SGB VIII

    • Ein anständiges Forum zum SGB VIII habe ich nicht gefunden und ich kann es
      noch 100 mal lesen aber werde es wahrscheinlich nie verstehen.
      Ich weiß das es viel Text ist, aber es ist auch eine nicht alltägliche Situation.

      Eine kurze Erklärung zur Sache:
      Unsere Enkeltochter wurde von uns am 23.11.2012 zur häuslichen Pflege aufgenommen.

      Den Hintergrund dazu ist leichter zu erklären. Der Freund unserer Tochter, Alkohol- und Drogenabhängig hat unsere Tochter des öfteren zusammen geschlagen, die gemeinsame Wohnung in Trümmer gelegt. Bei einer dieser Eskalationen hat die damals 12 jährige Enkeltochter (in Zukunft nur noch ET als Abkürzung) die Polizei gerufen und um Hilfe gebeten (gutes Kind).
      Unter diesen Umständen haben natürlich die schulischen Leistungen von einer klaren 2er Schülerin zu einer 5er entwickelt.
      Also haben wir unser Leben aufgegeben und ET zu uns genommen, unser Schlafzimmer geräumt und uns den Umständen unterworfen unser Leben noch einmal ändern zu müssen.

      Das zuständige Jugendamt stimmte diesem Umstand das ET zu uns zieht zu, aber nur "inoffiziell?".
      Da Unterhaltszahlungen der leiblichen Eltern unterblieben haben wir Sozialhilfe für ET beantragt, die uns in einer Höhe von ca. 120€ gewährt wurde. Dieses und das Kindergeld (184€) reichen bei weitem nicht um eine, inzwischen 13 jährige Teenie, unterhalten, kleiden, ernähren zu können.

      Nach einem Tipp einer Bekannten, den uns das zuständige Jugendamt trotz Nachfrage nicht benannt hat, haben wir dann im Januar 2014 "Pflegegeld nach dem SGB VIII" beantragt. Aber das sich das ganze so auswirkt haben wir nicht erwartet!

      Ein Gespräch bei dem zuständigen Sacharbeiter des Jugendamtes erfolgte am
      06.01.2014. Mutter von ET (alleiniges Sorgerecht), Großeltern (also wir) und ET selbst, also beim Jugendamt und der Sachbearbeiter(1) stimmte der Sache "Zum Wohle des Kindes" zu. Ob weitere Unterlagen ausgefüllt werden müssten, sonst noch etwas beantragt werden müsste "verneinte" er. "Jetzt würde alles seinen Lauf nehmen" so seine Aussage.

      6 Wochen vergingen ohne weitere Nachricht. Beim ersten Anruf Auskunft des SB(1) "Das Wird jetzt erst einmal "intern" besprochen.
      Also haben wir weitere 2 Wochen, Besprechung ist immer "Dienst"tag, gewartet. Erneuter Anruf, neue Aussage "Das wurde an den SB(2) xxx übergeben die Durchwahl lautet XXX". Regelmäßige Anrufe, Nachrichten mit der Bitte um Rückruf auf den AB usw. ergaben "nix". Also haben wir die Vorgesetzte des SB(2) informiert und um Hilfe gebeten. Danach kam plötzlich Bewegung in die Sache und der SB(2) rief zurück: "Ich komme am xx.07.2014 um 17-17:30 Uhr zu ihnen, ich möchte mir selbst ein Bild von der Sache machen".

      AHA! Es kommt Bewegung in die Sache!
      SB(2) erschien dann zur vorher gesagten Zeit, legte uns diverse Blätter auf den Tisch,ein bisschen belangloses Gerede und SB(2) ist nach 45 Minuten und einer Cola-Light wieder weg.
      Also um uns die paar Blätter zu überreichen hat er eine Fahrt von 40 Km (einfache Strecke) auf sich genommen.
      Diese "Fragebögen" setzen sich aus folgenden Unterbereichen zusammen:

      "Checkliste" (1 Blatt)
      "Gedanken zur Aufnahme eines Kindes" (9 Blatt)
      "Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
      Bewerber" (6 Blatt)
      "Gliederung Lebensbericht" (5 Blatt)

      Außerdem verlangt man von uns noch:
      Vorlage eines ärztlichen Attestes der Bewerber/innen unter
      Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
      - Gesundheitliche Beeinträchtigungen
      - Suchterkrankungen
      - Psychische Erkrankungen
      - Andere Erkrankungen

      Erweitertes Führungszeugnis

      (die "Blätter" werde ich noch kopieren und nachtragen)

      Also haben wir 6 Monate nur auf die paar "Blätter" gewartet? Warum wurden die uns nicht im Januar schon übergeben? Warum hat SB(1) uns nicht im Januar schon gesagt das wir noch die "Blätter" ausfüllen müssen? Warum wurde es "verneint" das wir noch weitere Unterlagen vorlegen müssen? Warum war SB(2) bei dem Gespräche im Januar nicht schon anwesend? Antworten darauf werden wir wohl nicht erhalten.

      Nun stellen sich uns folgende Fragen:
      Ab wann wird das Pflegegeld an uns gezahlt?
      Seitdem ET bei uns lebt (11/2012)?
      Oder erst ab dem "Offiziellen" Antrag (01/2014) bei SB(1)?
      Oder erst ab dem Zeitpunkt als SB(2) den Antrag bei uns aufgenommen/abgegeben hat (07/2014)?
      Warum fällt es den SB(1) und SB(2) erst nach so vielen Monaten auf das wir vielleicht zur Aufnahme eines Pflegekindes gar nicht geeignet sein könnten? (hat doch bis dahin auch keinen Interessiert)
      Warum müssen wir, als Großeltern, zur Aufnahme unserer ET überhaupt so einen Antrag ausfüllen, vor allem da ET ja schon seid 11/2012 bei uns, mit Wissen des Jugendamtes, lebt?
      Da bin ich mal gespannt wie das noch weiter geht!

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    • Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechte von Pflegeeltern und Kindern gestärkt: Am 1. März 2012 hoben die Leipziger Richter ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Niedersachsen auf und urteilten, dass auch die Großeltern beim Jugendamt Leistungen der Hilfe zur Erziehung einfordern können, wenn sie ihr Enkelkind als Pflegekind aufnehmen (Az. 5 C 12.11).

      pflegeelternrecht.de/pf/pflegegeld.php


      aktive-rentner.de/enkel-als-pf…d-aufnehmen-geht-das.html

      Rechtliche Voraussetzungen, ein Enkel als Pflegekind aufzunehmen

      Grundsätzlich dürfen auch Großeltern Enkel als Pflegekind aufnehmen. Hierfür ist nach § 44 I Nr. 3 SGB VIII keine Pflegeerlaubnis erforderlich. Leider lehnt das Jugendamt immer noch später gestellte Anträge auf finanzielle Unterstützung ab, was aber durch den Gesetzgeber in einem Urteil vom 01.10.2005 als rechtswidrig erkannt wurde. Denn Großeltern sind zwar mit ihren Enkelkindern in direkter Linie verwandt, dieses Verwandtschaftsverhältnis stellt aber keinen Hinderungsgrund für eine Hilfegewährung dar.


      So gehen Sie vor, wenn Sie einen Enkel als Pflegekind aufnehmen wollen

      Wenn Großeltern eines ihrer Enkelkinder in Pflege nehmen möchten, dann sollten sie auf jeden Fall beim Familiengericht einen Antrag auf Pflegschaft und Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege stellen. Da ein solcher Antrag vom Jugendamt eventuell abgelehnt wird, sollte innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Nützt auch dies nichts, hat der Antragsteller wiederum einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich hab dir da was, es gibt ein Forum auch für Großeltern als Pflegeeltern.

      pflegeelternforum.de/

      lese bitte auch folgendes durch:
      aktive-rentner.de/enkel-als-pf…d-aufnehmen-geht-das.html


      Rechtliche Voraussetzungen, ein Enkel als Pflegekind aufzunehmen

      Grundsätzlich dürfen auch Großeltern Enkel als Pflegekind aufnehmen. Hierfür ist nach § 44 I Nr. 3 SGB VIII keine Pflegeerlaubnis erforderlich. Leider lehnt das Jugendamt immer noch später gestellte Anträge auf finanzielle Unterstützung ab, was aber durch den Gesetzgeber in einem Urteil vom 01.10.2005 als rechtswidrig erkannt wurde. Denn Großeltern sind zwar mit ihren Enkelkindern in direkter Linie verwandt, dieses Verwandtschaftsverhältnis stellt aber keinen Hinderungsgrund für eine Hilfegewährung dar.

      Kosten einer Pflegschaft durch die Großeltern

      » Kindergeld beantragen
      Großeltern, die ein Enkel als Pflegekind in ihrer Obhut haben, können jederzeit Kindergeld beantragen. Dazu muss aber nachweisbar sein, dass das Kind tatsächlich im Haushalt der Großeltern lebt. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt.

      » Unterhaltspflicht und Pflegegeld
      Ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Jugendamt und Antragsteller ist die Unterhaltspflicht von Großeltern für ihre Enkel und die Frage nach dem Pflegegeld. Da die Unterhaltspflicht in der Tat besteht, kann es bei einer Beantragung von Pflegegeld laut § 39 IV 4 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII zu Kürzungen kommen. Eine solche Kürzung muss aber angemessen sein. Rechtswidrig ist es hingegen, das Pflegegeld bei Großeltern einfach pauschal zu kürzen, was Jugendämter nicht selten tun. Wird das Pflegegeld vom Jugendamt pauschal gekürzt, sollte Einspruch eingelegt und falls nötig geklagt werden.
      Rechte und Pflichten von Großeltern, die ihre Enkel pflegen

      Übernehmen Großeltern die Pflegschaft für ihre Enkelkinder, so gelten für sie die gleichen Vorschriften und sie haben dieselben Rechte und Pflichten, wie nichtverwandte Pflegeeltern. Ziel ist es, ein Pflegekind

      zu erziehen
      zu versorgen
      und zu betreuen.

      Eine Ausnahme bildet die finanzielle Unterstützung, die sich aufgrund der Unterhaltspflicht von Großeltern mitunter problematischer gestaltet. Der Hauptansprechpartner während einer Pflegschaft bzw. Vollzeitpflege ist das zuständige Jugendamt und die Pflegeeltern (auch die Großeltern) sind zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verpflichtet. Da eine Pflegschaft in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum übernommen wird und die Kinder anschließend zu ihren Eltern zurückkehren sollen, bleibt es das Recht der leiblichen Eltern, ihre Kinder zu sehen und auf diese Weise den Kontakt aufrecht zu erhalten. Nur in sehr schwierigen Einzelfällen verbietet das Jugendamt diesen Kontakt.
      und auch dieses hier:

      pflegeelternrecht.de/pf/pflegegeld.php?detail=8
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    • Ergänzung: Da ihr das Kind schon längere Zeit in Betreuung habt. Gilt hier für die Unterbringungen das Kindswohl, d.h. ihr habt eine enge Verbindung zu dem Kind. Es kann sein, dass das Jugendamt aufgrund eures Alters rummacht, dagegen kann man aber Argumente bringen.
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    • Wie gut kennt Ihr Euren Stadtratsabgeordneten?

      Ich würde mal in dessen Sprechstunde gehen und das Ganze mit ihm besprechen. Das wirkt manchmal Wunder. Habe ich bei meinem Sohn gesehen. Der hatte Probleme mit der Arge, die wurden innerhalb kurzer Zeit vom Abgeordeneten behoden indem er eine Gesprächsrunde mit dem Chef der Arge, den Sachbearbeitern, mir und meinem Sohn zu Stande brachte. Das hat geholfen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Interessant wird es wenn man die Frage liest, die uns gestellt werden

      z.B.:
      Blatt 1 "Gliederung Lebensbericht"
      - Beziehung zur Mutter (jetzt und rückwirkend)
      - Beziehung zum Vater
      - Beziehung zu Geschwistern
      - Was hat an der Erziehung der Eltern gefallen? Was würden wir andere machen?

      Blatt 2 "Gliederung Lebensbericht"
      - Herausragende schöne und unschöne Erlebnisse

      Blatt 3 "Gliederung Lebensbericht"
      - Wichtige Etappen des des schul- und berufl. Werdeganges

      Blatt 4 "Gliederung Lebensbericht"
      - Wie erlebe ich meinen Lebenspartner
      - Welche Eigenschaft mögen sie an sich am meisten7 am wenigsten

      Blatt 5 "Gliederung Lebensbericht"
      - Wie erleben sie ihre Kinderlosigkeit/ hat sich im laufe der zeit etwas geändert?
      - Warum wollen sie ein Kind aufnehmen? Wann tauchte der Wunsch zum ersten mal auf?
      - Hat sich die Motivation verändert?
    • In diesem Falle würde ich dir raten in dem Pflegeeltern-Forum nachzufragen, dort gibt es auch Großeltern die sich mit dem Thema auseindersetzen müssen/mussten. Die können dir da aus erster Hand ihre Erfahrungen schildern. Evtl. kann man auch dieses Formular umgehen und stattdessen eine schriftliche individuelle Erklärung abgeben.
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    • Trolli,

      ich fürchte, ohne Anwalt werdet ihr erst mal nicht weiter kommen.
      Der Punkt, an dem es m.E. hängt, ist der, dass eure Tocher nach wie vor das alleinige Erziehungsrecht hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Rein formal ist eure ET nur bei euch auf Dauerbesuch.
      Für Besucher stehen euch keine Leistungen zu.
    • ebay-troll schrieb:

      schumiline schrieb:

      oder ob es da nicht ein spezielles Formular für Verwandte gibt

      tja, das ist das was uns SB(2) vorgelegt hat
      die umstände kennt er ja

      Troll, oft ist es so, dass die Sachbearbeiter völlig desinteressiert sind.
      Mein Rat an Dich: Fülle dieses Formular auf keinen Fall aus. Bevor du einen Fehler machst, geh zu einem Anwalt für Sozialrecht.
      Prüfe, ob du u.U. Anrecht auf einen Beratungsschein hast: de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
    • *alte_eule* schrieb:

      ich fürchte, ohne Anwalt werdet ihr erst mal nicht weiter kommen.

      das kann ich mir nicht leisten
      einen schein vom amtsgericht würde ich auch nicht erhalten (weiß nicht wie die scheine heißen, damit man eine RA-auskunft kostenlos erhält)


      *alte_eule* schrieb:

      Rein formal ist eure ET nur bei euch auf Dauerbesuch

      da stellt sich mir die frage wo im SGB VIII steht das uns dann das pflegegeld nicht zu steht?
    • Trolli...

      sprich mit einem Anwalt für Familienrecht. Die kennen sich da aus - auch was die Kostenübernahmen angeht.

      Der Punkt, der derzeit euren Haken ausmacht, der euch aber auch in die Hände spielt, ist die Tatsache, dass bisher alles inoffiziell stattgefunden hat. Mal ganz krass ausgedrückt, Eltern werden darst du mit jeder Behinderung, Pflegeeltern noch lange nicht.
      Hätte das damals amtlich ausdiskutiert werden müssen, hätte man euch (vielleicht) eure ET gar nicht erst gegeben sondern in fremde Hände. Von daher unterstelle ich dem Menschen vom Jugendamt damals diesbezüglich wirklich den besten Willen.

      Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Sie lebt schon die ganze Zeit bei euch. Jetzt wird man sie euch nicht mehr wegnehmen. Ihr werdet ganz offiziell Pflegeeltern - und alles kann seinen Gang gehen.

      Anwälte haben das "gelernt"! Als Anwalt für Familienrecht haben die auch laufend mit sozial schwächer gestellten zu tun.
      Versuch es doch wenigstens.
    • *alte_eule* schrieb:

      Eltern werden darst du mit jeder Behinderung, Pflegeeltern noch lange nicht

      wenn du jetzt auf meine körperliche behinderung anspielst
      das ich nur noch auf dem rechten auge eine sehkraft von 5% habe, ich meine rechte hand nicht mehr bewegen kann, wird nichts an meiner geistigen und körperlichen qualifikation ändern damit schon 4 (inkl. ET) kinder großgezogen zu haben
    • Trolli,

      nicht dass wir uns hier missverstehen, ich spreche dir deine Qualifikation in keiner Weise ab!
      Aber ich interessiere hier nicht. Nur die Ämter reagieren da manchmal 'komisch'.
      Und dass diese komischen Reaktionen angefangen haben, erlebst du gerade.

      Ganz genau darum braucht ihr jemanden, der sich mit so etwas professionell auskennt!