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Statt sich die Mühe mit einem zivilrechtlichen Verfahren zu machen, kann man auch ins Adhäsionsverfahren gehen. Allerdings braucht man dann auch eine Verurteilung. Insofern muss man gucken, welches Verfahren einem mehr Vorteile bietet.
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Ich bin privater Verkäufer - Käufer droht mit Anwalt, falls ich Kaufbetrag + Porto nicht zurückerstatte
lonbinki - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
Beitrag(zumindest nach deutschem Recht) Ihmo gilt § 447 wonach hier die Käuferin das Versandrisiko trägt. Da es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gilt § 447 auch, siehe § 474. Sofern du also nachweisen kannst, dass du die Sache verschickst hast, bist du aus der Leistungspflicht und auch aus der Rückzahlungspflicht raus. Möglich erscheint mir aber, dass du ihr gegenüber einen bestehenden Anspruch gegenüber dem Lieferer abtreten musst, damit sie sich bei ihm schadlos halten kann.