kann ich mit der Aktenzeichen-Nr. meinen Anwalt anrufen um eine Zivile Klage einzureichen. Wie viel Erfolg ich am Ende haben werde?.... mal sehen

  • Zahlung per Überweisung Bitte begleichen Sie den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 338,99 € bis zum 17.09.2019 auf unser Konto mit der IBAN: IE91PFSR99107006621965 (BIC: PFSRIE21XXX) unter Angabe des Verwendungszwecks XXXXXX. Sie können den QR-GiroCode auf der rechten Seite nutzen, um die Zahlung unkompliziert über Ihre Online-Banking-App durchzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die oben aufgeführten Artikel bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum verbleiben. [Moderation: Verwen…