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  • Vielleicht hilft es weiter: Unversicherte Sendungen wie Warensendung, Postkarte oder einfache Briefe sind zwar bei Verlust nicht versichert, dennoch kann der Absender einen Nachforschungsauftrag erteilen, wodurch sie wieder auftauchen können. Ich würde noch ein Paar Tage warten und den Verkäufer danach unter Fristsetzung bitten, einen Nachforschungsauftrag zu starten. Ob er es muss, weiß ich nicht. Probieren würde ich es. Hier der Link, etwas nach unten scrollen, dann sieht man es: deutschepost.…

  • Habe ich jetzt gemacht, danke. Sind die Daten jetzt für jedermann sichtbar oder nur der Redakteurin, der ich es geschickt habe?

  • Okay, mache ich. Wo genau kann ich die Screenshots übersenden? Ist der Weg Mitglieder suchen -- einen Admin auswählen -- Konversation starten richtig?

  • Hallo, ich habe auf eine Anzeige reagiert, es war ein Controller für die SNES-Konsole, bezahlt und keine Ware erhalten. Die Bezahlung war am 25.11.2015. Die Person hat derzeit noch zwei aktuelle Anzeigen. ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=23884332 Ich würde gerne die Bankdaten der Person posten, so dass weitere Personen nicht in die evtl. Falle tappen. Darf ich IBAN und BIC vollständig posten, ohne mich strafbar zu machen? Wir haben sie auch angeschrieben und Interesse an einem i…

  • Zitat: „Sun-Shadow, wie sieht es denn bei dir aus? Reicht es dir, wenn du dich auf sehr dünnes Eis begibst oder hättest du es lieber etwas sicherer und einigermaßen stabil?“ Ich gehöre zu den Risiko-Typen Mirabella. Sofern sich die Kosten im Rahmen halten und ich die Zeit und Nerven dazu habe, ziehe ich so etwas auch bei geringer Wahrscheinlichkeit des Obsiegens durch. In diesem Fall danke ich euch allen für eure Zeit, die ihr für mich aufgewendet habt, ihr habt mir durch eure aktuellen Informat…

  • Zitat von aurum: „bitte? Verkaufsvorbehalt einfügen? und noch länger warten mit dem Abbruch, dann wärs gut gewesen?“ Sagt doch ebay, oder nicht? Beschreibung ändern oder ergänzen. Wirklich unklar, schwammig, diese Formulierungen von ebay... So, muss dann mal weg

  • Das sicher nicht *alte_eule* aber die Beschreibung ergänzen, dass geht ja noch. Ich finde, der Abbruch ist dann nicht mehr zwingend. Beim Irrtum im Auktionsformat finde ich es auch als zwingend an. Aber in meinem Fall hätte eine Ergänzung der Beschreibung durchaus gereicht. Ansonsten schließe ich mich deiner Meinung an.

  • Zitat von aurum: „neuer Versuch mit niedrigerem Startpreis irrtümlicherweise mit nur 1,-Startpreis eingestellt, schnell gemerkt, Gebot(e) gestrichen und Auktion berechtigt abgebrochen“ Schnell gemerkt? Nach 6 Tagen? Aus dem o. a. Urteil lese ich, dass gesetzl. Anfechtungsgründe nachrangig zu den Ebay AGB sind. Ebay AGB gehen also vor. Was sagt Ebay zum Abbruch einer Auktion: "Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geeirrt, z. B. haben Sie einen Fehler bei der Beschreibung des Artikels, beim S…

  • Ich sitze nun seit über einer halben Stunde über einem Artikel, verstehe es zwar aber habe Probleme, das Geschilderte analog zu meinen Fall gedanklich zu sortieren. Könnt ihr mir bitte helfen, folgende Zeilen nachzuvollziehen, da ich hier Parallelen zu meinem Fall sehe (Beenden der Auktion wegen ursprünglich niedrigem Startpreis). Wichtig sind die Seiten 6(ab Pkt. 2) und 7. Es geht mir um die Frage, ob in meinem Fall überhaupt an einem Irrtum festgehalten werden kann. Stichwort "Kausalität" unte…

  • Danke Mirabella für deine Mühe. Der Verkaufspreis von 400 Euro ist für manchen dennoch zu teuer, für manche fair und für manche ein Spottpreis. Es geht hier aber weniger um die Fairness eines Verkaufspreises. Das ist doch gerade der Reiz an Ebay, dass man nicht weiß wie hoch der Endpreis sowohl für VK als auch für K sein wird. Da kann eine hochwertige Ware schon mal für 1 Euro den Eigentümer wechseln und auch umgekehrt. "Es bedarf beim Vorliegen eines Irrtums i.S.d. eBay-Regeln keiner Anfechtung…

  • Das Urteil kenne ich, danke. Es könnte nun jeder daher kommen und seine Auktion vorzeitig beenden, wenn er merkt, dass es nicht das bringt, was er sich erhofft hatte. Er müsste dazu lediglich den Abbruchgrund "Angebot enthielt Fehler" auswählen und müsste weder den Bieter informieren noch den Irrtum nachweisen. Was ist mit dem Schaden eines Bieters, der auf das Auslaufen der Auktion vertraut hat und womöglich eine andere günstige Gelegenheit deshalb sausen ließ? Trifft VK auch hier keine Nachwei…

  • Zum Thema Vergleichsangebot: Es kommt sehr oft vor, dass in gerichtsanhängigen Verfahren eine Mediator eingeschalten wird, um die Sache womöglich vorgerichtlich klären zu können. Dabei wird u. A. auch versucht, durch Vergleichsangebote das Verfahren zu beenden. Diese Angebote können durchaus vom Anspruchsberechtigten kommen. Jedoch wird das Verfahren auf Grundlage der Klageschrift dennoch weitergeführt, wenn man sich nicht einigen konnte. Deswegen denke ich nicht, dass durch ein außergerichtlich…

  • Vielen Dank liebe Forummitglieder, dass ihr euch so viel Gedanken für meine Sache macht. *alte-eule*, du hast Recht. Mir könnte hier mehr geholfen werden, wenn alle wissen, um was es geht. Ich habe euch alle hier als sehr kompetent kennen gelernt. Ein riesen Unterschied zu anderen Foren. Daumen hoch. Hier ein Einblick in das Ebayleben des VK: (klick) Erstmal möchte ich sagen, dass ich euch größtenteils Recht gebe. Aber: Ich möchte euch nochmal die Begründungen für den Abbruch darstellen. Bedenkt…

  • Zitat von cody7888a: „sagt Dir das Wort "Prävention" irgendetwas?“ Sicher sagt mir das was. Ich habe auch vieles ausgedruckt gehabt aber einiges wollte ich noch recherchieren. Jetzt klappt es größtenteils nur noch aus dem Cache, weil die Anzeigen gelöscht oder deaktiviert worden sind. Sicher sind mir auch einige Beweismittel dadurch flöten gegangen. @*alte_eule* Meinst du, bei der besagten Auktion wurde der SK-Preis nachträglich geändert? Oder meinst du, als der Artikel erneut eingestellt worden…

  • Dazu möchte ich noch sagen, dass der Artikel bereits mehrfach mit einem sehr hohen Startpreis immer wieder erfolglos angeboten wurde und immer wieder mit der Wiedereinstellfunktion von Ebay. Auch die besagte Auktion wurde durch diese Funktion wiedereingestellt, dabei hat VK jedoch bewusst noch einen Startpreis sowie einen SK-Preis hinzugefügt. Ob man hier noch einen Irrtum begründen UND beweisen kann, weiß ich nicht.

  • Lieber biguhu, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier noch nicht jetzt die Argumente für den Rechtsstreit liefern möchte. Mein VK liest in Foren mit und unternimmt sämtliche Schritte, um z. B. Beweismaterial zu vernichten. So wie ich ihn erlebt habe, ist er auch nicht auf den Kopf gefallen. Ich bin noch in der Beweissammlungsphase und möchte deshalb nicht alles preisgeben. Ich verspreche aber, über sämtliche Schritte und insbesondere über das Ergebnis hier im Forum zu schreiben.

  • *alte_eule* du bist ein Schatz, danke

  • Ich habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Es bestehen sehr gute Chance zu Obsiegen. Mehr möchte ich in diesem Zusammenhang nicht schreiben, noch nicht. Eine Frage habe ich noch: Kann man bei Ebay nachträglich erkennen, wann eine vorzeitig oder regulär beendete Auktion gestartet worden ist, außer dass der Anwalt die Infos von Ebay bekommt?

  • Zitat von Mirabella Neumann: „Ist der alte Kaufvertrag, sofern er überhaupt zustande kam, nicht durch die neue Willenserklärung des K (kaufe es für 250) nicht ohnehin hinfällig geworden?“ Die neue Willenserklärung des K war an eine Bedingung geknüpft: Zeitnahe Erfüllung, also Herausgabe der Ware und unter der Voraussetzung, dass die Herausgabe ohne Einschaltung eines Anwalts und Gerichts erfolgt, also unaufwändig. Es wurde auch gleich gesagt, dass wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, man d…

  • @Mirabella Neumann: Da liegt ein Missverständnis vor, das Angebot kam von meiner Seite. Ach ja, doch, V bot an, das Teil für fast den SK-Preis abzunehmen. Das wollte ich dann nicht. Da hast du Recht Sorry @pandarul: Der Hersteller hat den Artikel noch in seinem Produktkatalog, sollte also lieferbar sein. Allerdings weichen wohl die Farben etwas vom Artikel aus der Auktion ab und es handelt sich um Neuware. Ich weiß nicht, wie es dann ist mit Deckungskauf und dem Streitwert, der vermutlich höher …