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  • Hallo und guten Abend, ich wollte mich noch 'mal eben zurückmelden. Alles was nach der Nachricht von *alte_Eule* geschrieben wurde, beruht auf dem Unsinn des BigBrother-Moderators! Ein Blick auf das Profil würde jeden hinsichtlich der gewerblichen Tätigkeit verstummen lassen. Wie ich seit heute nachmittag weiß, darf man beim BigBrother-Moderator nicht zu sehr über Google querrecherchieren! Da sieht man ganz schnell, was das wirklich für ein Vogel ist. Wegen meiner Sache habe ich habe heute eine …

  • Das ist eben die Frage: Ob unter den gegebenen Umständen denn nun wirklich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Bin dann 'mal gespannt, ob/was ebay zum Sachverhalt sagt.

  • @ *alte_eule* Vielen Dank, DAS hilft mir weiter! Dies schließt dann wohl aber nur zukünftige Auktionen ein. Was kann ich mit den erneuten Einkäufen der kürzlich bereits abgelaufenen Auktionen seitens ebay machen? Habe den Sachverhalt bereits ebay geschildert und Details angegeben. Aus den Daten an ebay geht deutlich hervor, dass jemand trotz der Sperrliste, erneut meine Artikel ersteigert hat. Ebay meldet sich aber nicht. Oder dauert sowas sehr lange/ passiert seitens ebay gar nichts/ wird nur i…

  • @ *alte_eule* Ja, der eigentliche Käufer, so nenne ich ihn einmal, hat bereits mehrmals in zurückliegenden Auktionen etwas von mir gekauft. Der Käufer benutzt ein Hauptkonto nur zum Verkaufen und mehrere "Stroh"-Konten nur zum Einkaufen. Die Namen der "Stroh"-Konten-Mitglieder ist nur minimal verändert (z.B. Michael Meyer, Maikl Meier etc.) und entspricht dem Namen des Inhabers des Verkäuferkontos, ich nenne ihn 'mal Thomas Mayer. Die Einkäufe sollen immer an dieselbe Adresse des Thomas Mayer ge…

  • Danke! Ich weiß, wie sie denken. Bin ich mit aufgewachsen! Es wäre ihnen immer lieber, wenn sich die Parteien (z.B. Nachbarn) in einem Streit selber einigen. Juristisch ist das für sie keine Herausforderung. Aber es gibt viele Anwälte, die froh sind, wenn sie solche Mandanten haben. Zur Artikelnummer Wenn ich von einem Administrator hingewiesen werde, dass es derzeit zwei Anmeldungen aus unserem Haushalt gibt und der andere längere Zeit nicht im Forum anwesend war, mache ich mir schon so meine G…

  • @ Oberlix Gefällt mir sehr gut, was Du da schreibst! Werde ich mir durch den Kopf gehen lassen! Und was Deinen letzten Satz angeht: Genauso denken und reden meine Juristen in der Familie auch, weil sie laufend irgendwelche Nachbarschaftsstreitigkeiten zu bearbeiten haben, bei denen es aus meiner Sicht, auch nur um absoluten Kinderkram geht (bspw. irgendelche Überhänge, die über den Zaun wachsen und das Sonnenlicht nehmen etc.)! Ich wäre schon froh, wenn die ebay-AGB 'mal vernünftig geändert werd…

  • @ Drapondur Nein, die ganze Familie ist mehr als ausgelastet. Vielleicht liegt' auch daran Mir war immer klar, dass es problematisch ist, hier seine Auktion und seinen ebay Mitgliedsnamen anzugeben. Nur bei Anfragen heißt es dann immer nur "na, dann gib uns doch 'mal eine Artikelnummer" etc. und irgendwann hat man sie angeben und der Mitgliedsname ist bekannt und dann lässt sich auch eine Menge davon ableiten. Werde ich hier nicht noch einmal machen. Wieso mache ich mich strafbar? Man darf doch …

  • Zitat von auktions-manni: „Zitat: „Es geht bei eBay also nach dem Motto, Hauptsache Käufer zahlt und Verkäufer liefert, dann ist alles paletti!?“ Jo, so läuft das. Wenn du der Person XY verbieten willst, bei dir zu kaufen, so musst du das der betreffenden Person mitteilen. Schreibe der Person einen eingeschriebenen Brief, wo du der Person untersagst bei dir zu kaufen. Alle bisherigen Käufe jedoch, sind rechtskräftig zustande gekommen und müssen von beiden Seiten erfüllt werden. Das " Kaufverbot …

  • Zitat: „Käufer dürfen nicht bieten oder kaufen, wenn sie nicht die vom Verkäufer in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen erfüllen.“ Zitat von biguhu: „Welche Bedingung sollte das denn genau sein?“ Habe ich doch alles schon in post #1 beschrieben: Kein Verkauf an Mitglieder auf der Sperrliste, auch nicht unter anderem Mitgliedsnamen!

  • Verstößt ein Bieter der Sperrliste, der unter einem anderen Mitgliedsnamen bietet, nicht gegen diesen ebay Grundsatz: "Käufer dürfen nicht bieten oder kaufen, wenn sie nicht die vom Verkäufer in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen erfüllen. Es ist auch nicht zulässig, Gebote abzugeben oder einen Artikel zu kaufen, wenn dadurch nur der ordnungsgemäße Ablauf eines Angebots verhindert werden soll. Weitere Informationen über unseren Grundsatz zu unerwünschtem und böswilligem Bieten." ?

  • @auktions-manni Es wird aus den Käuferinformationen schon deutlich, dass es sich um dieselbe Person handelt. Ich war der Meinung, dass man auch die Person, die hinter dem Mitgliedsnamen steckt, von den Auktionen ausgeschlossen hat. Es geht bei eBay also nach dem Motto, Hauptsache Käufer zahlt und Verkäufer liefert, dann ist alles paletti!? @Doppelklicker Dann wäre mir eine Gebühr dafür auch recht. Jedoch weiß ich dann noch immer nicht, wer hinter dem Mitgliedsnamen steckt, der sich für eine Aukt…

  • ? Welche "entscheidenden Informationen" meinst du denn? Ich kann hier wohl kaum die genauen Käuferinformationen hinschreiben!

  • Der Käufer ist leider bei eBay auf der stärkeren Seite! Negativ bewerten kann man Käufer ja nicht mehr. Negative Bewertungen sind für mich wohl so gut wie sicher. Warum kein wichtiger Grund? Wenn ein Käufer vom Verkäufer gesperrt wurde, kann doch kein gültiger Vertrag zustande kommen. Soll man sich deiner Meinung nach alles gefallen lassen, Hauptsache das Geld kommt und die Bewertung ist positiv? Ohne Grund habe ich den Käufer ja nun nicht in die Sperrliste gesetzt!

  • Ich habe mit der Stellungnahme in einer früheren Auktion ggü. dem Käufer deutlich gemacht, dass ich nicht mit diesem Händler Handel treiben möchte. Deutlich wird dies zusätzlich über den Eintrag der mir bekannten Mitgliedsnamen des Käufers in meiner Sperrliste. Da kann man sich sich doch nicht drüber hinwegsetzen und einen Kaufvertrag erzwingen. Der Erlös ist hierbei nebensächlich.

  • Es macht aber doch keinen Sinn, nicht registrierte Mitglieder von eBay auszuschließen? Wie müsste denn die Formulierung richtigerweise lauten? Es müsste doch aus meiner Erklärung deutlich werden, was gemeint ist. Ist es nicht untersagt, in der Artikelbeschreibung Mitgliedsnamen für den Ausschluss zu nennen? Die Sperrliste ist dann ja wertlos, wenn sich ein Mitglied unter neuem erneut Namen anmeldet. Da hinkt die Liste ja immer hinterher. Ich möchte mir aussuchen können, an wen ich verkaufe. Der …

  • Was bedeutet NRM Mitglied? Ich habe in einer eBay Stellungnahme wegen einer anderen, zurückliegenden Auktion ggü. dem Käufer deutlich geäußert, dass ich nicht an ihn verkaufen möchte. Die Namensvariationen deuten aber sehr darauf hin, dass es sich um dieselbe Person handelt. Wie kann man so einen account eröffnet bekommen? Mir war klar, dass die Anmerkung wegen des geringen Kaufpreises kommt. Dies ist aber nur eine Auktion von mehreren. Und ich möchte nicht gezwungen sein, an jemanden zu verkauf…

  • Artikelnummer: 190477438852 Wie gesagt, mit meiner Sperrliste hinke ich immer hinterher. Ich habe derzeit noch weitere Artikel eingestellt, die den Händler interessieren könnten (handelt mit VW Bus T1-T5 Artikeln) und möchte vermeiden, dass der Händler unter weiteren Mitgliedsnamen weiter mitbietet.

  • Hallo biguhu, der Käufer benutzt mehrere ebay-Mitgliedskonten, wie ich erst jetzt gemerkt habe. Ein Konto nur für den Verkauf und mehrere für den Einkauf. Da ich nicht alle Mitgliedsnamen kenne, hinke ich mit meiner Sperrliste also immer hinterher. Ich kann gerne Artikelnummern nennen, jedoch geht der Name und die Anschrift ja auch nicht daraus hervor! Die zu beliefernde Person der Artikel ist immer dieselbe und unter angemeldetem Namen des Mitglieds erscheint bspw. Michael Meier, Maikl Maier, M…

  • Hallo, ich habe mir vor einiger Zeit angewöhnt, in meinen Auktionen zu erwähnen, dass ich nicht an von mir gesperrte eBay Mitglieder (Sperrliste) verkaufe. Ich habe jetzt die Situation, dass scheinbar derselbe Käufer unter anderen eBay Namen erneut drei Artikel von mir ersteigert hat. Der gemeldete Name ist hierbei variiert worden (z.B.: Meier, Maier, Mayer, Meyer etc.) bzw. die Lieferanschrift. Aufgrund der angemeldeten Namen und der jeweiligen Lieferanschriften gehe ich aber sehr stark davon a…

  • @biguhu Danke! Dann macht es also auch keinen Sinn, noch länger auf die eventuelle Zahlung zu warten. Der Käufer reagiert nicht mehr auf meine E-Mails. Dann schließe ich den Fall jetzt.