Frage zur Kündigung in der Probezeit

    • Er hat mich weniger eingeteilt, weil er dachte er braucht soviel Personal und die Einrichtung ist sofort voll besetzt. Das ist aber nun nicht der Fall und wir sind zuviele. Dann das ganze Gestänkere und auch eine Chefin die über alles bescheid wissen will wo sie es nicht muss. So laufen einige Kollegen diesen Monat gen Minus 100 Std und mehr
    • Das habe ich noch gefunden.
      Zitat:
      Wenn der AV keine Arbeitszeitkonto und dergelichen vorsieht und der AN möglichst nachweislich seine Arbeitskraft angeboten hatte, dann gehen so genannte Minusstunden regelmässig als Annahmerverzug (§ 615 BGB) zu lasten des AG.

      Sollten dennoch Gehaltskürzungen oder unzulässige Verrechnungen mit Urlaubstagen vorgenommen werden, so muss der AN mit Hilfe einer Lohnklage oder dem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren sein Recht erstreiten.

      Überlege dir für deine nächste Arbeit in die Gewerkschaft einzutreten, die wissen dort was erlaubt ist und was nicht.
      Du musst du aber auch bereit sein dann vors Arbeitsgericht zu gehen.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel