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"Üblicherweise ist für die Aufnahme einer Strafanzeige erstmal die Wache am Wohnort des Geschädigten / Anzeigenerstatters zuständig." Klar. Dachte ich auch und war natürlich erst auf der Seite "meiner" Polizei, wo ich folgenden Hinweis fand: "Sollte der Tatort nicht im Bereich des Freistaates Bayern liegen, werden Sie gebeten, das Onlineangebot der Polizei des betreffenden Bundeslandes durch Auswahl des entsprechenden Links in der nachfolgenden Liste zu nutzen." Und da muss ich zunächst die ange…
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Bin leider auch auf den Shop hereingefallen - trotz vorheriger Recherche "Inhaberin" auch bei mir Dana Schulz (siehe #5) Wollte gerade bei "meiner" Polizei online Anzeige erstatten, kam aber Hinweis, dass das bei der für den Tatort zuständigen Polizei erfolgen muss. Also habe ich mich an die polizei-bw.de/internetwache/ gewandt. Lasse mich jetzt überraschen - oberste Prio erwarte ich ja gar nicht ...