SGB VIII

    • ebay-troll schrieb:

      Nun stellen sich uns folgende Fragen:
      Ab wann wird das Pflegegeld an uns gezahlt?
      Seitdem ET bei uns lebt (11/2012)?
      Oder erst ab dem "Offiziellen" Antrag (01/2014) bei SB(1)?
      Oder erst ab dem Zeitpunkt als SB(2) den Antrag bei uns aufgenommen/abgegeben hat (07/2014)?
      Warum fällt es den SB(1) und SB(2) erst nach so vielen Monaten auf das wir vielleicht zur Aufnahme eines Pflegekindes gar nicht geeignet sein könnten? (hat doch bis dahin auch keinen Interessiert)
      Ab da wo Ihr einen Antrag auf Vollzeitpflege gestellt habt ( Vorraussetzung für Pflegegeld ) also ab 01. oder 07.


      Davor (11/2012) hat das Kind bei euch gelebt ohne , daß das Jugendamt involviert war weil ihr als direkte Verwandte nicht erlaubnispflichtig seit.

      Da Ihr vorher kein Pflegegeld beantragt habt - hat euch auch niemand überprüft - Die Überprüfung durch das Jugendamt ist jedoch Vorraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld.

      Das ist also automatisch passiert weil Ihr Pflegegeld beantragt habt.

      So fasse ich das jedenfalls auf ...
    • Hudor schrieb:

      also ab 01. oder 07.

      ab wann ist ja gerade die frage


      Hudor schrieb:

      ohne daß das Jugendamt involviert war

      die aufnahme in unserem haushalt war mit rücksprache und befürwortung des jugendamtes (SB(1))


      Hudor schrieb:

      Die Überprüfung durch das Jugendamt ist jedoch Vorraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld

      ET ist seit 11/2012 in unserem haushalt, hat sich prächtig entwickelt und bis dahin war es dem jugendamt auch ohne eine überprüfung recht (und billig)

      außerdem noch:
      http://www.aktive-rentner.de/enkel-als-p…n-geht-das.html

      Rechtliche Voraussetzungen, ein Enkel als Pflegekind aufzunehmen

      Grundsätzlich
      dürfen auch Großeltern Enkel als Pflegekind aufnehmen. Hierfür ist nach
      § 44 I Nr. 3 SGB VIII keine Pflegeerlaubnis erforderlich.

      und wenn ich das SGB VIII richtig verstehe, gilt die pflegezeit ab dem tag an dem die pflegschaft von uns
      übernommen wurde, also 11/2012
    • Hallo , Ebay - Troll ,

      um es ganz einfach auszudrücken - wenn Ihr Pflegegeld beantragt muss das Jugendamt zahlen(bewilligen).

      Ihr habt dem Staat viel Geld gespart weil Ihr nicht gleich Pflegegeld beantragt habt. Daher wurdet Ihr nicht in dem Maß überprüft wie es nun der Fall sein wird.

      IHR SOLLTET EUCH DRINGEND PROFFESSIONELLE HILFE SUCHEN !!

      Das kann böse nach hinten losgehen wenn das Jugendamt der Meinung ist sein Geld besser in eigene Einrichtungen zu investieren.
    • Wenn das Jugendamt diese Meinung hat, handeln sie rechtswidrig und wenn man ihnen dieses Urteil nahelegt:

      Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechte von Pflegeeltern und Kindern gestärkt: Am 1. März 2012 hoben die Leipziger Richter ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Niedersachsen auf und urteilten, dass auch die Großeltern beim Jugendamt Leistungen der Hilfe zur Erziehung einfordern können, wenn sie ihr Enkelkind als Pflegekind aufnehmen (Az. 5 C 12.11).

      sogar vorsätzlich rechtswidrig, wobei sie es eigentlich kennen müßten.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)