Möglicher Betrug - Misstrauisch bei billigem Macbook - Frank Thietke

    • Nah das sind doch mal gute Nachrichten. Endlich. Das hat ja gedauert. Ich dachte schon, die Staatsanwaltschaft würde garnicht mehr aktiv werden. Nun bin ich auf den weiteren Verlauf gespannt. Auch darauf, ob und wann es zu einer Verhandlung kommen wird.

      Bis heute noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Schwerin bei mir/meinem Anwalt eingegangen. Halte euch auch dem laufenden.

      Guten Rutsch ins Neue Jahr an alle und drückt uns allen die Daumen.

      Mike
    • Moin,

      Geh mit der letzten Tabelle und all deinen Unterlagen zu dem Kauf zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige wegen Betruges. Nimm die Adresse der Staatsanwaltschaft Schwerin mit.

      Ein Mahnverfahren solltest du ebenfalls anstreben (Anwalt).

      Nur so können wir der Staatsanwaltschaft zeigen, was er alles auf dem Kerbholz hat.

      Viel Glück,
      Mike
    • JP594 schrieb:

      Welche Tabelle meinst du ?


      Das ist die aktuellste Tabelle mit den bisher hier bekannten Geschädigten
      Möglicher Betrug - Misstrauisch bei billigem Macbook - Frank Thietke

      Bei einem Anwalt/Mahnverfahren müsstest du erstmal in Vorkasse gehen, ob am Ende noch Geld von Thietke zu holen ist steht leider auf einem anderen Blatt.
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    • Eine weitere Anzeige wird wohl zum laufenden Verfahren nichts beitragen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geschlossen und Anklage erhoben. Weitere Anzeigen werden wohl nach Paragraph 154 Absatz 1 nicht weiter berücksichtig.

      Ich schreibe im Konjunktiv um jetzt hier nichts definiitv zu sagen, hatte aber vor Kurzem mit dem zuständigen Staatsanwalt diesbezüglich kontakt.


      Ich denke alle, die es sich leisten können oder eine Rechtsschutz haben sollten dringend einen Anwalt aufsuchen. Was alle anderen (inkl. mir) machen sollen weiß ich nun auch nicht so recht. Weiteres Geld will ich wirklich nicht verbrennen! Anzeige erstatten und den Vollstreckungsbescheid erwirken. Ob die Anzeige dann für ein Insolvensverfahren irgendwelche Auswirkungen hat - wer weiß. Ich werde mich mal versuchen die Tage schlau zu machen - oder vielleicht kann ja mal jemand der bereits anwaltliche Hilfe hatte hier kurz was niederschreiben, wie es in so einem Fall weitergehen würde (wie genau läuft ein Insolvenzverfahren überhaupt ab? Speziell gg jemanden der Verurteilt ist?)
      Trolle werden ignoriert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von eumas ()

    • Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

      1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
      dejure.org/gesetze/InsO/302.html

      Vorsätzliche unerlaubte Handlung

      Die Forderung muss sich aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ergeben (bedingter Vorsatz reicht aus). Forderungen aus unerlaubter Handlung können beispielsweise sein:

      Forderungen aus Straftaten (z.B. Eingehungsbetrug, Schadensersatz aus Körperverletzung)
      brennecke.pro/51428/Restschuld…nommene-Verbindlichkeiten
    • eumas schrieb:

      Eine weitere Anzeige wird wohl zum laufenden Verfahren nichts beitragen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geschlossen und Anklage erhoben. Weitere Anzeigen werden wohl nach Paragraph 154 Absatz 1 nicht weiter berücksichtig.

      schwa schrieb:

      Das Kriminalkommissariat schreibt, dass ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen Herrn T. eingeleitet wurde
      @ schwa
      Welchen Datums ist das Schreiben des Kriminalkommissariates, das Du erhalten hast?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      eumas schrieb:

      Eine weitere Anzeige wird wohl zum laufenden Verfahren nichts beitragen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geschlossen und Anklage erhoben. Weitere Anzeigen werden wohl nach Paragraph 154 Absatz 1 nicht weiter berücksichtig.

      schwa schrieb:

      Das Kriminalkommissariat schreibt, dass ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen Herrn T. eingeleitet wurde
      @ schwa
      Welchen Datums ist das Schreiben des Kriminalkommissariates, das Du erhalten hast?

      schwa schrieb:

      Das Schreiben ist vom 29.12.
      Hätte mich schon gewundert, wenn es so schnell ginge. Erst kürzlich U-Haft und dann schon Anklage erhoben.
      Ich kann mir eher vorstellen, dass jetzt erst allmählich die bundesweit erstatteten Anzeige bei der StA Schwerin eintrudeln.
      Scheint also, dass das "Rennen" noch keine Zielflagge gesehen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      eumas schrieb:

      Eine weitere Anzeige wird wohl zum laufenden Verfahren nichts beitragen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geschlossen und Anklage erhoben. Weitere Anzeigen werden wohl nach Paragraph 154 Absatz 1 nicht weiter berücksichtig.

      schwa schrieb:

      Das Kriminalkommissariat schreibt, dass ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen Herrn T. eingeleitet wurde
      @ schwa
      Welchen Datums ist das Schreiben des Kriminalkommissariates, das Du erhalten hast?

      schwa schrieb:

      Das Schreiben ist vom 29.12.
      Hätte mich schon gewundert, wenn es so schnell ginge. Erst kürzlich U-Haft und dann schon Anklage erhoben.
      Ich kann mir eher vorstellen, dass jetzt erst allmählich die bundesweit erstatteten Anzeige bei der StA Schwerin eintrudeln.
      Scheint also, dass das "Rennen" noch keine Zielflagge gesehen hat.

      Das schliesse ich mich an - so schnell läuft das nicht - also alle, die es noch nicht gemacht haben bitte
      noch fleißig Anzeigen erstatten.

      @Eumas: Woher hast du das Info, dass es schon geschlossen wäre??? Kannst du deine
      Aussage irgendwie auch begründen?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • " (2) Nach Einreichung der Anklageschrift kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Beschränkung vornehmen.

      (3) Das Gericht kann in jeder Lage des Verfahrens ausgeschiedene Teile einer Tat oder Gesetzesverletzungen in das Verfahren wieder einbeziehen. Einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einbeziehung ist zu entsprechen."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • forenuser schrieb:

      Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
      1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung



      Das wusste ich schon. Vielen Dank, trotzdem. Was ich mich eher frage sind Sachen wie:
      Woher bekomme ich die Info, dass Privatinsolvenz angemeldet wurde?
      Passiert sowas irgendwann "von alleine"/automatisch?
      Wem gegenüber muss ich beweisen, dass eine unerlaubte Handlung vorlag?
      Was passiert überhaupt wenn ein Schuldner, in (U-)Haft sitzt? Kommunikation fällt ja dann deutlich schwerer, wenn es überhaupt möglich ist...(?)
      Welche Auswirkungen hat eine Privatinsolvenz auf die Gültigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit meines Vollstreckungsbescheides? (mal angenommen eine "unerlaubte Handlung" konnte nachgewiesen werden)
      Trolle werden ignoriert.
    • eumas schrieb:

      Woher bekomme ich die Info, dass Privatinsolvenz angemeldet wurde?
      Passiert sowas irgendwann "von alleine"/automatisch?
      Nein nicht von alleine, die Gläubiger müssen selber die Augen offen halten, hier kann man Online aufpassen
      insolvenzbekanntmachungen.de/

      eumas schrieb:

      Was passiert überhaupt wenn ein Schuldner, in (U-)Haft sitzt? Kommunikation fällt ja dann deutlich schwerer, wenn es überhaupt möglich ist...(?)
      Schriftverkehr per Postweg wird nach Prüfung der Knastleitung weitergeleitet.

      Edit: bzw. kann auch sein das der Schriftverkehr nur noch mit Thietke´s Anwalt stattfindet, dies wird aber dann schriftlich bekundet.
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    • schumiline schrieb:

      eumas schrieb:

      Woher bekomme ich die Info, dass Privatinsolvenz angemeldet wurde?
      Passiert sowas irgendwann "von alleine"/automatisch?
      Nein nicht von alleine, die Gläubiger müssen selber die Augen offen halten, hier kann man Online aufpassen
      insolvenzbekanntmachungen.de/

      eumas schrieb:

      Was passiert überhaupt wenn ein Schuldner, in (U-)Haft sitzt? Kommunikation fällt ja dann deutlich schwerer, wenn es überhaupt möglich ist...(?)
      Schriftverkehr per Postweg wird nach Prüfung der Knastleitung weitergeleitet.

      Edit: bzw. kann auch sein das der Schriftverkehr nur noch mit Thietke´s Anwalt stattfindet, dies wird aber dann schriftlich bekundet.



      Ok, sehr interessant - danke schonmal.
      Die zweite Frage sollte korrekt lauten: Wird so eine Privatinsolvenz irgendwann "von alleine" gestartet, ohne zutun des Schuldners? Vermutlich nicht, oder?
      Trolle werden ignoriert.
    • Ein Insolvenzverfahren kann so wohl vom Schuldner selbst als auch von Gläubigern beantragt werden. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen.

      In "normalen" Fällen, da wo jemand "reingerutscht" ist in die Schulden, da ist es das Interesse des Schuldners dieses Verfahren zu bekommen. Es ermöglicht ihm, nach ein paar Jahren wieder raus zu kommen, auch wenn er vielleicht nicht alle Schulden bezahlen kann.
      Für Gläubiger ist es nur dann sinnvoll, wenn sie meinen, damit ihr Geld (leichter) wieder bekommen zu können. Den Schuldner damit dazu bewegen alles Mögliche zu tun, damit er nach relativ kurzer Zeit eine Restschuldbefreiung bekommt.
      Das Verfahren wird nur eröffnet, wenn immerhin abgesichert werden kann, dass die Verfahrenskosten selbst einbringbar sind. Ansonsten wird "mangels Masse" abgewiesen.
      Wer jetzt schon einen gerichtlichen Titel gegen Herrn T. hat, der hat 30 Jahre Zeit zu versuchen sein Geld beitreiben zu lassen. Da sein Titel bekannt ist, müsste er ganz offiziell benachrichtigt werden, wenn T. ein Insolvenzverfahren anstreben sollte. Regelmäßig mal zu forschen, ist aber trotzdem keine schlechte Idee.

      Ich vermute allerdings, dass für T. schon der Versuch sinnlos wirkt, da er eine Restschuldbefreiung kaum erreichen kann, so wie es nach Threadverlauf aussieht. Ihn wird aber sicherlich dazu sein Anwalt beraten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()