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  • Wenn man den Begriff Kaufpreiserstattung verwendet, dann wird etwas erstattet, also zurückgegeben, aus dem sich auch eine Rückabwicklung ableiten lässt. Diese beinhaltet generell, das die gezogenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. In diesem Fall wird das erhaltene Geld gegen den Verzicht auf die Ansprüche auf Vertragserfüllung zurückgegeben. Im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzes müsste man schon auf die Vertragerfüllung bestehen, um daraus aufgrund der Unmöglichkeit der Liefe…

  • Zitat von Pandora: „ C: Bei hochpreisigen Artikeln würde ich dann zusätzlich auch eine Vertragsstrafe von 30% einsetzen, sofern die Zahlung nicht innerhalb von X Tagen erfolgt. (Diese Klausel verliert aber ihre Gültigkeit bei dauernder Verwendung, also wirklich nur bei den teuren Artikeln verwenden) ...“ Irrtum. Die Klausel wird erst gar nicht gültig, da auf diese Art keine Vertragsstrafe wirksam festgelegt werden kann.

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Ok, ich hab mal drübergeschaut. Unter uns: mit dem Schreiben wirst Du ziemlich sicher auf die Schnauze fallen. Auch wenn heiner.hemken das sicher wieder mal nicht gerne lesen wird: an der Abbruchjägerei selbst ist rein rechtlich nicht das geringste auszusetzen, unabhängig davon, ob es moralisch in Ordnung ist. Zitat von Heiner.Hemken: „Ein möglicher Ansatz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist die bei eBay hinterlegte Anschrift falsch. “ Nö, das ist unerhebli…

  • Mal abgesehen, dass man keine Forderung oder Frist anfechtet, sondern ersterer widerspricht, hat Dein Schreiben, bis auf die Ablehnung der Forderung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Auswirkung auf das weitere Vorgehen des RAs. In dieser Situation kannst Du entweder versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob der Gegner überhaupt berechtigt ist, über eBay Verträge zu schließen oder es aber darauf ankommen lassen, dass er das Prozessrisiko nicht scheut. Ein möglicher Ansatz, wenn ich es richtig …

  • Musst Du ja auch nicht. Es ging mir nur darum, sicherzustellen, dass die auch wissen, dass die einen Mandanten mit dem Namen haben, der Dir ggü. behauptet Ansprüche aus einem Kaufvertrag zu haben. Wäre nicht das erste Mal, dass es Anwalt nicht weiß, dass in seinem Namen Schriftsätze verfasst werden. Ich bleibe dabei. Es ist schon merkwürdig, dass hier die Klage am nicht zuständigen Amtsgericht eingereicht wurde. Da kann man ja auf die Klageschrift gespannt sein.

  • Wenn das AG München für Deinen Wohnsitz zuständig ist, dann kannst Du nicht mehr als warten. Was aber sehr verwirrend ist, ist die Tatsache, dass Du eine Abgabenachricht des AG Köln bekommen hast. Wenn die Gegenseite einen Anwalt hat, dann sollte dem klar sein, wo der Gerichtsstand für dieses Verfahren ist. Da wäre es mal interessant zu erfahren, welchen Kollegen der potentielle Kläger mandatiert hat und ob der auch davon weiß. Nicht das da Schriftsätze versendet werden, die nicht aus seiner Kan…

  • Zitat von bmwfreak: „Dies schrieb ich hier am 15 mai 2015 : alloMir ist das Gleiche mit tomasz_traczyk passiert hatte ein iphone 6 eingestellt habe es nach wenige Stunden wieder beendet da ich die Falsche Laufzeit eingegeben hatte . Hatte es 3 Tage eingestellt brauchte aber schnell Geld und es beendet und gleich neu eingestellt mit einem Tag Laufzeit . ...Ich bin mir eben nicht sicher was ich machen soll ich habe ihm auf seine Frage warum ich beendet habe mit die Laufzeit war Falsch da ich es mi…

  • Gab es für die Mitschnitte eine Genehmigung des Gegenübers? Wenn nicht kündigt sich da schon einmal ein Bumerang an. Näheres: internetrecht-rostock.de/recht…eiden-von-telefonaten.htm

  • Der kann nicht zugestellt werden und wird Dir mit einem Formular zur erneuten Beantragung mit dann berichtigter Adresse zugesendet. Die aktuelle Anschrift musst Du dann selbst in Erfahrung bringen. Das geht mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt, das für die letzte bekannte und richtige Anschrift zuständig war/ist.

  • Zitat von bmwfreak: „... Hallo ich meldete meinen fall am 17 mai 2015 bei euch heute kam ein schreiben vom amtsgericht köln steht drauf zur kenntnisnahme es steht drauf ( es wird erwogen , den rechtsstreit durch beschluss , der keiner mündlichen verhandlung bedarf , an das im hinweis an die klagepartei bezeichnete gericht verwiesen . Ja und ich habe da jetzt zeit 14 tage um stellung zu nehmen ! Kann mir jemand sagen was das heist ich verstehe es nicht ! Danke “ Das wird die Mitteilung des Gerich…

  • Wie iat denn zwischenzeitlich der Sachstand? Die Vermögensauskunft müsste er ja nun abgegeben haben oder aber sollte er sich dem verweigert haben, ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden sein. In beiden Fällen sollte mal überlegt werden, ob man hier nicht ein Gewerbeuntersagungsverfahren anstossen sollte, damit er merkt, was da falsch läuft.

  • Zitat von jjjj4und1: „Woher hatte er deine Adresse her ? “ Die bekommt er von eBay, wenn er dort anfragt. Zitat von Sebmen: „Mein Anwalt hat es mir geraten weil ich keine Beweise (Emails) und soweiter habe . Wenn ich verliere bezahle ich das 4 bis 5 fache . “ D.h. Du kannst den Abrruchgrund nicht beweisen? Dazu bedarf es zumindest keiner e-Mail an einen Bieter.

  • Zitat von mijanne2007: „Nun, der Käufer hatte, da er es vor Ort eingekauft hat, die Möglichkeit, sich den Teppich gründlich anzusehen. Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. ... “ Es gibt kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe. Zitat von biguhu: „Zitat von grafiksammler: „Die Einigung auf einen Preis ist noch nicht der Abschluß des Kaufs sondern Teil des Angebotsverfahrens. “ Aber zwei überstimmende Willenser…

  • Zitat von Heitzerfights: „... Wenn der liebe Bergsteiger mich deswegen verklagen will kann er das gerne machen. Auch wenn er das ganze gewinnen sollte dann ist es halt so. Ich kann nur nicht nachvollziehen wie Menschen sowas machen können. “ Was ist 'sowas"? Etwa, dass sich jemand an die Regeln hält und dann das Gegenüber auch in der Pflicht sieht? Bedeutet das, dass Du als Dozent es nicht so genau nimmst mit den Dozentenverträgen, sei es bei Deiner Leistung oder der Bezahlung? Wenn Du dafür kei…

  • Zitat von Heitzerfights: „Lieber Heiner. Hemken, ich finde es immer wieder Amüsant das die Menschen schon vorher wissen was passiert ist. “ Das magst Du ja amüsant finden, davon geschieben, dass hier einer weiss, was passiert ist, habe ich nicht. Lediglich habe ich ich mein Verständnis bekundet, wenn @bergsteiger hier wegen der Geheimniskrämerei keine Mühe in die Sache steckt. Und wie es sich zeigt, kommt ja trotz der Meldung von @bergsteiger keine weitere sachdienliche Äusserung von Dir. Zitat …

  • Hier wird mit Sicherheit keiner Sorge haben. Schon gar nicht, wenn man unnötige Geheimniskrämerei betreibt. Bei der bisher vorliegenden Sachlage ist der Sachverhalt wohl mehr als eindeutig und da ist es auch verständlich, wenn @bergsteiger hier keine Mühe in weitere Post steckt.

  • Zitat von Sternchen: „Es geht darum das mit solchen Fällen unsere Geriche überhäuft werden, meist mit einer Rechtschutzversicherung des Klägers im Rücken, und wirklich wichtige Fälle bleiben wegen der in meinen Augen unnötigen Prozessflut länger liegen als es nötig wäre Es gibt nämlich auch gerichtliche Verfahren wo es nicht um 85 Euro sondern um Existenzen geht und diese werden blockiert “ Also gestehst du denjenigen, das grudnrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (Artikel 113 GG) nicht jed…

  • Zitat von Clobi: „... Sobald ich den Fall schließe, habe ich also den Käufer aus dem Kaufvertrag entlassen? Verkäufer müssen ja 37 Tage nach Auktionsende den Fall schließen um die Provisionsgutschrift zu erhalten, sonst schließt eBay den Fall und die Provision ist futsch. Sollte demnach der Verkäufer die Zahlung durch Anwalt oder Mahnbescheid einfordern wollen, bleibt ihm nicht viel Zeit, wenn das Schließen des Falles zugleich Auflösung des Kaufvertrages bedeutet. Wenn dies nämlich durch eBay ge…

  • Zitat von grafiksammler: „Sag mal, geht es Dir nur darum, das Forum mit Streit um Wortklaubereien zu unterhalten? “ Ich bemühe mich nur, die Begriffe in ihrer Wortbedeutung im Recht auch zu verwenden. Zitat von grafiksammler: „Zug um Zug heißt, die eine Leistung folgt sofort auf die andere Leistung. Nicht geregelt ist immer noch, wer die erste Leistung (also den 1. Zug ) bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag zwischen Privaten zu erbringen hat. Der Käufer oder der Verkäufer. “ Das ist genausowenig …

  • Zitat von grafiksammler: „... Eine Zusammenstellung aller möglichen Anspruchsgrundlagen findest Du hier: juraindividuell.de/artikel/gro…hein-anspruchsgrundlagen/ Die konkrete Regelung, wie die Rückabwicklung infolge einer Mängelrüge bei Vorkassenzahlung zwischen Privaten zu verfahren ist, fehlt. Ich habe sie jedenfalls nicht gefunden. Auf den Rest zu antworten erspare ich mir. Wer lesen kann und daraufhin einen Kontext herstellt, ist besser dran. “ Es gibt keine Rückabwicklung infolge einer Mäng…