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  • Mein erster Rate wäre, wenn Du fragen diesbezüglich hast rufe beim FA an. Die sind meist freundlicher als man glaubt. Erst wenn man etwas falsch macht kann es ungemütlich werden, besonders wenn man sich mit der Materie nicht auskennt. Mach die Schlau mit dem Thema USt. Ja natürlich kannst du deinen Vorsteuerabzug mit der Umsatzsteuer verrechnen. Du mußt es sogar. Die USt gehört Dir nie selbst, dem sollte man sich immer bewußt sein. Wenn du schnell hier den Überblick verlieren solltest, mache dir…

  • @ Andi ebay ist nicht das Internet. Hier liegt dein Verständnisfehler. ebay gibt nur eine Platform im Internet und gibt seine eigenen Geschäftsbedinungen vor. Du würdest sicherlich auch nie erwarten von einemTrödel- oder Wochenmarkt hier deine Waren verkaufen zu dürfen, wenn dieser den Verkauf verbietet. Selbstverständlich kannst du deine Waren aber im Internet frei anbieten, wie bspw. über einen eigenen Internetshop.

  • Ohne Schutzleiter das Gerät bitte nicht betreiben. Das ist lebensgefährlich bei einem Metallgehäuse. Neugeräte dürfen auch so in der EU nicht verkauft werden, bei Gebrauchtware bin ich überfragt. Ich könnte mir vorstellen das es sich genauso verhält. Ohne Spannungsumwandler läßt sich das Gerät auch nicht auf Dauer betreiben . Ganz klar zurück mit dem Teil. Man kann das Dingen zwar umbauen, aber dazu muß man Ahnung haben(Auch würde ich mir den Umbau bezahlen lassen).

  • Eben da gilt ja §307 BGB die Inhaltskontrolle. Der Passus wäre dann unwirksam.

  • Bsplw. hat das AG Dieburg es am 17.2.2005 (22 C 425/04) schon einmal so gesehen das bereits ein Zahlungsaufforderung in der Bestellbestätigung als Willenserklärung zu werten ist. Grundlage war hier ein Urteil des LG Köln vom 16.4.2003 (9 S 289/02). Zusammenfassend konnte man hier aus dem Empfängerhorizont die Bestätigungsmail als solche verstehen. Was ich aber als Willenserklärung ansehe ist die Auftragsannahme nach der Vorkassezahlung.

  • @petergabriel Aha. Weil jpc das so sieht braucht man jetzt nicht näher betrachten wann der Verkäufer sein Willen geäußert hat mein Vertragsangebot anzunehmen oder eben nicht. Ich halte mich lieber an das BGB und an deutsche Rechtsprechung.

  • Vielen Dank petergabriel für deinen Beitrag. Hilft mir nur so ohne Begründung nicht weiter. @biguhu 1ste mail lautete: Von: lenovo.de.cs@digitalriver.com [mailto:lenovo.de.cs@digitalriver.com] Gesendet: Samstag, 25. Oktober 2014 14:12 An: ------------------- Betreff: Lenovo - Zahlungsanweisungen (Bestellung Nr. 897---------) Sehr geehrte(r) -----------, vielen Dank für Ihre Bestellung im Lenovo Online-Shop, betrieben von Digital River. Ihre Bestellung wurde entgegengenommen, jedoch steht die Bez…

  • In der Konfiguration habe ich ihn jetzt noch nicht gefunden. Nur bei nem Krauter für 300€ mehr. Was mir widerstreben würde. Mir wäre ja schon geholfen, wenn lenovo Alternativvorschläge machen würde. Jedenfalls die Standardantwort der Stornomail mit 5% Preisvorteil beim nächsten Einkauf hilft mir nicht. Mir geht es hier in erster Linie nur um eine Argumentationsgrundlage. Alles weitere ist jetzt abhängig wie lenovo sich weiter verhält. Vielleicht finden sie ja doch noch einen Rechner, womit mir a…

  • Ich habe ja auch erst einmal eine nette mail hingeschickt, da kam aber noch keine Antwort. Auf Krawall gebürstet bin ich ja nun nicht. Mir ging es ersteinmal nur um die Beurteilung, ob ein Kaufvertrag geschloßen wurde oder nicht. @ statement nur ein Feiertag in Luxemburg. Und ja die arbeiten in L auch Samstags.

  • @werv Ist das denn deiner Meinung nach unverzüglich passiert, wenn am 31.10. seitens lenovo eine Auftragsbestätigung gekommen ist(wahrscheinlich, weil der Geldeingang registriert wurde), aber am 03.10. werde ich dann erst über die Nichtverfügbarkeit informiert? Wenn man zu wenige Geräte hat kann man sich ja umgehend dazu bekennen und den Irrtum weitergeben. Da schicke ich doch nicht noch vorher eine Auftragsbestätigung raus. Meiner Meinung wäre dem ja genüge getan, wenn man uns die Auftragsbestä…

  • @ Pandora Das war ein reguläres Angebot. Sprich Abverkauf der Lagerbestände. Also kein Preisfehler. Ich finde es eher lächerlich von digitalriver nicht zu wissen wieviel Geräte im Lager sind und trotzdem die Vorkasse zu verlangen. Aber gut, deine Meinung. @ senseman Das Gerät bei amazon hat leider eine andere Konfiguration. Der Rechner hat nur ein HDD statt einer sshd, zudem fehlt die Grafikkarte und Windows 8. Der hat kein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Entspricht also nicht meinem Angebot. …

  • Geld dürfte der Laden wohl haben. War nämlich direkt auf lenovo.de. Lenovo hat aber eine Zwischengesellschaft für den Verkauf der Computer eingerichtet namens Digital River International, S.à.r.l.. Wie man leider sieht ist die Gesellschaft in Luxemburg ansässig. Das Angebot richtet sich als solches ausschließlich an deutsche Kunden, weswegen deutsches Recht gilt. Bei nem "Krauter" hätte ich erst gar nicht meine Mutter bestellen lassen.

  • Nein. Da besteht keine Sorge. Erstens bin ich nicht minderjährig und zweitens hat meine Mutter selbst bestellt. Also der Kaufvertrag besteht dann mit meiner Mutter. Ich musste ihr nur Anleitung geben, welchen Computer sie jetzt kaufen sollte, da das wirklich ein gutes Angebot war und sie lange Spaß damit haben sollte.

  • Hmm. Dann sehe ich das also doch im hellen Licht, das ein Kaufvertrag besteht. Mal sehen was lenovo mir Antworten wird. Ich habe gestern erst einmal eine mail Ihnen geschrieben das ich auf Erfüllung dieses bestehen werden. Mal sehen was sie so antworten werden. Wäre schon ärgerlich, wenn das Notebook nicht kommen würde. Bei anderen Händlern würde es halt erheblich mehr kosten. Aber da sollte sich lenovo dann auch beteiligen. Auf einen Anwalt möchte ich erst einmal verzichten, da da wohl meine Mu…

  • Hallo, ich bräuchte mal euren Rat oder eine Bewertung. (Ich hoffe die richtige Kategorie getroffen zu haben) Ich hatte für meine Mutter am 25.10. im lenovo outlet(vertreten durch Digital River International, S.à.r.l.) ein Notebook bestellt. Es ging um ein IdeaPad z510 für 499€. Das ganze sollte per Vorkasse bestellt werden. Nach der Bestellung kam natürlich die Bestellbestätigung mit Zahlungsanweisung per mail mit Kontodaten. Das Geld wurde dann am 27.10. überwiesen. Am 31.10. kam dann eine mail…

  • Da bedarf es keiner zusätzlichen Regelung. Der Empfänger ist nunmal nicht Vertragspartner. Wie man Verträge schließt kannst du im BGB nachlesen. Damit du einen Nachforschungsantrag stellen dürftest, müßten schon beide Vertragspartner dem zustimmen.

  • Zitat von karakorum666: „ Wie lange hast du durchgehalten? Ich ca. 3 Minuten von den 13.“ Ganze 5 Minuten sogar, weil ich so lange gehofft hatte das die beiden Herren mir dieses revolutionäre Internetprojekt mal näherbringen. Da der Informationsgehalt gegen Null ging musste ich leider aufgeben. So werde ich wohl nie von diesem Supersystem profitiern können, da ich immer noch nicht weiß worum es sich überhaupt handelt. Wissen möchte ich es jetzt auch nicht mehr.

  • Und ich lese die ganze Zeit conilingus . Die beiden Herren aus dem youtube Video haben aber auch zu lange am Auspuff geschnüffelt, oder das wird ein Satire Projekt? Vielleicht will ich es auch nicht verstehen.

  • Das mit den Root-Rechten und dem flashen hätte der Verkäufer dir natürlich mitteilen müssen. Davon unabhängig wäre es aber ziemlich ungewöhnlich, wenn dadurch ein Problem mit googlemail auftreten sollte. Hast du mal selbst einen Werksreset durchgeführt und gab es da auch die gleichen Probleme?

  • Hab zwar kein skype, aber ich würde mal in deinen Profileinstellung nachforschen. Am besten mal schauen, was man von dir sehen und auf welchen Wegen man dich kontaktieren kann? Da wird sicherlich der Hund begraben liegen.