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  • Zitat von monza30: „Wer redet von VersandART? Aber gut zu wissen dass Geschriebenes in einem Kaufvertrag für dich nur sowas wie eine "unverbindliche Absprache" ist.....“ Monza,sei bitte so nett und lies GENAU,um was es geht: a)es geht nicht um einen RahmenVERTRAG,sondern um----wie von Ebay so betitelt---RahmenBEDINGUNGEN, b)wenn Du der Ansicht sein solltest,daß diese Rahmenbedingungen unverrückbare Bestandteile des Kaufvertrags seien,liegst Du daneben,denn sie sind es NICHT.Wenn Du anderer Ansic…

  • Von der Versandart(!!=hier:versicherter Versand )wurde NICHT abgewichen. Vom angegebenen Versand-Unternehmen(Hermes statt DHL) wurde zwar abgewichen,was aber dem Vk NICHT entgegenzuhalten ist,weil bei Ebay NUR "Rahmenbedingungen" festgelegt werden,die dann auch einzuhalten sind. Hier wurde aber die Rahmenbedingung(versicherter Versand)eingehalten. Der K soll den VK bitten,einen Nachforschungsantrag zu stellen;ich bin sicher,daß dann die Sendung wieder auftaucht. petergabriel

  • a)der Verkäufer ist Privatverkäufer,damit trägst Du das Versandrisiko; b)der Verkäufer hat zwar nicht mit DHL versichert versendet,sondern mit Hermes versichert versendet:er ist damit NICHT von der zugesagten Versendungsform(versichert),sondern nur bezüglich des Transportunternehmens abgewichen,was als solches keinen(!!) Beanstandungsgrund ausmacht. c)es geht um einen €15.- Artikel, auf was und mit welchen Begründungen gedenkst Du jetzt Deinen "Regreß" durchzuziehen?? petergabriel

  • 1.Schritt:Verpflichtungsgeschäft:hat stattgefunden,wurde aber vom Verkäufer durch Mitteilung und Kaufbetragserstattung gelöst, 2.Schritt:Verfügungsgeschäft findet daher nicht statt,K will dieses aber durchsetzen,da er einen Schaden behauptet(obwohl gar keiner entstanden ist), 3.Schritt:wegen Trennungsprinzip sowie Abstraktionsprinzip hat K keine Ansprüche,alle von Dir behaupteten "Rechte" aus dem Kaufvertrag haben keine Rechtsgrundlage bzw.die von Dir postulierten sind nicht anwendbar. Noch deut…

  • Zitat von MS78FTL: „Sollten sie in dieser Frist wider erwartend nicht Liefern können, währen sie als Verkäufer nach § 281 Abs.1 BGB Schadensersatzplichtig. Gegebenenfalls werde ich dieses Recht auch über einen Anwalt durchsetzen lassen.“ Ich nehme dieses Posting des TE mal als Aufhänger,da er der Ansicht ist,daß er a)durch die Bezahlung Eigentümer des Artikels gworden ist, b)ihm das Recht zur Fristsetzung zustünde bis zu welchem Datum zu liefern ist und c)er dann als K beim Vk sein Recht auf Sch…

  • ist zweierlei: Ich bestreite keineswegs,daß der K Ansprüche hat,daß ihm der Artikel bei Lieferbarkeit übereignet wird. Der Artikel ist aber zum jetzigen Zeitpunkt bzw.selbst wenn er bezahlt(das kann er noch x-mal machen und wenn dann x-mal zurückerstattet wird) worden ist,NICHT sein EIGENTUM. Weder zivil-noch strafrechtlich hat sich der Verkäufer etwas zuschulden kommen lassen,der K wurde NICHT geschädigt und hat (auch)keine Schadensersatzansprüche. Ich sauge mir das entgegen "Schmatters" Annahm…

  • Zitat von oldschmatterhand: „Muss auch nicht sein, es reicht das BGB“ Dann erklär mal,daß der K durch seine Zahlung Eigentumsrecht erworben hat! Bitte unter Hinzuziehung des BGB und konkludent(abschließend dargelegt und beurteilt). petergabriel

  • Dem Beitrag meines Vorredners ist NICHTS hinzuzufügen! DU hast eine Frist gesetzt,demnach ist KEIN Verzugsschaden eingetreten. Mindestens bis einen Tag nach Fristablauf mußt(!!) Du abwarten. Was willst du denn mit einer erneuten Zahlung erreichen??? Glaubst Du etwa,auf diese Art Deinen Handelspartner(der sich vorbildlich verhalten hat!!) zum Zauberer zu machen?? Außerdem:Du hast kein gottgegebenes Recht auf diesen Artikel zu diesem Preis,wenn der jetzt Händler nicht liefern kann UND Dir Deine Be…

  • Ich glaube von dieser Geschichte KEIN Wort ab dem Zeitpunkt des Abbruches. Was und wie TE dem Höchtbietenden geantwortet hat,ist im höchsten Maße unglaubwürdig. Die Antworten hier haben die gleiche Wertung verdient. Möge ihr Gegenüber konsequent handeln oder Mitleid haben oder die Kosten scheuen. petergabriel

  • ich bedanke mich für das Zitieren dieses so wunderbar selbstherrlichen und rechtswidrigen Auszugs aus den AGB. PayPal gegenüber habe ich aufgrund meiner eigenen "AGB" nunmehr "exklusiv" dafür gesorgt,daß mich das Ganze weder tangieren noch erreichen kann. petergabriel

  • Hallo Löschbert, ich habe Ebay,die mir mit Wirkung von vorgestern(8.1.)ein Limit gesetzt haben(!!),(noch)gar nichts geschrieben: Ich habe PP aufgrund der Ebay'schen Drohung vom 5.1.,daß PP bis zu 21 Tage einfrieren würde,in Form einer Beschwerde nur wegen dieser sie betreffenden Drohung geschrieben,verbunden mit einer Warnung,daß ich bei Nichtbeachtung CSSF und BaFin einschalten würde. Auf der Website von CSSF steht ausdrücklich,daß sie Beschwerden nur annehmen,nachdem das betreffende Unternehme…

  • Nachdem mir Ebay vorgestern zusätzlich zu der Drohung vom 5.1.,PP-Eingänge bis zu 21 Tage einzufrieren, meine Verkaufsmöglichkeiten limitiert hat(wie gesagt 7 "Mängel" von 4 Käufern seit Mai 2013(!!!) und eine "Quote" von 5,98),habe ich als ersten Schritt,PP kurz und knapp,aber deutlich geschrieben. Ich denke,daß--wenn überhaupt eine Antwort kommt(Frist habe ich bis 30.1.gesetzt)-- die Sache dann an CSSF und BaFin geht. Alle anderen Betroffenen sollten dies auch tun. petergabriel

  • "Rollenimagination"."Ironie","Sarkasmus" und "Zynismus" ist für Euch absolut unerkennbar bzw. höchstens nur dann,wenn von Löschbert überdeutlich serviert. Na ja,das kenn ich ja schon..... petergabriel

  • Zitat von Kleinekamp: „Das mit den Leica Augenmuscheln habe ich ignoriert, weil ich sie nicht gebraucht habe UND weil ja das Fernglas in neuwertigem Zustand sein sollte. Da schaut man auf den Gesamteindruck und auf die Optik. Leider habe ich es nur kurz benutzt weil es mir zu schwer war. Nie hätte ich mir damals vorstellen können, dass jemand einen Gegenstand als neu anbietet, den er bebastelt hat. (Die Garantie ist ja dann auch futsch). Der Preis war übrigens im Rahmen des Üblichen, mehr würde …

  • Zitat von Kleinekamp: „Das sind doch alles Unterstellungen.“ Verzeihung,ich habe NICHTS unterstellt,sondern ich habe Dich selbst zitiert,was ein wesentlicher Unterschied ist. Jetzt kommt sogar noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu;ich zitiere wieder:"Tatsache ist,daß ich erst von einem potentiellen Käufer auf den Mangel aufmerksam gemacht wurde." Daraus schließe(von mir aus:unterstelle) ich dreierlei: a)der Mangel ist Dir NICHT selbst aufgefallen,so daß Du Deine Beanstandung auf die Meinung(!!) …

  • a)wie der K sich selbst ausdrückt.liegt hier ein Fall von "Nichtgefallen"(Post Nr.3:"das Glas gefiel mir einfach nicht.") vor,so daß er b)jetzt(nach immerhin zwei Monaten!!)diesen "Mangel" im wahrsten Sinne des Wortes "entdeckt" hat,weil er befürchtet, daß beim Wiederverkauf sein Glas "ohne Originale nicht gut verkaufen kann." c)daß er jetzt(nach immerhin zwei Monaten!!!) behauptet(Post Nr.3),daß das Glas "defekt" sei(was ja nun gar nicht der Fall ist). Es ist NICHT "defekt",sondern lt Aussage d…

  • Bei Ebay liegen zwischen Anspruch und Wirklichkeit ziemliche Welten. Ich habe 7 Mängel (einen davon seit Mai 2013!!)von 4 verschiedenen Käufern(Quote:5,48%). Ein diesbezügliches Telefonat vor einiger Zeit brachte nichts,obwohl die Dame am anderen Ende mir in der Sache durchaus Recht gab,aber es war eben falsch von mir,den K ihre Kohle sofort zurückzuerstatten,und damit blieben die Mängel. Egal,ich habe gestern eine ähnliche Mail bekommen:Drohung mit schlechterer Platzierung und-----ich faß es ni…

  • Zitat von mijanne2007: „Anscheinend war dem K das Handy den Preis wert, sonst hätte er nicht soviel darauf geboten. Das er sich verkalkuliert ist ist dann sein persönliches Pech. An Stelle des VK würde ich keine Erstattung anbieten und den Kontakt mit dem K abbrechen. Paypal nicht mehr benutzen und gut ist es“ Ist vollumfänglich auch mein Standpunkt,den ich gestern hier auch schon vertreten habe. Löschberts Darstellung ist auch nichts mehr hinzuzufügen. Übrigens:aus welchen Gründen wird hier eig…

  • Die Artikelbeschreibung ist meiner Ansicht nach vollkommen in Ordnung. Ich würde jetzt wie folgt vorgehen: 1.Schritt:paypal-Konto SOFORT leerräumen, 2.Schritt:bei eventuell noch angebotenen Artikeln SOFORT PP-Zahlung als Zahlungsmöglichkeit entfernen, 3.Schritt:paypal ab SOFORT nie wieder anbieten, 4.Schritt:Kommunikation mit K einstellen, 5.Schritt:rote Bewertung achselzuckend ohne "Gedöns" hinnehmen, 6.Schritt:K wegen unangemssener Forderungen bei Ebay melden. petergabriel

  • Ich habe ALLE meine Weihnachtspakete (so etwa ein halbes Dutzend) mit Käufen bei Ebay und anderen jeweils innerhalb eines Tages und mit einem Weg quer durch Deutschland hier gehabt.und das zwischen dem 15.und 23.12.!! Die Angaben beim Tracking stimmten immer ganz genau. Ich muß sagen,daß ich selbst verblüfft war! petergabriel P.S.:Im Oktober/November habe ich auch diverse Schlampigkeiten bei denen erlebt und mich beim Service in Monheim einige Male schriftlich beschwert.Rückrufe erfolgten sofort…