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  • Wenn du das FA oder den Zoll an den Hacken hast, bist du schon verloren. Die erfahren nicht nur die Accounts sondern auch alle Bankkonten die du hast und deine Internetkontakte.Die erfahren auch die Tel. Nummern deiner Freundinnen und was die für ne Schuhgröße hat. Allerdings musst du dann schon Dreck am Stecken haben. Für 5,50 machen die das nicht.

  • Für was brauchen wir eigentlich einen Bundespräsidenten? Das ist sowieso nur ein Ersatz für Monarchie und die brauchen wir schon mal garnicht. also: Abschaffen den Posten und wenn man schon dabei ist, gleich den Bundestag auf 200 Abgeordnete verringern. Mann, da kommt ein Sparpaket zustande! und dann noch einen Ossi an der Spitze, habt ihr von der Merkel nicht genug!

  • Zitat von scharfmacher: „das FA sucht sowohl selbstständig mit xpider und reagiert auch auf Anzeigen ob du gewerblich oder privat handelst wird individuell entschieden, aber einige Richtlinien kannst du hier finden: Wettbewerbszentrale“ Zur Info : Der zweite Teil gilt nur im Sinne des BGB nicht aber im Steuerrecht!!! Mit dem Finanzamt hat das garnichts zu tun.

  • Das ist alles so nicht richtig. Leider unterliegt Doppelklicker hier einem Irrtum. Er verwechselt Finanzamt mit Gericht. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Wenn dich ein Käufer vor den Kadi zerrt kann es evtl. passieren das ein Richter dir gewerblichen Handel vorwirft und die damit verbundenen Pflichten aufbrummt. Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, bist du noch lange nicht ein gewerblicher Händler im Sinne des Steuerrechts. Das sind so die Rechtsirrtümer in Deutschland die sich hartnäc…

  • cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWAX:IT&item=150340933333 Ich bin durch Zufall auf o.g. Versteigerung gelangt. Dabei ist mir die Aussage des Verkäufers bezüglich der verweigerten Rückgabe aufgefallen. Hier mein Frage: Ist dieser Ausschluss eigentlich möglich? Der gewerbliche Verkäufer tritt hier als "Vermittler" auf und schließt deshalb das Rückgaberecht aus. Das ist doch eigentlich ein Verstoß gegen die Ebay-Regeln. Oder, wie seht ihr das?

  • Zitat: „das ist unglaublich, denn bisher haben viele, auch vieler meiner Bekannten Teile ihrer Kinder und von sich selber verkauft“ Oh mein Gott, die haben Teile von ihren Kindern verkauft? Grausam!! Aber Spaß beiseite, diese weitere Gängelung von Ebä ist wohl eher wieder ein Versuchsballon. Klappt es in diesen Kategorien, dann werden andere nachfolgen. Wie UHU schon schreibt wird diese Veränderung einige gewerbliche Verkäufer in den Ruin stürzen, weil die Gewinnmargen, gerade in diesen Kategori…

  • Was geht denn hier ab???? Du beschuldigst hier einen Händler, ohne einen Beweis dafür zu haben, des Betruges. Leidest du unter Paranoia oder wie seh ich das??? Lass ein Graphologisches Gutachten anfertigen und schreib dann wieder was von Betrug, aber solange du keine Beweise hast, kannst du mal die Füsse still halten!!! Lies dir mal die Beschreibung des Verkäufers durch! Steht da was davon, das die Autogramme von den Künstlern sind??? Nein! Ich habe den Eindruck du bist nur neidisch auf die Gesc…

  • In einer EÜR gibt es weder Privateinlage noch Privatentnahme. Es gibt auch keine Kasse oder Bankbestände die eingetragen werden müssen. Man kann sie deshalb garnicht aufführen!

  • Eigenbedarf

    TOM Duli - - Selbständigkeit - Existenzgründung

    Beitrag

    Dann nimmst du halt die Einkaufs-Rechnung und buchst 2 Teile als Wareneinkauf und ein Teil als Privat oder garnicht! Solange du keine BP kriegst juckt das eh niemanden! Und wenn ist das auch in Ordnung!

  • Zunächst bist du auf der Ebax-Plattform der Verkäufer mit allen Pflichten und Rechten. Du trittst gegenüber dem Käufer auf, als wenn du selbst die Ware verkaufst. Also haftest du auch für Mängel gegenüber dem Käufer. Wenn du dies, dem Käufer gegenüber versuchst auszuschliessen, verstösst du gegen Ebax Regeln (und gegen einige andere auch, was zu gehörigen Abmahnungen führen kann) Du kannst dich, deinen Vertragspartnern gegenüber, mit Absprachen (Verträgen) absichern. Diese gelten aber nur zwisch…

  • Meiner Meinung nach ist das ein gewerblicher Verkauf mit Rücktrittsrecht. Auch wenn der Verkäufer als "Privater" angemeldet ist verkauft er "..auf Rechnung". Ein absolut klassischer Fall von Irrtum seitens des Verkäufers. Mach ihn am besten darauf aufmerksam und lass dich nicht von einem Anwalt blenden. Du kannst ihm gegenüber alle Register ziehen: Rücktritt, Minderung Wandlung. Selbst wenn das MAC in einwandfreiem Zustand gekommen wäre könntest du innerhalb 1 Monat zurücksenden und den vollen K…

  • ??? BAHNHOF ??? Es steht da nur ob du lange genug gewartet hast. Das muss man dann doch mit JA beantworten. Es wird ja nicht gefragt ob du lange warten musstest (bis der Artikel kam)!! Ich weiss zwar auch nicht was die Fragen sollen, aber man muss auch mal auf dem Teppich bleiben und genau lesen bevor man sich aufregt!

  • Zitat: „Tja und da hat dann das Erpress-System von eBay voll zugeschlagen.“ Stimmt! Zitat: „Obwohl du dir sicher warst, funktionierende Ware verschickt zu haben und rechtlich wohl auf der sicheren Seite gestanden hast, hast du sogar noch etwas draufbezahlt, um nicht eine negative Bewertung zu bekommen.“ Stimmt auch! Zitat: „Für mich hört an dieser Stelle die Kulanz auf. Da lasse ich mich dann lieber negativ bewerten. “ Ich nicht, weil ich nur noch ab und zu bei Ebax was verkaufe. Da will ich mir…

  • Ich will mal eine Rückmeldung geben: Positive Bewertung erhalten nachdem ich ihm die vollen Kosten erstattet habe. Für 2,60 Euro hab ich meine Ruhe und brauch mich nicht zu ärgern.

  • Kann es sein das das ein Drogenzubehör-Shop ist??

  • Meine Kenntnisse in HTML sind zwar eher bescheiden, aber den Links fehlen nur die richtigen Verknüpfungen. Du muss in dem Template die Zieladressen eingeben die beim anklicken geladen werden sollen. Das ist alles! So wie es aussieht sind die verlinkten Seiten identisch mit der Startseite deshalb scheint es so das nichts passiert. Die Links verweisen auf :.......kopieindex#3.......kopieindex#4.....usw.

  • Zitat: „ @Tom Wenn man einer Firma Vorwürfe dieser Art macht, ist es schon sehr heikel, wenn man es nicht belegen kann. Deshalb sollte man mit solchen Gerüchten sehr vorsichtig sein. Wie klagewütig die Herrschaften sind, sehen wir ja. “ @Biguhu Das verstehe ich jetzt nicht. Meinst du die Berichterstattung von Axel Grohnen?? Ich habe der Firma keine Vorwürfe gemacht!! Ich habe lediglich auf das Rückgaberecht hingewiesen und keine "Gerüchte" verstreut.

  • @ Hauskatze Ich weiss beim besten Willen nicht mehr wo ich das gelesen hab, es spielt meiner Meinung nach auch überhaupt keine Rolle oder siehst du darin eine existenziell wichtige Information?? Die Quelle war wohl ein anderes Forum wobei das Bestellen und Zurückschicken von Ware eigentlich den meisten bekannt sind. Wenn nicht dann ganz speziell für dich ein Link wo du dat dann nachlesen kannst: google.de Mein "aber" bezog sich auf die Äußerungen von senfeuter und biguhu, die den Eindruck erweck…

  • Ich meinte aber irgendwo gelesen zu haben, daß viele Betroffene und deren Angehörige bei der Firma bestellt haben und dann, wenn ihnen der Artikel nicht gefallen hat, oder aus anderen Gründen, von ihrem ihnen gesetzlich zustehenden Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben. Das ist für eine Firma nicht nur unangenehm sondern auch teuer! Hier wird dann auch sichtbar, wie der Internethandel mit seinen irren Abmahnauswüchsen auch mal zum Bumerang werden kann.

  • Hallo liebe Forumsgemeinde! Jetzt habe ich auch mal eine Frage. Ich bin bei Ebax als Privater Verkäufer angemeldet. Jetzt habe ich einen Artikel verkauft für 20,00 Euro. So weit so gut, alles normal gelaufen. Nun hat der Käufer sich gemeldet und behauptet der Artikel entspräche nicht der Beschreibung!!! Ich habe dies zwar trotz Rücknahme-Ausschluss akzeptiert und erklärt ich werde ihm den Kaufpreis und Gebühren zurück erstatten. (meiner Meinung nach ist dem nicht so, der Artikel entsprach sehr w…